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lrn

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Alle Inhalte von lrn

  1. Nicht unbedingt. In Bayern z.B. heißt es seit Dienstag für Ungeimpfte "Feuerpause", nix Test. Zumindest in Raumschießanlagen.
  2. lrn

    Stromausfälle

    Das sind wieder so Nachrichten, wo einem unweigerlich der Gedanke kommt, daß es sich da eigentlich nur um einen Aprilscherz handeln könne. Meist ist's aber weder April, noch ein Scherz.
  3. Waffen(besitz)verbot und Widerruf einer Erlaubnis sind rechtlich zwei komplett verschiedene Paar Stiefel. Wenn Du es nicht kapieren willst, Pikolomini, dann nimm es doch bitte einfach hin. Die Vorschriften wurden alle schon genannt, Pulvnase hat es Dir schön (und korrekt) dargestellt. Unglaublich, was hier teils für ein Käse ins Netz gerotzt wird.
  4. Und Einfachkeit des Auf- und Abbaus, und Zugänglichkeit zur Reinigung. Falls nicht eine DSB-Fallscheibenanlage gemeint ist, die ist "anders", so gibt es Alternativen: Was, abhängig vom Kugelfang, auf nahezu jedem Stand gehen sollte, wäre ein Fallplatten-Training auf BDS Westernscheiben (Trefferzone 20cm, wie bei der GK Fallplatte), sozusagen als Simulation, oder besser BDS Speed-Schießen. Der Spaßfaktor ist nicht unbedingt niedriger, sondern halt anders, es fehlt das "Plonk". Dafür ist es eine sehr einfache und sehr günstige Alternative. Speed Flinte wird allerdings auf 15m statt 25m geschossen, geht beim TE also trotz Flintenlaufgeschoß-Zulassung nicht. Mit diesen Disziplinen könnte man auch erst einmal sehen, wie sie überhaupt angenommen werden. Wenn eine größere Anzahl Schützen Spaß dran findet, finden sich vielleicht auch die Mittel für eine weitere Aufrüstung des Stands auf Fallscheibe. Die konkreten Voraussetzungen vor Ort nennt der Schießstandsachverständige.
  5. Wenn Du nicht Zukunft von anderen aktives Handeln (= Unterschrift) erwartest, um Deinen geforderten Nachweis führen zu können, dann ja.
  6. Außer vielleicht im Falle von begründeten Zweifeln wird das nicht kontrolliert. In großen Vereinen, wo keiner den anderen kennt, mag das vielleicht anders gehandhabt werden müssen. Darüber müssen wir uns als kleiner, fast familiärer Verein, in dem jeder jeden (und dessen Waffen) kennt, zum Glück keine Gedanken machen.
  7. Was ist Dein konkreter Vorschlag, und wie begründest Du ihn?
  8. Es gibt ein paar Voraussetzungen in den Schießstandrichtlinien, die erfüllt sein müssen. Soweit ich mich erinnere, ohne jetzt konkret nachgeschaut zu haben, muß beispielsweise für den Langwaffenschützen z.B. am Schützenstand eine Breite von 1,25m vorhanden sein, während für den Kurzwaffenschützen 1m genügt.
  9. Wir haben in der Kladde ein Feld "Eigene Waffe" zum ankreuzen. Wer meint, das nicht dokumentieren zu müssen, der möge es halt bleiben lassen - dann aber bitte auch nicht künftig kommen und rechtsverbindlich bestätigt haben wollen, in den letzten zwei Jahren "mit eigenen Waffen" den Schießsport ausgeübt zu haben. Und wer die Regelung für [unverhältnismäßig|übertrieben|unpraktikabel|sinnlos|sonstwas] hält, der möge sich halt an diejenigen wenden, die sie geschaffen haben; nicht an die, die ihrer Verantwortung gegenüber den Mitgliedern gerecht zu werden versuchen und es möglichst pragmatisch umzusetzen, um den Mitgliedern künftig rechtskonform die Aufrechterhaltung eines Bedürfnisses bestätigen zu können.
  10. Danke für diese Information, das war mir bisher nicht bekannt. Klar, daß der woke Musterknabe Deutschland wieder ganz vorne dran sein und als Erster unterzeichnen muß. Bestätigt mir erneut, daß es richtig war, die FDP von den Anwärtern auf meine Stimme auszuschließen. Hast Du bitte eine Quellenangabe dazu? Nachtrag: Wie gendert man Musterknabe korrekt?
  11. Recht übersichtlich, finde ich gut gemacht: https://www.ndsb-sl.de/waffenrecht/altersgrenzen.htm
  12. lrn

    Schreckschuss Fragen

    Das hier finde ich ganz gut gemacht, man hat sich sichtlich Mühe gegeben: https://www.nuernberg.de/imperia/md/ordnungsamt/dokumente/internet/merkblatt_zum_kleinen_waffenschein.pdf Natürlich können wir hier manches im Detail diskutieren, aber für den Durchschnittsbürger ist das Infoblatt gut geeignet, finde ich.
  13. BSB, auch wenn der kein "Interessenverband von Legalwaffenbesitzern" ist. Aber in die oben genannte Aufzählung gehörte er mit hinein. BLDS fällt mir noch ein.
  14. Da hätte ich heute sogar fast drüber gelacht bei der Morgenlektüre - wenn es nicht so traurig wäre. Für einen Waffensachverständigen allerdings auch eher eine seltsame Aktion, aber auch ein seltsamer Vorwurf. Naja, er ist WSV und rechtlich vertreten, das werden die schon irgendwie klären (haben wir ein Smiley für Schulterzucken?). Von dem Betreffenden habe ich mir übrigens mal vor längerer Zeit interessehalber ein Buch gekauft, Der Bürger am Abzug, das schien mir auch irgendwie etwas konfus, genau wie die Webseite, beispielsweise die augenscheinlich ziemlich zusammenhanglos zusammengewürfelte Fotogalerie. Zu seinen Schlußfolgerungen kam ich nie, weil das Buch äußerst langatmig ist. Regelmäßig fragt man sich nach ein paar Seiten Lektüre, was denn nun eigentlich die konkrete Aussage derselben gewesen sein möge. Insofern paßt der ebenfalls recht konfuse Welt-Artikel schon irgendwie in mein Bild.
  15. Rechtlich möglich ist es meines Erachtens, habe es mittlerweile nachgeschlagen. Ob es praktisch empfehlenswert ist, naja. Einvernehmliche Abstimmung mit der Behörde wäre sicher sinnvoller.
  16. Ohne jetzt in Gesetz, Verordnungen oder Verwaltungsanweisungen geschaut zu haben: Mir kommt aus dem Bauch raus ein "bewaffneter" Termin mit dem Sachbearbeiter in den Sinn, vorausgesetzt Du besitzt die Waffe selbst, und die Bedürfnis- und Grundwaffenlage gebe das Vorgehen her. Griffstück (die unwesentlichen Teile evtl. entnommen) bei der Behörde zur Vernichtung abgeben, Schlitten und Lauf als Wechselsystem ein- bzw. umtragen. Mir fällt gerade nichts ein, was dagegen sprechen sollte. Theoretisch könntest Du wohl das Griffstück sogar selbst vernichten. Das ist keine erlaubnispflichtige Umgangsart, wenn der Besitz rechtmäßig ist. Bloß glauben muß es Dir die Behörde halt...
  17. Wenn ich so meinen täglichen Artikel über Berlin lese (heutiges Beispiel: https://www.welt.de/politik/deutschland/article234281732/Clan-Kriminalitaet-In-Neukoelln-aendern-sich-die-Machtgefuege.html#Comments), dann bin ich durchaus damit einverstanden, daß bei der hohen Kriminalitätsrate die Kosten der Vorbeugung auf die Verursacher umgelegt werden.
  18. Ich maße mir über das Buch selbst kein Urteil an, kann ich nicht. Aber bei Büchern im Selbstverlag bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden, und bei Verlagsangabe CreateSpace oder Independently published, da hab ich bei etwa 20 Käufen in 95% der Fälle Mist bekommen. Bücher ohne Vorschau, dann erst recht. Im übrigen, 91 Seiten allumfassend zu einem komplexen Thema? Das zählt bei mir als Broschüre, aber nicht als Buch. Da hab ich beim Wiederladerlehrgang mehr Begleitmaterial bekommen (einen vollen 4cm Ordner). Neugierig wäre ich natürlich trotzdem, aber nicht zu dem Preis. Auf rezensionen wäre ich gespannt. -- Apropos Rezensionen. Ich kaufe und lese -außer beim Thema Waffenrecht- meist englischsprachige Literatur. Gerne hätte ich schon selbst hier einige Bücher rezensiert, um entweder was zu empfehlen oder auch mal abzuraten, aber das ist im Forum, wenn ich mich recht erinnere, nicht erwünscht, und auf Nachfrage habe ich keine definitive Aussage bekommen. Tja, dann halt nicht.
  19. - kein anerkannter Schießsportverband - Sportordnung "in Arbeit" - Disziplinen aufgezählt (PP1), die es auch beim "Dachverband" BKV nicht gibt - Sportordnung nicht einsehbar im Mitgliederbereich, offenbar nicht vom BVA genehmigt - Bedürfnisse nach Sportordnung der BKV als "Dachverband": wenige, eher unattraktive Disziplinen (wie soll da eine 22er Pistole noch begründet werden? freie Pistole, Selbstlader als Einzellader?) - Bedürfnisrichtlinie nicht einsehbar: Welche Art von Wettkämpfen für 3. Kurzwaffe erforderlich? Anerkennung Schießtermine/Wettkämpfe anderer Verbände? Bedürfnis erst nach wie langer Verbandszugehörigkeit? Viele offene Fragen, die eine Empfehlung zumindest in diesem hier gefragten Zusammenhang doch eher fraglich erscheinen lassen...
  20. Schlaflose Nacht, rumgesurft. Massachusetts vergrault offenbar Smith&Wesson, wohl eine der ältesten und bekanntesten Industrien des Staates, seit 1852 in Springfield, Massachusetts. S&W zieht den Hauptsitz und einen Teil der Produktion mit über 750 Mitarbeitern ab und zieht 2023 nach Maryville, Tennessee. In Massachusetts vorgeschlagene Gesetzesänderungen würden, falls umgesetzt, die Produktion gewisser Waffen verbieten. Und tschüss. https://ir.smith-wesson.com/news-releases/news-release-details/smith-wesson-relocate-headquarters-tennessee
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