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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mit Foto Polizeipräsidium Südhessen 25.01.2024 – 13:51 POL-DA: Bensheim: Kripo findet Waffen bei Durchsuchung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/5699796 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aufhänger der Vorfall in Unterkirnach? (Gibt dazu einen extra Faden) suedkurier.de, 25.01.2024: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/zehntausende-schusswaffen-in-diesen-orten-im-suedwesten-werden-besonders-viele-gehortet;art417930,11874894 Zitat: Zehntausende Schusswaffen in der Region: In diesen Orten werden besonders viele gehortet Vier Landkreise, 14 Waffenbehörden, keine zentrale Erfassung. Wir haben für Sie recherchiert. In einer Stadt gibt es besonders viele Waffen pro Besitzer. Es war der bisher wohl größte Polizeieinsatz im kleinen Unterkirnach bei Villingen-Schwenningen: Tilmann K., ein ehemaliger Zeitsoldat, hatte am Dienstag gedroht sein Haus in die Luft zu sprengen. Als Waffennarr wird K. bezeichnet, der im Besitz von mehreren Lang- und Kurzwaffen sowie Schwarzpulver gewesen sein soll. Ganz legal, als Inhaber einer Waffenbesitzkarte und mit Sprengstofferlaubnis. Auch am Mittwoch ist die Polizei noch vor Ort in Unterkirnach. Im Hintergrund das Grundstück, auf dem sich die Tat abgespielt hat. Wie viele Waffen schlummern ganz legal in Nachbars Kellern oder Wohnzimmern in Südbaden? Zeit, sich ein Bild zu machen. Wir haben bei den zuständigen Behörden nachgefragt. ... -
Umzug nach Österreich - gibt es einen Weg, die Waffen zu behalten?
Elo antwortete auf Smarthome's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist, auf welcher Grundlage das geschehen könnte? Das BVA schreibt (Zitat) auf seiner Webseite: ... Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten erbringen/ nachweisen können, so ist grundsätzlich ein gebührenpflichtiger Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen. ... Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc223792bodyText7 Das könnte zunächst die fortlaufende Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 und § 14 WaffG sein? Treten Tatsachen ein, die zur Versagung hätten führen müssen (z. B. Wegfall des Bedürfnisses aufgrund nicht erbrachter Schießsportausübung [x Termine]), dann Widerruf nach § 45 (2) WaffG. Dazu Möglichkeit, von einem Widerruf abzusehen, wenn Bedürfniswegfall nur vorübergehend - § 45 (3) WaffG. Falls das die Argumentationskette wäre, sollte der eigentliche Aufhänger die abgeleisteten Trainingseinheiten (in z. B. BaWü bei ÜK ggf. mit Wettkampfteilnahme) sein, aber nicht die bloße Tatsache des Umzugs? -
Ich hatte den ganz konkreten Fall, daß der Versand einer ca. 30 kg Sendung (Wert mehrere 1000 EUR) behauptet, aber kein Versandbeleg vorgelegt wurde. Hab mir daraufhin bei den hiesigen Paketfilialen erklären lassen (die haben sich dankenswerterweise die Zeit genommen), wie solche Sendungen später nachvollzogen werden können und das so den Behörden mitgeteilt. Es wurde nicht weiter ermittelt, der Aufwand wäre zu groß. Die polizeiliche Befragung des Beschuldigten erfolgte telefonisch.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Schon einige Monate alt: 22.09.2023 BT-Drucksache 20/8449 (Schriftliche Fragen) Positionierung der Bundesregierung hinsichtlich einer potenziellen Beschränkung bleihaltiger Munition auf europäischer Ebene https://dserver.bundestag.de/btd/20/084/2008449.pdf Zitat (von Seite 73/74): 99. Abgeordneter Dr. Carsten Brodesser (CDU/CSU) Wie ist die Position der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (27. Februar 2023), welcher als Auswirkung eine potenzielle Beschränkung bleihaltiger Munition auf europäischer Ebene hat, und setzt Sie sich in diesem Zusammenhang aktuell für Ausnahmere- gelungen für Sportschützen und Schützenvereine ein, die konkret von einem Verbot betroffen wä- ren, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, auf welche Weise? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann vom 22. September 2023 Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschrän- kung chemischer Stoffe) wurde im Jahr 2021 ein Verfahren zur Prüfung einer Beschränkung für Blei in Munition gestartet. Zunächst hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein fachliches Dossier (An- hang XV-Dossier nach der REACH-Verordnung, sog. Beschränkungs- dossier) erarbeitet, das die wissenschaftlichen Grundlagen und Bewer- tungen für das weitere Verfahren enthält. Die Inhalte dieses Dossiers wurden dann unter Berücksichtigung von Kommentaren aus öffentlichen Konsultationen von den wissenschaftlichen Experten-Ausschüssen für Risikobewertung und für sozioökonomische Bewertung, beide angesie- delt bei der ECHA, bewertet. Die wissenschaftliche Stellungnahme der Ausschüsse wurde im Frühjahr 2023 veröffentlicht. Nach Abschluss der wissenschaftlichen Phase des REACH-Verfahrens obliegt es nun der Europäischen Kommission zu entscheiden, ob und in welcher Ausgestaltung sie den Mitgliedstaaten einen konkreten Be- schränkungsvorschlag unterbreitet und damit die politische Phase startet. Sinnvollerweise kann erst nach Vorliegen dieses Beschränkungsvor- schlags der Europäischen Kommission und damit auf Basis aller vorlie- genden Informationen eine Positionierung der Bundesregierung erfol- gen. Auch bezogen auf mögliche Auswirkungen auf Sportschützen oder Schützenvereine bleibt daher zunächst abzuwarten, welchen Regelungs- umfang und ggf. welche Ausnahmen die Europäische Kommission vor- schlägt. (Zitat Ende) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Luiza Licina-Bode, MdB (SPD) auf Facebook: Verbot von Bleimunition https://www.facebook.com/LicinaBode/posts/pfbid02aYsUfhtFfY319HcVjBzJVNyZovcZeirVyRRgRgUEGVBSWVGNGy6iEigLpShjAPTUl -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Elmsfeuer hat sich wieder mal viel Arbeit gemacht (Linkquelle: Youtube - Elmsfeuer) -
... und während sich das FWR überlegt, wie es nun mit Unterstützung der historischen Schützenbruderschaften noch effektiver wird? ... führt der VDB in Berlin schon wieder Gespräche mit der Politik. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23012024_erste_politische_gespraeche_des_vdb_im_neuen_jahr_in_berlin.html Der Herr Satzinger hat übrigens ein Geschäft in Nürnberg, das sind mind. 400 km bis Berlin.
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VDB-Nachrichten, 23.01.2024: Erste politische Gespräche des VDB im neuen Jahr in Berlin https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/23012024_erste_politische_gespraeche_des_vdb_im_neuen_jahr_in_berlin.html Zitat: VDB-Vize Frank Satzinger trifft Jochen Kopelke und Marcel Emmerich Trotz Verkehrschaos und Bauernproteste machte sich unser Vizepräsident Frank Satzinger zu Beginn der ersten Sitzungswoche des Jahres 2024 auf nach Berlin zu politischen Gesprächen. Neben der Vorstellung unserer Forderungen aus der Kampagne „Next Guneration“ standen die Waffenrechtsreform und der Ausblick auf das politische Jahr im Vordergrund der Reise in die Bundeshauptstadt. Am Montag, 15. Januar, standen zwei Termine mit wichtigen Gesprächspartnern auf dem Programm: Mit Jochen Kopelke, dem Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), kam es zu einem ersten, sehr konstruktiven Austausch. konnten hier gemeinsame und divergente Positionen, beispielsweise zur polizeilichen Kriminalstatistik, zur Personalsituation in Polizeien und Waffenbehörden, der digitalen Vernetzung der Behörden, Verfassungsschutzabfragen oder SRS-Waffen, ausgelotet werden. Insbesondere der Informationsfluss zwischen Waffenbehörden und Polizei wurde als verbesserungswürdig eingestuft. Ein weiterer Austausch ist geplant. Das erste Gespräch mit einem Abgeordneten des Bundestages im neuen Jahr führte den VDB im Anschluss zu Marcel Emmerich. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg ist Obmann seiner Partei im Ausschuss für Inneres und Heimat und Mitglied im Sportausschuss. Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind wir mit MdB Emmerich, in seiner Funktion als Berichterstatter seiner Bundestagsfraktion für das Waffenrecht, im engen Austausch Emmerich bestätigte, dass es zur Neufassung des Waffengesetzes bisher weder eine Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien noch einen Kabinettsbeschluss innerhalb der Bundesregierung gebe. Auf Arbeitsebene wird über das Thema weiter diskutiert, politische Entscheidungen stünden aber noch aus. Ob und wann das Gesetz in den Deutschen Bundestag kommt und ob es dann noch Ähnlichkeiten mit dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Frühjahr 2023 hat, ist offen. Sehr interessiert zeigte sich der 32-jährige Ulmer u.a. an einer unserer Kernforderungen, nämlich der Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Dies würde er unterstützen. Auch unsere Forderungen nach mehr Digitalisierung und vereinfachten bürokratischen Abläufen fanden seinen Zuspruch. Zudem erläuterte Frank Satzinger das insbesondere in Baden-Württemberg bestehende Problem bei Waffen über dem Grundkontingent. Es wurde vereinbart, den Abgeordneten über die weiteren Aktivitäten unseres Verbandes auch im Blick auf die Gründung eines Expertenrates Waffenrecht informiert zu halten. Gleichzeitig wurde ein enger Austausch verabredet, wenn es zu parlamentarischen Aktivitäten im Waffenrecht kommt. VDB-Vizepräsident Frank Satzinger zeigte sich zufrieden: „Auch wenn die Waffenrechtsreform zu stocken scheint, müssen wir mit der Bundespolitik und insbesondere den Regierungsfraktionen im Gespräch bleiben. Nur durch kontinuierlichen Dialog sichern wir uns das Gehör der politischen Entscheider.“
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@Schwarzwälder Danke! Wußte ich so nicht. Hab gerade mal mit Stichwort ÖRAG gesucht, es gab hier im Forum einige Beiträge dazu; die ich gefunden habe, sind aber alle schon älter.
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Ich verstehe Deinen Gedankengang nicht. Die "Marktmacht" wäre wohl - theoretisch - vorhanden, wenn alle (1600?) Migliedsunternehmen mitziehen, aber welche Motivation soll dahinter stehen? Grundsätzlich herrschen ja - innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen - die Gesetze des Marktes, Angebot und Nachfrage oder wie man es auch nennen mag. Die Preise muß ein Gewerbetreibender dann letztlich selbst kalkulieren. Die hochzutreiben funktioniert vielleicht bei wenigen Anbietern am Markt, die "zufällig" (eventuell sogar mehrmals täglich oder zum Ferienbeginn) parallel die Preise für ein gefragtes Produkt "anpassen" - kennen wir alle irgendwoher? Aber im Einzelhandel?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es gab zum "Waffenhorten" in Einzelfällen VG-Urteile. Bemerkenswert finde ich (deshalb habe ich es hier reingestellt), daß das offenbar Thema beim Fortbildungsangebot für Waffenbehörden ist. Interessant wäre nun, was da konkret vermittelt wird. Leider werden wir das wohl nicht erfahren. Allerdings wieder ein Fall, um den sich (hier) die Jagdverbände wie DJV oder LJV BaWü kümmern sollten. Ich bekomme aber von meinem LJV beim Thema Waffenrecht kaum Antwort und schon gar keine Positionierung. -
Da ich hier und da Rechtsschutz lese - eine Frage an die FWR-Fördermitglieder: Gibt es für FWR-(Förder)Mitglieder noch einen Rechtsschutz in waffenrechtlichen Angelegenheiten? Ist der inbegriffen oder gegen Mehrbeitrag und was beinhaltet der konkret?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 8/2122 8. Wahlperiode 01.06.2023 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Entwaffnung von Rechtsextremen sowie von Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern und ANTWORT der Landesregierung Auf der letzten Seite geht es um die Zuverlässigkeitsprüfung und die Mitwirkung des Verfassungsschutzes https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-2000/Drs08-2122.pdf -
VDB-Nachrichten, 22.01.2024: Spannende Themen bei der Innenministerkonferenz https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/22012024_spannende_themen_bei_der_innenministerkonferenz.html Zitat: Vom 6. bis 8. Dezember 2023 fand die 220. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Berlin statt. Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, erörtern, werden von sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet. Für uns ist insbesondere der AK II - Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei) relevant. Die IMK gibt jedoch auch regelmäßig Anweisungen an das Bundesministerium des Innern (BMI), das als ständiger Gast gleichberechtigt an der Sitzung – jedoch ohne Stimmrecht – teilnimmt. So können aus der IMK Gesetzesinitiativen in Sachen Waffenrecht kommen, weshalb der VDB die Beschlüsse der IMK sehr genau verfolgt und analysiert und in seiner Lobbyarbeit vermehrt auf die Innenminister der Länder zugeht. Weiterentwicklung der PKS Gesprochen wurde – sehr zu unserer Freude – über eine Weiterentwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Leider ist uns nicht bekannt, welche Punkte genau besprochen wurden, welche darin beschriebenen Einzelmaßnahmen die IMK begrüßt und mit welcher Veranlassung genau der AK II beauftragt wird, da der entsprechende Bericht nicht freigegeben ist. Dabei handelt es sich um den „Sachstandsbericht zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse durch die Bund-Länder-Projektgruppe namens ‚Evaluation M 6.0‘ und die Bund-Länder-Projektgruppe namens ‚Kataloge‘ (Stand: 03.05.23) nebst Anlagen" - so nachzulesen im Tagesordnungspunkt 22 der „Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 220. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 08.12.23 in Berlin". Der Beschluss lautet, dieser - wie gesagt nicht freigegebene Sachstandsbericht - werde von der IMK "zur Kenntnis genommen". Obwohl die IMK am 05.05.2000 beschlossen hat, dass ihre Beschlüsse und Berichte grundsätzlich öffentlich sind, erleben wir es leider im Bereich Waffen sehr häufig, dass Berichte nicht freigegeben werden. Anscheinend ist unser Bereich regelmäßig eine der „Ausnahmen“, dass ein Gesichtspunkt vorliegt, der einer Veröffentlichung entgegensteht. Genannt werden hier insbesondere die sicherheitspolitischen Aufgabenstellungen der Innenressorts, die immer wieder dazu zwingen sollen, von einer Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse und vor allem der Berichte abzusehen. Da uns dies jedoch regelmäßig die Möglichkeit nimmt, unsere Expertise zu den inhaltlichen Punkten der Berichte frühzeitig beizusteuern, haben wir am 21. Dezember 2021 bereits Klage gegen die Bundesrepublik erhoben hat, um Einblick in einen nicht freigegebenen Bericht zum Thema Schreckschusswaffen zu erhalten. (Mehr Informationen zu unserer Klage lesen Sie hier: VDB fordert Einsicht und hier: VDB verklagt BRD.) Dennoch lässt dieser Beschluss – insbesondere in Kombination mit dem Tagesordnungspunkt der Messerkriminalität – generell darauf schließen, dass die PKS feiner differenziert werden soll. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da es ein wichtiger Schritt ist, um überhaupt beurteilen zu können, wie die Kriminalität in Bezug zu Waffen in einem Kriminalitätshotspot – aber auch generell – wirklich aussieht. Dabei ist bei Waffen insbesondere eine Unterscheidung zwischen legal und illegal essentiell, um überhaupt beurteilen zu können, ob eine geplante Verschärfung des Waffengesetzes die Straftaten senken kann. Je schneller, flächendeckender und feingliedriger die Daten der Fälle, Tatmittel und Tatverdächtigen bereitgestellt werden, umso eher wird es hier belastbare Zahlen geben. Bevor diese Zahlen jedoch vorliegen, ist jede Verschärfung des Waffengesetzes sprichwörtlich ein „Schuss ins Blaue“, da weder Ursache noch Wirkung beurteilt werden kann. Differenzierte Auswertbarkeit der Tatmittel Messer und Schusswaffe in der PKS Bereits seit dem 1. Januar 2020 wird das Tatmittel „Messer“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst und ist seit 2021 Bestandteil des Berichtes. Die IMK beschäftigte sich in der jüngsten Sitzung weiter mit dem Thema und erachtet eine einheitliche PKS-Erfassung in Bezug auf die Verwendung von Messern, aber auch von Schusswaffen für geeignet, um Brennpunkte von Taten unter Verwendung dieser Tatmittel zu erkennen. So können polizeiliche Schwerpunkte gesetzt und wirksame Bekämpfungsansätze/-konzepte ausgearbeitet werden. Leider lassen sich andere Aussagen der IMK in diesem Zusammenhang nicht vollumfänglich beurteilen, da der Bericht, auf den sich die Beschlüsse beziehen, für die Öffentlichkeit nicht freigegeben ist, sodass wir auch dessen Inhalte nicht kennen. ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.: LIVE-WEBINAR: Leitentscheidungen im Waffenrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Fragen aus der Praxis https://www.w-vwa.de/seminar/2024-54036D Zitat: ... Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für die Behördenpraxis, insb. bei Magazinen großer Kapazität Waffenhorten bei Jäger:innen Vorgehen bei der Prüfung der Kontingentsüberschreitung bei Sportschützen Verbringen und Mitnahme ... -
Umzug nach Österreich - gibt es einen Weg, die Waffen zu behalten?
Elo antwortete auf Smarthome's Thema in Waffenrecht
Muß bei solchen Diskussionen immer daran denken, daß man uns die Regelungen der letzten Jahre vielfach unter der Absicht der europäischen Harmonisierung verkauft hat ... Wie sicher und konkret ist denn Deine diesbezügliche Plaung, auch für die weitere Zukunft? Wie oft wirst Du in D sein, wie weit ist die Strecke? Davon wird es entscheidend abhängen, welcher Weg für Dich der zweckmäßigste ist. Dann müßte müßte man sauber trennen - einerseits die Frage, inwieweit welche Waffen dauerhaft in Östereich besessen und gemeldet werden dürfen, andererseits die Möglichkeit, die deutschen waffenrechtlichen Erlaubnisse zu behalten bzw. bei einer späteren Rückkehr nach D wieder zu erlangen? Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er Mitteilungspflichtig (§ 37i WaffG). Das BVA schreibt folgendes: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc223792bodyText7 Müßte ich mich entscheiden, würde ich versuchen, für alle Varianten Vorkehrungen zu treffen, mich aber gleichzeitig bemühen, mir die Optionen so lange wie möglich offen zu halten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Während in D über Erwerbsberechtigungen für SRS-Waffen und Feuerwerksverbote diskutiert wird, schießen die Österreicher (laut Beschreibung mit Ausnahmegenehmigung) VA: (Linkquelle: Youtube - Austria Arms) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Polizei Hamburg: https://www.polizei.hamburg/digitale-services-696540 Zitat: Digitale Services Willkommen beim digitalen Service der Waffenbehörde. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene digitale Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, darunter die elektronische Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen. ... -
Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Elo antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Bist Du da sicher? Im Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz steht im § 1, daß für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Landesverwaltung und 2. im übertragenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts nach diesem Gesetz Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden? In § 3 ist dann geregelt, daß die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen und die Höhe der Gebühren in Gebührenordnungen zu bestimmen ist? Das sollte dann die von @Giraffe verlinkte sein? Die waffenrechtlichen Gebühren hat man mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt (Nds. GVBl. Nr. 38/2021, ausgegeben am 28. 9. 2021: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung). Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß es dazu irgendwo wieder Ausnahmeregelungen gibt? Die Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen in NDS will der VDB übrigens juristisch angreifen. -
Katja Triebel hat auf Facebook etwas zur Lobbyarbeit der Verbände geschrieben, dort wird auch eine vor 12 Jahre durchgeführte Untersuchung erwähnt. Hier der Link zum FB-Post: https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/posts/7104757159569809/ (Man kann dort auch unangemeldet lesen, allerdings ist die Seite/Gruppe nicht immer aufrufbar. Woran das liegt, weiß ich nicht.)
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Es ging mir nur um eine Tendenz, genauer aufschlüsseln und auch belegen läßt sich das sicherlich nur bedingt. Interessant wäre z. B. die Frage, ob der Mitgliederschwund beim DSB einen unmittelbaren Zusammenhang (Abwanderung/Mehrfachmitgliedschaft?) mit dem Aufkommen der GK-Verbände hat oder ob das eine getrennte Entwicklung ist. Es wird aber vielleicht nicht jeder Verband ein besonderes Interesse an der Erhebung und Auswertung solcher Zahlen haben? Bin aber zu weit vom Thema des Fadens abgekommen, war nicht meine Absicht.
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Ich finde diese Zahlen übrigens recht interessant. Schaut man sich z. B. mal die Zahl der Jagdscheininhaber an, scheinen die mit 407T gegenüber den 1,3 Mio allein des DSB erst mal nicht so stark. Unterstellt man aber, daß der ganz überwiegende Teil der Jagdscheininhaber - auch vor dem zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Jagdschein - im Besitz einer jagdlich geeigneten Waffe sein wird und setzt diese Zahl in Relation zur Gesamtzahl der privaten Waffenbesitzer, ergibt sich ein Anteil von über 40 %. Die Betrachtung der GK-Schützen ist schwieriger, auch weil es da ja oft Mehrfachmitgliedschaften gibt. Daneben gibt es ja Jäger, die parallel Schießsport betreiben oder zumindest als Vereinsmitglied trainieren. Man kann aber ggf. anhand der Zahlen eine Tendenz ableiten, welchen Stellenwert GK für DSB, BHDS u. ä. haben könnte.
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Die Mitgliedsentwicklung beim DSB dürfte deutlich rückläufig sein, bei den GK-Verbänden scheinen die Zahlen zumindest leicht zu steigen, wobei dort wohl nur aktuelle Zahlen öffentlich sind. Die Jagdscheininhaber nehmen kontinuierlich zu, dort hat nach den Veröffentlichungen der Jagdverbände offenbar der Frauenanteil deutlich zugenommen. Es kommt aber wie so oft auch darauf an, welchen Zeitraum man der Betrachtung zugrunde legt. Die Zahl der Waffenbesitzer ist nach den Kennzahlen des BVA leicht rückläufig. DSB absteigend Jahr 2000: 1.581.593 Jahr 2022: 1.319.794 Quelle: https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2022/Mitgliederstatistik_Mitgliederbewegung_seit_1952-2022_31.12.2022.pdf BDS aktuell ca. 99.000 - 100.000 BDMP aktuell ca. 34.000 DSU aktuell ca. 18.000 Jagdscheininhaber 2000/2001: 340.361 2021/2022: 407.370 Quelle: DJV Private Waffenbesitzer laut BVA Natürliche Personen, welche Inhaber einer gültigen Erlaubnis sind und eine inländische Waffe oder ein Waffenteil im Sinner der Kennzahl W.1/T.1 besitzen. 31.12.2020 952148 31.03.2021 950043 30.06.2021 948252 30.09.2021 947788 31.12.2021 948438 31.03.2022 946395 30.06.2022 946789 30.09.2022 946656 31.12.2022 946495 31.03.2023 942299 30.06.2023 942742 30.09.2023 942569 31.12.2023 941697
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich frage mich immer wieder, wie wir da hingekommen sind. Es mag lange her sein, aber damals wurde in den Wochen vor Karneval flächendeckend "Cowboy und Indianer" gespielt. Heute muß man neben dem Waffengesetz ja auch auf kulturelle Aneignung achten? Wobei sich der Proband hier wohl nicht gerade schlau verhalten hat ... sueddeutsche.de, 19. Januar 2024, 21:39 Uhr: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/mammendorf-waffengesetz-schusswaffe-fasching-pistole-schule-1.6335969 Zitat: Faschingspistole löst Großeinsatz der Polizei aus ...