-
Gesamte Inhalte
4.909 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Elo
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Merkur-Umfrage: https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/364118057_6851657514901787_7735859082731972448_n.jpg? (Linkquelle: Facebook - Tobias Bue) Zum Merkur auch: https://www.merkur.de/deutschland/des-sportwaffenrechts-nach-bluttat-in-bayern-kommt-verschaerfung-zr-92438625.html (Linkquelle: merkur.de) Man soll da auch kommentieren können, bei mir laden die Kommentare allerdings nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch ich halte nichts von vorschnellen Bewertungen. Interessant erscheinen mir aber Vergleiche hinsichtlich Transparenz und politische (Nicht-?)Reaktionen bzw. (Nicht-?)Forderungen. Daneben könnte es eine Rolle spielen, in welchem Bundesland bestimmte Sachverhalte entstehen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da Berlin gerade erwähnt wurde ... www.bz-berlin.de, 02.08.2023, 16:32 Uhr: https://www.bz-berlin.de/berlin/sprengstoff-und-munition-bei-lka-verschwunden Zitat: LKA-Beamter und Kampfmittelräumer Rätsel-Fälle um Behörden-Mitarbeiter: Sprengstoff und Munition verschwunden ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hier: https://forum.waffen-online.de/topic/474833-zeit-für-leserbriefe-stern-es-reicht-entwaffnet-die-sportschützen-bevor-noch-mehr-menschen-sterben/ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aus dem Stern und der bekannten Feder von Kerstin Herrnkind (31.07.2023, 12:12): https://www.stern.de/panorama/verbrechen/es-reicht--sportschuetzen-muessen-entwaffnet-werden---kommentar--33697200.html (Linkquelle: www.stern.de) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist ein (Scherz-)Link von FB, eine Seite aus dem sog. "Lügenberger Kreisblatt" zum Thema Waffenkontrolle. (Wohl aus 2009 oder 2010, Waffenkontrolle war offenbar schon damals Thema) https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/357495819_6745693318828321_9205244070435997391_n.jpg? (Linkquelle: FB - Rainer Hellmuth) -
Soweit ich weiß, hat die Brosch GmbH (mb-jagdgrosshandel.de) einen Teilbereich der ehemaligen Firma Gustav Jehn angekauft. Was der konkret beinhaltet, weiß ich aber nicht. Einfach mal fragen?
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
bild.de thematisiert heute die Waffenverbotszone Wiesbaden: Zitat: 9407 Personen kontrolliert 217 Waffen in Verbotszone beschlagnahmt https://m.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/wiesbaden-9407-kontrollen-217-waffen-in-verbotszone-beschlagnahmt-84806614.bildMobile.html Allerdings sind das Zahlen, die der hessische Innenminister schon im April 2023 präsentiert hat (siehe den folgenden Link zur Osthessen-Zeitung): https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2023/april/beuth-in-innenstaedten-haben-messer-nichts-zu-suchen.html Auf bild.de wird nun eine kleine Anfrage der AfD erwähnt, das könnte diese vom 13.03.2023, die offenbar nun am 19. 07. 2023 beantwortet wurde? Hessischer Landtag Drucksache 20/10747 19. 07. 2023 http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/10747.pdf Zitat daraus: Seit Einführung der Waffenverbotszone wurden bis Ende 2022 insgesamt 9.407 Personenkontrollen durchgeführt. Dabei wurden 217 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände – davon 172 Messer – beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen. Sind das wirklich aussagekräftigen Zahlen, da ja leider nicht konkret ersichtlich ist, um welche Gegenstände es sich handelt (vgl. den Nagelknipser am Nürnberger Hauptbahnhof)? Auch sagt ja die bloße Beschlagnahme nicht aus, ob letztlich ein tatsächlicher Verstoß vorlag und welche "Qualität" dieser hatte? weiteres Zitat: Seitens der hessischen Polizei wurden insgesamt 15 Strafverfahren und 77 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In Abhängigkeit des jeweiligen sichergestellten Gegenstandes handelt es sich um Strafverfahren gemäß §§ 51, 52 WaffG sowie um Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 77 Abs. 1 HSOG i. V. m. § 5 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet oder § 53 WaffG. Zudem wurde ein Strafverfahren gemäß §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB eingeleitet. Eine genaue Aufgliederung liegt hier nicht vor. Die Stadt Wiesbaden führt zur obigen Fragestellung keine Statistik im Sinne der Fragestellung, sodass vor diesem Hintergrund keine abschließende automatisiert auswertbare Statistik vorliegt. Von einer händischen Auswertung wurde aus Gründen des Verwaltungsaufwandes abgesehen. Der hier relevante Zeitraum dürfte demnach der 01.01.2019 (Einrichtung Waffenverbotszone) bis Ende 2022 sein, demnach 4 Jahre. Das wären dann durchschnittlich 4 Strafverfahren und 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren pro Jahr? Seht Ihr das auch so? (Bei dem 242/244 StGB gehts um Diebstahldelikte) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es sollen Befragungen des BKA zum Thema Anscheinswaffen an die Polizeibehörden der Bundesländer gegangen sein. Wie man damit den Bogen zur MPU schlägt, läßt sich kaum nachvollziehen. Offenbar sollen beide Themen wieder in der Öffentlichkeit platziert werden? -
Wie lange darf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung maximal dauern?
Elo antwortete auf watweßich's Thema in Waffenrecht
Warum eröffnet man ein Thema mit einem Anliegen und antwortet dann nicht auf die gestellten Rückfragen? (TE war vor 4 h zu Besuch) Das motiviert die Forenmitglieder natürlich ungemein zur Hilfestellung ... -
Wie lange darf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung maximal dauern?
Elo antwortete auf watweßich's Thema in Waffenrecht
Wie lange wartest Du konkret und um welches Bundesland handelt es sich? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@CvonderSee Das Video ist die Empfehlung im heutigen VDB-Newsletter. -
Was z. B. auffällt - es fehlen die Hinweise. gem. § 35 WaffG. Im Web-Angebot findet sich z. B. auch die FN PS90. Ist uns da ein Feststellungsbescheid entgangen? Im Text finden sich (auf den ersten Blick) keine wirklich groben Fehler, aber wie flüssiges Deutsch liest es sich für mich trotzdem nicht.
-
VDB-Info vom 07.07.2023: Es geht nicht speziell um Waffenkontrollen, aber um Überfälle auf Sportschützen, Jäger oder Waffenhändler: https://forum.waffen-online.de/topic/471120-fight4right-–-für-faires-waffenrecht/?do=findComment&comment=3566807
-
VDB-Nachrichten, 19.07.2023: Warum auch Linke und Grüne beim VDB sein dürfen https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19072023_warum_auch_linke_und_gruene_beim_vdb_sein_duerfen.html Zitat: Die einfache Antwort: Weil wir bunt sind! Uns ist es egal, was jemand wählt, wie jemand aussieht, wo jemand herkommt, wer jemand ist oder wie jemand spricht – vorausgesetzt er geht verantwortungsvoll mit Waffen um und steht für einen sicheren und friedlichen Umgang mit Waffen! Dann gehört er zu uns, ist einer von uns. Warum wir das hier schreiben? Weil uns ein anonymes Schreiben erreicht hat, in dem eine Mitgliedschaft im VDB klar verneint wird, weil der Geschäftsführer eines unserer Mitgliedsunternehmen einer bestimmten Partei angehört. Unabhängig davon, dass wir in der Bundesgeschäftsstelle gar nicht dazu in der Lage sind, zu jedem Mitgliedsantrag die gesamte Mitarbeiterschaft auf Herkunft, soziale und politische Gesinnung oder persönliche Geschichte zu überprüfen – wollen wir das auch überhaupt nicht! Und müssen es auch nicht! Denn dafür haben wir über 550 deutsche Waffenbehörden. Jedes unserer Mitgliedsunternehmen – genauso wie jeder Jagdschein- oder WBK-Inhaber – ist staatlich überprüft und behördlich überwacht. Solange uns eine Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis vorliegt, hat das Mitgliedsunternehmen eine weiße Weste! Oder anderes herum gesagt: Wird die WHE aufgrund der Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung rechtskräftig entzogen, endet auch die Ordentliche Mitgliedschaft im VDB. Bis dahin darf aber jedes unserer Mitglieder in der Wahlkabine sein Kreuzchen setzen, wo es will. Er darf das Auto fahren, das ihm gefällt, und die Waffe schießen, die er bevorzugt. Er darf sogar so lange einer verbotenen Partei angehören, bis ihm die Waffenbehörde deswegen die Erlaubnis entzieht. Dies steht auch unserem Standpunkt nicht im Wege, dass wir uns ausdrücklich von der Bewegung der Reichsbürger und allen verfassungsfeindlichen Organisationen distanzieren! Denn wir als VDB stehen dazu, dass die waffenrechtliche Kontrolle ausschließlich beim Staat liegt. Bereits 2021 hat das Innenministerium unter Horst Seehofer versucht, die Verbände zu einer „Gemeinsame Erklärung über eine Sicherheitspartnerschaft“ zu bewegen – und damit ein Denunziantentum in den Vereinen zu etablieren, das unsere gesamte Branche gegeneinander ausgespielt hätte. Es ist nicht zu einer Unterzeichnung gekommen und der VDB hat sich in seinem Positionspapier deutlich gegen diesen Vorschlag gestellt.
-
VDB-Nachrichten, 18.07.2023: Europäische Kommission beschließt, Schweden zu verklagen Nicht-Umsetzung von EU-Vorschriften https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18072023_europaeische_kommission_beschliesst_schweden_zu_verklagen.html Zitat: Am 14. Juli 2023 hat die Europäische Kommission beschlossen, Schweden wegen der nicht vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Schweden hat gegen seine Verpflichtungen zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Kennzeichnung verstoßen, indem es nicht alle erforderlichen Vorschriften erlassen hat, und ist der einzige Mitgliedstaat, der der Kommission bislang keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hat. In der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission sind gemeinsame technische Standards für Schreckschuss- und Signalwaffen festgelegt, wie in der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Feuerwaffe und jeder wesentliche Bestandteil, der entweder als Teil einer Feuerwaffe oder als Einzelteil in Verkehr gebracht wird, mit einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung versehen ist. Diese Kennzeichnung soll dazu dienen, die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen und deren wesentlichen Bestandteilen zu verbessern und ihren freien Verkehr zu erleichtern. Schweden hätte die Richtlinie bis zum 17. Januar 2020 vollständig umsetzen müssen. Die fehlende Umsetzung durch Schweden gefährdet das Ziel der Richtlinie, die öffentliche Sicherheit in der gesamten Union zu verbessern. Die Kommission leitete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens im Mai 2020 ein und gab im Februar 2022 eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Am 9. Juni 2023 übermittelten die schwedischen Behörden der Kommission einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie der Kommission. Dieses Gesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Deshalb hat die Kommission nun beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesem Fall zu befassen. ...
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Falls Du Dich auf das Urteil des OLG Koblenz beziehst - ja gerade nicht. Dort geht es um das "Überlassen" an eine Nichtberechtigte. Führen (außerhalb befriedetem Besitztum, Schießstand o. dgl.) ist nicht der Aufhänger. Darin steckt einiges an Zündstoff. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wurde auf FB diskutiert, kann man durchaus lesen: mdr.de, Stand 17. Juli 2023, 09:03 Uhr https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/waffen-kontrolle-legal-illegal-dietmar-heubrock-102.html Zitat: Rechtspsychologe über Waffen "Wir sind gezwungen worden, unser Verhältnis gegenüber Waffen zu ändern" Gibt es mehr Waffengewalt als in den vergangenen Jahren? Sollte das Waffenrecht verschärft werden? Wie hat der Ukraine-Krieg unsere Wahrnehmung von Waffen verändert und warum gibt es im Osten mehr illegale Waffen? Der Rechtspsychologe Dietmar Heubrock gibt im Interview für den MDR SACHSEN-ANHALT-Schwerpunkt über Waffen Antworten. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Fall SOLL wohl noch irgendwelche "zwischenmenschliche" Hintergründe haben, offenbar verstehen sich die Beteiligten heute nicht mehr so gut und/oder hatten jeweils andere Vorstellungen von der gemeinsamen Zeit. Das ist aber ausrücklich Hörensagen und taucht in den Ausführungen des OLG nicht auf. Das Urteil des AG ist ja leider nicht aufrufbar. Insofern sollte man hier - was eigentlich selbstverständlich ist - mit Spekulationen zurückhaltend sein. -
Eine einfache Lösung kann sein, Personal mit (persönlicher) waffenrechtlicher Erlaubnis zu beschäftigen, dann hat die Waffenbehörde vorher die Zuverlässigkeit gem. WaffG überprüft.
-
Ich vermute JDHarris und WOF wollten lediglich darauf hinweisen, daß es einen Unterschied zwischen "Vergehen" und "Verbrechen" gibt, der sich nach der Mindeststrafe definiert. Ihr könnt das selbst in § 12 StGB nachlesen. Die moralische Einschätzung sollte ein anderes Thema sein. Auch dazu steht was im § 12 StGB: (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. Also sowohl gefühlt, als wohl auch laut Gesetz habe ich Zweifel, ob ein illegaler Verkauf auf einer Ebene mit erpresserischem Menschenraub, Mord oder Totschlag eingeordnet werden sollte?
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mein Gedankengang war eher, ob das WaffG, das ja für die Behörde nicht gilt, auch für die Praktikantin nicht gilt ...? (und die Regelung dann durch eine interne Verwaltungsvorschrift erfolgt ...??) Ihr seht, wir brauchen unbedingt weitere gesetzliche Regelungen ...??? Um noch mal auf das Kernthema zu kommen - wenn man im verlinkten Beschluß die Ausführungen zu II. - 1. - d) [Rn. 29] anschaut, hat die Staatsanwaltschaft wohl (auch) gegen den Vater der Zeugin ...[A] aufgrund des Verdachts des Überlassens einer Waffe an die Zeugin zwecks Fertigens eines Photos ein Verfahren eingeleitet. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Jetz mache ich mal ein ganz wildes Szenario auf. Die 15- bzw. 16jährige macht ein Praktikum bei der Kreisverwaltung und darf in diesem Rahmen an einem Tag auch den Waffenkontrolleur zum Bürger-LWB begleiten ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich wollte hier im Faden keine Diskussion über Mindestalter, Begriffsdefinitionen o. ä. anstoßen, sondern in erster Linie auf die Sanktion aufmerksam machen. Bemerkenswert auch, wie hier das "Überlassen" strafrechtlich interpretiert wurde. Das hier ist aber wieder eine Frage, die man haarklein anhand des Gesetzes auseinandernehmen und dann wohl in verschiedene Richtungen interpretieren kann. Der § 27 WaffG spricht ja von "schießen" - wäre das "in die Hand nehmen" noch in Ordnung? An wann ist es Jungjägerausbildung, wie wird das im Bedarfsfall nachgewiesen? Wie ist die Situation zuhause oder bei der Sachkundeausbildung? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich hab mal im Netz geschaut, 90 Tagessätze sind am oberen Ende des "üblichen", wobei laut Gesetz wohl auch deutlich mehr geht (5 bis 360). Die 90 Tagessätze können sich sonst vielleicht bei Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung finden. Das Strafmaß muß aber hier ja nun neu verhandelt werden. Laut F. ist ja dringender Verschärfungsbedarf ...