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Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
lrn antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Ich trau' mich wetten, daß das in nicht allzu ferner Zukunft alles andere als ein Aprilscherz sein wird. -
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
lrn antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Das wäre dann eine Frage der Ermessensausübung, nicht aber der grundsätzlichen rechtlichen Lage. Ein Jagdschein ist eine sehr weitgehende Erlaubnis, denn immerhin darf der Jäger Waffen nicht nur besitzen, sondern auch führen und sogar damit schießen. Solch weitgehende Rechte hat nicht einmal der Waffenscheinbesitzer. So könnte man also durchaus die Meinung vertreten, daß beim Jäger besonders auf die Eignung zu achten ist. Bloß ein paar Beispiele: Alkoholmißbrauch bzw. die Eigenschaft als regelmäßiger Trinker sieht man vielen Leuten äußerlich an. Schwerhörigkeit beim Sportschützen (Aufsicht nicht hören). Fehlende Sprachkenntnisse (Aufsicht nicht verstehen). Parkinson, zitternde Hand beim unterschreiben. Gleichgewichtsstörung, gehen am Stock (sichere Waffenhandhabung fraglich). Overheadlinsen in der Brille (Sehvermögen). Dazu braucht es keiner besonderen Schulung. -
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
lrn antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Siehe meine Ausführung zum Thema "hamwer schon immer so gemacht"... -
Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers
lrn antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Mal nüchtern juristisch betrachtet: Die persönliche Eignung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das hat die Behörde zu prüfen. Ob das bisher so geschah, oder hier oder anderswo nicht geschah, ist irrelevant. "Hamwer schon immer so gemacht" oder "machen die da drüben aber auch" sind - zumindest in diesem Zusammenhang - keine juristisch stichhaltigen Argumente. Die Behörde kann nun entweder selber prüfen, oder prüfen lassen, und hat dabei einen gewissen Ermessenspielraum bezüglich ihrer Möglichkeiten. Und, ob es einem gefällt oder nicht, der Augenschein, also ein persönliches Treffen mit einem Antragsteller, ist der für den Bürger zunächst einmal der geringste Eingriff in dessen Sphäre. Die Alternative wäre nämlich tatsächlich die Begutachtung durch einen qualifizierten Dritten, und die kostet dann halt. Die Behörde kann einen nicht zwingen, bloß wegen einer Überprüfung der Eignung anläßlich einer Erlaubniserteilung zu erscheinen. Sie kann wohl aber eine Erlaubnis verweigern, wenn der Antragsteller nicht am Verfahren mitwirkt (also sich, von wem auch immer, in Augenschein nehmen oder gar untersuchen läßt). Das persönliche Erscheinen anordnen kann die Behörde seit der letzten Waffenrechtsänderung zwar auch, aber nur in begründeten Einzelfällen. Eine Regelüberprüfung wird da wohl eher nicht ausreichen. Das Argument, die Behörde könne einen gar nicht beurteilen, sollte man tunlichst stecken lassen, und sich damit zufrieden geben, daß sich die Behörde im Standardfall damit begnügt, daß man persönlich erscheint und der Augenschein durch den Sachbearbeiter (ist tatsächlich anschauen, und mit dem Antragsteller sprechen) keine offensichtlichen Indizien einer mangelnden Eignung ergibt. Klingt hart, gefällt nun sicher nicht jedem, ist aber letztendlich eine relativ bürgerfreundliche Verwaltungspraxis. Ein ständiges regelmäßiges persönliches Erscheinen, wie es meine Behörde mal von mir wollte ("hamwer schon immer so gemacht"), läßt sich damit allerdings nicht rechtfertigen. -
F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021
lrn antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Interessiert aber kaum noch einen. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
lrn antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Nachtrag zu meinem Gedanken oben: Recht verschärfen bringt nichts, wenn man das bestehende Recht schon nicht konsequent anwendet. Verschärfungen gehen dann immer nur hauptsächlich zu Lasten derjenigen, die sich aus eigener Initiative ans geltende Recht halten. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
lrn antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Falls Du damit mich meinen solltest (immerhin hast Du Dich mehr oder weniger konkret mit meinem Beitrag weiter oben auseinandergesetzt), dann schreib mich bitte an und wir klären das. Ich mag mir nämlich solche Vorwürfe nicht machen lassen, und erst recht nur deswegen nicht, weil ich teilweise anderer Meinung bin als Du. Wenn Geschehenes der Auslöser sein soll, dann braucht man am Waffenrecht gar nichts zu verändern. Die Behörde hat Instrumente, bei fehlender Eignung oder dem entsprechenden Verdacht tätig werden zu können. Wenn das behördenintern nicht klappt, bringt eine künftige Zwangsuntersuchung aller gar nichts, im Gegenteil generiert sie eine Datenflut, der man dann erst recht nicht Herr werden wird. Mittlerweile kann die Behörde persönliches Erscheinen anordnen, und sich selbst ein Bild vom Betreffenden machen. Natürlich kann man da nicht alles ausfiltern, aber das kann auch ein Psychologe nicht. Ich habe einmal mit meiner SBine gestritten angeregt diskutiert, weil die sich dahingehend geäußert hatte, daß man stets persönlich erscheinen solle und man keine postalischen Vorgänge bearbeite (mit nicht geeigneter Begründung, die hier aber nichts zur Sache tut). Letztendlich aber, so überlegte ich mir dann, könnte z.B. die Behörde zumindest schon einmal beim Erstantrag um persönliches Erscheinen des Antragstellers bitten. Rechtsgrundlage? Prüfung der Erlaubnisvoraussetzung "Eignung" durch Augenschein/persönliches Gespräch (vorgesehen vom VwVfG), um dem Antragsteller ein ansonsten fälliges Attest zu ersparen. Sachgerecht, sofort ohne Gesetzesänderung möglich, Grundrechtseingriff vernachlässigbar, für vermutlich 95% der Betreffenden unproblematisch. Bisher ist das offensichtlich wohl keine durchgehende Verwaltungspraxis. Wenn man möchte, kann man dann den damit beauftragten Personen ja eine Weiterbildung in Sachen Menschenkenntnis zukommen lassen. Hier hast meinen Vorschlag. -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Bei manchen Verbänden gibt es auch eine Zwischenprüfung auf Bezirksebene. BSB zum Beispiel. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
lrn antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Der war gut -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
lrn antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Eklatante Mißstände auf der einen Seite, geschädigt sind nicht nur die Toten/Kranken selbst, sondern -neben dem Gesundheitssystem, das die Folgen sozialisiert- die ganze Gesellschaft, durch die mit dem Drogenhandel verbundene Kriminalität. Diese wird vom Staat teilweise ignoriert. Dealer-Zonen sprühende "Parkmanager" in Berlin sind ja da nur der gespielte Witz zum Abschluß. Auf der anderen Seite hochfrequenter, ziemlich sinnloser Aktionismus mit äußert fragwürdigem, wenn denn überhaupt vorhandenem Zugewinn an Sicherheit für die Gesellschaft; jedenfalls aber ein garantierter Zugewinn an Bürokratie, der man hinterher ohnehin wieder nicht Herr wird. So doof finde ich den Vergleich nicht, Quetschkopf, sonst hätte ich ihn nicht gezogen. Nur weil ich zunehmend hirnlosen Aktionismus ablehne, mein lieber Quetschkopf, heißt das doch nicht, daß ich dafür bin, daß jeder Trottel eine Waffe a) haben und b) jederzeit führen darf. Das ist genau die Argumentation, mit der man eine Diskussion und erst recht jede Art von Konsens von Anfang an ziemlich erfoglreich verhindert und eine Spaltung der Gesellschaft betreibt: Wer eine Maßnahme im Waffenrecht kritisiert, will automatisch, daß alle mit Killerwaffen ballernd durch die Straßen ziehen; wer eine Corona-Maßnahme kritisiert, ist gleichzeitig mit hunderttausenden Toten einverstanden; wer nicht alle zwei Tage wieder Holocaust-Belehrungen hören will, ist ein Nazi; wer nicht links ist, ist rechts, also auch Nazi, und so weiter und so fort. Damit kann ich absolut nichts anfangen, und halte es für noch viel "doofer", als Du vermutlich meinen Vergleich oben. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
lrn antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
1581 Drogentote, Anstieg zum Vorjahr 13% laut Bayern 2 soeben. Wenn man das wollte, könnte man hier deutlich größeren Schaden von den Geschädigten selbst und von der Gesellschaft durch die Drogenkriminalität abwenden, anstatt schon wieder Schützen zu belästigen. Aber das scheint nicht das Ziel zu sein? Mich würde der Entwurf auch interessieren. -
In Bayern ist -zumindest die mir bekannte- Praxis wohl so, daß a) wie gesetzlich vorgesehen der Antragsteller die Aufbewahrungsmöglichkeit bei Antragstellung nachweist (Rechnung, Foto, wie auch immer), sie aber nicht unmittelbar kontrolliert wird; dazu gibt es auch keine Vorschrift b) für periodische Routinekontrollen vor Ort keine Gebühren erhoben werden sollen, wenn nichts beanstandet wird (ich glaube mich an eine Weisung des Innenministeriums an die Waffenbehörden zu erinnern, die irgendwo mal veröffentlicht war)
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Es geht hier um Finanzzuweisungen, die die Kreisverwaltungsbehörden (in Bayern erfüllen diese die Aufgaben der Waffenbehörden) im Rahmen eines Finanzausgleichs zur Erledigung staatlicher Aufgaben erhalten. Keineswegs geht es um Generierung von Gebühren zu Lasten des Bürgers, eher um die Mittelverwendung. Der Bericht des Rechnungshof ist öffentlich. Lest doch mal den entsprechenden Teil des Berichts, ab Seite 145. Recht interessant unter so einigen Gesichtspunkten. Und was die Munition betrifft, geht es tatsächlich um die von Waffenbehörden entgegengenommenen Waffen und Munition. Hier werden mangelnde Qualifikation und Aufbewahrung bemängelt. Die Zusammenfassung der dpa ist für sich gesehen eher mißverständlich, zumindest wenn man sie mit unserem kritischen Auge betrachtet.
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Am Schluß kommt die Lambrecht noch daher wegen wegen Erstellung einer Feindesliste... Mir fallen eine Mehrzahl Namen ein. In Bayern z.B. nervt die Frau Schulze jedes Jahr das Innenministerium mit denselben Anfragen zur Waffenkriminalität, obwohl jedes Mal diesselben kläglichen Ergebnisse rauskommen (geringer Anteil an Schußwaffenkriminalität durch legal besessene Waffen, großer Anteil davon erweiterter Suizid, weiterer Teil davon ohne Personenschaden, kein meßbarer Sicherheitsgewinn durch Verbote). Daß man, wenn man Kriminalität senken will, die Straftäter hart angehen muß und nicht den Bürger, das können oder wollen die Grünen wohl nicht kapieren (und bei den meisten anderen habe ich auch meine Zweifel). Daß harte Strafen in einem Rechtsstaat nicht möglich sein sollen, das werde und will hingegen ich nie verstehen. Strafrecht hat eben nicht nur eine Resozialisierungsfunktion.
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Mal wieder etwas zurück zu einer gewissen Seriösität? Ich versuch's: Weil oft gesagt wird, die Grünen seien nicht an der Bundespolitik beteiligt... Natürlich sind sie das - über den Bundesrat. Landtagswahlen sind letztendlich auch in gewissem Sinne Bundesratswahlen!
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Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Vielleicht beides. Zu viele Detailregelungen machen ein Verwaltungsverfahren unpraktikabel, andererseits lassen sie natürlich Lücken, denen man juristisch irgendwie Herr werden muß, wenn es Probleme gibt. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist das problematisch, weil man nicht einfach Analogien bilden kann. Andererseits ist es natürlich "bürgerfreundlich", wenn nicht jeder Verstoß gleich mit Sanktionen belegbar ist. Daß es für den geschilderten Fall wohl keine "richtige" Lösung gibt, hat mich allerdings auch gewundert. Ausnahme, die Frage 4 hab ich übersehen: Für den Schützen steht wohl eine Rücknahme der Erlaubnis in greifbarer Nähe, §45 Abs. 1 WaffG. Eine entgegenkommende, bürgerfreundliche Behörde könnte überlegen, ob sie wenigstens ein Bedürfnis nach §8 WaffG anerkennt, wenn die Voraussetzungen des § 14 WaffG fehlen, der Schütze aber tatsächlich den Schießsport ausübt. Damit ließe sich zumindest eine grüne WBK aufrechterhalten, nicht aber eine gelbe, weil deren Privileg der pauschalisierten Erwerbserlaubnis eben nur der in Verein und Verband organisierte Sportschütze genießt. -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Sorry, Männer, aber das mit dem Betrug ist Käse. Eine mittelbare Falschbeurkundung käme strafrechtlich schon eher in Frage, zumindest im Falle der Abwandlung (Vorsatz), das müßte man mal genau durchprüfen. Beihilfe zu einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz? Auf Anhieb finde ich nix. Verwaltungsrechtlich gesehen sind es äußerst interessante Fragestellungen, da wird das Gesetz keine ausdrückliche Antwort drauf geben. Das wäre eine schöne Prüfungsaufgabe für ein Staatsexamen. Das könnte man sogar noch ganz schön weiterspinnen. Wenn Verein oder Verband nicht zur Anzeige der Umstände verpflichtet sein sollten, wären sie wenigstens dazu berechtigt (Datenschutz)? Schadensersatz bei Erlaubnisentzug aufgrund einer nicht zulässigen Meldung? Für den Verband könnten die Folgen des §15 Abs. 4 WaffG drohen. Daraus könnte man vielleicht eine Art Obliegenheit herleiten, die Behörde auf fälschlicherweise erteilte Bescheinigungen hinzuweisen. So würde ich argumentieren, würde ich mich als Vereinsvorstand oder Verantwortlicher beim Verband mit der Angelegenheit konfrontiert sehen. -
Es gibt Fälle, in denen eine Verfügung von Todes wegen auch mündlich wirksam sein kann, allerdings nur unter äußerst engen Voraussetzungen und nicht im geschilderten Fall. Grundsätzlich aber hast Du Recht.
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Wenn sich die Verantwortlichen nicht trauen, und sich auch nicht überzeugen lassen, ist es natürlich ein Problem. Vielleicht hilft ja die BSSB-Seite. Und man kann den Verantwortlichen auch mal sagen, daß sie ausführendes Organ des Vereins sind und es einen Vereinszweck gibt.
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Die Lockerung steht in der Verordnung, siehe oben, und ist damit bayernweit gültig; für Einschränkungen gibt es eng definierte Voraussetzungen und es ist aktives Verwaltungshandeln notwendig. Oder meinst Du jetzt die Standbetreiber, die sich nicht trauen? Für die sind vielleicht die Erläuterungen des BSSB hilfreich: https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html
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Haben Stadt und Landkreis Sulzbach Sonderregeln erlassen? Nach §10 der 12BayIfSMV ist kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (bei I>100 ein Haushalt + 1 weitere Person) erlaubt, der Betrieb von Sportstätten unter freiem Himmel zu diesem Zwecke ebenso. Das Innenministerium versteht - laut BSSB - darunter auch teilgedeckte Stände, wenn vergleichbare Luftzirkulation gewährleistet ist (die Bayerische Staatsregierung wartet immer noch auf Aloisius und den Brief mit den göttlichen Eingebungen, mit denen dann klar würde, daß das bei Raumschießanlagen mit Zwangsluftaustausch erst recht der Fall wäre). Edit: Insofern ist, zumindest Für Bayern, die Infografik mißverständlich. Die dort genannte "Notbremse" gibt es zwar, aber die muß aktiv gezogen werden.
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Nein, Speedmark, gibt es leider nicht. Zumindest nicht für mich als Privatkunden, gerade eben anhand Testbestellung noch einmal überprüft. Das wurde mir auf ausdrückliche Nachfrage - denn ich habe gerade die selbe Situation wie Schwarzwälder - auch vom Kundenservice bestätigt: Zusammenfassung wird derzeit nicht angeboten, sondern gesonderter, einzeln kostenpflichtiger Versand aus verschiedenen Lagern, damit der Kunde nicht so lange warten muß.
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Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen als Mitglieder in Schützenvereinen
lrn antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ich bin grundsätzlich einmal liberal und halte viel vom kategorischen Imperativ. Müßte ich so etwas entscheiden, würde ich den Betreffenden schon aufnehmen, aber gleichzeitig ausdrücklich und unmißverständlich klarstellen, daß 1) grundsätzlich einmal das eigene Verhalten zählt, und nicht Parteizugehörigkeit, und daß man nicht von ihm erwartet, sich grundsätzlich von dieser zu distanzieren 2) und das, obwohl er einer Partei angehört, die ständig exakt gegenteiliges von anderen fordert 3) daß Missionierungsversuche und Politik im Verein grundsätzlich nichts verloren haben Politisch wird es allerdings unter den Mitgliedern allerdings doch zuweilen insofern, als die Leute halt über ständige sinnlose Verschärfungen des Waffenrechts frustriert sind (Grundtenor: man möge doch gefälligst Straftäter belästigen, insbesondere die vorsätzlichen, nicht ständig den gesetzestreuen Bürger), es immer mehr als Schikane empfinden und ihren diesbezüglichen Unmut über die Politik auch zum Ausdruck bringen. Und das kann man ihnen auch nicht verwehren. Deswegen glaube ich nicht, daß sich ein überzeugter Grüner bei uns auf Dauer recht wohlfühlen würde. Vielleicht haben wir ja auch welche unter uns im Verein, ich weiß es nicht. Wenn, dann klappt das Zusammenleben bisher gut. -
Was meinst Du mit "rechtlich"? Waffengesetz, Sportordnung? Wenn das Kaliber das Abgrenzungskriterium für KK/GK ist, dann ist sie mit montiertem .22lr-Lauf (bzw. Wechselsystem) natürlich eine KK-Waffe und umgekehrt. Gegenfrage: wie sollte es denn sonst sein? Und welche Konsequenz sollte das haben?
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Magst Du es vielleicht an anderer Stelle tun? Ich würde das sehr interessant finden - schließlich lernt man viel von den Erfahrungen anderer.