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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich würde gerne mal ein komplettes Schreiben idealerweise von unterschiedlichen Waffenbehörden lesen und gegeneinander abgleichen. Hier im Beispiel hat ja die Waffenbehörde wohl noch "draufgepackt"? Das Ganze dann als Informationsschreiben bezeichnet "ohne Unterschrift gültig". Die könnten auch präzise Auflagen formulieren und das anordnen - dann hätten die Adressaten Rechtsmittel zur Verfügung? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand soll am 08.02.2024 eine Verfügung des Landeskriminalamtes NRW an alle Waffenbehörden in NRW ergangen sein. Demnach sind alle Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen, über deren Aufbewahrungspflichten von Schlüsseln zu Waffenschränken zu unterrichten. Info bisher nicht verifiziert! Wenn es aber stimmt, sollten sich hier demnächst weitere Adressaten melden. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Demnach kursiert gerade ein "Merkblatt" auf dem weder der Verfasser noch der zeitliche Stand ersichtlich sind. Das wird dann wohl noch durch örtliche Behörden "ergänzt". Ein Problem dabei sehe ich darin, daß das wieder mal ein Selbstläufer sein kann, also der eine vom anderen abschreibt und das sich so verbreitet und als "herrschende Meinung" manifestiert. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@schuster Danke! Hast Du vielleicht noch Hintergrundinfo wie Datum, Aktenzeichen o. ä.? Da als Anlage 2 bezeichnet, könnte es weitere Dokumente geben? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@Rooster Weißt Du, wer der Verfasser dieses "Informationsschreibens" ist (Unna/NRW?)? Am Ende wird noch als Anlage ein "Merkblatt" erwähnt - ist das das letzte (einzelne?) Blatt unten rechts? Hat das Merkblatt den gleichen Verfasser, wie das Informationsschreiben? Ich würde das gern an einige Kanäle weiterleiten, brauche aber etwas mehr Hintergrundinformation. Ideal wäre ein durchnummerierter Scan. Wäre das möglich? Danke! Hat sonst jemand so etwas bekommen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
polizei.hessen.de, 15.02.2024: Zitat: Illegale Waffensammlung und NS-Devotionalien bei 40-Jährigem in Fuldatal entdeckt https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/694/6943059c-c99c-e771-d9df-9d45ea192de4&sel_uCon=f2631953-1aad-81a9-fb54-2505ed1ab374&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59.htm Das Foto läßt sich vergrößern. Bei einigen der "Gegenstände" sind Details erkennbar. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist einer der Ansätze, auf den ich bei der "neuen" Strategie des VDB hoffe. Airsoft, SRS und sonstige Betroffene mit ins Boot holen. Nun wird gleich wieder jemand sagen, die machen das nur aus monetären Interessen. Vollkommen egal, sofern es letztlich gemeinsamen Interessen auch der Schützen, Jäger und weiterer Betroffener dient. Bei den Schützenverbänden habe ich den Eindruck, daß z. B. am Thema der SRS-Waffen keinerlei Interesse besteht. M. E. zu kurzsichtig. Stand 12/2023 haben wir 833.870 KWS. Selbst wenn man unterstellt, daß in dieser Zahl auch ein Anteil von Sportschützen und Jägern enthalten ist, bleibt sicherlich eine große Zahl weiterer Betroffener und damit potentieller Unterstützer. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Neue Züricher Zeitung, 15.02.2024 von Fatina Keilani, Berlin: Zitat: Die wahre Gefahr für die Demokratie liegt in der Entfesselung staatlicher Gewalt von den Zügeln des Gesetzes https://www.nzz.ch/der-andere-blick/nancy-faeser-und-die-neue-deutsche-herrschaft-des-verdachts-ld.1814009 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gerade läuft auf ZDFinfo Schussbereit – Deutschland bewaffnet sich D 2021 | Reportage danach im Programm Gun Nation – Amerikas tödlicher Waffenwahn F 2022 | Dokumentation anschließend Einzeltäter – Hanau D 2023 | Dokumentarfilm -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Zahlen aus Tschechien: registrierte Waffen über 1 Mio. Waffenscheininhaber knapp 317.000 Quelle: radio.cz, 14.02.2024: https://deutsch.radio.cz/zahl-der-registrierten-waffen-tschechien-im-vergangenen-jahr-auf-ueber-eine-8808469 Zum Vergleich: Einwohnerzahl 10,5 Mio. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Frage ist keineswegs blöd, nur hatte das Ganze mit Logik ohnehin nur begrenzt zu tun. Es kam damals auf Kleinigkeiten z. B. beim Schaft an. Für die SL 6 und 7 gab es im Zubehör (Vorder-)Schäfte mit Ventilationsöffnungen. Manche haben die wohl auch selbst reingefräst, für Holzfachleute eine leichte Übung. Der Anbau/Umbau in dieser Form bedeutete aber einen Verstoß gegen den Anscheinparagraphen. Das ist die damals verbotene Schaftversion: (Linkquelle: Youtube - Forgotten Weapons) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Carmen Wegge auf X: -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Unter der Geltung des alten Anscheinsparagraphen waren HK SL 6 und 7, Ruger Mini 14 und Valmet Petra zulässig, allerdings nur in Ursprungsausführung. Es mag noch weitere Exoten gegeben haben, aber das waren die gängigen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
bild.de, 13.02.2024: Zitat: Diebe klauten ihm zwei Jagd-Gewehre So lief der Einbruch bei Wüst wirklich ab ... Zum Einbruch selbst teilt das Innenministerium mit, dass sich „ein oder mehrere Täter im November 2018 gewaltsam Zutritt zum privaten Wohnhaus des damaligen Verkehrsministers“ verschafft hätten. „Im Innern durchsuchten sie sämtliche Räumlichkeiten nach Diebesgut. Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition entwenden. Der Ersatzschlüssel wurde durch die gewaltsame Öffnung eines verschlossenen Behältnisses erlangt.“ Daneben hätten die Täter „Wertgegenstände, unter anderem Schmuck“ erbeutet. ... https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/diebe-klauten-jagd-gewehre-so-lief-der-einbruch-bei-hendrik-wuest-87142186.bild.html Dazu die kleine Anfrage 3004 im Landtag NRW (Drucksache 18/7219 23.11.2023): https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7219.pdf (Aufrufbar ist derzeit nur die Anfrage, nicht die zugehörige Antwort) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Verfassungsschutz ist keine Ermittlungsbehörde. Resultiert aus den Erfahrungen nach dem 3. Reich. Die neuen deutschen Geheimdienste sollten keine Polizeibefugnisse bekommen. Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz sammeln Information, betreiben verdeckt Aufklärung und haben dabei durchaus viele Methoden und Befugnisse. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, durchsuchen, führen Festnahmen durch. Das alles aber auf engen gesetzlichen Grundlagen wie z. B. Strafprozeßordnung. Um das Ganze sauber auseinander zu halten, gibt es das von C von der See schon bemühte Trennungsgebot. War schon mehrfach Thema in Karlsruhe, z. B. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-085.html da ging es um die Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was man - nicht heute, sondern auf Jahre betrachtet - als "neu" bezeichnen kann, ist der Kontext. Das Thema "Verschärfung Waffengesetz" läuft ja seit etwa 60 Jahren. Ging los mit der Angst vor gewöhnlichen Kriminellen und Wilderern, über RAF und Amok hin zu Terrorismus. Aktuell ist das Thema eingebettet in "Kampf gegen rechts". Denjenigen, die die Verschärfung hinterfragen oder gar kritisieren, kann man mangelnde "Haltung" vorwerfen? Wohl auch neu - von @CvonderSee schon erwähnt - wenn der Verfassungsschutzpräsident nun äußert, das seine Behörde an der "Erstellung der Entwürfe beteiligt" war. Es ist ja nicht so ganz selbstverständlich, daß Millionen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig nicht nur von der Polizeibehörde, sondern auch von einem Geheimdienst überprüft werden? Wenn nun der Präsident dieses Dienstes äußert, daß seine Behörde an den (neuen?) Gesetzesentwürfen beteiligt war, dann könnte das schon eine andere Qualität bedeuten? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nun, die Forderung an sich ist nicht neu, aber es ist wieder ein neuer Anlauf, diesmal (erneut?) eingebettet in ein Maßnahmenpaket, öffentlichkeitwirksam auf der Bundespressekonferenz - flankiert von BKA- und Verfassungsschutzpräsident - präsentiert. Man beachte auch die Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums am Vortag. Mal sehen, ob es auch noch über dpa-Infocom läuft? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Fragesteller (ca. Zeitindex 26:30) war ein Journalist der Süddeutschen. Heute, 13.02.2024, 12:03 Uhr auf sueddeutsche.de: https://www.sueddeutsche.de/politik/schutz-demokratie-rechtsextremismus-faeser-paket-1.6355973 Zitat: Bundesinnenministerin Faeser stellt ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie vor. Staatliche Stellen sollen Rechtsextremisten auf allen Ebenen Grenzen aufzeigen. Von Markus Balser und Constanze von Bullion, Berlin ... Kurz nach ihrem Amtsantritt legte Bundesinnenministerin Faeser nach, wenn auch zunächst nur mit Papier. Sie kündigte einen "Aktionsplan" gegen Rechtsextremismus an. Dazu gehörte auch eine Verschärfung der Waffengesetze. Demnach sollte bereits die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt werde, zum Entzug der Waffenerlaubnis führen. Kriegswaffenähnliche halb automatische Waffen sollen für Privatleute ganz verboten werden. Das Gesetz allerdings gibt es bis heute nicht, Faeser scheiterte am Widerstand der FDP. ... Mit ihrem Maßnahmenpaket, das am Dienstag vorgestellt wurde, will Faeser solchen Vorhaben nun neue Dringlichkeit verleihen. Die Verschärfung des Waffengesetzes sei ein "entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten", heißt es in dem Papier ihres Ministeriums. ... -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Elo antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Leute, Ihr seid Euch natürlich bewußt, daß Euch gerade ein Stöckchen hingehalten wird? (Linkquelle: Reddit - u/Julius0043) -
@ASE Danke! Das macht schon Sinn, ich glaube auch, daß man die Länder als "Größe" wohl gar nicht so sehr im Focus hat, insbesondere, weil ja da die politischen Richtungen "durchwachsen" sind und ggf. in unterschiedlichsten Koalitionen aufgehen. Der IM in BaWü ist ja z. B. CDU, wie auch in NRW oder Hessen. Das hessischen Inneministerium z. B. hat sich ja in einer Pressemitteilung gerade wieder für eine Verschärfung stark gemacht. https://hessen.de/presse/52-verfassungsfeinde-im-jahr-2023-entwaffnet Alles Ebenen und Konstellationen, die man in der Lobbyarbeit berücksichtigen muß, auch wenn der Schwerpunkt beim Bund liegt.
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In einem Monat (angekündigter Termin Donnerstag, 14. März 2024, um 9.30 Uhr) ist die mündliche Verhandlung der Klage „VDB gegen Bundesrepublik Deutschland" (Aktenzeichen: VG 2 K 355/21) beim Verwaltungsgericht Berlin. Es geht dabei um Einsicht in einen nicht freigegebenen Bericht zum Thema Schreckschusswaffen. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13102021_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_fordert_auskunftersuchen_nach_dem_informa.html https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/01032022_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_verklagt_bundesrepublik_deutschland.html
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@ASE Vorweg - ich will Deine Argumentation nicht angreifen, ich habe nur ein grundsätzliches Verständnisproblem bezüglich des Hintergrundes. Daneben kenne ich auch keine Interna aus den aktuell betroffenen Landesverbänden. Was ich nicht verstehe, ist die Motivation und Denkweise auf beiden Seiten (sowohl Staatsapparat als auch Verbände). Wird von staatlicher Seite gerade versucht, wie weit man den Bogen spannen kann? Ich meine nicht unbedingt die grundsätzlich Frage des ÜK-Bedürfnisnachweises, sondern die darüber hinausgehenden Forderungen bzw. "Vollzugshinweise". Steckt politischer Druck dahinter? Ohne Rücksicht auf die tatsächliche Rechtslage? Auch das Agieren der Vebandsseite erschließt sich mir nicht so wirklich. Dabei wäre noch nachvollziehbar, wenn man auf Landesebene zunächst - vielleicht aufgrund fehlender Kompetenz (ist hier für sich nicht negativ gemeint) - die Tragweite nicht erkannt oder unterschätzt hat? Entgegenhalten könnte man allerdings, daß hier die Verantwortung für Tausende von Mitgliedern ein anderes Gewicht und damit Notwendigkeiten hat, als wenn jemand ehrenamtlich einen kleinen Verein leitet. Irgendwann muß aber doch der Moment gekommen sein, wo die Brisanz offen lag? Die Reaktion ist dann wohl, sich einerseits den Forderungen von behördlicher Seite anzupassen, gleichzeitig aber ebenfalls auf den Zug der Interpretation der Absichten des Gesetzgebers aufzuspringen? Wann und wo wird auf Verbandsseite die Bundesebene aktiv? Wie gesagt, ich habe da keine internen Kenntnisse, die das vielleicht besser beleuchten könnten, aber bisher ist mir der Plan auf beiden Seiten unklar.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Pressemitteilung Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 12.02.2024 Waffenbesitz 52 Verfassungsfeinde im Jahr 2023 entwaffnet https://hessen.de/presse/52-verfassungsfeinde-im-jahr-2023-entwaffnet Zitat: ... Weitere Verschärfungen im Waffengesetz Um legalen Waffenbesitz von Extremisten und Personen, bei denen Verdachtsmomente für extremistische Bestrebungen bestehen, noch effektiver zu verhindern, benötigen wir aber weitere Verschärfungen im Waffengesetz. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits nach dem Amoklauf in Hamburg im März 2023 eine weitere Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Doch die Reform stockt, weil sich die Bundesregierung einmal mehr nicht einig wird. Wir sollten keine unnötige Zeit verlieren und keine weiteren Gewalttaten durch den Waffengebrauch von Extremisten und Verfassungsfeinden riskieren. ... -
Denk bitte daran, daß hier ggf. auch Neulinge mitlesen, die solche Aussagen vielleicht 1:1 übernehmen und dann in die Falle laufen. Der Regelfall nach § 14 (3) WaffG sind nicht mehr als zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten. Die Ausnahme davon sollte man tunlichst vorher beantragen und in der Tasche haben. Es gibt dafür sogar eigene Gebührentatbestände, Hamburg z. B. ruft dafür 65 EUR auf.
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Das ist wohl richtig. Bei den allermeisten Fällen ging es insbesondere um Ordonanzwaffen (die i. d. R. auch relativ kostengünstig waren). Hier noch einige auszugsweise Stellungnahmen zur Bedürfnisthematik (ab Seite 43) aus der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschuss für Inneres und Heimat (Drucksache 19/15875) vom 11.12.2019 https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915875.pdf 2. Die Fraktion der CDU/CSU stellt voran, man habe nach intensiven Verhandlungen eine gute Lösung erreicht, die insgesamt einen Sicherheitsgewinn darstelle. Der mitunter geäußerte Vorwurf, Jäger und Sportschützen wür- den durch das Gesetz unter Generalverdacht gestellt und zudem mit zu viel Bürokratie belastet, treffe nicht zu. Vielmehr habe man praktikable und sichere Regelungen gefunden. Bei der Zuverlässigkeitsprüfung werde es beim Verfassungsschutz eine Regelabfrage geben, um zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gera- ten. Bei der Bedürfnisprüfung gehe man einen praktikablen und zugleich sicheren Weg. Nach dem Ersterwerb einer Erlaubnis werde das Fortbestehen des Bedürfnisses nur noch einmal nach fünf und einmal nach zehn Jahren überprüft; danach genüge der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein. Zudem werde bei den für die Bedürfnisprüfung erforderlichen Schießnachweisen nicht auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen – Kurz- oder Langwaffen – abgestellt. ... Für die Fraktion der SPD verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel der Entwaffnung von Extremisten. Die Gewähr- leistung von Sicherheit, Regulierung, Differenzierung und Verlässlichkeit seien auf der Folie des Vetorechts der Realität die Anknüpfungspunkte für das ausgiebige parlamentarische Beratungsverfahren gewesen. Ergebnis der Einigung sei es, Verfassungsfeinde soweit wie möglich zu entwaffnen und gleichzeitig verfassungstreue Bürger nicht über Gebühr zu belasten. ... Durch eine signifikante Vereinfachung der Bedürfnisprüfung sei es gelungen, den Interessen der Sportschützen gerecht zu werden. Die Frage des Bedürfnis- ses sei rechtsicherer und verlässlicher geklärt. ... Die Fraktion der AfD bemerkt, dass der Änderungsantrag hinsichtlich der geänderten Vorgaben zur Bedürfnis- prüfung, die Lernfähigkeit der Koalitionsfraktionen zeige, denn der Antrag greife die Anregungen der AfD-Frak- tion auf. ... Die Fraktion der FDP stellt heraus, dass einige Punkte des Änderungsantrags der Koalition zu begrüßen seien, weshalb sich zum Beispiel der eigene Änderungsantrag auf A-Drs. 19(4)382 erledigt habe und nicht mehr zur Abstimmung gestellt werde. Im Ergebnis würden allerdings die Kritikpunkte am Gesetzentwurf insgesamt über- wiegen. Erfreulicherweise habe man sich im Bereich der Bedürfnisprüfung und des Bedürfnisnachweises auf das in der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgegebene Maß beschränkt. ... Die Fraktion DIE LINKE hebt hervor, das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs, durch waffenrechtliche Änderungen zu einer Verringerung der Anzahl von legalem Waffenbesitz zu kommen, zu teilen. Insbesondere in den vergangenen Jahren habe man bei Rechtsextremisten einen erheblichen Waffenaufwuchs feststellen müssen und sehe daher die Notwendigkeit, legalen Waffenbesitz einzudämmen. Der Mord an einem Polizisten durch einen Reichsbürger in Georgensgmünd 2016 zeige, dass auch von legalen Waffen Gefahren ausgingen, ebenso wie die Tatsache, dass Legalwaffen auch im Kontext um den Mord an Dr. Walter Lübcke relevant seien. Die unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf hätten zu erheblichen Verunsicherungen bei Sportschützen und Jä- gern geführt. Das Grundanliegen des Gesetzentwurfs werde jedoch durch die Fraktion unterstützt. Es dürfe nicht nur darum gehen, das Bedürfnis bei der Antragstellung, sondern auch noch danach weiter nachzuweisen. ... Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert eine zu langsame Umsetzung der Vorhaben. Inhaltlich komme es nicht so sehr auf die Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Waffe an, denn fast jede illegale Waffe war einmal eine legale Waffe. Die USA seien mit jährlich etwa 40.000 Toten durch Schusswaffen ein gutes Beispiel, um die Auswirkungen einer nicht erfolgten Regulierung zu sehen. Bei den Vorhaben handele es sich angesichts der schützenswerten Interessen um einen berechtigten Eingriff in die Rechte von Jägern und Sport- schützen. ...