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Elo

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  1. Wohl "werbewirksam", aber sicherlich auch interessant für unsere waffenrechtliche Diskussion? (Die "neuen" Messer starten etwa ab Minute 2:52) (Linkquelle: Youtube - JoergSprave)
  2. LJV NRW ljv-nrw.de: https://ljv-nrw.de/jetzt-jagdscheinverlaengerung-zum-1-4-2025-beantragen/ Zitat: Jetzt Jagdscheinverlängerung zum 1.4.2025 beantragen! ... Daher ist die Verlängerung der zum 31.03.2025 auslaufenden Jagdscheine nun schnellstmöglich vorzunehmen, damit die Verlängerung rechtzeitig erfolgen kann. Je später der Antrag auf Verlängerung eingereicht wird, desto ungewisser ist es, dass der Jagdschein auch rechtzeitig zum 01.04.2025 verlängert werden wird.
  3. Kann ich nicht abschätzen, weil die Referanten wohl noch nicht bekannt sind. Beim letzten Mal war es zumindest insofern interessant, als daß Peter Husen diverse Hintergünde z. B. hinsichtlich EU-Gesetzgebungsverfahren und Bleiverbot beleuchtet hat. Und normalerweise kann man per Chat Fragen in die Runde stellen. Es ist für eine VDB-Veranstaltung nicht so relevant, aber ich finde es immer wünschenswert, wenn viele Betroffene dort präsent sind. Von dem letzten Angebot der Bundestagsabgeordneten aus NRW haben beschämend wenige Gebrauch gemacht, da dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Politik den Stellenwert entsprechend einordnet.
  4. VDB-Webseminar zur Bundestagswahl https://www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle/20022025_webseminar_zur_bundestagswahl.html Zitat: ... Donnerstag, 20. Februar 2025 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Kosten (je zzgl. MwSt.): VDB-Mitglieder: kostenlos Nicht-Mitglieder: 29,- € pro Teilnehmer ...
  5. Das ist die Slugmun für Scheibenzwecke, mit der mehr Murmeln ins Rohr passen. 1 3/4 Inch = 44,45 mm (rechnerisch). Die gibt es seit einigen Jahren, vielleicht weiß jemand, ab wann die tatsächlich am Markt bzw. zugelassen waren? Die Abklärung, ob es tatsächlich eine Änderung in den Rechtsvorschriften gab, könnte aber trotzdem sinnvoll sein. Ich will nun (gerade im Waffenrecht) nicht über Bestandsschutz spekulieren, aber eine gewisse Rechtssicherheit sollte für Besitzer solch alter Teile gegeben sein, wenn die nach Vorgabe des Beschußamtes hergestellt wurden. Was nun, wenn demnächst ein Munhersteller einen Slug mit 40 oder 35 mm Länge herausbringt? Existiert die damalige Vorgabe des Beschußamtes noch in Form von Unterlagen?
  6. Ohne Gewähr, nur eine Idee: Es gibt bei Din Media Bekanntmachung HandfWaffMaßtBek:2000-01-10 Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition Ausgabedatum 2000-01-10 https://www.dinmedia.de/de/bekanntmachung/handfwaffmasstbek/32215854 Das vergleichen mit der Ausgabe vom 20.02.1991, gültig bis 31.12.1999 , Bundesanzeiger 1991, Nr 52a. Es könnte möglich sein, beide in bestimmten Hochschulbibliotheken kostenfrei einzusehen.
  7. Das schreibt die Stadt Ludwigshafen auf ihrer Webseite (dürfte die "bisherige" Sichtweise sein?): ludwigshafen.de, 23.12.2024: https://ludwigshafen.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/umgang-mit-schreckschuss-und-signalwaffen-an-silvester-und-neujahr Zitat: Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr ... Zwar ist nach dem Waffengesetz der Erwerb und Besitz von Schreckschuss- sowie Signalwaffen mit Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen) für Volljährige nach wie vor erlaubnisfrei, jedoch ist das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ohne behördliche Erlaubnis lediglich im befriedeten Besitztum zulässig. Befriedetes Besitztum kann zum Beispiel das eigene umzäunte Grundstück oder – falls die Eigentümer*innen zustimmen – auch ein fremdes umzäuntes Grundstück sein. Um zu vermeiden, dass Geschosse das Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist. Von Balkonen darf keine pyrotechnische Munition verschossen werden. ...
  8. Der Bericht im Südkurier vom 16.12.2024 ist (derzeit) einsehbar: https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/page/60/#findComment-3833615 In dem Artikel werden übrigens sowohl Stadt als auch Kreis zitiert. Weiß jemand, ob die Stadt eine eigene Waffenbehörde hat?
  9. Nur die Ruhe ... wird schon noch geregelt ... Waffenwechselsystemverordnung? Wechsellaufregistergesetz? Verwaltungsvorschrift für die Zuordnung und Kennzeichnung von austauschbaren Waffenteilen? https://pbs.twimg.com/media/Flj-p6WXkAA-QSh?format=jpg&name=small (LInkquelle: x.com - sarfeld) Nachtrag: Tut mir leid, eigentlich sollte hier besser ein sinnvoller, möglichst hilfreicher Beitrag stehen. Ich finde es nur extrem bedauerlich, daß (insbesondere HA-) Waffenbesitzer häufig Rechtsberatung benötigen, so dürfen gesetzliche Regelungen für die Masse einfach nicht abgefasst sein.
  10. Ein Artikel aus dem Oktober, der sich mit der sicheren Verwahrung von Signalpistolen Kal. 4 beschäftigt sea-help.eu, 13.10.2024: https://www.sea-help.eu/ratgeber/sichere-verwahrung-von-signalpistolen/ Zitat: Seenot-Signalmittel (Teil1): Die sichere Verwahrung von Signalpistolen Kaliber 4 an Bord ... Im Auftrag des Bundesministerium des Inneren ergeht derzeit von sämtlichen Landrats- bzw. Ordnungsämtern, Kreisverwaltungs-Referaten u.a. an alle Inhaber von Schusswaffen deshalb die „Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen hinsichtlich der sicheren Verwahrung von Schusswaffen.“ Wichtig: von dieser Kontrolle sind auch Skipper betroffen, die eine Kaliber-4-Waffe besitzen. ... Es müssten „auf jeden Fall Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass die Signalpistole abhanden kommt oder in die Hände unbefugter Dritter gelangt. Und: sofern die Signalpistole im Schiff im Winterlager an Bord gelagert werden solle, sei dies nur mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis möglich. Ein Behältnis an Bord mit der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 sei hier nicht ausreichend. Die Munition müsse außerdem entweder in einem separaten Innenfach oder in einem gesonderten Stahlblechschrank mit Schwenkriegel-Schloss gelagert werden, empfiehlt die Polizei Bremen. Das Fahrtgebiet des Bootes sei übrigens nicht ausschlaggebend für eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Jedes unter deutscher Flagge fahrende Boot unterliege diesen Bestimmungen. ...
  11. merkurist.de, 25.12.2024: https://merkurist.de/mainz/friedlich-mit-ausnahmen-das-ist-die-polizei-bilanz-zum-mainzer-weihnachtsmarkt_qgNU Zitat: Friedlich mit Ausnahmen Das ist die Polizei-Bilanz zum Mainzer Weihnachtsmarkt ... Insgesamt wurden 20 Straftaten erfasst, davon zehn Eigentumsdelikte wie zum Beispiel Taschendiebstähle. Außerdem kam es zu einer fahrlässigen Körperverletzung an einem Karussell. ... Weil das Waffengesetz vorsieht, dass keine Waffen und Messer auf Veranstaltungen mitgenommen werden dürfen, führte die Mainzer Polizei nahezu täglich gemeinsam mit dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz Kontrollen durch. Insgesamt wurden 339 Personen kontrolliert, 56 davon wurden des Platzes verwiesen – zumeist wegen ungebührlichen Verhaltens oder präventiv zur Verhinderung von Taschendiebstählen. Die Polizei geht davon aus, dass die Platzverweise Wirkung zeigten, denn nur an den ersten Markttagen Verdächtige auffielen. ...
  12. Die "Reizschwelle" sinkt wohl immer weiter? merkur.de, 25.12.2024: https://www.merkur.de/bayern/polizeieinsatz-aus-man-kauft-holzschwert-fuer-seinen-sohn-am-weihnachtsmarkt-und-loest-grossen-93484085.html Zitat: Mann kauft Holzschwert für seinen Sohn am Weihnachtsmarkt – und löst großen Polizeieinsatz aus ...
  13. Der offenbar ursprüngliche Bericht im Südkurier suedkurier.de, 16.12.2024: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/schwarzwald-baar-kreis/waffenkontrollen-jaeger-fuehlen-sich-von-behoerden-gegaengelt;art372502,12262421 Zitat: Jäger klagen über verschärfte Waffenkontrollen – zu Recht? Insgesamt 61 Waffen hat die Stadtverwaltung VS bis Dezember bei Waffenkontrollen eingezogen – die Waffen oder der Schlüssel waren nicht richtig verwahrt. Die Jäger fühlen sich indes ungerecht behandelt. ...
  14. pirsch.de, 24.12.2024: https://www.pirsch.de/news/waffenkontrolle-61-waffen-von-jaegern-eingezogen-40368 Zitat: Waffenkontrolle: 61 Waffen von Jägern eingezogen Viele Jäger sind derzeit ihre Waffen los. Was der Waffenschrankschlüssel mit der Angelegenheit zu tun hat, lesen Sie hier. Knapp 250 Kontrollen durchgeführt Laut Stadtverwaltung seien bis Anfang Dezember 242 Aufbewahrungskontrollen durchgeführt worden. Dabei seien 61 Waffen und wesentliche Waffenteile beschlagnahmt worden. Bei 16 Personen sei auch Munition eingezogen worden. Hauptgrund der Beanstandungen war eine mangelhafte Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels. Andere Beanstandungen seien im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit oder im Bereich von Straftaten erfasst worden. Bis Jahresende sollen noch weitere 30 Kontrollen stattfinden. ...
  15. Vorab - ich will nicht behaupten, daß diese Ansicht unzutreffend ist, nur die Frage in den Raum stellen, ob man das "Verbot" differenzierter betrachten könnte. Daß das WaffG zwischen "erlaubnispflichtig" und (grundsätzlich) "verboten" einen Unterschied macht, hatte ich ja schon erwähnt. Ein Verbot kann einerseits den Zweck haben, grundsätzlich unerwünschte "Dinge" auszuschließen, anderrseits aber auch nur dazu dienen, einer Behörde bei einem erwünschten oder zumindest akzeptierten Vorhaben die Möglichkeit der vorherigen Prüfung einzuräumen. Man denke beispielsweise an eine Baugenehmigung. Für ein Bauwerk, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muß die Behörde die Genehmigung erteilen. Es gibt sogar Regelungen in Landesbaugesetzen, daß die Genehmigung nach einer gewissen Zeit ohne Reaktion der Behörde als erteilt gilt. Was wäre nun, wenn ein gesetzeskonformes Bauwerk hochgezogen würde, die Baugenehmigung aber (noch) nicht vorliegt? (Wobei zu berücksichtigen wäre, daß die Erlaubnisregelungen im WaffG oftmals "kann"-Bestimmungen sind) Noch spezielle Frage zum Bannbruch - der wird ja offenbar wie Steuerhinterzeihung bestraft, wenn nicht schon in anderen Vorschriften Strafen vorgesehen sind? Nun gibt es - hast Du schon zitiert - eine Strafvorschrift in § 52 (1) Nr. 2 Buchst. d) WaffG. Kommt dann der "Bannbruch" zur Anwendung?
  16. Ist Dir der Hintergrund bekannt? War das ein nur eine "zufällige" zusätzliche Überprüfung des bestehenden Bedürfnisses? Oder hat der Antrag auf Neuerwerb etwas angestoßen, was die zusätzliche Bedüfnisprüfung bedingte?
  17. Im Videofaden wurde mittlerweile ein Youtubevideo zu der bewußten Allgemeinverfügung verlinkt. Die darin geäußerte Ansicht, der Landkreis wolle damit "Rechtssicherheit" (zugunsten der Bürger) herstellen, erschließt sich mir nicht so ganz. Der Landkreis Stade scheint "waffenrechtlich" in den Medien recht präsent, die machen sogar "Messerkontrollen" mit eigenem Personal: https://www.landkreis-stade.de/portal/meldungen/waffenverbotszone-untere-waffenbehoerde-kontrolliert-mit-polizei-auf-weihnachtsmarkt-901007920-20350.html?
  18. Mal was aus 1987 LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 9. Wahlperiode Drucksache 9 / 5041 22.10.87 Zitat: Antrag der Fraktion GRÜNE ... Ökologische Neuorientierung der Jagd ... C. Jägerprüfung, Berufsjagd I. zu berichten, ... 5. welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, die Zahlen der Faustfeuerwaffen pro Jagdschein-Inhaber/in zu begrenzen. ... II. zu beschließen, 1. auf Schießständen Bleischrot grundsätzlich zu verbieten und 2. schnellstmöglich über den Bundesrat ein Verbot von Bleischrotpatronen durchzusetzen.
  19. Gewerkschaft der Polizei - GdP Berlin auf Facebook: https://www.facebook.com/gdpberlin/posts/pfbid02LvAAQsd8PSci517RcGsQWidZZ7VgHhiWDXycR55X59Ln7PCGPXYqrJViS8MgRFtql Zitat: *GdP-Sprecher beantwortet Fragen zu Messerverbotszonen in der Morgenpost* Am Dienstag hat der Senat beschlossen, drei sogenannte Messerverbotszonen in Berlin einzurichten. In diesen dürfen dann dauerhaft keine Hieb-, Stich- und Schusswaffen mit sich geführt werden, ansonsten drohen saftige Geldstrafen. Unter das Verbot fallen auch Taschen- und Küchenmesser. Die Senatsinnenverwaltung sieht die Zonen als wichtige Bausteine ihres Konzepts im Kampf gegen die zunehmende Messerkriminalität in der Stadt. Möglich gemacht wurde die Umsetzung durch eine Verschärfung des bundesweit geltenden Waffengesetzes. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen über die neue Verordnung. ... Gibt es derzeit noch weitere Messerverbotszonen in Berlin? Ja. Durch die Ende Oktober beschlossene Ausweitung von Messerverboten auf Bundesebene ist das Mitführen von Messern auf allen derzeit stattfindenden Weihnachtsmärkten untersagt. Zudem gilt für die Silvesterparty am Brandenburger Tor vom 31. Dezember 14 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr eine temporäre Messerverbotszone. Die Bundespolizei setzt für Berlins Bahnhöfe momentan nicht auf Verbotszonen, sondern auf temporär erlassene „Mitführverbote“ von Waffen jeglicher Art. Bedeutet: In einem bestimmten Zeitraum wird in bestimmten Bahnhöfen anlasslos auf Waffen kontrolliert. Diese werden Im Anschluss beschlagnahmt. Am Donnerstag kündigte die Bundespolizei an, solche Verbote ab dem 20. Dezember bis über den Jahreswechsel hinaus an zehn Berliner Bahnhöfen zu erlassen. ...
  20. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 40 vom 21. Dezember 2024 https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-40-vom-21122024-s-613-632.pdf? S. 627: Verordnung vom 17. Dezember 2024 über das Verbot des Führens von Waffen und Messern am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 Zitat: Auf Grund des § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 und 3 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 332) geändert worden ist, verordnet der Senat: § 1 Verbot des Führens von Waffen und Messern Innerhalb des in der Anlage beschriebenen und kartografisch dar- gestellten Gebietes ist das Führen von 1. Waffen und 2. Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlich zu- gänglichen Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs vom 31. Dezember 2024 um 14 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um 6 Uhr verboten. ...
  21. § 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html ... (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, ... Nun werden in diesem § auch Schreckschuß- und Signalwaffen erwähnt, so als wäre das eine andere Kategorie? Die Allgemeinverfügung stützt sich übrigens auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, regelt dann aber nach den enthaltenen Hinweisen das "Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schusswaffen nach den waffenrechtlichen Bestimmungen." Verkündet am Freitag vor den anstehenden Weihnachtsfeiertagen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.
  22. (Linkquelle: Youtube - DW News) Nachtrag - hier auf Deutsch: (Linkquelle: Youtube - DW Deutsch)
  23. landkreis-stade.de, Amtliche Bekanntmachung vom 20.12.2024: https://www.landkreis-stade.de/portal/bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-901007901-20350.html?rubrik=901000001 Zitat: Allgemeinverfügung Regelungen für das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss- und Signalwaffen zu Silvester am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 ... 2. Die Erlaubnis gilt nur im befriedeten Besitztum für den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung (nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen). ... 6. Wer von der Schießerlaubnis Gebrauch macht, muss über eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - (§ 4 Abs. 1 Ziff. 5 WaffG) verfügen. ...
  24. Wenn ich Dich richtig verstehe, ist der "Bannbruch" eine rein zollrechtliche Angelegenheit? Nun könnte man vielleicht diskutieren, ob aus der Erfordernis der Erlaubnis im Umkehrschluß ein Verbot als Vorlage für die Anwendung des zitierten § 372 (1) AO resultiert? Um hier die Systematik des WaffG heranzuziehen - es wird dort (u. a.) zwischen erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen unterschieden, eine erlaubnispflichtige wäre dann nicht "automatisch" verboten?
  25. USA: Worst States to Be a Gun Owner (2023 Updated): https://www.reddit.com/r/GunRights/comments/16f8687/worst_states_to_be_a_gun_owner_2023_updated/?rdt=45975 (Linkquelle: Reddit - u/ammodotcom)
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