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Elo

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  1. Unter der Geltung des alten Anscheinsparagraphen waren HK SL 6 und 7, Ruger Mini 14 und Valmet Petra zulässig, allerdings nur in Ursprungsausführung. Es mag noch weitere Exoten gegeben haben, aber das waren die gängigen.
  2. bild.de, 13.02.2024: Zitat: Diebe klauten ihm zwei Jagd-Gewehre So lief der Einbruch bei Wüst wirklich ab ... Zum Einbruch selbst teilt das Innenministerium mit, dass sich „ein oder mehrere Täter im November 2018 gewaltsam Zutritt zum privaten Wohnhaus des damaligen Verkehrsministers“ verschafft hätten. „Im Innern durchsuchten sie sämtliche Räumlichkeiten nach Diebesgut. Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition entwenden. Der Ersatzschlüssel wurde durch die gewaltsame Öffnung eines verschlossenen Behältnisses erlangt.“ Daneben hätten die Täter „Wertgegenstände, unter anderem Schmuck“ erbeutet. ... https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/diebe-klauten-jagd-gewehre-so-lief-der-einbruch-bei-hendrik-wuest-87142186.bild.html Dazu die kleine Anfrage 3004 im Landtag NRW (Drucksache 18/7219 23.11.2023): https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7219.pdf (Aufrufbar ist derzeit nur die Anfrage, nicht die zugehörige Antwort)
  3. Der Verfassungsschutz ist keine Ermittlungsbehörde. Resultiert aus den Erfahrungen nach dem 3. Reich. Die neuen deutschen Geheimdienste sollten keine Polizeibefugnisse bekommen. Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz sammeln Information, betreiben verdeckt Aufklärung und haben dabei durchaus viele Methoden und Befugnisse. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, durchsuchen, führen Festnahmen durch. Das alles aber auf engen gesetzlichen Grundlagen wie z. B. Strafprozeßordnung. Um das Ganze sauber auseinander zu halten, gibt es das von C von der See schon bemühte Trennungsgebot. War schon mehrfach Thema in Karlsruhe, z. B. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-085.html da ging es um die Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden.
  4. Was man - nicht heute, sondern auf Jahre betrachtet - als "neu" bezeichnen kann, ist der Kontext. Das Thema "Verschärfung Waffengesetz" läuft ja seit etwa 60 Jahren. Ging los mit der Angst vor gewöhnlichen Kriminellen und Wilderern, über RAF und Amok hin zu Terrorismus. Aktuell ist das Thema eingebettet in "Kampf gegen rechts". Denjenigen, die die Verschärfung hinterfragen oder gar kritisieren, kann man mangelnde "Haltung" vorwerfen? Wohl auch neu - von @CvonderSee schon erwähnt - wenn der Verfassungsschutzpräsident nun äußert, das seine Behörde an der "Erstellung der Entwürfe beteiligt" war. Es ist ja nicht so ganz selbstverständlich, daß Millionen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig nicht nur von der Polizeibehörde, sondern auch von einem Geheimdienst überprüft werden? Wenn nun der Präsident dieses Dienstes äußert, daß seine Behörde an den (neuen?) Gesetzesentwürfen beteiligt war, dann könnte das schon eine andere Qualität bedeuten?
  5. Nun, die Forderung an sich ist nicht neu, aber es ist wieder ein neuer Anlauf, diesmal (erneut?) eingebettet in ein Maßnahmenpaket, öffentlichkeitwirksam auf der Bundespressekonferenz - flankiert von BKA- und Verfassungsschutzpräsident - präsentiert. Man beachte auch die Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums am Vortag. Mal sehen, ob es auch noch über dpa-Infocom läuft?
  6. Fragesteller (ca. Zeitindex 26:30) war ein Journalist der Süddeutschen. Heute, 13.02.2024, 12:03 Uhr auf sueddeutsche.de: https://www.sueddeutsche.de/politik/schutz-demokratie-rechtsextremismus-faeser-paket-1.6355973 Zitat: Bundesinnenministerin Faeser stellt ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie vor. Staatliche Stellen sollen Rechtsextremisten auf allen Ebenen Grenzen aufzeigen. Von Markus Balser und Constanze von Bullion, Berlin ... Kurz nach ihrem Amtsantritt legte Bundesinnenministerin Faeser nach, wenn auch zunächst nur mit Papier. Sie kündigte einen "Aktionsplan" gegen Rechtsextremismus an. Dazu gehörte auch eine Verschärfung der Waffengesetze. Demnach sollte bereits die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt werde, zum Entzug der Waffenerlaubnis führen. Kriegswaffenähnliche halb automatische Waffen sollen für Privatleute ganz verboten werden. Das Gesetz allerdings gibt es bis heute nicht, Faeser scheiterte am Widerstand der FDP. ... Mit ihrem Maßnahmenpaket, das am Dienstag vorgestellt wurde, will Faeser solchen Vorhaben nun neue Dringlichkeit verleihen. Die Verschärfung des Waffengesetzes sei ein "entscheidender Baustein zur Entwaffnung von Extremisten", heißt es in dem Papier ihres Ministeriums. ...
  7. Leute, Ihr seid Euch natürlich bewußt, daß Euch gerade ein Stöckchen hingehalten wird? (Linkquelle: Reddit - u/Julius0043)
  8. @ASE Danke! Das macht schon Sinn, ich glaube auch, daß man die Länder als "Größe" wohl gar nicht so sehr im Focus hat, insbesondere, weil ja da die politischen Richtungen "durchwachsen" sind und ggf. in unterschiedlichsten Koalitionen aufgehen. Der IM in BaWü ist ja z. B. CDU, wie auch in NRW oder Hessen. Das hessischen Inneministerium z. B. hat sich ja in einer Pressemitteilung gerade wieder für eine Verschärfung stark gemacht. https://hessen.de/presse/52-verfassungsfeinde-im-jahr-2023-entwaffnet Alles Ebenen und Konstellationen, die man in der Lobbyarbeit berücksichtigen muß, auch wenn der Schwerpunkt beim Bund liegt.
  9. In einem Monat (angekündigter Termin Donnerstag, 14. März 2024, um 9.30 Uhr) ist die mündliche Verhandlung der Klage „VDB gegen Bundesrepublik Deutschland" (Aktenzeichen: VG 2 K 355/21) beim Verwaltungsgericht Berlin. Es geht dabei um Einsicht in einen nicht freigegebenen Bericht zum Thema Schreckschusswaffen. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13102021_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_fordert_auskunftersuchen_nach_dem_informa.html https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/01032022_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_verklagt_bundesrepublik_deutschland.html
  10. @ASE Vorweg - ich will Deine Argumentation nicht angreifen, ich habe nur ein grundsätzliches Verständnisproblem bezüglich des Hintergrundes. Daneben kenne ich auch keine Interna aus den aktuell betroffenen Landesverbänden. Was ich nicht verstehe, ist die Motivation und Denkweise auf beiden Seiten (sowohl Staatsapparat als auch Verbände). Wird von staatlicher Seite gerade versucht, wie weit man den Bogen spannen kann? Ich meine nicht unbedingt die grundsätzlich Frage des ÜK-Bedürfnisnachweises, sondern die darüber hinausgehenden Forderungen bzw. "Vollzugshinweise". Steckt politischer Druck dahinter? Ohne Rücksicht auf die tatsächliche Rechtslage? Auch das Agieren der Vebandsseite erschließt sich mir nicht so wirklich. Dabei wäre noch nachvollziehbar, wenn man auf Landesebene zunächst - vielleicht aufgrund fehlender Kompetenz (ist hier für sich nicht negativ gemeint) - die Tragweite nicht erkannt oder unterschätzt hat? Entgegenhalten könnte man allerdings, daß hier die Verantwortung für Tausende von Mitgliedern ein anderes Gewicht und damit Notwendigkeiten hat, als wenn jemand ehrenamtlich einen kleinen Verein leitet. Irgendwann muß aber doch der Moment gekommen sein, wo die Brisanz offen lag? Die Reaktion ist dann wohl, sich einerseits den Forderungen von behördlicher Seite anzupassen, gleichzeitig aber ebenfalls auf den Zug der Interpretation der Absichten des Gesetzgebers aufzuspringen? Wann und wo wird auf Verbandsseite die Bundesebene aktiv? Wie gesagt, ich habe da keine internen Kenntnisse, die das vielleicht besser beleuchten könnten, aber bisher ist mir der Plan auf beiden Seiten unklar.
  11. Pressemitteilung Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 12.02.2024 Waffenbesitz 52 Verfassungsfeinde im Jahr 2023 entwaffnet https://hessen.de/presse/52-verfassungsfeinde-im-jahr-2023-entwaffnet Zitat: ... Weitere Verschärfungen im Waffengesetz Um legalen Waffenbesitz von Extremisten und Personen, bei denen Verdachtsmomente für extremistische Bestrebungen bestehen, noch effektiver zu verhindern, benötigen wir aber weitere Verschärfungen im Waffengesetz. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits nach dem Amoklauf in Hamburg im März 2023 eine weitere Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. Doch die Reform stockt, weil sich die Bundesregierung einmal mehr nicht einig wird. Wir sollten keine unnötige Zeit verlieren und keine weiteren Gewalttaten durch den Waffengebrauch von Extremisten und Verfassungsfeinden riskieren. ...
  12. Denk bitte daran, daß hier ggf. auch Neulinge mitlesen, die solche Aussagen vielleicht 1:1 übernehmen und dann in die Falle laufen. Der Regelfall nach § 14 (3) WaffG sind nicht mehr als zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten. Die Ausnahme davon sollte man tunlichst vorher beantragen und in der Tasche haben. Es gibt dafür sogar eigene Gebührentatbestände, Hamburg z. B. ruft dafür 65 EUR auf.
  13. Das ist wohl richtig. Bei den allermeisten Fällen ging es insbesondere um Ordonanzwaffen (die i. d. R. auch relativ kostengünstig waren). Hier noch einige auszugsweise Stellungnahmen zur Bedürfnisthematik (ab Seite 43) aus der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschuss für Inneres und Heimat (Drucksache 19/15875) vom 11.12.2019 https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915875.pdf 2. Die Fraktion der CDU/CSU stellt voran, man habe nach intensiven Verhandlungen eine gute Lösung erreicht, die insgesamt einen Sicherheitsgewinn darstelle. Der mitunter geäußerte Vorwurf, Jäger und Sportschützen wür- den durch das Gesetz unter Generalverdacht gestellt und zudem mit zu viel Bürokratie belastet, treffe nicht zu. Vielmehr habe man praktikable und sichere Regelungen gefunden. Bei der Zuverlässigkeitsprüfung werde es beim Verfassungsschutz eine Regelabfrage geben, um zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten gera- ten. Bei der Bedürfnisprüfung gehe man einen praktikablen und zugleich sicheren Weg. Nach dem Ersterwerb einer Erlaubnis werde das Fortbestehen des Bedürfnisses nur noch einmal nach fünf und einmal nach zehn Jahren überprüft; danach genüge der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein. Zudem werde bei den für die Bedürfnisprüfung erforderlichen Schießnachweisen nicht auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen – Kurz- oder Langwaffen – abgestellt. ... Für die Fraktion der SPD verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel der Entwaffnung von Extremisten. Die Gewähr- leistung von Sicherheit, Regulierung, Differenzierung und Verlässlichkeit seien auf der Folie des Vetorechts der Realität die Anknüpfungspunkte für das ausgiebige parlamentarische Beratungsverfahren gewesen. Ergebnis der Einigung sei es, Verfassungsfeinde soweit wie möglich zu entwaffnen und gleichzeitig verfassungstreue Bürger nicht über Gebühr zu belasten. ... Durch eine signifikante Vereinfachung der Bedürfnisprüfung sei es gelungen, den Interessen der Sportschützen gerecht zu werden. Die Frage des Bedürfnis- ses sei rechtsicherer und verlässlicher geklärt. ... Die Fraktion der AfD bemerkt, dass der Änderungsantrag hinsichtlich der geänderten Vorgaben zur Bedürfnis- prüfung, die Lernfähigkeit der Koalitionsfraktionen zeige, denn der Antrag greife die Anregungen der AfD-Frak- tion auf. ... Die Fraktion der FDP stellt heraus, dass einige Punkte des Änderungsantrags der Koalition zu begrüßen seien, weshalb sich zum Beispiel der eigene Änderungsantrag auf A-Drs. 19(4)382 erledigt habe und nicht mehr zur Abstimmung gestellt werde. Im Ergebnis würden allerdings die Kritikpunkte am Gesetzentwurf insgesamt über- wiegen. Erfreulicherweise habe man sich im Bereich der Bedürfnisprüfung und des Bedürfnisnachweises auf das in der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgegebene Maß beschränkt. ... Die Fraktion DIE LINKE hebt hervor, das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs, durch waffenrechtliche Änderungen zu einer Verringerung der Anzahl von legalem Waffenbesitz zu kommen, zu teilen. Insbesondere in den vergangenen Jahren habe man bei Rechtsextremisten einen erheblichen Waffenaufwuchs feststellen müssen und sehe daher die Notwendigkeit, legalen Waffenbesitz einzudämmen. Der Mord an einem Polizisten durch einen Reichsbürger in Georgensgmünd 2016 zeige, dass auch von legalen Waffen Gefahren ausgingen, ebenso wie die Tatsache, dass Legalwaffen auch im Kontext um den Mord an Dr. Walter Lübcke relevant seien. Die unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf hätten zu erheblichen Verunsicherungen bei Sportschützen und Jä- gern geführt. Das Grundanliegen des Gesetzentwurfs werde jedoch durch die Fraktion unterstützt. Es dürfe nicht nur darum gehen, das Bedürfnis bei der Antragstellung, sondern auch noch danach weiter nachzuweisen. ... Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert eine zu langsame Umsetzung der Vorhaben. Inhaltlich komme es nicht so sehr auf die Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Waffe an, denn fast jede illegale Waffe war einmal eine legale Waffe. Die USA seien mit jährlich etwa 40.000 Toten durch Schusswaffen ein gutes Beispiel, um die Auswirkungen einer nicht erfolgten Regulierung zu sehen. Bei den Vorhaben handele es sich angesichts der schützenswerten Interessen um einen berechtigten Eingriff in die Rechte von Jägern und Sport- schützen. ...
  14. Das Thema "Waffenhorten" ist nicht neu, die frühere Bezeichnung war "Waffensammlungen unter dem Deckmantel des Sportschützentums", es gibt dazu (weiß nicht, ob das schon verlinkt wurde?) ein Urteil des BVerwG vom 14.11.2007 - 6 C 1.07: https://www.bverwg.de/de/141107U6C1.07.0 Darin wird u. a. verwiesen auf die BT- Drucksache 14/7758 vom 07. 12. 2001: Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf Zitat von Seite 63: ... Das Verbot des Satzes 3 dient der Verhinderung des Anle- gens von Waffensammlungen unter dem Deckmantel des Sportschützentums, zu dem insbesondere die Nichtkontin- gentierung von Einzellader-Langwaffen (Argument aus dem Eingangssatz des Absatzes 2) verleiten könnte; der Sache nach handelt es sich um ein Erwerbsstreckungsgebot. ... War nicht Thema des BVerwG-Urteils, aber im gleichen BT-Dokument wird eine Seite vorher das gleiche Thema im Bezug auf Jäger angesprochen Zitat: ... Die Jägerprüfung und der Erwerb eines Jahresjagdscheins kön- nen aber nicht dazu dienen, Schusswaffen zu einem anderen Zweck als der Jagd zu erwerben (z. B. für eine Sammlung). ...
  15. Als Ergänzung zum meinem Beitrag zum Fall in Würnitz (Niederösterreich), bei dem ein 71jähriger Hausbesitzer einen von drei maskierten Einbrechern, die gerade seine Frau niedergeschlagen hatten, angeschossen hat. Es scheint weiterhin so, daß der Fall aus Österreich in den deutschen Medien nicht zu finden ist? Zum Vergleich, was in Deutschland über dpa-infocom geht: (Wer möchte, kann auch mal die folgende Zeitungsmeldung mit dem entsprechenden Pressebericht der Polizei vergleichen, erstere scheint in "Nuancen" etwas gekürzt?) sueddeutsche.de, 10. Februar 2024: Bewaffneter Mann in Kleingartenanlage https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-ludwigshafen-am-rhein-bewaffneter-mann-in-kleingartenanlage-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240210-99-939008 Hier die Pressemeldung des Polizeipräsidium Rheinpfalz dazu. 10.02.2024 – 07:54 (Ludwigshafen-Friesenheim) - Bewaffneter Mann in Kleingartenanlage https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/5711304
  16. Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf 09.02.2024 – 11:51 POL-MR: Kreis und Polizei stellen Waffen in Reichsbürger-Szene sicher - Behörde zieht Waffenbesitzkarten ein 13 Schusswaffen und rund 2.500 Schuss Munition sichergestellt Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und des Polizeipräsidiums Mittelhessen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43648/5710871 Zitat: ... Die Person besaß die Waffen legal und hatte als Sportschütze und Jäger mehrere Waffenbesitzkarten. ... Interessant was dann ggf. in den Medien daraus wird: Oberhessische Presse, OP-Marburg.de [Bezahlschranke] (Anbieterin gem. § 18 Abs. 1 MStV die RND RedaktionsNetzwerk Deutschland GmbH) https://www.op-marburg.de/lokales/marburg-biedenkopf/nach-drohschreiben-polizei-findet-13-waffen-bei-reichsbuerger-in-marburg-biedenkopf-2G2OAYH5V5B2JEXOW7N32GOXUQ.html Zitat (Fettdruck meinerseits): Waffenfund in Reichsbürgerszene in Marburg-Biedenkopf: Landkreis und Polizei finden 13 Waffen samt Munition im Ostkreis
  17. Sachstand laut VDB-Newsletter vom 10.02.2024: Zitat: ... in der vergangenen Woche habe ich mit unserem Präsidium Ihre Antworten auf unsere Mitgliederbefragung ausgewertet und diskutiert. Die große Mehrheit (68%) spricht sich dafür aus, dass wir unsere Mitgliedschaft im Forum Waffenrecht kündigen. 25% wünschen sich, dass wir den Klageweg beschreiten. Wir haben nun entschieden, den ganzen Vorgang zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. ...
  18. VDB-Umfrage: Basisdatenevaluierung - Kosten-Folge-Abschätzung zur Waffenrechtsnovelle https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfBIyiVz_ElUYc0UCyfsVXxiWGfahRbh1WDBIFVHgG-ZxXcTQ/formResponse Hinweis: Die Anmeldung bei Google wird (nur) zur Speicherung des Fortschritts benötigt, ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme Wenn man auf weitere Informationen klickt (Zitat): Wenn Sie in Ihrem Google-Konto angemeldet sind, werden Ihre Eingaben in Google Formulare automatisch 30 Tage lang gespeichert. So können Sie auf mehreren Geräten an einem Formular arbeiten oder eine Pause machen, ohne dass Ihr Fortschritt verloren geht.
  19. @Cannon Balls Mein Begehr ist im Eingangspost nachzulesen und darauf komme ich zurück: Für diejenigen, die sich eine Liste mit interessanten Messeständen machen möchten, ist ggf. das Ausstellerverzeichnis nützlich: https://www.iwa.info/de/ausstellerprodukte/exhibitorlist Darin findet man auch die jeweilige Halle und die Standnummer. Bei der Standnummer ist die Zahl vor dem Bindestrich die Halle, bei der dreistelligen Nummer nach dem Bindestrich (meist 1 - 6) bezeichnet die erste den Gang in der Halle. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es seit letzten Jahr vor Ort nicht mehr die kleinen faltbaren Lagepläne der Hallen, deshalb besser schon zuhause planen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, findet im Untergeschoß des Hauptbahnhofs ein Servicebüro der Verkehrsbetriebe, die auch in Abhängiskeit von Personenzahl und Aufenthaltsdauer gerne die günstigste Fahrkarte empfehlen. Vom Hauptbahnhof führt die U-Bahn-Linie U1 zur Messe.
  20. Hier ein Fernsehbericht von ca. 2 1/2 Minuten, der Anwalt des Schützen äußert sich da kurz: https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa2x1vp7dsslbsk5icbc/ (Linkquelle: servustv.com, verfügbar von 8. Feb. 2024 bis 15. Feb. 2024)
  21. Da wir das Thema offenbar immer mehr verlassen, kann ich Dich ja mal nach Deiner Meinung fragen. Siehst Du als versierter Analyst Gemeinsamkeiten zwischen den Deinerseits erwähnten Tieren und "Mehrfachaccounts"? PS. Sehe gerade, daß Du nicht online bist, da habe ich Zeit, einen Beitrag von Jack (o. ä.) in einem anderen Unterforum zu lesen.
  22. Im Eröffnungsbeitrag hatte ich geschrieben (wohl nicht für alle ausreichend deutlich?) daß es hier nicht um die regelmäßige Diskussion "wer darf rein, wer nicht und warum?" gehen soll. Macht doch bitte für diese Diskussion und epische Analysen Euren eigenen Faden auf. Mir ist klar, daß diese Bitte wahrscheinlich vergeblich ist, aber man kann es ja trotzdem versuchen ...
  23. Wir handhaben das Mitagessen pragmatisch, indem wir i. d. R. einige Brötchen vom Frühstück mit zur Messe nehmen. Abends gehts dann meist in eine Pizzeria in der Nähe der Unterkunft. Was mir in Nürnberg aufgefallen ist (vielleicht für Großstadtbewohner nicht Neues?) - viele (Vorstadt-)Pizzerien sind auf Essen vor Ort nur noch bedingt eingestellt. Das Ambiente ist bescheiden und dafür gibt es noch einen saftigen Aufschlag auf den Lieferpreis.
  24. noen.at, 08.02.2024: Angeschossener Einbrecher identifiziert, Komplizen weiterhin flüchtig https://www.noen.at/korneuburg/home-invasion-in-wuernitz-angeschossener-einbrecher-identifiziert-komplizen-weiterhin-fluechtig-408684581 derstandard.de, 08.02.2024: https://www.derstandard.de/story/3000000206559/bei-home-invasion-in-niederoesterreich-angeschossener-mann-identifiziert
  25. Im Unterforum "Kaffeehaus Österreich" wird derzeit der Fall in Würnitz (Niederösterreich) diskutiert, bei dem ein 71jähriger Hausbesitzer einen von drei maskierten Einbrechern, die gerade seine Frau niedergeschlagen hatten, angeschossen hat. https://forum.waffen-online.de/topic/476672-hausbesitzer-schiesst-auf-einbrecher/ Pressemeldung LPD Niederösterreich: https://www.polizei.gv.at/noe/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=5978342F2B497361706F493D&pro=0 Hier in D gibt es - zumindest gefühlt - zu jeder Softair im Garten einen dpa-Bericht und zu jedem beschlagnahmten Einhandmesser eine Pressemeldung der Polizeibehörden. Vielleicht suche ich nicht intensiv genug, aber den Fall aus Österreich finde ich bisher in den deutschen Medien nicht?
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