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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. Wenn jemand wirklich auf diesem Level der Erwerbserlaubnis hängen geblieben ist, könnte es schwierig werden. Ich hatte das entgegengesetzte "Problem" vor vier oder fünf Jahren. Bei e-gun einen schönen, nummerngleichen Perser incl. Seitengewehr gesehen und für einen guten Kurs ersteigert. Der Verkäufer war ein alter Jäger, der das Teil einfach als "Haben wollen" über seinen Jagdschein irgendwann in den 80ern gekauft hatte und dann der Meinung war, daß ich als Sportschütze nur Einzellader auf Gelb kaufen dürfte. Nach ellenlangen Diskussionen und der Angabe der Telefonnummer meiner Waffenbehörde hat er das Teil dann endlich herausgegeben. mfg Harry
  2. Bis jetzt mußten sie es nicht verantworten ... Demnächst schon. mfg Harry
  3. Warten wir mal ab, wenn die Volkswirtschaft den Bach runter geht, könnten die Prioritäten neu gesetzt werden. mfg Harry
  4. Auch auf die Gefahr hin, daß Ihr mich jetzt steinigt, aber laßt die neue "Regierung" sich in Sachen Waffenrecht doch an den Neuregelungen für den KWS abarbeiten. Dann werden sie keine Zeit haben, ihre Verbotsphantasien für "richtige Waffen" in den nächsten vier Jahren auch nur ansatzweise aufs Tapet zu bringen. mfg Harry
  5. Der selbstgeschnitzte Flitzebogen vom 6jährigen Zwerg löst dann einen SEK-Einsatz aus wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ... Unsere Gesellschaft ist wirklich rettungslos verblödet. mfg Harry
  6. Ihr seid die neuen Helden, echt. Keinen Arsch in der Hose, sich mit einer, natürlich dann nachverfolgbaren Fördermitgliedschaft, bei WO anzumelden. Aber gegen alles und jeden erst mal anonym pöbeln ... mfg Harry
  7. Was soll er konkret machen? Sich hinstellen und schreien "Wählt die AFD"? Lest doch einfach erst mal seinen gesamten Beitrag durch, laßt es sacken, lest es nochmal und urteilt dann. mfg Harry
  8. Das leidige Problem, wenn die Schränke zu voll sind. Kennt jeder, der schon länger Waffen hat. 😉 mfg Harry
  9. dafür müßtest Du etwas obehalb des Fußes anhalten ... 😜 mfg Harry
  10. Herzlichen Glückwunsch einem WO-Urgestein! Bleib gesund und allzeit gut Schuß! mfg Harry
  11. Darf man sowas noch ungestraft kurz und bündig als Spinner bezeichnen? Frage für einen Freund ohne Internet ... mfg Harry
  12. Und warum glaubst Du ihm das? Im I-Net kann man viel behaupten. mfg Harry
  13. Du dürftest mittlerweile über Deine NWR-ID´s informiert sein. Und genau ab dem Moment sind mir die WBK eigentlich ein kleines bißchen weniger wertvoll erschienen. Man besitzt legale Waffen, diese sind registriert, behördlich und mittlerweile zentral erfaßt. Jetzt sind Dir irgendwie, nicht mal hochwasserbedingt, z.B. Deine WBK abhanden gekommen. Mit dem Auto zusammen geklaut, vom Hund gefressen etc. Eigentlich sollte es auch in dieser Konstellation kein Problem sein, die Waffen zu behalten und den Eigentumsnachweis über das NWR zu führen. mfg Harry
  14. Muß man denn alles gleich schlechtmachen, nur weil es von Frankonia kommt? Ich finde das Angebot gut. mfg Harry
  15. Genau dieses Thema habe ich Anfang der 2000er mit unserem damaligen Landessportleiter durchgekaut. In unserer B-Liste ist als größtes Revolver-Kaliber der .500S&W enthalten. Solange den noch niemand hat, hätte man bei einer derart enstirnigen Auslegung niemals ein Bedürfnis begründen können. Es wäre ja nicht möglich gewesen mit dieser Waffe zu schießen, um das Bedürfnis zu begründen. Also falsche Herangehensweise! Ergo: Wettkampfteilnahme mit anderen Waffen, dann den 500er beantragen zwecks Erweiterung der sportlichen Aktivitäten und gut ist. mfg Harry
  16. Genau deshalb bin ich der Meinung, daß hier gewaltig miß-interpretiert wird und Sachen gelesen werden, die da nicht stehen. mfg Harry
  17. Ich will Dich nicht trollen, aber meiner Meinung nach wird hier etwas hineininterpretiert, was dort nicht steht. Wenn man die Kümmelspalterei auf die Spitze treiben will, ist dort von "Antragsteller" die Rede, nicht vom späteren Besitzer. mfg Harry
  18. Und genau in dem von Dir zitierten Text steht nichts von "teilnehmen muß". mfg Harry
  19. Die Wettkampfteilnahme kommt erst im Absatz 5 ins Gespräch. Der 14/3 verlangt für das Bedürfnis keine Wettkämpfe, nur die regelmäßige Ausübung des Schießsports. mfg Harry
  20. Also ich glaube, hier wurden Probleme konstruiert, die es so nicht gibt. Hat sich denn mal jemand Gedanken gemacht, wie das praktisch funktionieren soll, den Besitz wieder einzuschränken? Was sind denn die sogenannten "Über-Kontigent-Waffen"? Mal als theoretisches Beispiel: Man hat als erste Kurzwaffen einen .357mag-Revolver und eine 9mm-Pistole erworben. Später kommt durch nachgewiesene Wettkampfteilnahme ein .44mag-Revolver und eine .22er Pistole dazu, am gleichen Tag erworben. Welche Waffe müßte bei einem Widerruf abgegeben werden? Die Widerrufsbefürworter hier werden wohl für den 44er und die 22er plädieren. Jetzt hatte sich aber zwischenzeitlich ergeben, daß die 9mm und der 357er defekt waren und ausgetauscht wurden, natürlich wieder mit Bedürfnisnachweis über die Wettkampfteilnahmen. Was sind denn jetzt die Waffen über Kontingent? 😲 Irgendwie erscheint es mir nicht praktikabel, den Langzeit-Besitz über 14/4 und /5 wieder einschränken zu wollen. mfg Harry
  21. Seid Ihr so bescheuert, jetzt übereinander herzufallen, obwohl Ihr das Gleiche meint? mfg Harry
  22. Schon, aber ich habe gerade das Gesicht des zuständigen SB der Versicherung vor Augen: Was wurde Ihnen denn entwendet? Waffen und Munition im Wert von ca. 30Tsd. Euronen. Wie können wir Ihnen behilflich sein? Die Rechnungen für ein SSG3000, eine Valkyre, fünf S&W-Revolver, etliche Pistolen, mehrere BDF in 12/70, ..., etc. pp. begleichen. Und das wäre dann für den SB der Versicherung nur eine Beispielrechnung, keine vollzählige Aufzählung. Die Reaktion der zuständigen Hausratsversicherung möchte ich sehen ... mfg Harry
  23. Das könnte ich rein pekuniär nicht stemmen. Mal so eben nach einem Einbruch für mehrere Zehntausend Euro Waffen nachkaufen, muß man sich erst mal leisten können. Mal abgesehen davon, was genau Dein Bekannter vor dem Einbruch besaß und was nach dem Diebstahl problemlos gekauft gekauft werden durfte. mfg Harry
  24. Das mag durchaus möglich sein, daß die lokale Behörde bei einem ihr bekannten aktiven Wettkampfschützen so reagiert. Extremes Beispiel: Einem für Tokio qualifizierten Schnellfeuerschützen wird die Waffe gestohlen, oder sie geht einfach kaputt .... Er/sie wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ohne großartige Verzögerungen eine Ersatzwaffe erwerben dürfen. Das wird aber wohl immer die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel mutieren. mfg Harry
  25. Du glaubst nicht ernsthaft, daß Du dann a la carte nachkaufen kannst, oder? mfg Harry
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