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Es gibt wohl diverse Revolver, z. B. Ruger Super Redhawk .22 Hornet. In D sollte das Baujahr günstigerweise nicht nach dem 1. Januar 1970 liegen.
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Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich bezog mich auf die These der Ungleichbehandlung Sportschützen - Jäger. Was den SB angeht - kann mir nur schwer vorstellen, daß dieser mit der Situation glücklich ist. Wenn die Entscheidung so rechtskräftig wird, kann ja noch einiges nachkommen. -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine unterschiedlichen Kriterien. Genau - ich erwähnte "Gesetze" (Mehrzahl). Aber nochmals - es bleibt dem Betroffenen überlassen, sich im Detail dazu zu äußern. Ich sehe aber keine Ungleichbehandlung oder was auch immer. Es wurde auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze gehandelt. Wie die Handelnden diese Gesetze dann tatsächlich ausgelegt/angewendet haben, hat das OVG beurteilt. -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Dem ist nicht so, hat hier meines Wissens auch niemand so geäußert. Wie schon in diesen und anderen Fäden geschrieben, der Betroffene muß selbst entscheiden, inwieweit er sich äußert. Aber die Entscheidung des Gerichts kann man ja nachlesen. Ich gebe aber einen Hinweis - mit der letzten Waffenrechtsänderung gab es eine Neuregelung zu diesem Thema. -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Es stand schlicht so in den entsprechenden Gesetzen. Muß der Betroffene aber selbst aufklären, dürfte ihm nun wohl einfacher fallen. Über gunboard oder die FB-Gruppe Waffenlobby könnte man die Entscheidung des OVG (ca. 30 Seiten) vielleicht bereits finden. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
Elo antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Die Pax-Schränke im Netz scheinen (teilweise?) einen Sockel zu haben? Da könnte wirklich die Frage sein, ob ein solcher das Gewicht von 172 kg aufwärts auf einer Grundfläche von 45 x 45 cm trägt. Unterbau wurde ja schon erwähnt. Die ungünstigste Situation könnte ein teilweises Versagen sein, so daß der Tresor dadurch kippt. Wenn der Tresor wirklich in den aufgebauten Schrank soll, könnte Transportgerät wie mindestens eine stabile Sackkarre hilfreich sein. -
Falls jemand nachlesen will, hier der Link zum Beschluß des OLG Koblenz vom 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 bei openjur.de: https://oj.is/2396674 Gab dazu schon mal ein eigenen Faden: Und davor hatten wir es (wohl mehrfach) im F-Faden diskutiert:
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Um auch den Zeitrahmen etwas konkreter abzustecken - hier das Bundesgesetzblatt von 2003: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2003 - 2123 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)*) Vom 27. Oktober 2003 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl103s2123.pdf (Der Link sollte direkt zum entsprechenden Bundesgesetzblatt führen, manchmal scheint es aber nicht zu funktionieren?)
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Ich befürchte, daß ein klares Ergebnis nicht möglich sein wird. Das zentrale Thema für diesen Faden ist ja Umfang/Inhalt der notwendigen Sachkunde und damit verbunden die Frage, ob das WaffG zwischen der "allgemeinen" Sachkunde (§ 7 WaffG) und einer "speziellen" (zusätzlichen?) für Aufsichtspersonen unterscheidet. Das könnte man (durchaus logisch) über Argumentationsketten herleiten, scheint aber letztlich so nicht im Gesetz geschrieben zu sein. Wenn man die aktualisierungsbedürftige und für den Bürger keine Bindungswirkung entfaltende WaffVwV heranzieht, ergibt sich, daß bei der "allgemeinen" Sachkunde auch noch Abstufungen möglich sind (so sind wir wohl auf die Seenotsignalmittel gekommen). Ein roter Faden ist immer die Sicht der (einzelnen) Verbände, die sich in vom BVA geprüften Qualifizierungsrichtlinien äußern. Da wissen wir aber nicht, was die Anforderungen des BVA sind und was die Verbände in eigener Regie hineinschreiben? Parallel dazu gibt es neben der "Verbandsausbildung" auch weitere, insbesondere gewerbliche Anbieter. Alle werden sich ihr Betätigungsfeld bewahren wollen?
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Was meinst Du dann zu diesem (recht bekannten) SWR-Bericht? (Linkquelle: Youtube - SWR)
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Hab das Netz bemüht und möchte Euch an meinem Erkenntnisgewinn teilhaben lassen ... Es wird sicherlich viele im Forum überrraschen, daß diese Dinge hierzulande detailliert geregelt sind? Es gibt wohl einen Fachkundenachweis (FKN) und Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalmittel. https://www.bootspruefung.de/pruefung/fkn Das erste ist für Seenotraketen, das zweite für Signalpistolen. Natürlich gibt es Ausbildungen durch gewerbliche Anbieter und Prüfungen, die von Verbänden abgenommen werden. Und wenn der verlinkte Artikel so korrekt ist, unterscheiden sich die Fragenkataloge der beiden Verbände? In Schleswig-Holstein darf man sich auch vom Vercharterer bezüglich Seenotsignalmitel T2 einweisen lassen, darüber gibts dann eine Bescheinigung und man darf als Charterer ein Jahr Seenotsignalmittel T2 mitführen. Woran erinnert mich das nur? @webnotar Soll kein OT sein, geht ja auch um Sach-/Fachkunde bzw. den entsprechenden Nachweis.
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Könnte zum Thema passen - aus dem VDB-Newsletter vom 17.04.2025: Zitat: Umfrage: Statusabfrage zu waffenrechtlichen Anträgen Immer wieder ist von besonderen Auflagen z. B. bei Waffen über dem Grundkontingent für Sportschützen oder bei Jägern in Form einer Begrenzung der Anzahl an Langwaffen zu hören. Wir möchten erfahren, wie der Status in Deutschland ist und wo diese Auflagen am häufigsten vorkommen. Dafür bitten wir möglichst viele Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis, an dieser Umfrage teilzunehmen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Link: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/6048k2rb.html
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Das lese ich so aus diesem Passus der WaffVwV nicht heraus. Wir laden regelmäßig bei den Qualifizierungsrichtlinien, konkret wird (soweit mir bekannt) seitens der Verbände für die "Ausbildung" zur verantwortlichen Aufsichtsperson der Nachweis der "Waffensachkunde" (meist ist es so formuliert) gefordert. (Aber wie schon mehrfach erwähnt, gibt es auch andere Qualifizierungsmöglichkeiten) Wenn wir auch hier die WaffVwV (7.3) heranziehen, ergibt sich aber auch, daß es nicht die "eine" (umfassende) Waffensachkunde gibt, sondern die Sachkunde sich auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) beziehen kann. Insofern sehe ich die Frage noch immer.
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Darauf wollte ich letztlich ja hinaus. Bei all diesen Diskussionen wird regelmäßig das Argument "Qualifizierungsrichtlinien der Verbände" genutzt, verbunden mit dem Hinweis, daß "andere" keine Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Es wäre nun noch die Frage, ob das BVA für die Verbände im Rahmen der Zulassung eine feste (nicht allgemein bekannte) Vorgabe hat oder ob das "Verhandlungssache" ist. Analog dazu stünde die Anerkennung für die freien Träger im Ermessen der örtlich zuständigen Waffenbehörden?
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Ich warte immer noch darauf, daß jemand eine wirklich handfeste Unterscheidung der "allgemeinen Sachkunde" und der "aufsichtsspezifischen Sachkunde" anhand konkreter Inhalte des Waffengesetzes belegt. Man könnte es ggf. anhand der in den bisherigen Beiträgen vorgestellten Argumentationsketten herleiten, aber unter einer klaren Regelung würde ich das nicht einordnen. Wenn man aber diese Sichtweise heranzieht - wäre es dann denkbar, daß jemand ohne Sachkunde gem. § 7 WaffG die (nur) "aufsichtsspezifische" Sachkunde erwirbt und dann als Aufsichtsperson eingesetzt wird? Wahrscheinlich wird dazu mit den Qualifizierungsrichtlinien argumentiert, aber ist das stichhaltig? Man könnte in die Betrachtung auch noch einbeziehen, daß Schießsport ja nicht zwangsläufig mit erlaubnispflichtigen Waffen ausgeübt werden muß.
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Bemerkenswert, sieht so aus, als hättest Du auch einiges an neuem Personal eingestellt? Ich glaube, du könntest bei Bedarf auch mit überschaubarem Aufwand den Standort verlagern?
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Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich nachfrage, das könnte ja grundsätzlich von Bedeutung sein - kannst/willst Du etwas mehr zum Inhalt sagen? Wurde eine Anordnung getroffen / Frist gesetzt? Gibt es Unterstützung vom LJV?
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Ist das erst mal "nur" eine Anhörung oder schon ein (zunächst mal abschließender) Bescheid?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
pirsch.de, 28. März 2025 - 19:00 Uhr: https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-neue-rechtswissenschaftliche-interpretation-40909 Zitat: „Schlüssel-Urteil“: Neue rechtswissenschaftliche Interpretation Das sogenannte Schlüssel-Urteil aus NRW hat viele Jäger verunsichert. Nun liegt eine neue Interpretation der Rechtslage vor. ... -
Jahresbericht des Landesrechnungshofs // Verschwundene Waffen aus LKA-Sammlung
Elo antwortete auf manfrommuc's Thema in Allgemein
Es gibt einen Zeitungsbericht über einen Vorfall beim Amtsgericht Neu-Ulm Anfang 2012, dort wurde wohl eine Patrone 7,65 (?) bei einem als Zeugen geladenen Jäger gefunden. Die Sache zog einen Polizeieinsatz nach sich, auch das Landratsamt soll involviert gewesen sein. Letztliches Ergebnis/Folgen nicht bekannt. Ebenfalls Neu-Ulm: https://www.pirsch.de/news/kampf-um-zuverlaessigkeit-jaeger-gewinnt-vor-gericht-nach-waffenkontrolle-39767 -
Zitat aus dem VDB-Newsletter vom 21.03.2025: Bundesrat nimmt SRS-Waffen-Verbot von der Tagesordnung Der Gesetzesantrag aus Hamburg, der einen Bedürfniszwang für Erwerb und Besitz von SRS-Waffen fordert, sollte eigentlich in der heutigen Bundesratssitzung beraten werden. Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig gestrichen. Die genauen Gründe dafür sind uns bisher unbekannt, allerdings konnten wir in den vergangenen Tagen verdeutlichen, dass die geplante Initiative u.a. zu sehr hohen Kosten für die Länder führen würde. Dies mag einige Länder bewogen haben, noch einmal über die Möglichkeiten beraten zu wollen – von der Symbolpolitik einmal ganz abgesehen. Der Rechtsausschuss hatte den Antrag zudem abgelehnt. Eine andere Möglichkeit ist, dass verhindert werden soll, dass die Gesetzesinitiative der Diskontinuität anheimfällt und neu eingebracht werden müsste. Mit der nächsten Bundesratssitzung am Freitag, 11. April, könnte es direkt in den neuen Bundestag eingebracht werden. ...
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Es kann ggf. Stolpersteine geben § 3 VwVfG https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html Zitat: ... (3) Ändern sich im Lauf des Verwaltungsverfahrens die die Zuständigkeit begründenden Umstände, so kann die bisher zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Behörde zustimmt. ...
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Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Elo antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Hinsichtlich des strafrechtlichen Aspekts gibt es dazu eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: Die Verfolgbarkeit von Auslandsstraftaten eines Deutschen, der sich in Deutschland aufhält Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 072/20 Abschluss der Arbeit: 6. August 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internet-Quellen) https://www.bundestag.de/resource/blob/793170/d6bfb36683a2f3ee48253ff323a38a28/WD-2-072-20-pdf.pdf