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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Ich verstehe Deine Einlassung schon richtig, nur meinte ich, daß dem "Durchschnitts-Einbrecher" in Deutschland einfach die Zeit und wohl auch die Kontakte fehlen, um gestohlene Waffen kurzfristig und gewinnbringend so zu veräußern, daß es für ihn einen Gewinn bringt. Bargeld, Schmuck und Münzen erbeutet, dann werden die nebenbei (im verschlossenen Tresor) mitgenommenen Waffen zur Belastung. So was will doch kein 08/15-Ganove an der Backe haben, mal abgesehen davon, daß die ermittelnde Behörde bei der Erwähnung von Schußwaffen wohl schneller aus dem Winterschlaf erwacht als bei der Anzeige der geklauten Münzsammlung. mfg Harry
  2. Kann man so nicht unterschreiben. Die meisten Einbrecher sind auf das schnelle Geld aus, Sachen, die sich gut verkaufen lassen. Um Waffen machen die eher einen großen Bogen oder entsorgen sie als Zufallsbeute schnellstmöglich, wie man letztens erst gesehen hat bei dem Waffenfund im Schlammloch. Kommt schließlich auch meistens nicht so gut an, mit einem 98er oder auch der Kurzwaffe in einer deutschen Pfandleihe aufzuschlagen. Schmuck und Münzen sind einfacher zu versilbern, Bargeld-Beute ist sowieso optimal, aber Waffen? Dürfte denen viel zu heiß sein. mfg Harry
  3. Und wo schläft Deine Munition, getrennt von den Waffen? Genau daraus möchte ich mir keinen Strick drehen lassen bezüglich des Bedürfnisses als Sportschütze und der Aufbewahrung "schnell genug zugriffsbereit im Schlafzimmer". mfg Harry
  4. Der Wecker funktioniert auch ohne Vertrag mit der "110". Schlechter zu widerlegen ist Schlaflosigkeit und Putzfimmel. Nicht daß ich daran leiden würde, aber man macht sich ja so seine Gedanken ... mfg Harry
  5. Ich sag mal so, als Richter, der nicht total weltfremd ist, würde ich Dir in dieser konkreten Situation NICHT abkaufen, daß Dein Nuller oder Einser Schrank im Schlafzimmer steht, aber dort kein Handy verfügbar ist, und wenn es nur als Wecker mißbraucht wird. mfg Harry
  6. Genau so müßte es in solchen Fällen immer sein. mfg Harry
  7. BKF-Lehrlinge können auch mit 16 anfangen. Macht sogar mehr Sinn als mit 18, da sie dann mit 19 ausgelernt haben und auch im Ausland fahren dürfen, was der 20jährige Lehrling nicht darf. mfg Harry
  8. Paßt ja soweit alles, aber seit wann haben die Bargeld dabei? Eintritt zahlen in gewissen Etablissements? Schadenersatz bei Irrtum in der Lokalität sofort und Bar? Ablöse für neuen Hund im Tierheim? mfg Harry
  9. Hallo Habakuk, die eingetragene Waffe in der Gelben berechtigt zum Munitionserwerb, daran hing sich ja die Frage meines Schützenkameraden auf, auf welcher Grundlage er Munition erwerben kann, wenn die Waffe noch nicht eingetragen ist. mfg Harry
  10. Danke für die sachliche Auskunft! mfg Harry
  11. Das Problem bei meinem Bekannten ist, daß die zuständige Behörde bis Januar geschlossen hat. mfg Harry
  12. Nochmal kurz zum Klarstellen: Die Waffe wurde "auf Gelb" gekauft und kann im Moment noch nicht eingetragen werden, also ist streng nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich noch kein Munitionserwerb möglich. Allerdings wird es doch regelmäßig so gehandhabt, wenn eine Langwaffe privar verkauft wird, daß daß dann die noch vorhandene Munition gleich mit verkauft wird, da der Verkäufer dann keine Besitz-Berechtigung mehr hat, wenn keine kalibergleiche Waffe mehr vorhanden ist. Der Käufer hat aber auch (noch) keine Erwerbsberechtigung für die Munition, also ist diese oft angewandte Vorgehensweise illegal? Wenn nicht, müßte mit dem Kaufvertrag in Verbindung mit vorhandener gelber WBK der Munitionserwerb möglich sein. mfg Harry
  13. Der Schützenbruder kaufte nicht beim Händler, sondern von privat, sonst ließe sich das auf andere Weise regulieren. Ich hatte versäumt, dieses Merkmal zu betonen, daß die gewünschte Munition eben vom nächstgelegenen Händler kommen soll, nicht vom (privaten) Verkäufer. Aber wenn ich einige Beiträge hier lese, bin ich mittlerweile gewillt, einen Mod zu bitten, das ganze Thema zu löschen, so kindisch und affig sich manche hier anstellen ... Ergänzung: @Mittelalter, Du warst damit nicht gemeint. mfg Harry
  14. Hallo Gemeinde, habe zur Zeit mit einigen Bekannten eine angeregte Diskussion, inwieweit ein Munitionskauf gesetzeskonform ist, die SuFu hat leider "keine Ergebnisse" oder gleich anderthalb Millionen im Angebot, je nachdem wie man eingrenzt. Folgende Situation, jetzt in der Weihnachtszeit aktuell bezüglich der Öffnungszeiten der Ämter: Diese Woche eine Einzellader-Langwaffe in einem Kaliber kaufen, das man noch nicht hat. Eintrag in die Gelbe ist dieses Jahr und Anfang nächsten Jahres erst mal nicht möglich, da die zuständigen Kollegen Urlaub haben. Waffe kann Ende dieser Woche gegen Kaufvertrag abgeholt werden, alles total legal bis hier. Jetzt das Problem und die rechtliche Grauzone: Darf man als Käufer dieser Waffe, die NOCH nicht auf der WBK eingetragen ist, Munition für diese erwerben auf Grundlage des Kaufvertrags? Praktisch wird dies regelmäßig bei Privat-Verkäufen so gehandhabt, daß der Käufer einer Waffe auch die restliche Munition des Vorbesitzers mit erwirbt, da ja dessen Besitzberechtigung mit dem Verkauf der Waffe erlischt. Kann bzw. darf man jetzt mit einem Kaufvertrag, vorhandener gelber WBK und lediglich fehlendem Eintrag Munition für diese Waffe erwerben oder nicht? mfg Harry
  15. DAS kommt nach der nächsten Wahlrechtsreform wenn Du offenlegen mußt, wen Du gewählt hast ? Wenn mich an Wahltagen irgendein Pletti auf dem Heimweg vom Wahllokal anquatscht und wissen möchte, wen ich gewählt habe, suche ich mir irgendwas zwischen "Rosarote Retter des Regenwalds" oder "Initiative freier Bürger, die ihren Goldhamster ehelichen wollen". Der eigenen Phantasie sollten hier keine allzu engen Grenzen gesetzt werden, umso besser ist die Wirkung. Die Blicke zu sehen war teils göttlich ... mfg Harry
  16. Seit wann nimmt die BW U16 in den aktiven Dienst ?!? mfg Harry
  17. versuch es. Meine wollten allerdings von sich aus Schießen lernen und konnten den 14. Geburtstag kaum erwarten mfg Harry
  18. Hallo, ich mußte meine zum 14. Geburtstag nicht unbedingt verführen, aber die Ruger 10/22 hat schon Spaß gemacht, 500 Schuß an einem Wochenende , und mit der Flinte zum erstmöglichen Termin (einen Tag nach dem Geburtstag) jeder 60 Tauben mfg Harry
  19. Dann fang bitte nicht mit Fallschirmspringen an ... mfg Harry
  20. Hätte er vorher daran denken müssen, daß Majestätsbeleidigung wieder strafbar ist hier ... mfg Harry
  21. Und der John-double-You ist einer von den Experten, die seit knapp einem Jahr hier kostenfrei angemeldet sind und mit ihrem absoluten waffenrechtlichen Wissen Andere abbügeln Somit kann man @Asgard hier nur zustimmen. mfg Harry
  22. Genau da liegt der Hase im Pfeffer, aber ob die Antwort wirklich so gemeint war und nicht nur ein freudscher Lapsus? mfg Harry
  23. DAS ist aber schon Arroganz auf gehobenem Niveau. Du kannst nicht ernsthaft behaupten, daß Du in Deiner Sachkundeschulung aufgestanden und gegangen bist, nur weil der Dozent nicht zweifelsfrei den Munitionserwerb erklären konnte, man kann auch übertreiben! mfg Harry
  24. DAS stimmt so aber nicht. Wenn er die neue Gelbe mit einer KK-Langwaffe, die er, wie er schrieb, auf seinem Heimatstand auf 50m schießen kann, erwirbt, stehen ihm nach dem Erwerb der KK-Langwaffe und Erteilung der gelben WBK alle Möglichkeiten offen, was Repetierer und Einzellader anbelangt. GK - Gwehre auf grün müßten ja dann HA sein, da muß man sowieso das Bedürfnis jedesmal nachweisen. mfg Harry
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