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Elo

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Alle Inhalte von Elo

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10155, 24.01.2024 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10002 – Gewalt gegen Einsatzkräfte https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010155.pdf Auf Seite 4 findet sich eine Tabelle, die sich nach meinem Verständnis (so ganz erschließen sich die Zugehörigkeiten im Dokument nicht) auf Angriffe gegen Vollzugsbeamte des Zolls bezieht und eine Beschreibung der eingesetzten Waffen beinhaltet. Wie wiederum der dort verwendete Begriff "Schusswaffe" (einschl. SRS?) zu verstehen ist, läßt sich nicht ersehen. Neben den Messern tauchen z. B. auch Schraubenzieher, Knüppel, Spaten, Schere oder Sichel auf.
  2. Nahverkehr in Nürnberg - hab da mal den aktuellen Stand geschaut, vielleicht für andere nützlich: Einzelfahrt 3,70 EUR 4er-Karte 13,- EUR Tages-/Wochenendticket 9,70 EUR Gibt natürlich noch mehr, auch reine online-Angebote. In den Straßenbahnen sind übrigens keine Automaten, vorher an der Haltestelle kaufen.
  3. Ist schon ein paar Tage alt, aber die DSU hat auch eine Stellungnahme zum „13-Punkte-Plan“ auf der HP. Der BSSB hat sich am 20.02.2024 ähnlich geäußert, das wurde hier ja schon verlinkt. d-s-u.de, 22.04.2024: https://www.d-s-u.de/aktuelles/detailansicht?
  4. Magst Du die Kreisverwaltung nennen? Ich würde das gerne in einige Kanäle weiterleiten, kannst Du natürlich auch selbst machen? An die anderen: Kennt jemand weitere Fälle?
  5. @gunvlog Vielleicht täusche ich mich, aber mir fällt auf, daß Du einen bestimmten Tresorhersteller hier und im Kleinster "1" Würfel Faden erwähnt hast? Der gleiche Herstellername ist mir auch in einem Deiner Youtubevideos aufgefallen? Mit den Youtubevideos habe ich ohnehin ein grundsätzliches Verständnisproblem. Das ist nicht auf Dich persönlich bezogen, aber vielleicht kannst Du als Insider etwas aufklären? Ich beobachte dieses Thema hier (und einige andere) schon längere Zeit, wenn Du in den Eingangspost schaust, wirst Du sehen, daß ich diesen Faden eröffent habe, bevor die Verhandlung vor den OVG NRW stattgefunden hat. Dann dauert es geraume Zeit und nach und nach erscheinen (wie im Schneeballsystem) immer mehr Berichte insbesondere in den Onlinemedien, die aber im Gunde alle den gleichen Sachverhalt präsentieren. Nunmehr tauchen allmählich die Schreiben der Waffenbehörden NRW auf und wieder gibt es Youtubevideos, in denen (Beispiel) etwa 15 Minuten lang ein solcher Brief "vorgelesen" wird. Ich persönlich finde es sehr viel praktischer, wenn ich so ein Dokument irgendwo aufrufen und in Ruhe lesen kann. Hilfreich könnten Anmerkungen oder in manchen Fällen eine Synopse sein, aber genau das findet sich nur sehr selten. Nützlich wäre zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht mal (nur so eine Idee) ein Vergleich unterschiedlicher Schloßvarianten oder der Preisvergleich günstiger 1er Würfel. Mir ist schon bewußt, daß sich mit Youtubevideos Werbeeinnahmen erzielen lassen. Aber der Sinn solcher langatmiger Beiträge ist mir nicht klar. Hat die Länge Einfluß auf die Sichtbarkeit/Bewertung/Vergütung? Geht es um Suchergebnisse/Filterfunktionen? Reicht es, die Beiträge anzuklicken oder wird ein "Like" angestrebt? Was ist Information (unter welcher Absicht?), wo beginnt Werbung?
  6. ISS hat seinen Sitz etwa 50 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt.
  7. Die Statistik gibt da schon Unterscheidungen her, allerdings geht der "dienstliche" Bereich im gewerblichen unter: 310400 Einfacher Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Schusswaffen: 17 410400 Schwerer Diebstahl insgesamt in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Schusswaffen: 36 Auch wenn das aus der Erfahrung so ist, wäre es doch gut, das bei Bedarf belegen zu können, wenn die Protagonisten der Verschärferseite immer wieder die gleichen, stereotypen Klischees bemühen, um eine Gefahr durch den legalen Waffenbesitz heraufzubeschwören? Und ja, mir ist durchaus bewußt, daß die bevorzugt auf der emotionellen Schiene agieren und nur ungern auf Sachargumente eingehen.
  8. Das ganze Bild müßte - hab ich schon mehrfach geschrieben - von unserer Interessenvertretung ständig beobachtet und ausgewertet werden. Sehr viel Information ergibt sich auch aus den kleinen und großen Anfragen in Bundestag und Landtagen, da werden dann auch mal extra Auswertungen gefahren. Hab ja auch mal versucht, da einen Faden aufzumachen. Als einzelne Privatperson und hobbymäßig läßt sich das aber kaum nachhalten, das müßte hauptberuflich erfolgen. Würde man die hauptamtlich Beschäftigten in den Geschäftsstellen der Schützen- und Jagdverbände zusammenfassen, könnte vermutlich eine dreistellige Zahl zusammenkommen, da sollte dann so eine Stelle drin sein. Es gibt ja auch noch das Bundeslagebild Waffenkriminalität, das beschäftigt sich in erster Linie mit der Schußwaffenverwendung in Form von Drohungen und Schußabgaben. Da wird es dann so definiert (Zitat): Sachverhalte der Waffenkriminalität können in der PKS als Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG), als Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder als sonstige Straftat unter Verwendung einer Schusswaffe registriert sein. Die in der PKS dargestellten Verstöße gegen das WaffG umfassen Fälle des unrechtmäßigen Um- gangs sowohl mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen (z. B. Schalldämpfer oder Schreckschusswaffen) als auch mit weiteren tragbaren Gegenständen (z. B. Schlagstöcke oder Wurf- sterne). Im Gegensatz dazu wird bei den Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen ausschließ- lich auf Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände abgestellt. Der Begriff „Schusswaffe“1 ist im WaffG definiert. Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne des KrWaffKontrG ergeben sich aus der Anlage zum KrWaffKontrG2 . Bei der Drohung z. B. muß man aber wissen, daß es genügt, eine Hand in die Jackentasche zu stecken und das Vorhandensein einer Schußwaffe zu behaupten. Ich wollte nicht zu weit vom Thema abweichen, aber die (objektive) Statistik und die angenommene oder potentielle Gefahr hinsichtlich Aufbewahrung / Abhandenkommen könnte schon ein nennenswerter Faktor bei der Gesamtbeurteilung sein.
  9. Speziell hinsichtlich des "Auffindens" des (versteckten?) Schlüssels kann ich es nicht beantworten. Der "einfache Diebstahl" wäre grundsätzlich wohl die bloße Wegnahme ABER § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ... 2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, ... 7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. ...
  10. Hatte ich schon mal etwas zu geschrieben, die Zahlen sind bekannt, auch mit diversen Unterschlüsseln. z. B. aus 2019 335400 Einfacher Diebstahl in/aus Wohnungen von Schusswaffen: 77 400400 Schwerer Diebstahl insgesamt von Schusswaffen: 36 400410 Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Schusswaffen: 22 400420 Schwerer Diebstahl von Schusswaffen §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB: 14 Das sind erfaßte Fälle, die können auch Versuche enthalten. Je nach Tatbestand läßt sich ableiten, ob ein Sicherheitsbehältnis im Spiel war. Wenn Du dazu ein Video machen willst, mußt Du halt recherchieren.
  11. Mir kommt so eine Idee (wo das Ministerium doch über gelbe Farbe für böse HA nachdenkt). Wie wäre es - analog dem Geldautomaten - mit Farbbomben als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für Waffenschränke?
  12. Dann wird der garantiert geklaut und irgend jemand wird Dir bescheinigen, dafür den Anreiz gesetzt zu haben. (lt. osmium-deutschland.de: aktueller Nettopreis von kristallinem OSMIUM in Euro pro Gramm 1.327,12 €)
  13. Das wurde hier im Hinblick auf das "Merkblatt" und/oder Behördenschreiben in verschiedenen Varianten ausgeführt. Das OVG-Urteil sagt allerdings - auch schon mehrfach zitiert - in einem der Leitsätze: Zitat (Fettdruck meinerseits): Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen. Wenn jemand irgendwo im Urteil die Stelle findet, wo 1er in 1er oder 0er in 0er steht, möge er mich bitte darauf hinweisen. Muß mir dann entgangen sein.
  14. Youtubevideo (8:45 Min) von Elmsfeuer zum neuen Anlauf des Ministeriums Es geht diesmal um das Erscheinungsbild und die Kosten für Umschäften oder Umfärben, die Anzahl betroffener Armbrustbesitzer, die Problematik für das Gastschießen sowie die Nachteile und Konsequenzen aus alldem. (Linkquelle: Youtube - Elmsfeuer)
  15. Er meint (wahrscheinlich?), daß die Geschosse - weil sie z. B. im Durchmesser etwas zu gering sind oder hinten kein Abdeckplättchen/Näpfchen aus Kupfer/Tombak (Gas-Check) haben - gegen den Lauf nicht ausreichend abdichten und so heiße Gase am Geschoß verbeistreichen und das Blei anschmelzen. Du solltest hier einfach schauen, daß Du die für Dich interessanten Informationen rausfilterst. Das ist manchmal anstrengend, weil einerseits viel geschrieben wird, was nicht zum Thema gehört, andererseits die Schreiber, die mit viel Fachkenntnis im Thema "drin" sind, manchmal vergessen, daß auch Leute mit geringerem Kenntnisstand trotzdem interessiert mitlesen. Daneben gibt es auch einige Trolle, die sich gern Neulinge als Ziel suchen - mußt Du ggf. mit klarkommen.
  16. Mir hat mal Tresorhändler erklärt, daß ein hohes Gewicht in erster Linie aus Betonfüllungen resultiert, wovon er wohl nicht so begeistert war. Offenbar gibt es da auch andere Lösungen. Die hohen Gewichte sind ja gut hinsichtlich des Schutzes gegen Wegtragen, aber man muß ja auch an die Aufstellung, Tragfähigkeit von Boden und Treppen bis zum möglichen Umzug aus einer Mietwohnung denken.
  17. Dabei hatte ich auch an das berühmte Urteil zur Magazinbegrenzung für die jagdlichen HA gedacht. Das BVerwG ist damals wohl weit über das hinausgegangen, was allgemein und nach dem Urteil der Vorinstanz (auch OVG NRW) erwartet wurde? Deshalb die Formulierung "befürchte" ...
  18. @ASE Reg Dich doch nicht so auf. Bei der großen Zahl der möglichen Betroffenen befürchte ich, daß so ein Fall irgendwann mit Zulassung eines Obergerichts vor das (waffenfreundliche?) Bundesverwaltunsgericht gehen könnte? Dann könnten alle Zweifler ihre endgültige Antwort bekommen?
  19. Aus grundsätzlichem Interesse. Gibt es dazu Hintergrundinformationen? Ist das für diese Behörde üblich, gab es Anlässe, korreliert das mit Anträgen oder Eintragungen, personenbezogene Hintergründe?
  20. anwalt.de, 22.02.3024: Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Josef Mühlenbein https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufbewahrung-von-waffenschrankschluessel-223139.html
  21. Sehe ich nicht so und will das auch noch mal mit einem Zitat aus dem OVG-Urteil belegen: (Fettdruck meinerseits) Rn. 77 ... musste es sich dem Kläger als juristischem Laien nicht ohne weiteres aufdrängen, dass die Aufbewahrung des Schlüssels den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards zu entsprechen hat wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst. Nach den vorstehenden Ausführungen ergibt sich ein solches Erfordernis erst aus einer eingehenderen Auslegung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition insbesondere unter Berücksichtigung ihres systematischen Zusammenhangs und ihres Sinns und Zwecks. Das musste sich jedenfalls einem juristischen Laien wie dem Kläger nicht ohne weiteres erschließen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es - soweit ersichtlich - bislang keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt, denen entsprechend hohe Vorgaben zu entnehmen (gewesen) sind, und an welcher sich Waffen- oder Munitionsbesitzer hätten orientieren können und müssen. Vielmehr gibt es bisher - soweit ersichtlich - allenfalls erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, der jedenfalls nicht ohne weiteres entnommen werden kann, dass Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen denjenigen gesetzlichen Anforderungen entsprechend aufbewahrt werden müssen, die für die Aufbewahrung der betreffenden Waffen und Munition bestehen. ... Rn 81 ... und fehlt es bislang - soweit ersichtlich - an einer anderslautenden ober- oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, ... Und nun gibt es diese Obergerichtliche Rechtsprechung - nicht nur einmal, sondern inzwischen zweimal. Und es wurde in etlichen Medien und Verbandsnachrichten darüber berichtet, so daß es schwierig werden dürfte, hier noch Unwissenheit darzulegen. Von der speziellen Situation in NRW wollen wir dabei gar nicht reden ... Es wird sich aber - und das möchte ich ausdrücklich bedauern - weitere "Klarheit" ergeben, wenn eine Aufbewahrungskontrolle leider zum Nachteil eines Waffenbesitzers endet.
  22. Bitte Leute, es bringt bei unangenehmen Nachrichten nichts, auf den Boten einzuschlagen. Die Folgerungen von ASE mögen vielleicht nicht jeden hier zu überzeugen, aber er hat die immerhin mit Quellen belegt.
  23. Das ist der ursprüngliche Artikel im Guardian, steht m. E. etwas mehr drin, als im Bild-Artikel. theguardian.com, 19.02.2024: Football, ice hockey ... shooting? Finland hopes hobby will boost national defence https://www.theguardian.com/world/2024/feb/19/finland-to-open-more-shooting-ranges-amid-russia-threat Zitat: ... The defence ministry said it planned to “safeguard the activities of Finland’s shooting ranges and promote the establishment of new shooting ranges”. A spokesperson added: “The environmental permit processes and legislation concerning shooting ranges will be streamlined. The target for the number of outdoor shooting ranges will be about 1,000 by the end of the decade. The focus will be on establishing a sufficient number of rifle and tactical ranges throughout the country.”
  24. Könnten auch Austauschläufe oder Wechselgehäuse sein. Weiß jemand, wozu die Schalldämpfer gerechnet werden? Das BVA unterscheidet in seinen "Statistischen Kennzahlen": 3a. Waffen Inländische Waffen im Privatbesitz, welche Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden. 5.023.739 (Stand 12/2023) 3b. Waffenteile Inländische, wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können und von einer natürlichen Person mit einer Anschrift im Bundesgebiet besessen werden. 455.576 (Stand 12/2023)
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