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Wolfgang Seel

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Alle Inhalte von Wolfgang Seel

  1. Das könnte die Chance eröffnen, fachspezifisch bei einem der LKA's zu arbeiten. Beim LKA in München soll ein bekannter SB in den Ruhestand gegangen sein .....
  2. Wolfgang Seel

    Bodenkugelfang

    Gelten auch hier die Schießstandrichtlinien? Wenn ja, wären Telefonbücher zulässig?
  3. Die Zeitungsmeldung ist vom 9. Februar 2015. Da ist bis heute wohl ausreichend Zeit gewesen, die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten (auch die mangelhaften Abnahmen der Vergangenheit). @1913: Es sind die Altlasten der Vergangenheit, die heute zum Problem werden. Im wesentlichen sind doch die heutigen Forderungen bereits in der Schießstandrichtlinie von 1995 formuliert. Es hätte in 20 Jahren viel getan werden können, um diesen Forderungen zu genügen. Erforderlich waren Hinweise des Sachverständigen. Den Schießstandbetreibern mag gefallen haben, dass der Sachverständige alles abgenickt hat - man musste nichts tun und hat dabei Geld gespart.
  4. Während meiner Dienstzeit bei der ADD sind von dieser Behörde keine Aufträge an Schießstandsachverständige erteilt worden. War nicht nötig, da ich selbst Schießstand-SV war. Es war und ist immer noch Aufgabe der unteren Waffenbehörden, für sichere Schießstände zu sorgen. Ergänzung: Die Schießstandbetreiber konnten die Gutachter selbst wählen. Da hatte es für beide Seiten Vorteile, wenn man "kooperierte"....
  5. Viele Worte und Detaillschilderungen. Mal die ganz konkrete Frage: Hat eure Anlage in der Vergangenheit der gültigen Schießstandrichtlinie entsprochen ??? Du scheinst Dir da nicht ganz sicher zu sein. Ich auch nicht. Frage: Wie hat denn der Schießstandsachverständige in der Vergangenheit die Abnahme durchgeführt? Mit einer Abhakliste? Das ist doch Pillepalle-Kram
  6. Dein Sachbearbeiter muss nicht "kooperativ" sein, sprich: gelegentlich ein Auge zudrücken, sondern er muss korrekt sein, wie es sich ein einem Rechtsstaat gehört. Ich behaupte einfach mal, dass die frühere Vollzugspraxis bei der Schießstandabnahme in eurer Region in einigen Fällen sehr "kooperativ" war. Das rächt sich jetzt. Euren Schießstand habe ich nicht abgenommen, aber ich ahne, wer ihn früher abgenommen hat.
  7. Der hier beurteilte SSV ist doch öffentlich bestellt und vereidigt? Es gelten für ihn daher besondere Sorgfaltspflichten.
  8. Soll heissen: großzügiger Vollzug des Waffengesetzes ?
  9. Wodran liegt es? Liberaler Vollzug des WaffG?
  10. PetMan: Wenn ich richtig informiert bin, dann ist Euer ehemaliger Ober-Sachbearbeiter heute Innenminister? Ist das so?
  11. Der Text ist weniger bemerkenswert als die Grafik, aus der man die "Waffendichte" in Deutschland ablesen kann. Ein Kenner der Verhältnisse in seinem Bundesland macht sich so seine Gedanken ....
  12. Wenn sich keiner dagegen wehrt, dann darf man sich nicht wundern.
  13. Da stellt sich die Frage, ob Du denn in Bayern bei: Genehmigungen aller Art und der hierfür (oft erneut) vorzulegenden Nachweise überaus freundlich behandelt wirst? Letztlich wird es von Deiner unteren Waffenbehörde abhängig sein - nicht anders als in Rheinland-Pfalz.
  14. Wenn ich mir die Richtlinien des DSB für den Nachweis der Sachkunde vom 18.03.2017 anschaue, habe ich Zweifel, ob das in 2 Tagen vermittelt werden kann. Zitat: "Die Regeldauer einer umfassenden Sachkundeausbildung muss daher mindestens 22 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (ohne Prüfungsteil) umfassen".
  15. Iffets: Vielleicht sollte Dein Lehrgangsträger + SK-Lehrer den Lehrgang optimieren?
  16. Vor etlichen Jahren gab es so etwas an der Saar, heute leider nicht mehr.
  17. Demnächst halte ich Autogrammstunde ab.
  18. Falls Ihr nicht beschissen werden wollt und mehr über das Waffensammeln wissen wollt, gerne befrage ich meine eigenen Datenbank. Beste Grüße Wolfgang Seel
  19. Ja, eine nach § 18 WaffG.
  20. Dann bleibt vom Erlös des Gutachtens nicht viel übrig.
  21. uwewittenburg meint den, der übersehen hatte, dass an der Walther-Pistole noch an einer weiteren verdeckten Stelle die Seriennummer stand. Die hatte er nicht herausgefräst bzw. hatte er seinen Werkstatt-Mitarbeiter bei diesen Handlungen nicht im Auge gehabt. Der Fall wurde in Bernkastel-Kues öffentlich vor Gericht verhandelt.
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