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Dynamite Harry

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Alle Inhalte von Dynamite Harry

  1. So ein Gutachten wäre beim Anstreben eines Ministerpostens wesentlich hilfreicher und zielführender. mfg Harry
  2. De "Neue Gelbe", die Du wahrscheinlich auch hast, war zum Zeitpunkt der Erteilung eine Erlaubnis, Eiinzellader, Repetierer und VL-Revolver ohne irgendeine Einschränkung zu erwerben. Jetzt wurde sie zahlenmäßig kastriert, aber daß eine Kümmelspalterei hier bei "Erwerb" und "Besitz" gerichtsfest ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zur Not gibt es eben, wie vorhin irgendwo geschrieben, die 15. Ordonnanzwaffe mit Bedürfnis auf Grün. Allein dieses Beispiel dürfte doch ausreichen, den Unfug mit der Mißinterpretation der Gelben zu beenden. mfg Harry
  3. Wieso sucht man im eigenen Garten nach Steinen, die man sich selbst in den Weg legen könnte? Zwanghafte Rechthaberei im I-Net-Forum? mfg Harry
  4. Bevor es hier noch mehr entgleist, einfach mal bei "Waffenschrank24" schauen, habe jetztes Jahr dort sehr günstig einen großen Einser erworben. Abwicklung ohne Probleme, würde wieder dort kaufen. Die Lieferanten haben mir auf kurze Nachfrage und winken mit einem 20-Euro-Schein noch einen kleinen B-Schrank aus dem Keller in die Werkstatt (Nebengebäude) verbracht. mfg Harry
  5. Dann kostet es doch sowieso, wenn Du Pech hast, die Zuverlässsigkeit. Allerdings kommt dann auch keiner mehr zum Kontrollieren, weil der Kontrollgrund nicht mehr existiert. mfg Harry
  6. Anscheinend nicht zu Ende gelesen. Was dies bedeuten kann, sollte jedem klar sein. mfg Harry
  7. Jetzt bin ich mal richtig zufrieden, daß ich diesen Fred gerade erst entdeckt und mir den Mist nicht angeschaut habe. mfg Harry PS: Unsere Abteilung "Jugend forscht" war der Meinung, daß sie eigentlich mal eine neue Hardware-Firewall installieren muß. Done. Seit heute früh habe ich am Arbeitsplatzrechner keinen Zugriff mehr auf WO, Zertifikatsprobleme. Hat jemand hier eine Idee, wie man das elegant umgehen kann? Den Arbeitsplatzrechner über USB-Tethering mit dem Handy einbinden funktioniert, aber da wird mir wohl zeitnah das Datenvolumen reingrätschen ... Bin für jeden Tip dankbar.
  8. Das ist wohl etwas unglücklich formuliert. Nach mindestens 10 Jahren Legalwaffenbesitz reicht die Mitgliedschaft im Schützenverein. So wie Du es schreibst, werden es manche so verstehen, daß sie mindestens 10 Jahre im bestätigenden Verein sein müssen. mfg Harry
  9. Auf jeden Fall 🙂 Das Gespräch mit dem Amt vorab war sowieso zingend vorgesehen, aber es wurden hier auch ein paar interessante Aspekte angerissen, die nicht so eindeutlg und offensichtlich sind, danke an alle dafür! mfg Harry
  10. die Dinger dürfen einmal vererbt werden, mit Bestandsschutz. Der Knackpunkt könnte der Aufstellungsort werden, falls der Erbfall noch nicht gegeben ist. mfg Harry Und die Schlüsselsituation wird natütlich so geregelt, daß ich Zugriff auf ihre Waffen habe (Mitbenutzung auf der WBK), aber sie eben keinen sofortigen Zugriff auf meine Waffen. Der Knackpunkt wäre eben dann immer noch der Leihschein. Der Erwerb seitens der Kinder bezieht sich übrigends auf zwei in der Familie vorhandenen BDF, die im Moment auf meiner Gelben eingertragen sind. Eine Winchester Select Energy, was sozusagen die "Familien-Flinte" ist und die meine Tochter gerne und gut schießt, und als zweites eine Beretta 692 Black Edition, die ich vor einigen Jahren auf Grund der gleichzeitigen Qualifikation ihres Zwillingsbruders zur DM noch kaufen mußte.
  11. Genau die angesprochene Aufbewahrungssituation haben wir versucht, bestmöglich zu lösen: In unserem Haushalt befanden sich bis letztes Jahr September zwei gut gefüllte Schränke der Sicherheitsstufe "B" und einige Blechschränke mit Schwenkriegelverschluß zur Aufbewahrung der Munition. Im Herbst letzten Jahres zog in unseren Keller ein recht großer Einser ein, der jetzt einen Teil der Waffen samt Futter beherbergt. Dadurch wurde der Kleinste der "B"-Schränke frei, wurde in einen anderen Raum auf unserem Grundstück verbracht und beherbergt jetzt genau zwei Flinten. Und genau für diesen Schrank bekommen die Kinder den Schlüssel, sobald sie ihre erste WBK in den Händen halten. mfg Harry PS: Und jetzt freue ich mich auf fast auf die Meinungen einiger allwissender Narzissten, die hier sofort und gleich postulieren werden, daß unsere Kinder ihre Waffen nicht in meinen Schränken aufbewahren dürfen ...
  12. Vielen Dank für die Erläuterungen, der §12/1 sagt eigentlich alles, da stehen keine Einschränkungen bezüglich des Alters drin. Mit der Behörde kläre ich es trotzdem auf jeden Fall vorher noch mal ab, bevor die Kleine mit dem 98er oder Schweden loszieht. mfg Harry
  13. Vom Standnachbarn ist kein "Ausleihen". Es geht dabei konkret darum, ob meine Kinder mit 18 Jahren und eigener WBK MEINE Waffen ausleihen und mit zum Stand nehmen dürfen, ohne daß ich dabei bin. mfg Harry
  14. Das wäre ja dann "Alles, was das Herz begehrt und die Sportordnung hergibt", oder? Genau daran wurden eben gewisse Zweifel gehegt. Wie gesagt, die Meinung des Amtes hole ich mit Sicherheit noch ein, aber danke erstmal für die Meinung. mfg Harry
  15. So, liebe Gemeinde, ich würde hier gerne mal eine waffenrechtliche Frage zur Diskussion stellen, aber vorab schon mal einschränken, daß ich nicht unbedingt auf Antworten ala "benutz doch mal die SuFu" scharf bin. Ich glaube, dafür hat sich in den letzten 10, 15 Jahren einfach zuviel geändert. Folgender Sachverhalt sei gegeben: Jugendlicher Schütze, wird zeitnah 18 Jahre alt. Sachkundenachweis ist vorhanden/bestanden, Schießnachweise auch en masse. Jetzt wird beantragt und bekommen die Sportschützen-WBK, sprich die "Neue Gelbe", worauf die dann erworbene BDF im Cal. 12/76 eingetragen ist. Logischerweise darf der/die 18jährige dann mit seiner/ihrer BDF und der entsprechenden Munition zum Stand fahren und dort ohne ehemals Erziehungsberechtigte schießen. Das Problem, was uns umtreibt im Moment: Welche Waffen darf sich denn ein 18jähriger WBK-Inhaber vorübergehend ausleihen? Ich tendiere zu der Meinung "Alles, wass greifbar ist", aber konträr hierzu sehe ich eben auch wieder die Definition des Erwerbs mit den entsprechenden Altersgrenzen. mfg Harry PS: Bitte auch keine Antworten ala "frag doch Deinen SB", mich interessieren wirklich die persönlichen Meinungen/Erfahrungen dazu.
  16. Du hast meinen Beitrag nicht verstanden, in der Kernaussage bin ich voll bei Dir. mfg Harry
  17. Wenn ich in einer gated community mir Sorgen wegen ein paar Bier machen müßte, könnte man schon ein Problem konstruieren. Ich wäre wahrscheinlich in dieser Situation im Gegenteil sehr relaxt und würde die angebliche Bedrohung erst mal auf mich zukommen lassen. mfg Harry
  18. Du sollst ja die Schuppenträger auch animieren, der Verlockung des Maiskorns zu erliegen und sie nicht einfach erschießen ... mfg Harry
  19. Wenn dafür die 22er abgegeben wird und das so mit dem Verband und (hoffentlich) auch mit dem zuständigen SB im Vorfeld so kommuniziert wurde, sollte das kein Problem sein. Natürlich sollte dann keiner der Beteilgten extrem hoplophob eingestellt sein. mfg Harry
  20. Ich habe mir das Pamphlet noch nicht komplett angetan, aber haben die "Terroristen" und "Extremisten" wirklich gegendert? Geil! Forder ich schon seit Beginn des Gender-Irrsinns ... (Liebe Verbrecherinnen und Verbrecher) mfg Harry
  21. Also Leute, Ich hoffe, ich habe den entsprechenden Hinweis hier im Thread nicht übersehen, aber im 14/4 geht es doch um Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz und nicht zum Erwerb? Und für den Bedürfnisnachweis für den Besitz innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb sollte man schon nachweisen können mit der eigenen Waffe geschossen zu haben, sonst hätte man sie doch gar nicht erwerben müssen. Und damit wäre das Bedürfnis dann eben nicht mehr gegeben. mfg Harry
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