Zum Inhalt springen

Elo

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.951
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Elo

  1. Youtubevideo (8:45 Min) von Elmsfeuer zum neuen Anlauf des Ministeriums Es geht diesmal um das Erscheinungsbild und die Kosten für Umschäften oder Umfärben, die Anzahl betroffener Armbrustbesitzer, die Problematik für das Gastschießen sowie die Nachteile und Konsequenzen aus alldem. (Linkquelle: Youtube - Elmsfeuer)
  2. Er meint (wahrscheinlich?), daß die Geschosse - weil sie z. B. im Durchmesser etwas zu gering sind oder hinten kein Abdeckplättchen/Näpfchen aus Kupfer/Tombak (Gas-Check) haben - gegen den Lauf nicht ausreichend abdichten und so heiße Gase am Geschoß verbeistreichen und das Blei anschmelzen. Du solltest hier einfach schauen, daß Du die für Dich interessanten Informationen rausfilterst. Das ist manchmal anstrengend, weil einerseits viel geschrieben wird, was nicht zum Thema gehört, andererseits die Schreiber, die mit viel Fachkenntnis im Thema "drin" sind, manchmal vergessen, daß auch Leute mit geringerem Kenntnisstand trotzdem interessiert mitlesen. Daneben gibt es auch einige Trolle, die sich gern Neulinge als Ziel suchen - mußt Du ggf. mit klarkommen.
  3. Mir hat mal Tresorhändler erklärt, daß ein hohes Gewicht in erster Linie aus Betonfüllungen resultiert, wovon er wohl nicht so begeistert war. Offenbar gibt es da auch andere Lösungen. Die hohen Gewichte sind ja gut hinsichtlich des Schutzes gegen Wegtragen, aber man muß ja auch an die Aufstellung, Tragfähigkeit von Boden und Treppen bis zum möglichen Umzug aus einer Mietwohnung denken.
  4. Dabei hatte ich auch an das berühmte Urteil zur Magazinbegrenzung für die jagdlichen HA gedacht. Das BVerwG ist damals wohl weit über das hinausgegangen, was allgemein und nach dem Urteil der Vorinstanz (auch OVG NRW) erwartet wurde? Deshalb die Formulierung "befürchte" ...
  5. @ASE Reg Dich doch nicht so auf. Bei der großen Zahl der möglichen Betroffenen befürchte ich, daß so ein Fall irgendwann mit Zulassung eines Obergerichts vor das (waffenfreundliche?) Bundesverwaltunsgericht gehen könnte? Dann könnten alle Zweifler ihre endgültige Antwort bekommen?
  6. Aus grundsätzlichem Interesse. Gibt es dazu Hintergrundinformationen? Ist das für diese Behörde üblich, gab es Anlässe, korreliert das mit Anträgen oder Eintragungen, personenbezogene Hintergründe?
  7. anwalt.de, 22.02.3024: Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Josef Mühlenbein https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufbewahrung-von-waffenschrankschluessel-223139.html
  8. Sehe ich nicht so und will das auch noch mal mit einem Zitat aus dem OVG-Urteil belegen: (Fettdruck meinerseits) Rn. 77 ... musste es sich dem Kläger als juristischem Laien nicht ohne weiteres aufdrängen, dass die Aufbewahrung des Schlüssels den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards zu entsprechen hat wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst. Nach den vorstehenden Ausführungen ergibt sich ein solches Erfordernis erst aus einer eingehenderen Auslegung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition insbesondere unter Berücksichtigung ihres systematischen Zusammenhangs und ihres Sinns und Zwecks. Das musste sich jedenfalls einem juristischen Laien wie dem Kläger nicht ohne weiteres erschließen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es - soweit ersichtlich - bislang keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt, denen entsprechend hohe Vorgaben zu entnehmen (gewesen) sind, und an welcher sich Waffen- oder Munitionsbesitzer hätten orientieren können und müssen. Vielmehr gibt es bisher - soweit ersichtlich - allenfalls erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der jedenfalls nicht ohne weiteres entnommen werden kann, dass Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen denjenigen gesetzlichen Anforderungen entsprechend aufbewahrt werden müssen, die für die Aufbewahrung der betreffenden Waffen und Munition bestehen. ... Rn 81 ... und fehlt es bislang - soweit ersichtlich - an einer anderslautenden ober- oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, ... Und nun gibt es diese Obergerichtliche Rechtsprechung - nicht nur einmal, sondern inzwischen zweimal. Und es wurde in etlichen Medien und Verbandsnachrichten darüber berichtet, so daß es schwierig werden dürfte, hier noch Unwissenheit darzulegen. Von der speziellen Situation in NRW wollen wir dabei gar nicht reden ... Es wird sich aber - und das möchte ich ausdrücklich bedauern - weitere "Klarheit" ergeben, wenn eine Aufbewahrungskontrolle leider zum Nachteil eines Waffenbesitzers endet.
  9. Bitte Leute, es bringt bei unangenehmen Nachrichten nichts, auf den Boten einzuschlagen. Die Folgerungen von ASE mögen vielleicht nicht jeden hier zu überzeugen, aber er hat die immerhin mit Quellen belegt.
  10. Das ist der ursprüngliche Artikel im Guardian, steht m. E. etwas mehr drin, als im Bild-Artikel. theguardian.com, 19.02.2024: Football, ice hockey ... shooting? Finland hopes hobby will boost national defence https://www.theguardian.com/world/2024/feb/19/finland-to-open-more-shooting-ranges-amid-russia-threat Zitat: ... The defence ministry said it planned to “safeguard the activities of Finland’s shooting ranges and promote the establishment of new shooting ranges”. A spokesperson added: “The environmental permit processes and legislation concerning shooting ranges will be streamlined. The target for the number of outdoor shooting ranges will be about 1,000 by the end of the decade. The focus will be on establishing a sufficient number of rifle and tactical ranges throughout the country.”
  11. Könnten auch Austauschläufe oder Wechselgehäuse sein. Weiß jemand, wozu die Schalldämpfer gerechnet werden? Das BVA unterscheidet in seinen "Statistischen Kennzahlen": 3a. Waffen Inländische Waffen im Privatbesitz, welche Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden. 5.023.739 (Stand 12/2023) 3b. Waffenteile Inländische, wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden. 455.576 (Stand 12/2023)
  12. zeit.de, 22.02.2024: https://www.zeit.de/news/2024-02/22/immer-mehr-waffen-in-sachsen-kleiner-waffenschein-gefragt Zitat: Immer mehr Waffen in Sachsen: Kleiner Waffenschein gefragt ...
  13. www.polizei.mvnet.de, 22.02.2024: https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=198914&processor=processor.sa.pressemitteilung Zitat: Einsatz mit SEK-Beteiligung in Kummerow Nr.5719776 | 22.02.2024 | PP NB | Polizeipräsidium Neubrandenburg Neubrandenburg (ots) - Am heutigen Morgen gab es eine geplante Durchsuchungs-Maßnahme der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. ... nordkurier.de, 22.02.2024: https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburgische-schweiz/70-jaehriger-bei-sek-einsatz-angeschossen-was-ueber-den-mann-bekannt-ist-2293659 Zitat: 70-Jähriger bei SEK-Einsatz angeschossen: Was über den Mann bekannt ist ...
  14. Man könnte natürlich die Frage stellen, warum die Behörde schon nach weniger als einem Jahr erneut einen Anlaß gesehen hat. Das ist ein ziemlich kurzer Abstand, aber womöglich werden dann ein Gesamtkonzept oder (wie im verlinkten VG-Urteil) sachliche/organisatorische/personalwirtschaftliche Gründe herangezogen, die sich nur schwer prüfen bzw. widerlegen lassen? Wäre ich betroffen, würde ich einen sehr freundlichen Brief schreiben und die Frage stellen, ob es - zur Entlastung des Betroffenen (und der Behörde) - möglich ist, die Überprüfung an die JS-Verlängerung zu binden?
  15. Das ist wohl die gängige Praxis, es spart letztlich auch bei den Behörden unnötigen Aufwand. Wüßte allerdings nicht, daß das irgendwo explizit geregelt ist, bleibt letztlich wahrscheinlich "Kulanz". Trotzdem kann man ja freundlich anfragen, warum es nicht "bürgefreundlich" in dieser Form gehandhabt wird, sondern zusätzliche Prüfungen generiert werden. Bei der Frist von drei Jahren § 4 (3) WaffG steht "mindestens", kürzer demnach möglich. Verwaltungsgericht Göttingen hat sich mal zu diesem Thema geäußert, Urteil vom 19.05.2010 - 1 A 259/09: https://openjur.de/u/325569.html Früher war die Überprüfungsfrist 5 Jahre, das wurde "aus sicherheitspolitischen Gründen" intensiviert, da man der Meinung war (Zitat): "Der Zeitraum von fünf Jahren reicht oft nicht aus, um rechtzeitig auf waffenrechtlich relevante Entwicklungen beim einzelnen Waffenbesitzer zu reagieren." Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) Drucksache 14/7758 (S. 53) Wenn ich Deinen Beitrag nun nochmal lese - ist das so zu verstehen, daß die Überprüfung bei der JS-Verlängerung angestoßen wurde und nun gesondert berechnet wird, weil die Rückmeldung seitens der Polizeibehörde so spät eingegangen ist?
  16. Es gab auf FB einen Post der GRA vom 13. Mai 2017: https://www.facebook.com/GermanRifleAssociation/posts/1135373443233830
  17. Auch für Euch etwas Hintergrundinfo - war Bestandteil des finnischen Regierungsprogramms im Juni 2023. https://valtioneuvosto.fi/en/governments/government-programme#/ A strong and committed Finland – the Government’s vision (Seite 181)
  18. Finnland ist an dem Thema schon länger dran, war Bestandteil des Regierungsprogramms im Juni 2023. Hier auch in englisch: https://valtioneuvosto.fi/en/governments/government-programme#/ Zitat - Seite 181: The Government will seek to influence the preparation of the EU’s ban on lead in ammunition (as part of the REACH Regulation) so that it does not undermine the conditions for voluntary national defence. One of the Government’s objectives is to exclude voluntary national defence and sports shooting that supports readiness for national defence from the scope of application. The Government will actively work to remove shooting ranges from the scope of the restriction, and will not accept extending the EU’s ban and restrictions on the use of lead in bullets. The Government will safeguard the activities of Finland’s shooting ranges and promote the establishment of new shooting ranges. These efforts will take regional needs into account and assess the need for legislative amendments. They will take into account the needs of key national defence organisations, reservist associations, sport shooting and hunting associations, and public authorities. The environmental permit processes and legislation concerning shooting ranges will be streamlined. The target for the number of outdoor shooting ranges will be about 1,000 by the end of the decade. The focus will be on establishing a sufficient number of rifle and tactical ranges throughout the country.
  19. Die Fa. H. war vor zwei Tagen auf Facebook aktiv. Auf der Unternehmenswebseite gibt es dann auch "Lösungen". Man beachte aber die Formulierungen - die beziehen sich z. B. auf ein "Schreiben einer Kreispolizeibehörde vom 14.02.2024", das ihnen vorliegt. https://www.hartmann-tresore.de/waffenschrank-schluessel-aufbewahren/
  20. Die Frage kannst Du Dir beantworen, wenn Du den Leitsatz des OVG-Urteils durchliest: Zitat: ... Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen. ... Genügt ein zum jetzigen Zeitpunkt angeschaffter B den gesetzlichen Anforderungen? Daß das alles nicht begrüßenswert ist, versteht sich ... Wenn bestmögliche Sicherheit für die Zukunft das herausragende Kriterium wäre, würde ich mich wohl auch für einen 1er entscheiden, weil der Mehrpreis zum 0er meist recht gering ist. Läßt sich denn die Bestellung nicht mehr anpassen? Mehr Gewicht oder höhere Widerstandsklasse?
  21. Die "Pirsch" fragt tatsächlich (als Abstimmung) "Sollte das Waffenrecht wie vom BMI vorgeschlagen verschärft werden?": https://www.pirsch.de/news/waffenrecht-sollte-das-waffengesetz-verschaerft-werden-38476
  22. Er hat grundsätzlich schon recht, die .38er sind tendenziell etwas günstiger. Sobald man aber auf die jagdliche Eignung (Teilmantel/Hohlspitz) achtet, werden die Unterschiede recht gering. @Derek Am besten probierst Du mal aus, womit Du besser zurecht kommst und womit Dein Revolver gute Ergebnisse liefert, ggf. ruhig mal Hilfe dazubitten. Wenn Du auch - was sehr empfehlenswert ist - regelmäßig üben willst, wird es darauf hinauslaufen, daß Du Dir eine günstige Munition für Trainingszwecke beschaffst und darüber hinaus etwas, das unter ballistischen Gesichtspunkten für den jagdlichen Einsatz optimal (und teuer) ist. Eher ungünstig ist es, nur mit .38 zu üben und dann im Ausnahmefall unter meist schwierigen Verhältnissen die ungewohnte .357 einsetzen zu müssen. Es gibt im Forum diverse Fäden bezüglich jagdlich geeigenter Kurzwaffenmunition, in die Du Dich einlesen kannst, wie z. B. hier: https://forum.waffen-online.de/topic/476518-federal-efmj-munition/ (Alfred macht die gefühlt wöchentlich auf) Noch eine Anmerkung - ein günstiger Preis ergibt sich oft auch über die Menge. Ggf. mit mehreren zusammentun oder in den Vereinen fragen. Ich weiß nicht, inwieweit Du da Kontakte über die jagdliche Ausbildung hinaus hast - oft findet sich daneben in Wohnortnähe ein Schießsportverein, in dem man als Gastschütze schon mal trainieren/einschießen oder auch Mitglied werden kann. Wenn Du die Region nennst, gibt es dazu hier vielleicht auch Tipps.
  23. Marcel Emmerich auf Facebook, 19.02.2024: https://www.facebook.com/photo/?fbid=698919282422138&set=a.565881755725892 Aktuell ohne Account/Anmeldung einsehbar, einige Kommentare sind ganz interessant. (Der erwähnte Artikel in der Süddeutschen ist [aktuell] Bezahlschranke.)
  24. Wirklich ein günstiger Preis, da hat das Sozialwerk der DPolG gut verhandelt. Stell das doch mal hier rein, auch wenn es kein 1er ist: https://forum.waffen-online.de/topic/476757-kleinster-1-würfel-mit-zahlenschloss-wo-günstig/?do=findComment&comment=3682431
  25. Das ist natürlich absolut wünschenswert, aber die im Forum immer wieder auftauschenden Fragen zeigen ja, daß hier erheblicher Nachholbedarf schon im Gesetz bestehen würde? Nun ist da ein "Merkblatt", bei dem - wie schon angemerkt - nicht mal der Verfasser oder der Bearbeitungsstand ersichtlich ist. Mit wem willst Du das diskutieren bzw. Rechtssicherheit herstellen? Aber meine Frage war ja, ob das Problem als solches überhaupt besteht und die habe ich m. E. auch begründet.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.