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Elo

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  1. Das ist der ursprüngliche Artikel im Guardian, steht m. E. etwas mehr drin, als im Bild-Artikel. theguardian.com, 19.02.2024: Football, ice hockey ... shooting? Finland hopes hobby will boost national defence https://www.theguardian.com/world/2024/feb/19/finland-to-open-more-shooting-ranges-amid-russia-threat Zitat: ... The defence ministry said it planned to “safeguard the activities of Finland’s shooting ranges and promote the establishment of new shooting ranges”. A spokesperson added: “The environmental permit processes and legislation concerning shooting ranges will be streamlined. The target for the number of outdoor shooting ranges will be about 1,000 by the end of the decade. The focus will be on establishing a sufficient number of rifle and tactical ranges throughout the country.”
  2. Könnten auch Austauschläufe oder Wechselgehäuse sein. Weiß jemand, wozu die Schalldämpfer gerechnet werden? Das BVA unterscheidet in seinen "Statistischen Kennzahlen": 3a. Waffen Inländische Waffen im Privatbesitz, welche Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden. 5.023.739 (Stand 12/2023) 3b. Waffenteile Inländische, wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden. 455.576 (Stand 12/2023)
  3. zeit.de, 22.02.2024: https://www.zeit.de/news/2024-02/22/immer-mehr-waffen-in-sachsen-kleiner-waffenschein-gefragt Zitat: Immer mehr Waffen in Sachsen: Kleiner Waffenschein gefragt ...
  4. www.polizei.mvnet.de, 22.02.2024: https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=198914&processor=processor.sa.pressemitteilung Zitat: Einsatz mit SEK-Beteiligung in Kummerow Nr.5719776 | 22.02.2024 | PP NB | Polizeipräsidium Neubrandenburg Neubrandenburg (ots) - Am heutigen Morgen gab es eine geplante Durchsuchungs-Maßnahme der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. ... nordkurier.de, 22.02.2024: https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburgische-schweiz/70-jaehriger-bei-sek-einsatz-angeschossen-was-ueber-den-mann-bekannt-ist-2293659 Zitat: 70-Jähriger bei SEK-Einsatz angeschossen: Was über den Mann bekannt ist ...
  5. Man könnte natürlich die Frage stellen, warum die Behörde schon nach weniger als einem Jahr erneut einen Anlaß gesehen hat. Das ist ein ziemlich kurzer Abstand, aber womöglich werden dann ein Gesamtkonzept oder (wie im verlinkten VG-Urteil) sachliche/organisatorische/personalwirtschaftliche Gründe herangezogen, die sich nur schwer prüfen bzw. widerlegen lassen? Wäre ich betroffen, würde ich einen sehr freundlichen Brief schreiben und die Frage stellen, ob es - zur Entlastung des Betroffenen (und der Behörde) - möglich ist, die Überprüfung an die JS-Verlängerung zu binden?
  6. Das ist wohl die gängige Praxis, es spart letztlich auch bei den Behörden unnötigen Aufwand. Wüßte allerdings nicht, daß das irgendwo explizit geregelt ist, bleibt letztlich wahrscheinlich "Kulanz". Trotzdem kann man ja freundlich anfragen, warum es nicht "bürgefreundlich" in dieser Form gehandhabt wird, sondern zusätzliche Prüfungen generiert werden. Bei der Frist von drei Jahren § 4 (3) WaffG steht "mindestens", kürzer demnach möglich. Verwaltungsgericht Göttingen hat sich mal zu diesem Thema geäußert, Urteil vom 19.05.2010 - 1 A 259/09: https://openjur.de/u/325569.html Früher war die Überprüfungsfrist 5 Jahre, das wurde "aus sicherheitspolitischen Gründen" intensiviert, da man der Meinung war (Zitat): "Der Zeitraum von fünf Jahren reicht oft nicht aus, um rechtzeitig auf waffenrechtlich relevante Entwicklungen beim einzelnen Waffenbesitzer zu reagieren." Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) Drucksache 14/7758 (S. 53) Wenn ich Deinen Beitrag nun nochmal lese - ist das so zu verstehen, daß die Überprüfung bei der JS-Verlängerung angestoßen wurde und nun gesondert berechnet wird, weil die Rückmeldung seitens der Polizeibehörde so spät eingegangen ist?
  7. Es gab auf FB einen Post der GRA vom 13. Mai 2017: https://www.facebook.com/GermanRifleAssociation/posts/1135373443233830
  8. Auch für Euch etwas Hintergrundinfo - war Bestandteil des finnischen Regierungsprogramms im Juni 2023. https://valtioneuvosto.fi/en/governments/government-programme#/ A strong and committed Finland – the Government’s vision (Seite 181)
  9. Finnland ist an dem Thema schon länger dran, war Bestandteil des Regierungsprogramms im Juni 2023. Hier auch in englisch: https://valtioneuvosto.fi/en/governments/government-programme#/ Zitat - Seite 181: The Government will seek to influence the preparation of the EU’s ban on lead in ammunition (as part of the REACH Regulation) so that it does not undermine the conditions for voluntary national defence. One of the Government’s objectives is to exclude voluntary national defence and sports shooting that supports readiness for national defence from the scope of application. The Government will actively work to remove shooting ranges from the scope of the restriction, and will not accept extending the EU’s ban and restrictions on the use of lead in bullets. The Government will safeguard the activities of Finland’s shooting ranges and promote the establishment of new shooting ranges. These efforts will take regional needs into account and assess the need for legislative amendments. They will take into account the needs of key national defence organisations, reservist associations, sport shooting and hunting associations, and public authorities. The environmental permit processes and legislation concerning shooting ranges will be streamlined. The target for the number of outdoor shooting ranges will be about 1,000 by the end of the decade. The focus will be on establishing a sufficient number of rifle and tactical ranges throughout the country.
  10. Die Fa. H. war vor zwei Tagen auf Facebook aktiv. Auf der Unternehmenswebseite gibt es dann auch "Lösungen". Man beachte aber die Formulierungen - die beziehen sich z. B. auf ein "Schreiben einer Kreispolizeibehörde vom 14.02.2024", das ihnen vorliegt. https://www.hartmann-tresore.de/waffenschrank-schluessel-aufbewahren/
  11. Die Frage kannst Du Dir beantworen, wenn Du den Leitsatz des OVG-Urteils durchliest: Zitat: ... Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen. ... Genügt ein zum jetzigen Zeitpunkt angeschaffter B den gesetzlichen Anforderungen? Daß das alles nicht begrüßenswert ist, versteht sich ... Wenn bestmögliche Sicherheit für die Zukunft das herausragende Kriterium wäre, würde ich mich wohl auch für einen 1er entscheiden, weil der Mehrpreis zum 0er meist recht gering ist. Läßt sich denn die Bestellung nicht mehr anpassen? Mehr Gewicht oder höhere Widerstandsklasse?
  12. Die "Pirsch" fragt tatsächlich (als Abstimmung) "Sollte das Waffenrecht wie vom BMI vorgeschlagen verschärft werden?": https://www.pirsch.de/news/waffenrecht-sollte-das-waffengesetz-verschaerft-werden-38476
  13. Er hat grundsätzlich schon recht, die .38er sind tendenziell etwas günstiger. Sobald man aber auf die jagdliche Eignung (Teilmantel/Hohlspitz) achtet, werden die Unterschiede recht gering. @Derek Am besten probierst Du mal aus, womit Du besser zurecht kommst und womit Dein Revolver gute Ergebnisse liefert, ggf. ruhig mal Hilfe dazubitten. Wenn Du auch - was sehr empfehlenswert ist - regelmäßig üben willst, wird es darauf hinauslaufen, daß Du Dir eine günstige Munition für Trainingszwecke beschaffst und darüber hinaus etwas, das unter ballistischen Gesichtspunkten für den jagdlichen Einsatz optimal (und teuer) ist. Eher ungünstig ist es, nur mit .38 zu üben und dann im Ausnahmefall unter meist schwierigen Verhältnissen die ungewohnte .357 einsetzen zu müssen. Es gibt im Forum diverse Fäden bezüglich jagdlich geeigenter Kurzwaffenmunition, in die Du Dich einlesen kannst, wie z. B. hier: https://forum.waffen-online.de/topic/476518-federal-efmj-munition/ (Alfred macht die gefühlt wöchentlich auf) Noch eine Anmerkung - ein günstiger Preis ergibt sich oft auch über die Menge. Ggf. mit mehreren zusammentun oder in den Vereinen fragen. Ich weiß nicht, inwieweit Du da Kontakte über die jagdliche Ausbildung hinaus hast - oft findet sich daneben in Wohnortnähe ein Schießsportverein, in dem man als Gastschütze schon mal trainieren/einschießen oder auch Mitglied werden kann. Wenn Du die Region nennst, gibt es dazu hier vielleicht auch Tipps.
  14. Marcel Emmerich auf Facebook, 19.02.2024: https://www.facebook.com/photo/?fbid=698919282422138&set=a.565881755725892 Aktuell ohne Account/Anmeldung einsehbar, einige Kommentare sind ganz interessant. (Der erwähnte Artikel in der Süddeutschen ist [aktuell] Bezahlschranke.)
  15. Wirklich ein günstiger Preis, da hat das Sozialwerk der DPolG gut verhandelt. Stell das doch mal hier rein, auch wenn es kein 1er ist: https://forum.waffen-online.de/topic/476757-kleinster-1-würfel-mit-zahlenschloss-wo-günstig/?do=findComment&comment=3682431
  16. Das ist natürlich absolut wünschenswert, aber die im Forum immer wieder auftauschenden Fragen zeigen ja, daß hier erheblicher Nachholbedarf schon im Gesetz bestehen würde? Nun ist da ein "Merkblatt", bei dem - wie schon angemerkt - nicht mal der Verfasser oder der Bearbeitungsstand ersichtlich ist. Mit wem willst Du das diskutieren bzw. Rechtssicherheit herstellen? Aber meine Frage war ja, ob das Problem als solches überhaupt besteht und die habe ich m. E. auch begründet.
  17. Ich glaube nicht, daß die Diskussion bezüglich der "oder"-Formulierung im Merkblatt so bedeutend ist. Wie schon ausgeführt, trägt das Merkblatt weder Verfasser noch Datum (was nicht ausschließt, das das nun über Jahre durch das Netz streift und immer wieder auftaucht). Die Grundlage ist ja das OVG-Urteil und das würde ich im Zweifelsfall immer als Diskussionsbasis nehmen. Es gibt übrigens das ODER in mehreren Bedeutungen: ausschließendes und/oder (Wortspiel) nichtausschließendes ODER. Her bei Bedarf mehr dazu: Disjunktion https://www.biancahoegel.de/logik/disjunktion.html Man kann das auch anhand eines Beispiels direkt aus dem WaffG belegen: § 7 Sachkunde (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Würde jemand, der schon einen entsprechende Ausbildung hat, beim zusätzlichen Ablegen der Prüfung seine Sachkunde verlieren??
  18. Ich schlage vor, bei der Diskussion wirklich sauber zu trennen und zu benennen, womit bzw. auf welcher Basis jeweils argumentiert wird. Es gibt zunächst das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (20. Senat) vom 30.08.2023 Aktenzeichen 20 A 2384/20: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2023/20_A_2384_20_Urteil_20230830.html Dazu inzwischen wohl eine Verfügung des Landeskriminalamtes NRW an alle Waffenbehörden in NRW, wonach alle Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen über deren Aufbewahrungspflichten von Schlüsseln zu Waffenschränken zu unterrichten sind. Quelle: https://kjs-wesel.de/2024/02/12/mail-der-kreispolizeibehoerde-wesel-mit-der-bitte-um-kenntnisnahme/ Die Verfügung selbst ist anscheinend bisher nicht aufgetauscht, sondern nur das "Merkblatt", welches aber weder Verfasser noch Datum enthält. https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/?do=findComment&comment=3683985 Weiterhin gibt es mittlerweile Schreiben der örtlichen Waffenbehörde, die sich dahin gehend unterscheiden, daß Variante I als "Informationsschreiben" bezeichnet wird, während Variante II ebenfalls informiert, darüber hinaus aber zur Vorlage von Nachweisen innerhalb einer Frist von drei Monaten auffordert: (Vorschlag: wir bezeichnen die mal als "Info" und "Frist", wenn weitere Varianten auftauchen, wäre ein Hinweis hilfreich) Var. I (Info) - Kreispolizeibehörde Unna vom 12.02.2024 (bestätigt von Rooster) https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/?do=findComment&comment=3681982 Var. II (Frist) - Polizeipräsidium Mönchengladbach vom 14.02.2024 (bestätigt von Darkwing und Christo) https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/427801108_7135685859840680_7644411168429628974_n.jpg? Mittlerweile gibt es noch eine weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidung in zweiter Instanz: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss vom 18.12.2023 - 6 B 61/23 Anforderungen an die Aufbewahrung von Zweitschlüsseln von Waffenschränken https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23B61.B01.pdf Soweit der bekannte Sachstand - hat jemand (idealerweise belegbare) Ergänzungen?
  19. Das würde zum verlinkten Urteil des VG Berlin passen - sofern nicht gleichzeitig eine KW im gleichen Kaliber vorhanden ist. Wir sollten bei solchen Diskussion auch immer im Hinterkopf behalten, daß das Ganze nicht immer etwas mit Logik zu tun hat? Vereinfacht es vielleicht ein bißchen ...
  20. Die Antwort ist leider - zumindest in Berlin - wohl nicht so einfach, wie gedacht? Hier war sogar eine passende LW vorhanden, aber das Problem was eine ebenfalls vorhandene KW im gleichen Kaliber ohne eingetragene Munitionserwerbsberechtigung: (Das Wiederladen wird auch abgehandelt) https://openjur.de/u/281486.html
  21. Der vom TE verlinkte Verkäufer firmiert unter gleicher Anschrift wie die Essener Geldschrankfabrik, das sollte ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung sein. Ich könnte mir vorstellen, daß es auf Nachfrage beim Anbieter eine kompetente Auskunft gibt.
  22. Da sind wir wieder bei dem Problem, daß wir hier diskutieren können, es aber Aufgabe der Verbände wäre - hier sind m. E. zuerst die Landesverbände der Schützen und Jäger in NRW gefordert - das Problem anzugehen. Das Urteil ist kanpp ein halbes Jahr alt, aber der Vorstoß des Landeskriminalamtes NRW liegt ja gerade 10 Tage zurück, ist also ziemlich neu. Man könnte das derzeit vielleicht noch auf eine vertretbare und möglichst einheitliche Linie bringen. Insbesondere sollte nichts gefordert werden, was über das Urteil hinausgeht (vgl. ÜK BaWü). Ja länger aber abgewartet wird, umso mehr "Schreiben" gehen raus und schaffen ratlose Tresorbesitzer. Die Variante Mönchengladbach könnte man durchaus schon als Verwaltungsakt ansehen? Wer so ein Schreiben bekommt, muß sich nun überlegen, wie er reagiert. Ich wiederhole mich - da sind die Verbände im betroffenen Bundesland gefordert. Der VDB kann nicht auch noch auf regionaler Ebene alles auffangen.
  23. Das habe schon mehrfach gelesen, es gab hier auch schon die Aussage, daß man den Schlüssel vom Einser nicht im Nuller aufbewahren kann, aber ich bin nicht dieser Meinung, zumindest nicht in dieser pauschalen Form. Hier noch mal einer der Leitsätze aus dem OVG-Urteil 20 A 2384/20. Zitat (Hervorhebung meinerseits): ... Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen. ... Ich kann hier nicht grundsätzlich rauslesen, daß wenn die Waffe im 1er ist, auch der Schlüssel in einem 1er aufbewahrt werden muß. Es dürfte letztlich vom Inhalt des eigentlichen Waffentresors, nicht ausschließlich von dessen Einstufung abhängen? Konkretes Beispiel - würde mich interessieren, wie Ihr das seht: 10 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = i. O.? 11 KW im 1er - zugehöriger Schlüssel im 200kg 0er = nicht i. O.? Sind auch noch weitere Konstellationen möglich. In Verbindung mit Fragen wie Altbesitz oder vielleicht auch mal gemeinsame Aufbewahrung könnte das wieder eine interessante Situation werden? Bin nun mal provokativ. Annahme: In einem 0er im bewohnten Zuhause wird eine erlaubnispflichtige KW gelagert. Dazu hat der Besitzer noch eine nur gelegenlich bewohnte Jagdhütte, in der 3 erlaubnispflichtige LW in einem 1er gelagert werden. Darf er den Schlüssel vom 0er in den höher klassifizierten 1er packen?
  24. dsb.de, 15.02.2024 16:00: DSB-Präsidium bezieht deutlich Position gegen Rechtsextremismus https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/dsb-praesidium-bezieht-deutlich-position-gegen-rechtsextremismus Zitat: ... In der aktuellen Lage hat auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen Maßnahmenplan vorgelegt, der gegen Rechtsextremismus gerichtet ist und dessen übergeordnetes Ziel auch vom DSB begrüßt und unterstützt wird. Dort heißt es unter anderem auch, dass Rechtsextremisten konsequent entwaffnet werden sollen – eine Forderung, der sich der DSB ebenfalls vollumfänglich anschließt. Die Unterstützung des Deutschen Schützenbundes, wenn es um Maßnahmen geht, die dem oben beschriebenen Ziel folgend einen echten Sicherheitsgewinn bedeuten, wurde in mehreren Stellungnahmen auch gegenüber Bundesinnenministerin Nancy Faeser deutlich gemacht. Gleichzeitig wird der Deutsche Schützenbund weiterhin sehr genau beobachten, dass eine mögliche Anpassung des Waffenrechts auch tatsächlich dazu geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, und nicht nur zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden für rechtstreue Sportschützen bedeutet. ...
  25. oldenburger-onlinezeitung.de, 16.02.2024: https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/gewalttaetige-proteste-emmerich-draengt-auf-schaerferes-waffenrecht-122332.html Zitat: Gewalttätige Proteste: Emmerich drängt auf schärferes Waffenrecht Angesichts gewalttätiger Proteste und dem Erstarken der rechtsextremen Szene drängen die Grünen auf strengere Waffengesetze. „Wir müssen das Waffenrecht in Deutschland dringend verschärfen und endlich dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde keine Waffen in ihrem Besitz haben“, sagte Marcel Emmerich, Grünen-Obmann im Innenausschuss, der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). ...
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