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lrn

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  1. Eklatante Mißstände auf der einen Seite, geschädigt sind nicht nur die Toten/Kranken selbst, sondern -neben dem Gesundheitssystem, das die Folgen sozialisiert- die ganze Gesellschaft, durch die mit dem Drogenhandel verbundene Kriminalität. Diese wird vom Staat teilweise ignoriert. Dealer-Zonen sprühende "Parkmanager" in Berlin sind ja da nur der gespielte Witz zum Abschluß. Auf der anderen Seite hochfrequenter, ziemlich sinnloser Aktionismus mit äußert fragwürdigem, wenn denn überhaupt vorhandenem Zugewinn an Sicherheit für die Gesellschaft; jedenfalls aber ein garantierter Zugewinn an Bürokratie, der man hinterher ohnehin wieder nicht Herr wird. So doof finde ich den Vergleich nicht, Quetschkopf, sonst hätte ich ihn nicht gezogen. Nur weil ich zunehmend hirnlosen Aktionismus ablehne, mein lieber Quetschkopf, heißt das doch nicht, daß ich dafür bin, daß jeder Trottel eine Waffe a) haben und b) jederzeit führen darf. Das ist genau die Argumentation, mit der man eine Diskussion und erst recht jede Art von Konsens von Anfang an ziemlich erfoglreich verhindert und eine Spaltung der Gesellschaft betreibt: Wer eine Maßnahme im Waffenrecht kritisiert, will automatisch, daß alle mit Killerwaffen ballernd durch die Straßen ziehen; wer eine Corona-Maßnahme kritisiert, ist gleichzeitig mit hunderttausenden Toten einverstanden; wer nicht alle zwei Tage wieder Holocaust-Belehrungen hören will, ist ein Nazi; wer nicht links ist, ist rechts, also auch Nazi, und so weiter und so fort. Damit kann ich absolut nichts anfangen, und halte es für noch viel "doofer", als Du vermutlich meinen Vergleich oben.
  2. 1581 Drogentote, Anstieg zum Vorjahr 13% laut Bayern 2 soeben. Wenn man das wollte, könnte man hier deutlich größeren Schaden von den Geschädigten selbst und von der Gesellschaft durch die Drogenkriminalität abwenden, anstatt schon wieder Schützen zu belästigen. Aber das scheint nicht das Ziel zu sein? Mich würde der Entwurf auch interessieren.
  3. In Bayern ist -zumindest die mir bekannte- Praxis wohl so, daß a) wie gesetzlich vorgesehen der Antragsteller die Aufbewahrungsmöglichkeit bei Antragstellung nachweist (Rechnung, Foto, wie auch immer), sie aber nicht unmittelbar kontrolliert wird; dazu gibt es auch keine Vorschrift b) für periodische Routinekontrollen vor Ort keine Gebühren erhoben werden sollen, wenn nichts beanstandet wird (ich glaube mich an eine Weisung des Innenministeriums an die Waffenbehörden zu erinnern, die irgendwo mal veröffentlicht war)
  4. Es geht hier um Finanzzuweisungen, die die Kreisverwaltungsbehörden (in Bayern erfüllen diese die Aufgaben der Waffenbehörden) im Rahmen eines Finanzausgleichs zur Erledigung staatlicher Aufgaben erhalten. Keineswegs geht es um Generierung von Gebühren zu Lasten des Bürgers, eher um die Mittelverwendung. Der Bericht des Rechnungshof ist öffentlich. Lest doch mal den entsprechenden Teil des Berichts, ab Seite 145. Recht interessant unter so einigen Gesichtspunkten. Und was die Munition betrifft, geht es tatsächlich um die von Waffenbehörden entgegengenommenen Waffen und Munition. Hier werden mangelnde Qualifikation und Aufbewahrung bemängelt. Die Zusammenfassung der dpa ist für sich gesehen eher mißverständlich, zumindest wenn man sie mit unserem kritischen Auge betrachtet.
  5. Am Schluß kommt die Lambrecht noch daher wegen wegen Erstellung einer Feindesliste... Mir fallen eine Mehrzahl Namen ein. In Bayern z.B. nervt die Frau Schulze jedes Jahr das Innenministerium mit denselben Anfragen zur Waffenkriminalität, obwohl jedes Mal diesselben kläglichen Ergebnisse rauskommen (geringer Anteil an Schußwaffenkriminalität durch legal besessene Waffen, großer Anteil davon erweiterter Suizid, weiterer Teil davon ohne Personenschaden, kein meßbarer Sicherheitsgewinn durch Verbote). Daß man, wenn man Kriminalität senken will, die Straftäter hart angehen muß und nicht den Bürger, das können oder wollen die Grünen wohl nicht kapieren (und bei den meisten anderen habe ich auch meine Zweifel). Daß harte Strafen in einem Rechtsstaat nicht möglich sein sollen, das werde und will hingegen ich nie verstehen. Strafrecht hat eben nicht nur eine Resozialisierungsfunktion.
  6. Mal wieder etwas zurück zu einer gewissen Seriösität? Ich versuch's: Weil oft gesagt wird, die Grünen seien nicht an der Bundespolitik beteiligt... Natürlich sind sie das - über den Bundesrat. Landtagswahlen sind letztendlich auch in gewissem Sinne Bundesratswahlen!
  7. Vielleicht beides. Zu viele Detailregelungen machen ein Verwaltungsverfahren unpraktikabel, andererseits lassen sie natürlich Lücken, denen man juristisch irgendwie Herr werden muß, wenn es Probleme gibt. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist das problematisch, weil man nicht einfach Analogien bilden kann. Andererseits ist es natürlich "bürgerfreundlich", wenn nicht jeder Verstoß gleich mit Sanktionen belegbar ist. Daß es für den geschilderten Fall wohl keine "richtige" Lösung gibt, hat mich allerdings auch gewundert. Ausnahme, die Frage 4 hab ich übersehen: Für den Schützen steht wohl eine Rücknahme der Erlaubnis in greifbarer Nähe, §45 Abs. 1 WaffG. Eine entgegenkommende, bürgerfreundliche Behörde könnte überlegen, ob sie wenigstens ein Bedürfnis nach §8 WaffG anerkennt, wenn die Voraussetzungen des § 14 WaffG fehlen, der Schütze aber tatsächlich den Schießsport ausübt. Damit ließe sich zumindest eine grüne WBK aufrechterhalten, nicht aber eine gelbe, weil deren Privileg der pauschalisierten Erwerbserlaubnis eben nur der in Verein und Verband organisierte Sportschütze genießt.
  8. Sorry, Männer, aber das mit dem Betrug ist Käse. Eine mittelbare Falschbeurkundung käme strafrechtlich schon eher in Frage, zumindest im Falle der Abwandlung (Vorsatz), das müßte man mal genau durchprüfen. Beihilfe zu einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz? Auf Anhieb finde ich nix. Verwaltungsrechtlich gesehen sind es äußerst interessante Fragestellungen, da wird das Gesetz keine ausdrückliche Antwort drauf geben. Das wäre eine schöne Prüfungsaufgabe für ein Staatsexamen. Das könnte man sogar noch ganz schön weiterspinnen. Wenn Verein oder Verband nicht zur Anzeige der Umstände verpflichtet sein sollten, wären sie wenigstens dazu berechtigt (Datenschutz)? Schadensersatz bei Erlaubnisentzug aufgrund einer nicht zulässigen Meldung? Für den Verband könnten die Folgen des §15 Abs. 4 WaffG drohen. Daraus könnte man vielleicht eine Art Obliegenheit herleiten, die Behörde auf fälschlicherweise erteilte Bescheinigungen hinzuweisen. So würde ich argumentieren, würde ich mich als Vereinsvorstand oder Verantwortlicher beim Verband mit der Angelegenheit konfrontiert sehen.
  9. lrn

    Erben WBK

    Es gibt Fälle, in denen eine Verfügung von Todes wegen auch mündlich wirksam sein kann, allerdings nur unter äußerst engen Voraussetzungen und nicht im geschilderten Fall. Grundsätzlich aber hast Du Recht.
  10. Wenn sich die Verantwortlichen nicht trauen, und sich auch nicht überzeugen lassen, ist es natürlich ein Problem. Vielleicht hilft ja die BSSB-Seite. Und man kann den Verantwortlichen auch mal sagen, daß sie ausführendes Organ des Vereins sind und es einen Vereinszweck gibt.
  11. Die Lockerung steht in der Verordnung, siehe oben, und ist damit bayernweit gültig; für Einschränkungen gibt es eng definierte Voraussetzungen und es ist aktives Verwaltungshandeln notwendig. Oder meinst Du jetzt die Standbetreiber, die sich nicht trauen? Für die sind vielleicht die Erläuterungen des BSSB hilfreich: https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html
  12. Haben Stadt und Landkreis Sulzbach Sonderregeln erlassen? Nach §10 der 12BayIfSMV ist kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (bei I>100 ein Haushalt + 1 weitere Person) erlaubt, der Betrieb von Sportstätten unter freiem Himmel zu diesem Zwecke ebenso. Das Innenministerium versteht - laut BSSB - darunter auch teilgedeckte Stände, wenn vergleichbare Luftzirkulation gewährleistet ist (die Bayerische Staatsregierung wartet immer noch auf Aloisius und den Brief mit den göttlichen Eingebungen, mit denen dann klar würde, daß das bei Raumschießanlagen mit Zwangsluftaustausch erst recht der Fall wäre). Edit: Insofern ist, zumindest Für Bayern, die Infografik mißverständlich. Die dort genannte "Notbremse" gibt es zwar, aber die muß aktiv gezogen werden.
  13. Nein, Speedmark, gibt es leider nicht. Zumindest nicht für mich als Privatkunden, gerade eben anhand Testbestellung noch einmal überprüft. Das wurde mir auf ausdrückliche Nachfrage - denn ich habe gerade die selbe Situation wie Schwarzwälder - auch vom Kundenservice bestätigt: Zusammenfassung wird derzeit nicht angeboten, sondern gesonderter, einzeln kostenpflichtiger Versand aus verschiedenen Lagern, damit der Kunde nicht so lange warten muß.
  14. Ich bin grundsätzlich einmal liberal und halte viel vom kategorischen Imperativ. Müßte ich so etwas entscheiden, würde ich den Betreffenden schon aufnehmen, aber gleichzeitig ausdrücklich und unmißverständlich klarstellen, daß 1) grundsätzlich einmal das eigene Verhalten zählt, und nicht Parteizugehörigkeit, und daß man nicht von ihm erwartet, sich grundsätzlich von dieser zu distanzieren 2) und das, obwohl er einer Partei angehört, die ständig exakt gegenteiliges von anderen fordert 3) daß Missionierungsversuche und Politik im Verein grundsätzlich nichts verloren haben Politisch wird es allerdings unter den Mitgliedern allerdings doch zuweilen insofern, als die Leute halt über ständige sinnlose Verschärfungen des Waffenrechts frustriert sind (Grundtenor: man möge doch gefälligst Straftäter belästigen, insbesondere die vorsätzlichen, nicht ständig den gesetzestreuen Bürger), es immer mehr als Schikane empfinden und ihren diesbezüglichen Unmut über die Politik auch zum Ausdruck bringen. Und das kann man ihnen auch nicht verwehren. Deswegen glaube ich nicht, daß sich ein überzeugter Grüner bei uns auf Dauer recht wohlfühlen würde. Vielleicht haben wir ja auch welche unter uns im Verein, ich weiß es nicht. Wenn, dann klappt das Zusammenleben bisher gut.
  15. Was meinst Du mit "rechtlich"? Waffengesetz, Sportordnung? Wenn das Kaliber das Abgrenzungskriterium für KK/GK ist, dann ist sie mit montiertem .22lr-Lauf (bzw. Wechselsystem) natürlich eine KK-Waffe und umgekehrt. Gegenfrage: wie sollte es denn sonst sein? Und welche Konsequenz sollte das haben?
  16. lrn

    Flinte richtig lagern

    Magst Du es vielleicht an anderer Stelle tun? Ich würde das sehr interessant finden - schließlich lernt man viel von den Erfahrungen anderer.
  17. Weil Du schreibst "seit dem Video": gibt es eines, das man ansehen kann?
  18. Also Geld spenden würde ich nicht, aber ich könnte eine ehrenamtliche Mithilfe anbieten.
  19. Dann offensichtlich zu wenig. Bin gerade am eruieren, ob es da irgendwelche Abgrenzungskriterien gibt und wenn ja, welche.
  20. Ich bin einmal gespannt, ob es dieser Amoklauf in die Berichterstattung unserer Qualitätspresse schaffen wird, die ja sonst bei bewaffneten Amokläufen immer (also fast immer...) sofort Gewehr bei Fuß steht. Ich hab meine Zweifel. Edit: Doch, ja, einige, darunter DLF. Immerhin. Allerdings als Schießerei, nicht als Amoklauf.
  21. Vielleicht gewinnt man dann mit schönem Stand und aktiven Mitgliedern wieder neue, das würde ich Euch wünschen. Die 40%, die gehen, sind doch dann auf einem kommerziellen Stand gut aufgehoben. Billig schießen und nix arbeiten und geiler Stand geht halt in der Regel einfach nicht. Pick any two.
  22. Da ist mit wenn und wäre eben sehr viel Konjunktiv drin.
  23. Schade, denn ich finde die Schilderung äußerst interessant - und bin sicher nicht der einzige.
  24. Würde hier ein bißchen zu weit führen, außerdem habe ich natürlich jetzt auf Anhieb auch kein detailliert ausgearbeitetes Konzept parat. Zusammengefaßt: Regeln ja, aber keine überbordende Bürokratisierung. Ich überlege mir manchmal, ob wir in Deutschland bis etwa Mitte, Ende der 1980er diesbezüglich eine gewisse Balance erreicht hatten. Anfang, spätestens aber mit Ende der 1990er setze dann eine Überreglementierungs- und Bürokratisierungswelle ein, die bis heute kein Ende gefunden hat und durch EU-Vorschriften nur noch angefeuert wird. Daß letztere ein Hemmnis darstellt, ob nun für einen kleinen Unternehmer oder für große, das brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. Meine Beispiele weiter oben waren Hewlett-Packard und Apple, ich könnte viele weitere aufzählen. Seit Kriegsende in Deutschland neu gewachsene große Unternehmen von Weltruf hingegen? SAP vielleicht, und dann? Und komm mir jetzt bitte nicht mit Delivery Hero oder sowas Wer nun heutzutage gerade den Bogen heraus hat, das weiß ich auch nicht. Wenn ich mich aber für eines der beiden Extrem entscheiden müßte, dann grundsätzlich lieber Liberalisierung als Reglementierung. Und das werde ich wahrscheinlich auch irgendwann in den nächsten Jahren tun. Wir kommen allerdings immer weiter ab vom Thema; und diesmal bin ich schuld, weil ich mit meinem sarkastischen Einwurf weiter oben den Grundstein dafür gelegt habe. War nicht meine Absicht, sorry vor allem an den Ersteller des Themas.
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