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BlackFly

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  1. Da ergeben sich noch viele weitere Fragen: Wie ist das wenn jemand z.B. eine 9mm Langwaffe besitzt die Glock Magazine frisst und diese Person leiht sich auf dem Stand eine Glock mit einem >10 Schuss Magazin? Verliert damit der Verleiher und der Leiher seine WBK? Oder wenn ein Zusteller eine 9mm Langwaffe für Glock Magazine besitzt und er stellt eine Sendung zu die >10 Schuss Glock Magazine beinhaltet, verliert dann der Versender, der Empfänger und der Zusteller seine Zuverlässigkeit? Darf ein 9mm Langwaffenbesitzer für Glock Magazine Wohnungen oder Läden überhaupt betreten in denen Glock Magazine >10 Schuss sich befinden oder sollte er es lieber sein lassen bevor er aus versehen mit dem Magazin in Berührung kommt? Muss man sich vor dem besuch einer privatperson immer erst versichern das diese konstellation nicht auftreten kann? Kann jemand der eine besagte 9mm Langwaffe für Glock Magazine besitzt eigentlich Kontrolleur für Waffenaufbewahrung werden? Muss ich ggf meinen Kontrolleur erst Eidestattlich versichern lassen das ich keine Probleme bekomme wenn ich meinen Schrank aufmache in dem zu meiner Kurzwaffe auch entsprechende Magazine liegen?
  2. Die Aktion wird scheinbar verschoben, so berichtet es aktuell Ghost TV Noch ist die Internetseite nicht aktualisiert aber es soll noch im laufe des Vormittags aktualisiert werden. Neuer Termin ist 29.09.23 Er spricht in dem Video auch das scheinbar einige Youtuber, inklusive ihm selber, eingeweiht sind und er sagt auch das er mit seinen Videos schon in die Richtung für die Aktion vorbereitet. Da fällt mir auf das er in letzter Zeit immer wieder das Waffenrecht thematisiert hat, Zufall oder ist das wirklich die "Vorbereitung"?
  3. In den Zeiten die sich diese "SS-Gestalten und Brüder im sozialistischen Geiste" wieder herbei sehnen war das nicht der Fall? Die Zeiten in denen diese "SS-Gestalten und Brüder im sozialistischen Geiste" nur friedlich auf der Straße ungewünschte Sprechlaute und Gruppenverhalten an den Tag legten waren zeitlich glaub ziemlich begrenzt und wurde dann recht schnell zu real ausgeführten Taten. Nein, dies ist mir sicherlich nicht lieber! Allerdings muss ich auch zugeben das eine gesunde Gesellschaft (OK, dazu zähle ich unsere Gesellschaft nicht mehr) oder zumindest eine nicht vollkomme verblödete Gesellschaft dies nicht noch einmal zulassen wird! In dieser Hinsicht habe ich echte Hoffnung und bin nahezu überzeugt. Wovon ich allerdings nicht überzeugt bin das nicht etwas ähnlich schlimmes aber in eine andere Richtung kommen könnte, dies seit vielen Jahrzehnten schon im Gange ist und unbemerkt von dem Volk, zum Teil sogar aus unwissenheit aktiv gefördert, von der Regierung und "Ihren Medien" vorangetrieben wird...
  4. Für Holocaust leugnen sind glaub schon viele verknackt worden. Wohl weniger Gefängnis aber durchaus Geldstrafen und wenn man diese nicht bezahlt kommt irgendwann auch mal die Beugehaft. Dasselbe dürfte auch für einige andere "rechte Straftaten" gelten. Damit kann man schon sagen das man in Deutschland einwandern kann weil man andere Ansichten zu historischen Ereignissen hat
  5. Ja, und den Schlüssel für den zweiten 1er Schrank mußt Du natürlich auch entsprechend sicher aufbewahren! Also entweder noch einen dritten 1er Kaufen für den Schlüssel von dem zweiten 1er in dem der Schlüssel für den ersten 1er mit den Waffen liegt oder Du machst es Dir einfach und legst den Schlüssel von dem zweiten 1er in den ersten 1er. Dann ersparst Du Dir natürlich den dritten 1er...
  6. Das erklärte Ziel dürfte sein: Möglichst wenige Waffen im Volk. Das jemand mit 5 Waffen nicht gefährlicher ist als jemand mit 1 oder 2 Waffen ist eigentlich ziemlich logisch und wird auch meines Wissens nach nicht angezweifelt. Die Begründung warum jemand trotzdem weniger Waffen haben sollte obwohl es objektiv eigentlich ab 2 Waffen keinen Unterschied macht (sofern man nicht zufällig sich noch einen dritten Arm und Hand wachsen läßt) ist meines Wissens nach die das man ja Waffen weitergeben könnte. Habe ich nur eine Waffe kann ich nur selber damit Schießen, habe ich 2 Waffen kann ich damit entweder beidhändig Schießen oder einem Kumpel die zweite Waffe geben und habe ich 10 Waffen kann ich damit mich und 9 weitere Personen bewaffnen und dann hätten wir ganz schnell die bösen amerikanischen Verhältnisse. PS: Das dies Blödsinn ist brauchst Du mit nicht erklären und denjenigen die diese Meinung vertreten brauchst das eigentlich auch nicht erklären da diese in einer ideologischen Bubble leben und sich auch mit fakten nicht verwirren lassen
  7. Das ist eine verdammt gute Frage! Gibt es dafür kein Gesetz oder Urteil? Die Grenzen die das GG setzt werden ja irgendwie auch wieder eingeschränkt oder aufgehoben für bestimmte Fälle und nun streiten wir uns dann darüber wann ein Gesetz eine "dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" verhütet. Das meinte ich mit dem Satz das die Grenze zwischen dem OK und nicht OK individuell sehr verschieden ist. Hier sollte man nicht auf dem anderen rumhacken sondern vielleicht akzeptieren das der andere es individuell anders sieht und gerne auch hinterfragen warum der andere es anders sieht, am ende könnte man vielleicht sogar auf einen gemeinsamen Nenner kommen Bei der Aufbewahrungskontrolle scheinen es viele so zu sehen das dies gerechtfertigt ist nach der definition des Art 13. andere sehen das vielleicht nicht so aber sehen die Einschränkung als "gering genug" an um das zu tolerieren damit diejenigen die es als gerechtfertigt ansehen zufriedengestellt werden und wieder andere sehen es nicht so und lehnen es kategorisch ab weil es ihnen an anderer Stelle zugesichert wurde. Wenn man nun nachweisen würde das die Kontrolle nix verhindern würde (was vermutlich nicht möglich ist), dann würde sich vermutlich an keiner der Sichtweisen etwas ändern. Wenn man nun nachweisen würde das die Kontrollen etwas verändern (was vermutlich ebenfalls nicht möglich ist), dann würde sich auch nix an den persönlichen Sichtweisen ändern. Also was ist nun richtig? Akzeptieren das andere Menschen anders empfinden und das auf einem demokratischen Wege die Entscheidungen so getroffen wurden, egal ob sie Sinn machen oder nicht (tun sie bei so emotionalen Themen sehr häufig nicht) ist keine Option?
  8. Solange er niemanden Schadet, aber was ist wenn jemand damit geschadet wird? Dies ist der Knackpunkt, das eben davon ausgegangen wird das jemanden geschadet wird bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür inakzeptabel hoch angesehen wird wenn die Waffe geladen auf dem Wohnzimmertisch liegt, wenn jemand seinen Penis irgendwo reinsteckt wo er nicht hingehört oder wenn gewisse fetische ausgelebt werden. Sagt die freiheitliche Grundordnung aus das erst etwas passieren muss, das Menschen sterben, verletzt oder vergewaltigt werden müssen bevor der Staat handeln darf? Eigentlich ist der Staat dazu verpflichtet dies zu verhindern und ich sehe nicht das die FDGO den Staat daran hindern sollte diese Verpflichtung auszuüben. Aber natürlich sehe ich ganz klar ein Problem wo genau die Grenze zwischen OK und Nicht-OK zu ziehen ist, dies ist der Knackpunkt über den man sich streitet. Dann sollte man das aber auch so nennen. Die Kontrolle von Gesetzen ist in meinen Augen kein verstoß gegen die FDGO sofern dies nötig und gerechtfertigt ist und die Einschränkung weniger gewichtig ist als das Ergebnis. Bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung hat der Gesetzgeber dies so entschieden, bei der Kontrolle von Höchstmengen an Kraftstoff in Kanistern nicht. Nicht meine Sichtweise auf die FDGO oder Deine Sichtweise auf die FDGO ist komisch, nur der Punkt an dem wir die Grenze ziehen was abgedeckt ist und was nicht ist unterschiedlich. Das Bundesverfassungsgericht schrieb (BVerfGE 5, 85 (112, 140 ff.)) ist es ein wesentliches Merkmal der fdGO, dass sie unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsform auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Von Gewalt und Willkürherrschaft kann eigentlich nicht die Rede sein wenn Gesetze eingehalten und entsprechend kontrolliert werden, vorallem nicht dann wenn die Mehrheit der Gesellschaft es so möchte (und das der LWB in der Mehrheit der Gesellschaft keinen guten Stand hat ist ja leider auch bekannt). Bei der Waffenkontrolle wird normalerweise keiner Verprügelt und Willkürherrschaft ist auch nicht gegeben wenn es gesetzlich für jeden gleich vorgeschrieben ist. Ich zweifel an dem Verstand und der Eignung ein Fahrzeug zu führen bei Leuten die der Meinung sind das der Staat sie aufgrund der FDGO nicht einschränken darf und Gesetze nicht kontrollieren darf
  9. Falls es hart auf hart kommt und die Behörde auf eine Abgabe der ÜK Waffe besteht und die Abgabe der USP (damit die ÜK Waffe zur K Waffe wird) nicht akzeptiert (jetzt mal unabhängig davon ob das rechtens ist und/oder vor Gericht standhalten würde) gäbe es immernoch die Option die ÜK einem Händler oder BüMa zur Einlagerung zu übergeben (damit ist der SB erstmal zufrieden gestellt), dann die USP zu veräußern und dann für die ehemalige ÜK die eingelagert ist ein neues Bedürfnis beantragen das dann innerhalb des Bedürfnisses ist und damit kein Problem darstellen dürfte. Das nervt zwar und ist etwas Rennerei, aber sollte "nur" einen Kostenaufwand von einem niedrigen dreistelligen Betrag erfordern (Einlagerung + Austragung + Bedürfnisantrag + Eintragung) und damit finanziell immer noch besser als der Fall der Dir Angst macht.
  10. Ein ganz klares Jain! Die Kontrolle selber ist keine Verschärfung sondern eben nur eine Kontrolle und ggf. Umsetzung der vorhandenen regeln. Eine weitere Restriktion ist eine Kontrolle glaub niemals, Restriktion heisst ja man darf etwas nicht mehr was man vorher durfte. Wenn allerdings für die Kontrolle erst eine neue Regelung geschaffen werden muss die wiederum irgendwelche Rechte einschränkt oder etwas verbietet um die Kontrolle ermöglicht, dann kann man durchaus dies als Verschärfung oder restriction bezeichnen. Aber anders herum gefragt: Was bringen Gesetze die keiner beachtet weil sie nicht kontrolliert werden können? Ja, da bin ich vollkommen bei Dir! Und hier wären wir wieder beim gewinn den man hätte wenn man das Gesetz (sinngemäß) auf 72 + sinnvolle Aktualisierungen und Änderungen setzt. Dies war vielleicht fehlerhaft aber bewußte Gängelung, gezielte Beschränkung, absichtlich schwammige Formulierungen oder, was Du vergessen hast aufzuzählen, handwerklich stümperhafte Formulierungen (da würde ich zum Teil nicht mal Absicht unterstellen) die bei 3 Richtern 4 verschiedene Auslegungen erwirkt habe ich darin jetzt, auf die schnelle, nicht entdeckt. Aber nochmal: Inhaltlich will ich das von 72 gar nicht! Aber das von 72 war einfach und verständlich ohne das man erst in einem anderen Buch nachschauen muss in dem einem erklären soll was der Gesetzgeber damit eigentlich erreichen wollte, in Wirklichkeit aber noch mehr fragen aufwirft weil noch stümperhafter geschrieben als das eigentliche Gesetz. So sollte ein Gesetz sein, kurz und aussagekräftig! Man liest es und kann es, selbst als Laie wenn vielleicht auch nicht bis ins kleinste Detail und juristische Feinheit aber zumindest doch grundsätzlich, verstehen! Bei der dem von Dir angesprochenen § 6 I Nr. 2 AWaffV hat der gesetzgeber absichtlich nicht Waffe XY hingeschrieben sondern umschrieben da sonst einfach ein Hersteller die Waffe unter dem Namen YX rausgebracht hätte und damit das gesetzt umgangen hätte. Mit der umschreibung hat er dann aber natürlich wieder ein subjektives Monstrum geschaffen das nicht weiter definiert worden ist und wieder die 4 Meinungen bei den 3 Richtern hervorbringt... Und wenn die leichte Verfügbarkeit der Waffen so schlimm ist, warum sind die Fremdtötungen in den regionen mit einem strengen Waffengesetz deutlich höher als in Regionen mit laxen Waffengesetz? Sicherlich kann man da in beide Richtungen argumentieren: Das consealed carry Gewalt verhindert weil der Straftäter immer damit rechnen muss das der andere auch bewaffnet ist oder das die Waffengesetze nur so streng sind weil in den Regionen so viel passiert (was dann aber wieder beweisen würde das dies nicht hilft). Die "amerikanischen Verhältnisse" sind aber tatsächlich ein phantom problem, so gut wie keiner der mit den "amerikanischen Verhältnissen" gegen Waffen argumentiert kann "amerikanische Verhältnisse" definieren und erstrecht wissen die nicht das es staaten gibt mit strengeren Regeln als hier in Deutschland. Diese "amerikanischen Verhältnisse" sind einfach nur eine Wortphrase mit dem der Gegner Mundtot gemacht werden soll, ähnlich wie die heute beliebten Begriffe "Populist", "Nazi", "Antidemokrat" usw
  11. Habe ich das behauptet? Wenn Leute schlimme Dinge tun weil ihnen die Gesetze egal sind kann und darf das aber auch kein Grund sein Gesetze nicht zu erlassen, anzupassen oder zu kontrollieren. Es ging nicht um eine Verschärfung sondern um eine Kontrollmöglichkeit. Tempolimits werden ja auch mit Blitzern überprüft (gerade wegen und nicht obwohl Menschen sich nicht an das Limit halten), also warum nicht auch die Waffenaufbewahrung? Und mit RAF terrortaten gegen die Aufbewahrungskontrollen zu argumentieren ist dann schon grottenschlecht weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat. Fehler passieren den besten, wenn alle Gesetze fehlerfrei und eindeutig wären würden die Richter deutlich weniger Arbeit haben... Dies würde ich auch nicht als "aufgeben" einstufen sondern einfach als Erkenntnis das der Mensch Fehler macht, Menschen mit Ahnung weniger als Menschen ohne Ahnung, viele Menschen mit Ahnung noch weniger, aber ganz fehlerfrei wird es niemals sein. Wäre dem nicht so dann müßte Microsoft oder Apple nicht ständig updates für Ihre Betriebssysteme rausbringen, Flugzeuge würden nicht mehr abstürzen (vor allem nicht aufgrund technischer defekte), Handys und Computer würden nicht mehr abstürzen oder einfrieren usw. Die Frage ist natürlich wie stümperhaft die Fehler sind und ob nicht einige davon vermeidbar wären und da habe ich doch tatsächlich noch echte Hoffnungen falls nicht gerade die Ampel das WaffG anfaßt bzw. die jemanden fragen der sich wirklich auskennt (und hier würde ich dann durchaus Hoffnungen in den VDB setzen falls die es schaffen sich da einzubringen)
  12. Würde bei einem "von Grund auf neuem WaffG" etwas rauskommen das grundlegend anders als das alte von 72 ist? Egal wie sehr man es sich wünscht und wie wenig es ggf sinn macht, von einem Bedürnisprinzip unter Beteiligung der Verbände werden wir nicht mehr wegkommen, das halte ich für absolut unrealistisch, wir werden niemals zum Amt gehen und dort auf einem Formular ankreuzen können "Haben will weil Geil" oder "Selbstverteidigung", nicht in der heutigen Gesellschaft. Also haben wir ein Bedürfnisprinzip das damals auch schon eingeführt wurde. Dann würde auf jeden Fall auch ein Teil mit Zuverlässigkeit und ggf. anderen Voraussetzungen wie z.B. Sachkunde kommen, auch etwas das damals eingeführt wurde. WBK und/oder MES Pflicht würde sicherlich auch kommen, auch das war damals dabei. Aufbewahrung würde auch kommen, auch das war damals schon enthalten. Und schon sind wir in den groben Zügen doch schon dem von 72 sehr ähnlich, oder? Ich denke nicht das in einem guten aber realistischen neuen WaffG alle grundlegenden Fehler beseitigt sein werden, nicht in der heutigen Gesellschaft.
  13. Darum schrieb ich "entsprechend dem" und nicht "genau wie". Natürlich müsste es entsprechend angepasst werden. Gab es damals noch kein Schiesssport mit GK Kurzwaffen (zumindest in Deutschland also dem Geltungsbereich des WaffG)? Der Punkt ist mir auch aufgefallen und hatte mich ehrlich gesagt auch schon gewundert! Ja, es wurde dagegen verstoßen. Nun könnte man die Behauptung aufstellen das nicht dagegen verstoßen worden wäre wenn jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden muss und keiner wird diese Behauptung belegen können oder widerlegen können. Oder andere Schreckensnachrichten die immer wieder von den Waffengegnern angeführt werden das in den USA "ständig" Unfälle mit Kindern und Waffen passieren, auch diese würden bei einer sicheren Aufbewahrung (die ggf dort nicht vorgeschrieben ist und falls doch nicht kontrolliert wird) nicht passieren. Wie Du aber auch schon geschrieben hast: Vorschriften ohne eine Kontrolle bringen nix. Blödsinnige "Argumente" wie von @micky123 das mein Autoschlüssel und Küchenmesser auch nicht kontrolliert werden obwohl damit mehr passiert ändert eben leider nichts daran das manche Dinge vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden (z.B. die Waffenaufbewahrung) und andere nicht (z.B. die Autoschlüsselaufbewahrung). Wenn Dinge vorgeschrieben werden müssen sie auch kontrolliert werden damit sie eingehalten werden. Soll man nun auch alle Blitzer abschaffen mit dem "Argument" das viel mehr durch Messer als durch zu schnell fahrende Autos verletzt werden? Achja, und beim Blitzer werden ja auch Persönlichkeitsrechte verletzt weil Fotos gemacht werden ohne das Wissen oder gegen den Willen der betreffenden Personen. Warum ist das kein Problem aber wenn jemand den Schrank sehen will schon? Sie konnten Ihre Terrortaten verüben weil sie Ihre Waffen nicht im Schrank aufbewahrt haben. Grottenschlecht ist mit den Terrortaten der RAF gegen eine Waffenaufbewahrung und deren Kontrolle zu argumentieren Nicht das einzige aber das erste was mir in dem Satz auffällt ist das man "das einzige" nicht steigern kann da es bereits ein Superlativ ist. Ansonsten laufen meine Ansichten auch nicht komplett ins Leere nur weil es dinge gibt die schlimmer sind. Schaffen wir doch das Tempolimit ab (kontrolliert werden darf ein Tempolimit ja sowieso nicht weil Menschen mit Messer andere verletzen) und fahren mit 200 durch die Städte weil es Leute gibt die ohne Führerschein fahren...
  14. @ChrissVector Sehe ich im Prinzip genauso, Zuverlässigkeit und Sachkunde sind auf jeden Fall Grundvorraussetzungen! Allerdings habe ich persönlich kein Problem mit einem "allgemeinen" Bedürfnisprinzip das dann ggf auch gerne nachzuweisen ist. Dies kann, wie im WaffG von 72, dann natürlich auch gerne ein Jagdschein und eine Vereinsmitgliedschaft sein. Es sollte dann aber auch dabei bleiben, ein nachweis von x Wettkämpfen auf irgendeiner Waffe um eine zusätzliche Waffe zu kaufen mit der ich dann wiederrum y Wettkämpfe bestreiten muss um sie nicht abzugeben (wobei y auch größer x sein kann) ist absoluter Blödsinn. Darum mein Gedanke, um auf das ursprüngliche Thema "Operation Reset" und "Next GUNeration" (deute ich als Nächste generation im Umgang mit Waffen bzw dem Gesetz) zurück zu kommen: Das heutige WaffG durch ein WaffG entsprechend dem ursprünglichen WaffG von 72 ersetzen und dann mit Sinn und Verstand hier Dinge verbessern. Einer kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung stehe ich z.B. durchaus positiv gegenüber da ich denke diese kann durchaus eine Wiederholung von Winnenden oder Unfälle mit Kindern und Waffen verhindern. Oder auch das die Aufbewahrung in einem Behältnis nach einer bestimmten Norm zu erfolgen hat ist ja prinzipiell nicht schlecht sofern es eben mit mehr Sinn und Verstand und weniger Lobby Arbeit der Tresorhersteller festgelegt wird. Oder auch eine Abfrage der Vorstrafen usw ist durchaus in regelmäßigen abständen sinnvoll. Ehrlich gesagt hoffe ich sogar richtig darauf das etwas in diese Richtung kommt und dann auch entsprechend durchdacht das eigentlich keiner der normal denken kann die Sinnhaftigkeit abstreiten kann. Ein "entmüllen von Unsinn" aus dem WaffG halte ich nicht für optimal, ich denke das müsste einmal komplett überarbeitet werden (next Generation)
  15. @ChrissVector Nein, ich schrieb vom WaffG aus 1972. Und darin wird ein Verein, kein Verband gefordert, oder habe ich da etwas falsch gelesen? Somit musste man da also auch keinen Verein gründen der einem Verband angeschlossen ist... Aber selbst heute wäre dies eigentlich möglich: Man gründet selber einen Verein (wobei ich mir nicht mal wirklich sicher bin ob das wirklich erforderlich ist), mietet sich in einem Stand ein und wird Einzel Mitglied in der DSU und beantragt seine Befürwortung als Einzelmitglied (keine Ahnung ob einer der anderen Verbände das auch ermöglicht). PS: Ehrlich gesagt bin ich aber auch etwas froh das es Hürden gibt eine Waffe zu bekommen. Gibt genug vollidioten auf der Welt denen ich lieber keine Waffe in die Hand geben würde und froh wäre wenn es dem einen oder anderen verwehrt wird weil er es nicht auf die reihe bekommt. Schon schlimm genug das die pimpern und sich damit vermehren dürfen...
  16. Was ist das? https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl172105.pdf']#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl172105.pdf']__1692022234063 Klar ist es aufwendiger, da habe ich nie etwas anderes behauptet. Auch habe ich nicht behauptet das solch eine Regelung wirklich notwendig ist. Es sollte aber echt keine Hürde sein eine Satzung zu googlen und mit ein paar Freunden einen Verein zu gründen (kann man gemütlich bei einem Bierchen erledigen). Gibt ja schließlich auch genug die dies schon getan haben um sich das eine oder andere zu erleichtern... Ich habe selber auch mal auf die schnelle einen Verein gegründet um an eine Metro Karte zu kommen...
  17. Wie war das denn 72 geregelt? Davon sprechen wir hier eigentlich! Nach meinem Wissensstand (allerdings bin ich erst Jahre später geboren worden, also ist mein Wissen dahingehend eher lückenhaft) gab es zu dem damaligen Zeitpunkt noch keine Termine die nachgewiesen werden mußten. Nach dem schnellen überfliegen musste man einfach nur Sachkundig sein und z.B. in einem Verein Mitglied sein und Vorkehrungen treffen das die Waffe nicht abhanden kommt und durfte auch damals weder Psychopath noch Drogenabhängig oder kriminell sein (sehr vereinfacht ausgedrückt, aber auch im Detail war es nicht viel komplizierter). Würde das im großen und ganzen nicht auch heute noch funktionieren? Könnte man dieses Gesetz nicht einfach noch um ein paar Punkte erweitern wie z.B. eine Normung des Tresors, Kontrollmöglichkeiten und ähnliches ohne so ein unverständliches Monster zu schaffen wie wir es heute haben bei dem keiner mehr weiss was wirklich Sache ist und sich selbst die Gerichte regelmäßig widersprechen? Ja, die Vereine und Verbände haben damit eine gewisse Machtposition erhalten die sicherlich auch von dem einen oder anderen Fürsten ausgenutzt wurde (dies ist aber dem Fürsten sowie seinen Untertanen und nicht dem Gesetz anzukreiden). Aber unter dem Strich sehe ich nicht den Riesen Unterschied ob ich einfach nur bei einem Formular "abstrakt" ein Bedürfnis angebe oder ob ich einem Verein beitrete und notfalls, falls ich nur Deppenvereine mit machtgeilen Fürsten in der nähe habe, mit ein paar Kumpels einen eigenen Verein gründe (was ja auch viele heute machen).
  18. Nachdem ich weiter oben schonmal ein Video von Ghost TV verlinkt habe in dem er andeutet das er schon mehr Infos hat ist mir heute bei YT ein Short von Ihm vorgeschlagen worden: Es geht also im nächsten Video um das aktuelle WaffG. Ist das vielleicht wieder in kleiner Spoiler für die Operation Reset? PS: Auch gunvlog hat das thema schon aufgegriffen, bei Ihm bisher aber nur mit einem Standbild ohne irgendwelche weiteren Infos. Haben andere auch schon sich dazu geäußert und vielleicht etwas gespoilert von dem ich noch nix mitbekommen habe?
  19. Wobei es ja um den Stand von 72 und der Vereinspflicht ging. Die Hürde einem Verein Beizutreten gegenüber der blosen Angabe des Bedürfnisses Selbstverteidigung halte ich jetzt ehrlich gesagt nicht für unüberwindbar. Hier die Vereinspflicht als Bedürfnisquatsch abzutun halte ich etwas übertrieben. Ob es nötig ist, darüber kann man gerne diskutieren und geteilter Meinung bleiben, einen gewissen Sinn dahinter kann ich auch verstehen aber auch Argumente dagegen und unabstreitbar profitieren die Vereine und Verbände davon ganz essenziell, aber ist das so schlimm?
  20. Wobei ich diesen Teil noch nicht als Quatsch bezeichnen würde. Ob dies wirklich notwendig ist, darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein. Ich persönlich empfinde diesen Teil aber noch nicht als blödsinnig oder Quatsch. So gut wie jedes Land hat in seinen Waffengesetzen ein Bedürfnis irgendeiner Art als Grundvoraussetzung. Die bekannteste Ausnahme davon sind die USA die ein Grundrecht in einem Verfassungszusatz haben, aber auch Länder wie Österreich in denen die Waffen zum Teil frei verkäuflich sind haben ein Bedürfnis in Form von Jagd oder Selbstverteidigung das angegeben wird. Quatsch wird es in meinem Augen erst wenn es um die Begrenzung auf irgendwelche willkürlich festgelegten Kontingente geht und man dann für das erweiterte Bedürfnis eine schießsportliche Aktivität nachweisen muss die darauf hinausläuft das man halt einmal im Jahr die VM schießen muss und/oder sich einmal für einen anderen Wettbewerb seines Verbandes melden muss. Und dies kam erst viel später...
  21. Bei Operation Reset habe ich niemals an den Sturm auf irgendwelche Regierungen oder Regierungsmitglieder gedacht. Keine Ahnung was da manche Leute hier für kranke Gedanken hegen das sie gleich daran denken... Der VDB legt einfach ein forsches Marketing an den Tag, will damit vermutlich und die jungen Leute erreichen (etwas das uns LWB auch verdammt gut tun würde da wir doch eher einen recht hohen altersdurchschnitt haben) und vielleicht auch noch witzig rüberkommen. Kann ich persönlich mit leben, es fällt halt auf und ist keine Geheimdiplomatie und wenn vorher viele gescheitert sind sollte man es auch mal mit etwas neuem Probieren! Mein persönlicher erste Gedanke zu "Operation Reset" war ein WaffG das von Grund auf (mit Sinn und verstand von Leuten die nen Mindestmaß an Ahnung haben) neu geschrieben wird und nicht einfach nur an verschiedenen Stellen immer weiter rumgedoktort wird bis keiner mehr versteht was drin steht und durch die unterschiedlichen Auslegungen irgendwie immer alle gegen irgendwas verstoßen das sie angeblich falsch verstanden haben. Ach, die waren das? Ich dachte immer das da Polizei und vorallem die Politiker selber Angst um Ihre eigene Haut hatten, nicht mehr mit KKs aus dem Neckarmann Katalog beschossen werden wollten und dies von denen ausgegangen ist. Klar sind die Jäger und Sportschützen da mitgegangen, das damalige Recht von 1972 erträumen sich heute aber trotzdem noch die allermeisten hier. Der teil mit dem "Bedürfnisquatsch" kam dann wohl eher viel später und hat mit der RAF dann überhaupt nix mehr zu tun
  22. Wenn man die Karte bestellt gibt es schon den ersten Spoiler: An dieser Stelle spoilern wir schon einmal: Sobald wir über den Kampagnenverteiler mehr als 50.000 Subscriber haben, werden wir eine echte ePetition zur Kampagne beim Deutschen Bundestag einreichen. Denn 50.000 Unterstützungen sind notwendig (sog. Quorum), damit die Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört wird.
  23. Es muss ein anderer Umgang miteinander gefunden werden. Die Airsoftler und Painballer sollten als das hingestellt werden was sie sind: Spiel, nicht Kriegstraining Die IPSCler sollten auch als das hingestellt werden was es ist: "Ernsthafter" Sport, nicht Kriegstraining DSBler sollten auch als das hingestellt werden was es ist: Ebenfalls "ernsthafter" Sport, kein Waffentraining usw Und untereinander können die gerne die Ihr eigenes Ding machen und sich um Ihre eigenen Interessen kümmern. Aber untereinander sollten sie sich auch als das sehen und auch untereinander abgrenzen als das was sie sind, und das ist eben kein Kriegstraining oder Waffentraining für Straftaten egal welcher art! Und wenn dann jeder sich um sein eigenes Klientiel kümmert, sich aber trotzdem alle gegenseitig respektieren und dann ein Verband oben drüber der von allen lebt sich für politisch für alle stark macht, dann wäre das die, in meinen Augen, perfekte Lösung! Allerdings müssten dann die Teilverbände eben auch etwas (politische) Macht abgeben...
  24. Aber ist das denn nicht genau das was der VDB macht? Klar macht er es aus eigenem (wirtschaftlichen) Interesse, aber ist das bei irgendeinem anderen Verband, sei es eine NRA oder auch eine DUH, anders? Dem VDB ist es egal ob seine Händler von Menschen leben die mit Airsoft oder Paintball Kriegsspiele betreiben, jemand mit einem Gaspüster sich sicherer fühlen will, ob der LWB mit KK Löcher auf eine Pappscheibe meditiert, der GK Schütze die Pappscheibe innerhalb kürzester Zeit so perforiert das ein 10cm großes Loch in der Scheibe entsteht oder mit einem gezielten Schuss ein Steak für den Grill besorgt wird. Etwas das ein die ganzen "Sparten-Verbände" noch nicht kapiert haben und vermutlich auch nicht mehr lernen werden. Die "Spartenverbände" schauen das sie für sich selber das beste rausholen können und lassen dafür ggf auch gerne die anderen über die klippe springen ohne zu kapieren das sie damit letzten Endes allen, also auch sich selber, schaden. Deswegen finde ich die Aktionen des VDB auch gut. Diese versuchen zwar die einzelnen Verbände mit ins Boot zu holen (wobei beim Briefgenerator nur die DSU sich nicht verweigert hat) aber legen ein riesen Augenmerk auf die einzelne Person, also aus Ihrer Sicht den zahlungswilligen Kunden. Wenn der VDB es schafft die Einzelpersonen zu gewinnen dann werden diese auch von unten den Druck auf die Verbände erhöhen. Dafür wäre es dann natürlich auch wichtig das jeder erreicht wird, etwas das die Verbände zum teil versuchen im Keim zu ersticken, oder warum wurde sich immer so negativ über den VDB und den Briefgenerator geäußert. Aktuell sehe ich hier die größte Chance und auch die größte Motivation etwas zu andern! Ich möchte niemand schlecht reden, aber weder eine GRA, noch eine ProLegal usw haben das bisher geschafft, auch diese haben sich immer auf einen Bereich begrenzt ohne das ganze zu sehen. Hier ist der VDB anders aufgestellt und er macht einen verdammt motivierten Eindruck. Hier gibt es eine erwähnung zu der Aktion, er spricht so als würde er schon mehr wissen aber darf nix sagen, macht es natürlich auch etwas geheimnisvoll aber es klingt auch da so als würde er großes erwarten.
  25. Der VDB hat das Potential auch erkannt, genauso wie die Airsoftler. Ich denke die machen es schon genau richtig ALLE einen zu wollen, ob sie letzten Endes das schaffen woran alle vorher gescheitert sind bleibt abzuwarten. Schlecht reden und zu sagen das es nur heiße Luft ist weil alle vorher versagt haben ist das eindeutig der falsche Weg!
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