Wegen Wartungsarbeiten wird es morgen Mittag zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitte um Verständnis
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Sowas ist wäre ja eigentlich schon ein Bedürfnisgrund... Polizei wurde nicht verständigt, konnte nicht oder wollte nicht?
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Wenn es weniger aufwändig sein soll und es nur um eine Schutzbrille für KW geht, vielleicht kommt auch diese in Betracht. https://www.amazon.de/Honeywell-1010950-Blue-Frame-Clear/dp/B0043RGX9I/ref=sr_1_5?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&dchild=1&keywords=honeywell+schutzbrille&qid=1629713010&sr=8-5 Ersatzscheiben in verschiedenen Farben und den passenden Verglasungseinsatz (und falls gewünscht natürlich auch die Brille) besorgt einem ggf. der Optiker über den Fachbedarfshandel. https://www.b-s.de/f/ersatzteileplanoschutzbrillen genauer: Verglasungseinsatz für 9407 00
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Spritreserve ist da, aber im Notfall sind keine großen Fahrten vorgesehen. @horidoman Natürlich gibt es rein mechanische Ölöfen. Ölkanne zum auffüllen, Zünder, fertig. Kamen glaub ich in den 70er bis 90er-Jahren aus der Mode, aber vielleicht weiß man sowas irgendwann wieder zu schätzen.
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Ich finde die Heftchen für Notfallvorsorge gut für Einsteiger, kenne, empfehle und verteile die schon seit Jahrzehnten. Die lagen schon zu Zeiten als Schulsanitäter bei Johannitern, DRK usw. rum. Es schert sich aber kaum einer drum. -- Mittlerweile bin ich in ein geerbtes Haus mit Ölheizung gezogen, die ich auch noch mindestens 7,5 Jahre bis zum erwogenen Verkauf (Erbschaftsteuer) in Betrieb halten möchte. Erste Gedanken: da geht ohne Strom gar nix. Eine Infrastruktur zu schaffen, mit der ich das Haus gegebenenfalls auch nur teilweise mit Strom versorgen kann, ist mir zu teuer, zu kompliziert, zu wartungs- und zu fehleranfällig. Jetzt überlege ich mir, wie ich die Energiereserve von bis zu 8.000L EL Heizöl im Öltank notfalls ohne Strom nutzen kann. Licht geht auf Sparflamme mit Tageslicht, Kerzen und Taschenlampen, bleibt heizen und kochen. Handpumpe und irgendwas zum schöpfen zum entnehmen, und ein alter Ölofen, um ein oder zwei Zimmer zu heizen, evtl. auch ein Kocher? Ofeneinsatz in den noch vorhandenen, aber schon lange nicht mehr im Betrieb befindlichen Kachelofen? Öllampe? Hat jemand eine ähnliche Situation und ist schon weiter in der Erkenntnis?
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Also in diesem Zusammenhang das Wort "bürgerfreundlich" gleich im ersten Satz, das entbehrt schon nicht einer gewissen Komik. Irgendwann während des Studiums hatten wir mal im Suff die Theorie entwickelt, daß die Dinosaurier gar nicht wegen eines Meteoriteneinschlags ausgestorben sind, sondern sie haben sich zu Tode verwaltet. Das ganze ist nur deswegen nicht allgemein bekannt, weil der Meteoriteneinschlag die Archive vernichtet hat. Könnte uns auch drohen, bloß mit Klimawandel statt Meteoriteneinschlag.
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Meine sehen so aus: Der lange Teil steckt im Lauf/Patronenlager, das Fähnchen schaut seitlich heraus. An den Druckstellen sieht man schon, daß die Dinger nicht das ewige Leben haben. Es ist auch eher als Notlösung gedacht. Es erfüllt aber alle genannten Anforderungen, außer, daß es vorne aus dem Lauf herausschaut, und der Verschluß wird eben nur einen kleinen Spalt offengehalten.
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Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
lrn antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Ich hab mich über die Kurznachricht aufgeregt: Um welche Kontrollen (Zuverlässigkeit? Aufbewahrung?) es sich handelt, bleibt hier offen. Wahrscheinlich, weil dann der vermeintliche "Skandal" keiner wäre. -
Alle anderen Funktionen laut der obigen Definition sind zweifelsfrei erfüllt; natürlich paßt auch keine Patrone mehr ins Patronenlager, etwa vergleichbar der von Dir genannten Rasenmäherschnur.
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Interessehalber hab ich mal nachgeschaut, was der BDMP dazu regelt, denn der hat ja auch ein recht umfangreiches Regelwerk: nix. Das Teil, in einigen Disziplinen konkret vorgeschrieben und allgemein (aber mit Ausnahmen in den Disziplinbeschreibungen) für das Ablegen einer Langwaffe, heißt mal Signalfahne, mal Sicherheitsfahne und ist nicht näher definiert. Ob da nun unbedingt dringender Regelungsbedarf besteht, weiß ich nicht. Jedoch überlege ich mir, wie denn ein Gegenstand aussehen könnte, der zu berechtigten Diskussionen führen könnte, bei dem man also die Eigenschaft Sicherheitsfahne sowohl nachvollziehbar verneinen oder auch bejahen könnte. Bestimmt mag es solche Fälle geben, aber mir fällt nicht wirklich etwas ein, ehrlich gesagt. Ich selber habe als Billiglösung für KK und auch als Notreserve zum Herschenken, falls jemand keinen hat, gelbe Kabelbinder mit Beschriftungsfähnchen in der Tasche, die werden einfach zugezogen, so daß das Beschriftungsfähnchen 90 Grad absteht. Hält der den Verschluß offen? Ja, aber eben nur einen Spalt, der der Dicke eines Kabelbinders entspricht. Ich glaube dennoch nicht, daß da jemand ernsthaft in Erwägung ziehen würde, das nicht als Fahne anzuerkennen. Aber immerhin, es könnte ein Grenzfall sein. Wenn man definitiv Rechtssicherheit haben will, ja, dann müßte man es regeln.
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Genau dasselbe hab ich mich auch gefragt. 🤔
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Ist der Eimer nur als Eimer TÜV-zertifiziert, oder tatsächlich für die Nutzung als Jagdeimer? Das macht schon einen Unterschied, finde ich. Ich hätte mir da ein paar nähere Angaben erwartet. Sonst könnte ja jeder kommen und einen beliebigen ordinären Eimer einfach als Jagdeimer anbieten. Neulich wollte mir schon einer einen schwarzen Eimer als SWAT Eimer andrehen, aber das hab ich gleich durchschaut! Dennoch, nur noch mit TÜV-Zertifizierung!
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Wie man einem Erben einer Waffe mit vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnis pauschal Verkauf oder Verschrottung empfehlen kann, bloß weil sie nur eingeschränkt sportlich verwendbar ist, sowas wird mir auf ewig verschlossen bleiben.
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Hab ich nicht erkannt, nein. Bei dem Mist, der hier teilweise verzapft wird, hab ich das für bare Münze genommen. Nix für ungut. Wollte Dich nicht beleidigen. Daß das alles immer verworrener wird, und es uns mißfällt, daß der Staat uns immer weiter mißtraut, darüber sind wir uns doch einig. Nur, bloß mosern bringt halt nix. Und neben dem Bedürfnisprinzip am besten gleich das ganze Waffenrecht in Frage stellen auch nicht. Wie gesagt, mault die Bundestagsabgeordneten Eures Wahlkreises an - die haben den Dreck verzapft. Das bringt vielleicht wenigstens langfristig was.
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Sorry, aber das ist doch Käse. Die Logik dahinter ist doch eigentlich ziemlich offensichtlich. Wenn keinerlei Nutzung, nicht einmal mehr in den ersten 10 Jahren nach Erlaubniserteilung: eigene Waffen nicht mehr erforderlich.
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Du hast meine Frage nicht verstanden mißverstanden. Es geht nicht um die Einhaltung der Voraussetzungen selbst, die sollte jeder begriffen haben. Sondern es geht darum, wie die Verbände diese Voraussetzungen dokumentiert haben wollen, um sie später zur Vorlage bei der Behörde zu bestätigen.
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Gibt es denn von irgendeinem Verband schon Mitteilungen, Regelungen oder Formblätter, wie er die Chose künftig umzusetzen gedenkt? Schließlich muß künftig der Verband bestätigen, daß zum Bedürfniserhalt mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe geschossen wurde. Irgendwie zumindest für die bedürfnisrelevanten Termine das Schießen von Erlaubnisinhabern mit einer eigenen Waffe zu verlangen und zu dokumentieren, ist nicht an den Haaren herbeigezogen, denn so steht es im Gesetz*, §14 Abs. 4 S. 1 und §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b WaffG. Wie weit man das im Einzelfall dann treibt, darüber kann man trefflich streiten. Hier sind mal wieder die Verbände gefordert. Ehrlich gesagt habe ich zwischenzeitlich für einen Verantwortlichen eines Vereins, der gerade nicht weiß, wie er das konkret handhaben soll und es dann auf seine Weise versucht, durchaus Verständnis. Später würde ihm nämlich andernfalls von seiten der Schützen ein Versäumnis vorgeworfen, wenn sich hinterher plötzlich herausstellt, daß die Angaben nicht zum Nachweis des Bedürfniserhalts ausreichen und der Verband mangels Nachweis keine Bestätigung erteilen mag. Was dann? *Und wem wem das nicht paßt, der möge am besten doch primär seinen Wahlkreisabgeordneten anmaulen, nicht seinen Vereinsfunktionär, der die shyze irgendwie umzusetzen versucht.
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Was spricht dagegen, als Disziplin die trainierte Langwaffendisziplin und als verwendete Waffe die Kurzwaffe/Schaft reinzuschreiben? Dann ist alles korrekt, und jeder sollte zufrieden sein.
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Bist Du Erbe oder Vermächtnisnehmer? Oder ist es ein fremder Nachlaß?
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
lrn antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Hast Du da bitte eine Fundstelle, ich finde nichts verwertbares dazu. Danke! -
Ich Deine absolut nicht
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Mit vielen Worten unter Beweis gestellt. ^^ Bassd scho. Bin raus.