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Elo

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  1. Sicherlich kann man Deinen Gedankengang insofern nachvollziehen, daß es wohl immer wieder und in allen Bereichen des Lebens Menschen gibt, die Gesetzeslücken oder schwammige Formulierungen geschickt zu nutzen wissen. ABER Bereits jetzt ist es so, daß Millionen Bürger hierzulange regelmäßig mit geheimdienstlichen Mitteln "überprüft" werden. Das führt dann ggf. zu Konsequenzen in diversen Lebensbereichen, die manchmal wieder von einem Gericht kassiert werden. Die Bestrebungen gehen dahin, mit ausgefeilten Formulierungen, deren Unterschiede und jeweilige Konsequenz fast nur noch Juristen verstehen, den betroffenen Personenkreis zu erweitern? Hast Du dabei kein ungutes Gefühl? Vielleicht fallen dann trotzdem wieder einige durchs Raster? Wie weit soll man dann gehen? Wegfall der Unschuldsvermutung, komplette Beweislastumkehr?? Wenn man sich dagegen die derzeitige Anwendung des Jugendstrafrechts anschaut ... Leute, die zum Tatzeitpunkt 20 waren und dann Jahre später mit einer Bewährungsstrafe oder weniger bei recht ansehlichen Delikten nach Hause geschickt werden? Daneben kommt immer wieder der Gedanke, das Wahlrechtsalter auf 16 oder sogar 14 abzusenken. Ist das alles auf einer klaren Linie? Ist natürlich nur meine bescheidene Meinung, vielleicht nicht woke genug??
  2. www.tschechien.news, 01.09.2023: Zitat: Steigendes Interesse an Waffenscheinen: Rund ein Viertel der Anträge kamen von Frauen https://www.tschechien.news/post/steigendes-interesse-an-waffenscheinen-rund-ein-viertel-der-anträge-kamen-von-frauen
  3. In D MP2?
  4. Ich will es gar nicht bewerten. Scheint eine lange Geschichte zu haben und geht wohl auf Fairbairn zurück, Copper z. B. hat sich später dagegen ausgesprochen.
  5. Die Israelis haben da ihr eigenes System, Stichwort "Israeli Carry". Soweit ich weiß, wird diese safety flag auch in Verbindung mit einem Gummizug eingesetzt. (Linkquelle für beide: https://www.quora.com/What-does-Israeli-carry-mean)
  6. Ich weiß nicht, ob das für alle Bundesländer gilt, aber rein technisch ist es so, daß bei der Abfrage im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Rückmeldung kommt, daß Informationen (oder Erkenntnisse?) bezüglich Deiner Person vorliegen. Die Sachbearbeiter müssen den Hintergrund dann "händisch" prüfen. Wie das genau vor sich geht, insbesondere ob dann noch mal etwas manuell angestoßen werden muß, weiß ich nicht, eventuell bedingt das eine gewisse Verzögerung.
  7. Ich verlinke das jetzt bewußt nicht - auf bild.de findet sich ein Artikel unter der Überschrift (Zitat) Pistolen-Milliardär Gaston Glock (94) gestorben Die Blutspur der Glock Der Verfasser schlägt den Bogen von Erfurt über Hollywood und Anders Breivik bis München. Ich würde mich sehr schwer tun, unmittelbar nach dem Tod eines Menschen denselben als Einleitung für so einen Artikel zu nutzen.
  8. Läuft aktuell in dieser Formulierung über eine Reihe von Medien, wird wohl (über dpa infocom) verteilt? Der Zeitpunkt dürfte nicht überraschend sein. Wenn es Silvester zu Übergriffen kommt, wird man das als Argument für die erneute Forderung nach Verschärfungen nutzen? Solle es ruhig bleiben, wird man sich für das kluge und vorausschauende Handeln loben?
  9. Pirsch, 28. Dezember 2023 Der VDB und die Jagd – Interview mit Peter Braß https://www.pirsch.de/feuilleton/der-vdb-und-die-jagd-interview-mit-peter-brass-38150
  10. Ich bezog mich auf den Stichtag 25.07.2009 - ist da ein Fehler in der Auflistung? Die Bundesgesetzblätter habe ich nicht durchgeschaut.
  11. Für den Stichtag 01.04.2003 habe ich keine online verfügbare Gegenüberstellung, aber da müßte erstmalig eine weitere Bedürfnisprüfung nach Erlaubniserteilung dazugekommen sein. Ist jetzt aber nur frei aus dem Gedächtnis, um das zu verifizieren, müßte man in die Bundesgesetzblätter schauen. Das waren die Änderungen zum 25.07.2009, da wurde die Bedürfnisprüfung auch auf die Zeit nach den ersten drei Jahren als kann-Bestimmung ausgedehnt. https://www.buzer.de/gesetz/5162/v162214-2009-07-25.htm Und das die Änderungen zum 01.09.2020 (alle 5 Jahre): https://www.buzer.de/gesetz/5162/al108954-0.htm
  12. Eventuell verwechselt mit der Zuverlässigkeit? Zuverlässigkeit - WaffG § 4 (3) ... in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren ... Bedürfnis - WaffG § 4 (4) ... das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen. Früher gab es nur eine einmalige Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach drei Jahren. Weitere (spätere) Prüfungen waren dann eine Ermessungsentscheidung bei entsprechenden Anhaltspunkten, das müßte sich noch in der WaffVwV so finden. Interessant wäre auch hier die Frage, inwieweit sich das Rückwirkungsverbot hinsichtlich der Erlaubnisse auswirkt, die vor der Verschärfung erteilt wurden (ähnlich wie bei der Frage des Überkontingents). Stichtag könnte dann der 01.04.2003 bzw. 25.07.2009 sein?
  13. Man sollte trennen, was jeweils in die strafrechtliche und in die verwaltungsrechtliche Entscheidung eingeflossen ist und was wann in das Verfahren eingebracht wurde. Und es wäre weiterhin interessant, was mit solchen Begriffen wie konkret gemeint ist. Was ist denn, wenn vor Silvester jemand einen großen Karton (oder mehrere) mit Feuerwerkskörpern in die Garage stellt? Will nun nicht bewerten, inwieweit das rechtmäßig wäre, aber falls nicht - kommt dann das SEK? Wenn man mal die Berichterstattung der letzten Jahre anschaut, könnte der subjektive Eindruck entstehen, daß die Begrifflichkeiten "verwaschener" werden? Z. B. liest man in Zusammenhang mit Funden/Beschlagnahmen/Sicherstellungen manchmal den Begriff "Munitionsbestandteile". Da war vor einigen Monaten der Fall mit den beiden Teilnehmern an einem IPSC-Wettkampf, die eine große Menge Geschosse hinter der Rückbank transportierten.
  14. Der Betroffene (ist das die korrekte Ausdrucksweise?) war ja im Besitz "sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse". Ich konnte aus dem Sachverhalt nicht entnehmen, ob der z. B. Wiederlader, Vorderlader- oder Böllerschütze war und um welchen "Sprengstoff" - wie @BJ68 schon geschrieben hat - es sich letztlich gehandelt hat. Ob nun NC-Treibladungsmittel, Schwarzpulver für Böller oder Feuerwerkskörper - das fällt doch alles unter das Sprengstoffgesetz? Und wenn Du den den ganzen Vorgang komplett gelesen hast, weißt Du auch, daß das erst im Beschwerdeverfahren (6) vorgetragen wurde. Was das Butterflymesser angeht, so taucht das - deswegen hatte ich "insbesondere" geschrieben - im Text einundzwanzig mal auf. Das könnte als Schlußwort unter vielen Aussagen stehen - wie das Betroffene empfinden?
  15. Ein Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 10.11.2023 Geschichte erstreckt sich über mehrere Jahre mit insgesamt vier Hausdurchsuchungen, Entzug sämtlicher Erlaubnisse, Anordnung eines Erwerbs- und Besitzverbotes von erlaubnisfreien Waffen und Munition. Offenbar geht es dann gegen Ende insbesondere um ein Butterflymesser mit einer wohl ungewöhnlichen Formgebung? https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4c8a321e-0492-4cb4-bed4-d5e1f890d44e
  16. Der Titel des Faden lautet doch "Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren" Wie seht Ihr dabei die Frage des Rückwirkungsverbots?
  17. Gab zu dem System einen Bericht auf americanrifleman vom Februar 2017: https://www.americanrifleman.org/content/tested-mech-tech-carbine-conversion-unit/
  18. Falls jemand lesen wil - die Allgemeinverfügung der Polizei Berlin zu Silvester 2023 - Pyrotechnikverbotszonen: Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen vom 31. Dezember 2023, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2024, 06:00 Uhr, im begrenzten Bereich des Bezirks Neukölln (Sonnenallee) anlässlich des Jahreswechsels 2023/2024 Bekanntmachung vom 18. Dezember 2023 https://www.berlin.de/polizei/_assets/dienststellen/anlagen-dir-e/231218-av-pvz-sonnenallee.pdf
  19. ADAC entdeckt das Thema "Messer im Auto" (Linkquelle: Youtube - ADAC)
  20. Nach dem Sachverhalt im Eingangsbeitrag hat er eine Unstimmigkeitsmeldung bekommen. Offenbar greift dann Automatismus/Vereinfachung nicht mehr und er muß tätig werden. Dafür scheint dann wiederum die Legitimation erforderlich zu sein? Oder verstehe ich das falsch?
  21. Als Ergänzung zu dem Beitrag auf der DSU-Webseite: Ganz kurzes Video auf Instagram von der Banner-Übergabe Die DSU zumindest scheint keine Berührungsängste zu haben. https://www.instagram.com/vdb1949/reel/C03aoUvrACn/ (Linkquelle: Instagram - vdb1949)
  22. Video von Elmsfeuer (ist ab und zu auch hier im Forum) auf Youtube: "Gesellschaft und Waffenbesitz - Tötungsrate - Anschlag Hamburg - Hanseatic Gunclub - Kulturgut" (Linkquelle: Youtube - Elmsfeuer)
  23. Betrachte es mal aus der Sicht eines Ausländers, der hier in Deutschland einen Urlaub verbringen und beim Wandern ein Messer mitführen will. Könntest Du als mit der Materie Vertrauter dem rechtssicher den 42 a im D WaffG erläutern? Insbesondere den "allgemein anerkannten Zweck"?
  24. Richtig, steht im letzten Absatz: Zitat: ... Auf diesen Ermessensspielraum hofft auch der verurteilte Japaner selbst. Obschon er lediglich im Umfang einer Parkbusse bestraft wurde, will er in Berufung gehen, wie sein Anwalt Toshiaki Takae gegenüber SWI swissinfo.ch sagt. Seinem Mandanten gehe es um die Verteidigung seiner Ehre. ...
  25. swissinfo.ch, 18.12.2023: Legal oder illegal? Die verkannte Gefahr des Schweizer Taschenmessers https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/legal-oder-illegal--die-verkannte-gefahr-des-schweizer-taschenmessers/49048978
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