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lrn

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Alle Inhalte von lrn

  1. Gegebenenfalls muß man sich halt wehren. Ich wäre dazu im Prinzip auch bereit, aber andererseits beharre ich darauf, daß das zunächst einmal Aufgabe der Verbände ist.
  2. Zur Diskussion steht eine Hinterfragung der getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit. Nicht das Erbetteln von Almosen.
  3. Genau das wäre es, was ich im Moment von den Verbänden auf Landesebene auch erwarten würde. Alternative: von unten. Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen zur Nutzung des vereinseigenen Schießstands durch jeweils einzelne Schützen, unter Beachtung eines Hygienekonzepts einschließlich Reservierung, so daß keine Überschneidungen entstehen. Ich habe das schon einmal "informell" versucht, ohne formelles Verfahren, Antwort natürlich "nein". Das traut sich kein Sachbearbeiter entscheiden, verstehe ich. Nun müßte man es formell beantragen und gegen eine (zu begründende) Ablehnung gegebenenfalls klagen. Ich überlege mir, das für meinen Verein durchzuziehen, wenn es mit den Beschränkungen so weiter geht, und bin mir recht sicher, daß die Vorstandschaft das mit tragen wird. Was mich bisher davon abhält: siehe oben. Ich bin der Auffassung, daß solch ein Vorgehen Aufgabe unserer Verbände auf Landesebene ist, nicht einzelner Rebellen von ganz unten auf eigenes Risiko. Um mir schön die aktuelle Rechtslage auf der Webseite aufzuzeigen, wie es beispielsweise der BSSB tut (was für sich isoliert gesehen ja durchaus löblich ist), dafür brauche ich keinen Verband. Nachrichten zum Stand der Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium oder eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof wären mir lieber!
  4. Das ist sehr unglücklich mit dieser Gebühr. Ich finde es aber grundsätzlich sehr anerkennenswert, daß der Verband in BW hier tätig wird. Man darf gespannt sein, wer sich herabläßt, überhaupt zu antworten, und auf die Antworten selbst.
  5. Ich zitiere mich mal selber aus einem anderen Thema kürzlich (Zitatfunktion des Forums geht offenbar nicht themenübergreifend, oder ich bin zu blöd): Quelle: dpa... erwartet man da ernsthaft noch seriösen Journalismus?
  6. lrn

    Wo sind die Verbände ?

    In der Tat, vermutlich eine schlechte Übersetzung. Schrot = englisch shot, was aber -je nach Zusammenhang- eben auch Schuß bedeuten kann.
  7. Ich finde die Drucker im Hinblick auf Wiederlade- und sonstiges Zubehör interessant. Für wohl ziemlich jede Presse gibt es druckbare Teile, die entweder Funktionen verbessern oder sogar hinzufügen.
  8. Quelle: dpa... erwartet man da ernsthaft noch seriösen Journalismus? Die Aussagen des österreichischen Waffenhändlers würde ich gerne einmal in einem Gesamtzusammenhang sehen. Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Tenor dann ein anderer ist. Da in Österreich die Zahl der legal besessenen Waffen relativ pro Kopf so viel höher ist als in Deutschland, müßten sich nach unserer deutschen (und daher immer zutreffenden) Logik die Österreicher ja längst gegenseitig ausgerottet oder zumindest erheblich dezimiert haben. Oder sind die nicht so blöd wie wir? Dann brauchen sie wahrscheinlich auch keine "Belehrungen" von deutscher Seite.
  9. Britischer Humor bei den Amis. Geil.
  10. lrn

    Inhalt Range Bag

    Das hab ich bei mir vergessen, aufzuzählen. Allerdings habe ich welche aus Papier, die man in Baumärkten bekommt oder in meinem Fall die etwas robusteren von Decathlon. Zwar weniger haltbar und weniger steif, aber nur ein Bruchteil des Volumens und Gewichts. Weiter habe ich noch so einen transparenten Schußlochpfüfer in Scheckkartengröße, den mir einmal ein "Auswertepartner" auf einem Turnier geschenkt hat. Der hat ebenfalls eine cm-Skala.
  11. lrn

    Inhalt Range Bag

    Eine gewisse Modularität strebe ich auch an, aber da gibt es bei mir noch viel fortzuentwickeln.
  12. lrn

    Inhalt Range Bag

    Es kommt halt immer drauf an, nicht? Bist Du Wettkampfschütze, welche Wettbewerbe schießt Du mit wie vielen Waffen und wie weit weg von zuhause? Klar, wer mit einer Kurzwaffe zum Verein ums Eck zum "Training" fährt, der braucht überhaupt keine Tasche. Hörschutz kann man leihen, Muni vor Ort kaufen, und wenn einem die Visierung abfällt, findet sich bestimmt ein hilfsbereiter Kamerad, der besser ausgestattet ist, oder man fährt halt wieder nach Hause. Wenn man aber beispielsweise 250km zu einem Turnier mit Übernachtung fährt und am Folgetag 9 Disziplinen mit 5 Waffen schießt, dann will man ganz sicher nicht einen Start wegen der Suche nach einem Schraubenzieher oder einer Ersatzbatterie verpassen. Und weil man weiß, daß man schnell zu viel mitnimmt und dann doch was fehlt, schaut man halt, wie es andere machen, um bei sich ggf. nachbessern zu können. Und das war glaube ich Thema dieses Threads. Hier diskutieren wir stattdessen lieber, ob überhaupt oder besser gar nicht...
  13. lrn

    Inhalt Range Bag

    Wegen dem EH-Kit, oder weil alles im Keller ist? Thema EH-Kit: Das ist nicht so viel, wie es klingt. Das ganze Ding ist so groß wie 6 Schachteln Kleinkaliber, wiegt 157 Gramm und hängt an meiner Tasche oder am Rucksack. Ein Tourniquet ist nicht wesentlich kleiner, kann aber nur eines. Oder meinst Du insgesamt? Das ist meine Tasche, mit der ich auch auf Turniere fahre. Wenn ich mit einer einzigen Kurzwaffe mal schnell 50 Schuß statisch verschieße im 10km entfernten Heimatverein, dann hab ich natürlich auch weniger Gepäck, bzw. gar kein Range Bag dabei, sondern nur einen kleinen Rucksack - wohl aber das EH-Kit. Das ist immer dabei.
  14. lrn

    Inhalt Range Bag

    Was ist denn ein Notschein, der oben erwähnt wurde? Geld? Das mit dem Tourniquet find ich ein bißchen übertrieben. Man ist doch, selbst wenn mal etwas schlimmes passieren sollte, nicht in der dritten Welt oder in der Wüste unter Feindbeschuß. Das gute alte Dreieckstuch, ein, zwei Verbandpäckchen oder flexible Bandagen und ein paar sterile Kompressen tuns auch, wenn man den Umgang damit gelernt hat. Damit kann man praktisch jede Wunde provisorisch versorgen, bis der Rettungsdienst da ist, einschließlich provisorischem Druckverband und Abbindung. Man muß da keine tollen Konstruktionen machen, der Rettungsdienst/Notarzt reißt es meist eh gleich wieder runter und versorgt neu. Ich hab ein ganz kleines, individuell zusammengestelltes EH-Kit dabei, das sehr viel vielfältiger ist als ein Tourniquet und wahrscheinlich deutlich weniger kostet, weil nicht "tactical": (aus dem Stegreif, bin zu faul, in den Keller zu laufen und es auszupacken) Dreiecktuch zwei flexible Bandagen sterile Kompressen Aluderm kleines Brandwundengel Fixierpflaster kleine Schere, Splitterpinzette Alkoholtupfer Handschuhe Beatmungstuch Tütchen mit Kopfwehtabletten, Allergietabletten, Insektenstichsalbe Auswahl verschiedener Pflaster Ich überlege, so ein kleines elektrisches Insektenstichdingens reinzutun. Das klingt zuerst nach viel, ist aber nicht viel größer als 2 Zigarettenschachteln und wiegt kaum etwas. Zum Glück das einzige, was ich davon bisher brauchte, das aber oft und es daher immer griffbereit habe, auch für andere: eine Vielzahl von fertig zugeschnittenen Pflastern einschließlich Fingerkuppenverbänden (das ist auch nur ein besonders zugeschnittenes Heftpflaster) in einem extra Tütchen. Was ich weiter noch dabei habe, neben "üblichem" Zeug wie Schußpflaster: eine billige kleine Lesebrille ebay aus China für 1€, aber etwas stärker als eine normale Kopien der Erlaubnisse, sollte ich die Originale mal vergessen; gelten zwar nichts, aber bei einer Kontrolle besser als nix Brillenputztücher für Schutzbrille und Optiken Ersatzbatterien Timer, Headset, Optiken Sportordnung, WaffG, AWaffV als Einzel-PDFs auf dem Handy ein paar Kabelbinder in verschiedenen Größen einen kleinen, sauberen öligen Lappen in einem Tütchen Edding, Kuli, Bleistift, Notizblock, SL-Stempel+Kissen paar feuchte Handreinigungs- und Desinfektionstücher, die einzeln verpackten paar gefaltete Zewa Mini-Reinigungskit mit Öl und Laufreiniger in so 10ml-E-Liquidfläschchen Mini-Werkzeugkit dünne weiche Schirmmütze, falls eine Aufsicht trotz geschlossener Schutzbrille darauf besteht ein paar Einweg-Ohrstöpsel paar dünne Plastiktüten (vom Dönerstand) für meine Hülsen ein paar farbige selbstklebende Markerungspunkte z.B. zum einschießen wenn draußen: Mini-Dose Sonnenschutzcreme und Autanspray Alles, was ich als Kit bezeichne, ist nichts komplett gekauftes, sondern individuell zusammengestellt in einem irgendwie geeigneten, möglichst kleinem Behältnis oder Ziploc-Tüte.
  15. Blöd ist nur, daß der Käse nicht richtiger wird, je öfter man ihn wiederholt.
  16. Nein. Auf "Erbeneintrag" verzichten (warum sollte man?), "auf anderes Kontingent" anrechnen lassen (welches?), woher nimmst Du diese Weisheiten? Wenn ich falsch liege, und Du Recht hast (bzw. die offenbar herrschende Meinung hier im Forum), dann muß es ja eine gesetzliche Grundlage für das Erlöschen des Erbenprivilegs geben. Mir ist keine bekannt, ich finde keine, auch bei mehrmaligem Lesen des Gesetzes nicht (Du brauchst es mir, nebenbei bemerkt, übrigens nicht "vorzulesen"), und zumindest der mir bekannten Fachliteratur ist so etwas auch unbekannt. Die gesetzliche Grundlage für das, was ich hier vertrete, und die Du einforderst, habe ich Dir bereits genannt: es ist §20 WaffG, und wenn Du ein Bedürfnis geltend machst, um die Waffe nicht blockieren zu müssen, dann sind diesbezüglich die entsprechenden Vorschriften anzuwenden - welche auch immer, für einen Sportschützen halt z.B. §§14ff. Und wenn Du ein Bedürfnis für die Waffe hast, dann darfst Du sie selbstverständlich auch nutzen - warum sollte man das nicht dürfen? Wenn Dir der §20 nicht reicht, tja, schade, dann kann ich auch nicht helfen. Ich gehe halt mit meiner zur sportlichen Nutzung geeigneten und erforderlichen Erbwaffe derweil sportlich schießen (wenn der Stand wieder offen ist), erfreue mich der kostenlosen Munitionserwerbserlaubnis durch Eintrag der Waffe in die vorhandene gelbe WBK (ohne Anrechnung auf das neue Sportschützen-"Kontingent") und des korrekten Erwerbsgrundes "Erbe §20 Abs. 1 WaffG" im NWR. Genau so, wie es sein muß. Das ist keine irgendwie geartete Fehlkonstellation, sondern das steht jedem offen, der die Voraussetzungen erfüllt und der einen entsprechenden Antrag stellt. Warum eine Behörde sich verweigern sollte, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich nicht nachvollziehen (es würde mich aber interessieren). Schlimmstenfalls muß man es halt durchfechten, wenn es einem das wert ist. Es steht Dir natürlich ebenso offen, Deine Erbwaffen ganz hinten in den Schrank zu stellen, sie nicht zu nutzen, auch dann nicht, wenn Du eigentlich ein Bedürfnis dafür hättest, und sie aufzugeben, wenn Deine anderen Erlaubnisse mal entfallen. Es wird Dich selbstverständlich niemand daran hindern. Dann kannst Du sie genau genommen allerdings eigentlich auch gleich veräußern oder zur Vernichtung abgeben, dann hast wenigstens Schrankplatz frei. Ich habe das ganze übrigens vor kurzem schon einmal etwas ausführlicher hier im Forum ausgeführt (findet man bestimmt über mein Profil), werde es sicher nicht noch ein drittes Mal tun, und beende damit meine Teilnahme an der Diskussion, die ohnehin schon wieder weitab vom eigentlichen Thema ist. Dem TE mikopo112 wünsche ich viel Freude mit den geerbten Büchsen.
  17. Na, §20 WaffG natürlich, konkret der Abs. 3. Eine Vorschrift, die besagt, daß mit der sportlichen oder sonstigen Nutzung einer geerbten Waffe gleichzeitig das Besitzrecht als Erbe endet, gibt es nicht. Es steht auch nirgends, daß man eine extra "Erben-WBK" braucht (das Gesetz kennt eine solche übrigens gar nicht, aber darauf kommt es hier nicht an). Selbstverständlich kann eine Erbwaffe auch in eine bereits vorhandene WBK (Abs. 1) eingetragen werden. §20 WaffG sieht diese Möglichkeit sogar ausdrücklich vor - das kann, wenn ein Bedürfnis zum Munitionserwerb als Sportschütze nachgewiesen ist, auch eine Sportschützen-WBK sein. Dadurch verliert sie ihre Eigenschaft als Erbwaffe natürlich nicht, der Erwerbsgrund ist und bleibt der Erbfall und eben nicht Sportschütze oder was auch immer anderes noch an Bedürfnissen beim Erben vorliegen mag. Und in Kontingente als Jäger oder Sportschütze fällt sie auch nicht (20.2.2 WaffVwV). Wenn vorhandene waffenrechtliche Erlaubnisse später wegfallen sollten, z.B. weil das Bedürfnis als Sportschütze entfällt, ist man natürlich trotzdem weiter Erbe der geerbten Waffe. Gegebenenfalls muß man dann die Waffe halt blockieren und die Munition abgeben, wie jeder andere Erbe auch. Wenn man z.B. in den Stammdaten feststellt, daß die Behörde den Erwerbsgrund nicht zutreffend ins NWR eingetragen hat, sollte man das reklamieren, denn wenn man aufgrund dessen später einmal den Erwerb durch Erbfall nicht mehr nachweisen kann, hat man ggf. halt Pech gehabt. Ich möchte echt mal gerne wissen, woher diese Meinung stammt, daß man bei einer Nutzung als Sportschütze sein Erbenprivileg verliert - ich lasse mich gern eines besseren belehren. Hierzu gäbe ich die obige Frage weiter, Zitat: Bitte mal mit §§ belegen. Diese Frage darf man übrigens durchaus auch seiner Behörde stellen.
  18. Das stimmt nicht. Das Erbenprivileg gilt selbstverständlich weiter.
  19. Ich denke, man wird aus Gründen der Praktikabilität hier zwischen Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz unterscheiden können. Ich denke, daß eine Umwidmung der Waffe in eine andere Disziplin nicht zwingend einen Entfall des Bedürfnisses zur Folge haben muß, wenn die Waffe weiter sportlich nutzbar ist. Zumindest aber sollte man das ganze auf Nachfrage der Behörde auch schlüssig darlegen können. Den Weg einer Neubescheinigung eines Bedürfnisses für eine bereits vorhandene Waffe oder gar eine Überlassung an Dritte und Wiedererwerb halte ich zwar für theoretisch machbar, aber praxisfremd. Belegen kann ich das aber nicht, nur eine Meinung.
  20. Doch, es gibt Verbände mit nur wenigen Kurzwaffendisziplinen, die in ihren Befürwortungsrichtlinien den Mitgliedern bis zu 6 Kurzwaffen erlauben. Ein Beispiel ist der BSB.
  21. Danke fürs Teilen, schöne Bilder, schöne Sammlung, Kompliment.
  22. Wie jedes Bundesgesetz, wenn es nicht ausdrücklich anders bestimmt ist: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  23. Warum sollten sich Ideologen von Fakten beirren lassen.
  24. Eine einmal für eine Disziplin erworbene Waffe später für eine andere Disziplin zu optimieren (oder wie Deine, instandzusetzen), ist völlig problemlos, auch wenn sie dann für die ursprüngliche Disziplin nicht mehr geeignet ist, solange sie noch sportlich irgendwie für Dich geeignet ist zumindest (sonst: kein Bedürfnis mehr, auch für Besitz nicht, denn wir erinnern uns: Bedürfnis §8 WaffG = Waffe geeignet und erforderlich). Für die ursprüngliche Disziplin ensteht dann ein neues Bedürfnis. Natürlich muß man die Voraussetzungen des Verbands für die neu zu beantragende Waffe erfüllen, je nach Verband und Anzahl und Art bereits vorhandener Waffen. Ich habe das schon so gemacht, auch eine erworbene Waffe für die Disziplin eines anderen Verbandes optimiert. Bei weiterer Beantragung schreibe ich ggf. einfach ins Beiblatt oder in die Erläuterungen, wofür/über wen die Waffe erworben wurde, und für welche Disziplin sie nunmehr geeignet ist, damit der jeweilige Verbandssachbearbeiter die Waffe zutreffend in sein wie auch immer aussehendes Prüfschema einordnen kann. Zum Sinn der Kürzung Deines Revolverlaufs mehr an anderer Stelle...
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