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Elo

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  1. Hier würde ich nach wie vor sehr gerne wissen, was die Verbände in ihre jeweilige Stellungnahme an das BMI hineingeschrieben haben. Warum ist so etwas - zumindest gegenüber den jeweiligen Mitgliedern - nicht öffentlich? Hier im Forum sollten ja wenigstens einige Verbandsfunktionäre zumindest der unteren Ebenen mitlesen (vom Präsident des BDS mal ganz abgesehen) - kennt da niemand den Inhalt dieser Stellungnahmen? Ist das Verschlußsache? Falls ja - warum?
  2. Ich hatte mich vor einiger Zeit mal bezüglich .308 erkundigt. Dieses Jahr wohl nicht mehr und nächstes ... na ja. Aber mein phasenkoordiniertes Plasmagewehr soll bald kommen, aber erst mal mit einer 30er Reichweite.
  3. Hallo! Es soll in diesem Faden nicht um die regelmäßige Diskussion "wer darf rein, wer nicht und warum?" gehen und insbesondere auch nicht darum, denen eine lange Nase zu drehen, die aus diversen Gründen nicht dabei sein können. Vielleicht mag aber jemand schreiben, wann er da ist, welche Veranstaltungen oder Vorträge lohnenswert erscheinen, welche Gastronomie empfehlenswert ist und was der Dinge mehr sind. Eventuell kann man sich auch mal vor Ort treffen, für An- und Abreise Fahrgemeinschaften gründen oder HInweise auf günstige Unterkunftsmöglichkeiten geben. Soweit der Gedanke ... Ein erster Tip meinerseits ist in Halle 1, Stand 1-637 die (neudeutsch, ganz früher hieß das wohl mal IWA-Bühne?) "SHOOTING EXPERTS' Stage" mit diversen Vorträgen, u. a. ist mir am 29. ein Vortrag zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aufgefallen, am nächsten Tag geht es z. B. um "ITAR & BIS Export von Schusswaffen, Nachtsichtgeräte, Schalldämpfern, und Zubehör aus den Vereinigten Staaten". https://www.iwa.info/de/events/2/shooting-experts-stage/771010
  4. Auch das könnte man interpretieren. Was ich gemeint habe - hätte der Gesetzgeber eine andere Reihenfolge gewählt, könnte die 10-Jahres-Regelung auch für das ÜK greifen? Nun läßt sich natürlich (auf allen Seiten und ohne daß das an der faktischen Situation etwas ändern würde?) spekulieren, wie das damals gemeint / versprochen / gedacht ... war. Aufgrund der Komplexität der Regelungen ist eine Frage, ob das überhaupt dauerhaft möglich ist - bis z. B. in irgendeinem Bundesland wieder mal ein neues Urteil bekannt wird? Im Zweifelfall oder zusätzlich kann man dann auf den Passus "so wenig ... wie möglich im Volk" zurückgreifen, ohne daß das so tatsächlich im Gesetz stehen würde, sondern aus unterschiedlichen Quellen "herausgelesen" wird? Daneben finde ich noch immer die Frage des Rückwirkungsverbots interessant, obwohl ich zugeben muß, daß @ASE dazu schon Quellen genannt hat. Wie auch immer - im Endzustand erfordert es wieder großen bürokratischen Aufwand.
  5. Nun ja, es kommt wohl darauf an, welche Kriterien man heranzieht? Die Pfeilabschußgeräte waren legaler Besitz und dann durch eine Gesetzesänderung erlaubnispflichtig. Ein Kernproblem war dann der praktisch kaum erbringbare Nachweis eines Bedürfnisses. Die Anzahl der Betroffenen hier recht überschaubar und nicht in irgendeinem Verband organisiert. Für den ÜK-Bestand - auch legaler Besitz nach bisherigem Recht - wurden ebenfalls durch eine Gesetzesänderung die Anforderungen an den Bedürfnisnachweis verschärft. Der Unterschied hier, daß ein Bedürfnisnachweis mittels Wettkampfaktivität eine realistische Option ist. Daneben ist die Zahl der Betroffenen weitaus höher und diese im Regelfall einem Verband angehörig. Wenn aber im zweiten Fall jemand den (Wettkampf-)Nachweis nicht erbringen kann - dafür kann es durchaus Gründe geben, die vom Betroffenen nicht beeinflußbar sind - was ist dann die Folge?
  6. Ich gebe Euch was Neues ... (geht ja eigentlich nur um das Aha oder auch mal schmunzeln, soll aber keine Diskussion über Verbandskästen auslösen) Bundespolizeidirektion Sankt Augustin 01.02.2024 – 07:51 Bundespolizei stellt 46-Jährigen mit Anscheinswaffen und Springmesser https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5704478 Zitat: ... vor dem Esser Hauptbahnhof ... Dieser trug eine Tasche bei sich, aus der der Lauf einer Langwaffe herausragte. ...
  7. welt.de, 03.02.2024: Frau findet nach Autokauf Schreckschusswaffe https://www.welt.de/regionales/bayern/article249855038/Frau-findet-nach-Autokauf-Schreckschusswaffe.html Zitat: ... Beamten stellten die Schreckschusswaffe sicher. Später fanden sie den Angaben zufolge heraus, dass der ehemalige Besitzer des Autos die Pistole nicht registriert und keine Erlaubnis für deren Besitz hatte. ...
  8. Wieder mal ein interessantes Urteil, das - mehr am Rande? - auch die Schlüsselaufbewahrung betrifft. Verwaltungsgericht Münster, 1 K 249/21, 16.01.2024 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2024/1_K_249_21_Urteil_20240116.html Ich will das Urteil hier nicht bewerten, insbesondere, da es eine recht traurige Vorgeschichte hat. Daß es nicht schlau ist, ein Futteral im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses stehen zu lassen, braucht man wohl nicht zu diskutieren? Bemerkenswert aber, wie die polizeilichen Ermittlungen und Zeugenvernehmungen abliefen und offenbar auch solche Erhebungen eine Rolle spielten, ob und wo das Futteral beim Beladen des Fahrzeugs angelehnt war.
  9. BKA-Feststellungsbescheid zum Kubotan: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/080305FbZ170_Kubotan.html Insofern bemerkenswert, als daß der Kubotan im Netz häufig (z. B. Wikipedia) als "Waffe" / "Nahlampfwaffe" bezeichnet wird und man so vermuten könnte, daß § 1 (2) Nr. 2 WaffG greifen würde? Das BKA ist zuständig nach § 2 (5) WaffG i. V. m. § 48 (3) WaffG. Bleibt die Frage, was ein Verwaltungsgericht aus der Sache machen würde?
  10. Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, München, 29.01.2024: Zitat: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beim Neujahrsempfang des Bayerischen Sportschützenbundes: Gegen immer weitere Gesetzesverschärfungen im Waffenrecht - Illegaler Waffenbesitz größte Gefahr ... https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2024/33/index.php
  11. Bist Du da sicher? Mir ist nicht aufgefallen, daß es - bei dieser Umfrage - erforderlich gewesen wäre, sich in irgendeiner Form anzumelden oder einzuloggen.
  12. Ich kann die Zeitung bzw. deren Onlineangebot nicht einschätzen, der Sitz ist aber in Österreich. Die einschlägigen Blätter, die hierzulande regelmäßig das Waffenthema bemühen oder sogar "investigativ" tätig werden, können da natürlich ein anderes Thema sein?
  13. Warum soll ein Drilling - sofern Abmessungen, Gewicht usw. in das Regelwerk passen - nicht für Wurfscheibendiziplinen zulässig sein? Für den entsprechenden - insbesondere Dauergebrauch - ist er natürlich nicht konzipiert. Aber es geht ja um die Frage der Zulässigkeit. Gibts da entsprechende Einschränkungen? Ergänzung: Hab gerade nachgelesen, der DSB verbietet kombinierte Waffen und solche mit mehr als zwei Läufen.
  14. Salzburger Nachrichten, 26.01.2024: https://www.sn.at/panorama/international/tschechisches-parlament-waffengesetz-152379409 Zitat: Tschechisches Parlament stimmt verschärftem Waffengesetz zu
  15. Bin da nicht sicher. Die Gebühren fallen ja für die Ausstellung der Anzeigebescheinigung an und die hat @mark28 ja erst kürzlich erhalten? Ich befürchte, daß die Frist ab Ausstellung läuft.
  16. In seinem Fall müßte das das hessische Verwaltungskostengesetz regeln: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VwKostGHE1972V6P19/part/S
  17. Soweit ich weiß, ist der gesetzgeberische Spielraum bei Verwaltungsgebühren recht groß, hat aber seine Grenzen. 20 EUR pauschal pro Blechprägeteil finde ich sehr hoch. Hier sind zwei BVerwG-Urteile, die ich gefunden habe, auch bei Gebühren wird also schon mal bis zur höchsten Instanz gestritten: https://www.bverwg.de/300403U6C4.02.0 https://www.bverwg.de/031203U6C13.03.0 Wie schon geschrieben, ich würde das dem VDB mitteilen, vielleicht gibt es ähnliche Fälle.
  18. In welchem Bundesland bist Du? In Niedersachsen wollte der VDB eine Klage gegen einen Gebührenbescheid zu einer Aufbewahrungskontrolle begleiten. Ist zwar nicht identisches Thema, aber vielleicht hilfreich/interessant. Magst Du Deinen Bescheid mal - ggf. anonymisiert - zum VDB schicken?
  19. Elo

    BKA Freigabe

    @Peter Fischer (oder soll ich Dich Frank nennen?) Das, was Du als "verschleiern" bezeichnest, war der simple Versuch, für etwas mehr Höflichkeit und Zurückhaltung zu appellieren - offenbar weitgehend erfolglos. Es gibt hier sicherlich einige Leute, deren Beiträge man als nervig empfinden kann, aber glücklicherweise eher wenige, die permanent persönliche Angriffe fahren. Aus der (vermeintlichen) Anonymität des Internets heraus mögen viel glauben, vollkommen frei von irgendwelchen Konventionen handeln zu können. Ich habe Bekannte in der Nähe von Würzburg, die kennen dort auch im realen Leben solche Leute. Glücklicherweise haben wir im Forum nur mit digitalen Abbildern zu tun.
  20. Elo

    BKA Freigabe

    Ich habe den Verlauf zufällig mitbekommen. Der "zensierte" Beitrag kam erst nach dem von @geissi, es kann da also keinen Zusammenhang geben. Und @knight hat lediglich eine gegen Dich gerichtete Äußerung entfernt. Im übrigen bin ich durchaus für eine skeptische Behandlung neuangemeldeter Accounts und das Hinterfragen der damit verbundenen Absicht, aber ich glaube auch, daß man dabei trotzdem höflich und hilfsbereit sein kann.
  21. Da hast Du wohl recht. Eine andere Frage ist halt, welche Reaktion die Präsentation bei den besorgten/nicht fachkundigen Bürgern hervorruft. Ähnlich beim dem Foto von Tausenden in Tüten abgepackten Geschossen vor einigen Monaten. Bei z. B. rechtundpolitik.com heißt es zum aktuellen Fall dann schon "Waffenarsenal". https://www.rechtundpolitik.com/blaulicht/polizei/waffenarsenal-in-bensheim-sichergestellt/
  22. Mit Foto Polizeipräsidium Südhessen 25.01.2024 – 13:51 POL-DA: Bensheim: Kripo findet Waffen bei Durchsuchung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/5699796
  23. Aufhänger der Vorfall in Unterkirnach? (Gibt dazu einen extra Faden) suedkurier.de, 25.01.2024: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/zehntausende-schusswaffen-in-diesen-orten-im-suedwesten-werden-besonders-viele-gehortet;art417930,11874894 Zitat: Zehntausende Schusswaffen in der Region: In diesen Orten werden besonders viele gehortet Vier Landkreise, 14 Waffenbehörden, keine zentrale Erfassung. Wir haben für Sie recherchiert. In einer Stadt gibt es besonders viele Waffen pro Besitzer. Es war der bisher wohl größte Polizeieinsatz im kleinen Unterkirnach bei Villingen-Schwenningen: Tilmann K., ein ehemaliger Zeitsoldat, hatte am Dienstag gedroht sein Haus in die Luft zu sprengen. Als Waffennarr wird K. bezeichnet, der im Besitz von mehreren Lang- und Kurzwaffen sowie Schwarzpulver gewesen sein soll. Ganz legal, als Inhaber einer Waffenbesitzkarte und mit Sprengstofferlaubnis. Auch am Mittwoch ist die Polizei noch vor Ort in Unterkirnach. Im Hintergrund das Grundstück, auf dem sich die Tat abgespielt hat. Wie viele Waffen schlummern ganz legal in Nachbars Kellern oder Wohnzimmern in Südbaden? Zeit, sich ein Bild zu machen. Wir haben bei den zuständigen Behörden nachgefragt. ...
  24. Die Frage ist, auf welcher Grundlage das geschehen könnte? Das BVA schreibt (Zitat) auf seiner Webseite: ... Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten erbringen/ nachweisen können, so ist grundsätzlich ein gebührenpflichtiger Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen. ... Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc223792bodyText7 Das könnte zunächst die fortlaufende Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 und § 14 WaffG sein? Treten Tatsachen ein, die zur Versagung hätten führen müssen (z. B. Wegfall des Bedürfnisses aufgrund nicht erbrachter Schießsportausübung [x Termine]), dann Widerruf nach § 45 (2) WaffG. Dazu Möglichkeit, von einem Widerruf abzusehen, wenn Bedürfniswegfall nur vorübergehend - § 45 (3) WaffG. Falls das die Argumentationskette wäre, sollte der eigentliche Aufhänger die abgeleisteten Trainingseinheiten (in z. B. BaWü bei ÜK ggf. mit Wettkampfteilnahme) sein, aber nicht die bloße Tatsache des Umzugs?
  25. Ich hatte den ganz konkreten Fall, daß der Versand einer ca. 30 kg Sendung (Wert mehrere 1000 EUR) behauptet, aber kein Versandbeleg vorgelegt wurde. Hab mir daraufhin bei den hiesigen Paketfilialen erklären lassen (die haben sich dankenswerterweise die Zeit genommen), wie solche Sendungen später nachvollzogen werden können und das so den Behörden mitgeteilt. Es wurde nicht weiter ermittelt, der Aufwand wäre zu groß. Die polizeiliche Befragung des Beschuldigten erfolgte telefonisch.
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