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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Unterstellt man, daß die Magazine als (verbotene) Waffe eingeordnet werden, könnte dann § 37b WaffG ins Spiel kommen? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html -
An welcher konkreten Rechtsvorschrift macht Ihr das fest? Wenemar hat ja inzwischen den Hintergrund erläutert. Würde man die Waffen bei einem Büchsenmacher einlagern, hätten die Berechtigten auch nicht den uneingeschränkten Zugang, sondern müßten sich z. B. an Ladenöffnungszeiten oder sogar Betriebsferien, krankheitsbedingter Schließung o. ä. orientieren. Ähnliches bei einem Bankschließfach (unterstellt, daß das den Anforderungen der Norm entspricht).
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bundestag 18. Oktober 2024 (195. Sitzung): Tagesordnung: 09:00 Sicherheitspaket https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=42&year=2024&conference=195 Liveübertragung: Freitag, 18. Oktober, 9 Uhr https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-drittstaatenangehoerige-1023860 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bundestag - Innenausschuß 16.10.2024: Zwei Ergänzungen Tagesordnung https://www.bundestag.de/resource/blob/1024462/5d5c2abdd8dad31b9e49d8f22fad2a13/to089-Ergaenzung.pdf https://www.bundestag.de/resource/blob/1024632/dfe27edd117d401f8f9f682927919823/to089-Ergaenzung2.pdf -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
zueritoday.ch, 15.10.2024, 16:44 Uhr: https://www.zueritoday.ch/zuerich/schaffhausen/deutsches-waffentransit-verbot-trifft-schweizer-grenzregion-159081662 Zitat: Schützen dürfen mit ihrer Waffe kein deutsches Gebiet mehr queren Schweizer Schützinnen und Schützen dürften private Ordonanzwaffen wie das Sturmgewehr 90 nicht mehr über deutsches Gebiet transportieren. Die deutschen Behörden stellen die dafür notwendigen Bewilligungen nicht mehr aus. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hat jemand das erwähnte Schreiben der Justiziarin? Soll laut Bericht "seit spätestens Sonntag in der Jägerschaft kursieren". Laut der Kanzleiwebseite hat sie übrigens den Jagdschein seit 1992. sueddeutsche.de, 15. Oktober 2024, 17:40 Uhr: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-jagdverband-weidenbusch-streit-justiziarin-lux.KFuyxwHskfGtKDvQLeDAaY Zitat: Kontroverse um Verband: Wie sich der Bayerische Jagdverband selbst zerlegt Rechtsfragen wird die Führungsriege um Präsident Ernst Weidenbusch vorerst ohne Justiziarin erörtern müssen. Die hat Weidenbusch ihr Amt gerade vor die Füße geworfen und spart nicht mit Kritik. ... Weidenbusch weist alle Vorwürfe zurück. Von Morlang habe er in der WhatsApp-Gruppe konstruktive Beiträge vermisst und ihn deshalb daraus entfernt, sagt der BJV-Präsident. In der Messerfrage nimmt er für sich in Anspruch, die geplanten Regeln auf seinen politischen Kanälen so entschärft zu haben, dass die Jäger nichts mehr zu befürchten hätten – schon gar keine Hausdurchsuchungen, die nur auf vage Äußerungen oder Denunziationen hin und ganz ohne Richter oder Staatsanwalt angeordnet würden. Ein bloßes Draufhauen wie von den Verfechtern der Petition hätte ein solches Ergebnis seiner Erfahrung nach nicht bewirken können. ... -
Ohne das rechtlich werten zu wollen - es ließe sich technisch plausibel darstellen, wenn am Tresor zwei unabhängige Schließsysteme vorhanden wären und niemand auf beide Zugriff hat. Kurz gesagt - nur zwei Personen zusammen können öffnen. So etwas gibt es im Handel. Käme tatsächlich eine Aufbewahrungskontrolle, könnte Deine Partnerin den Tresor mit zwei Schlössern vorweisen und darlegen, daß sie nur Zugriff auf eins von beiden hat. Also pflichtgemäße Mitwirkung soweit es ihr möglich ist? Wäre dann gemeinsame Aufbewahrung mit (nur) gemeinsamer Zugriffsmöglichkeit?
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Du könntest zunächst per Einschreiben um Fristverlängerung bitten, darauf hinweisen, daß die Zahlen der Behörde nicht korrekt sind und den Vorschlag machen, nach Rückkehr der zuständigen Sachbearbeiterin zunächst den Bestand zweifelsfrei abzuklären. Kann man mit "Deiner" Sachbearbeiterin ansonsten reden? Trennt "Deine" Waffenbehörde konsequent zwischen Bedürfnis als Jäger und als Sportschütze? möglicher Lesestoff (ohne Wertung): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002602
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Danke! Es tut wirklich weh, wenn man mitbekommt, wie in Österreich und auch der Schweiz versucht wird, die hiesige "Vorreiterrolle" nachzuahmen. -
CDU plant verschärfung des Waffenrechts über die EU
Elo antwortete auf tuersteher's Thema in Waffenlobby
Gab es schon im anderen Faden, aber der Bericht paßt so gut ... (Linkquelle: Youtube - BR24) -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
@Proud NRA Member Solche Dings sind natürlich von hier nicht leicht zu bewerten. Ich habe den (subjektiven) Eindruck, daß in den US-Medien ganz viel über das Waffenthema geschrieben wird, sehr oft mit erhobenem Zeigefinger. Ist das tatsächlich so (eventuell auch wahlkampfbedingt), oder letztlich (auch im Hinblick auf die rechtliche Situation) nur Hintergrundrauschen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Im Hinblick, daß über 200 Österreicher die deutsche Petition unterstützt haben, hier noch mal der Hinweis auf die Petition bezüglich der Einschränkung des Long-Range-Schiessens auf österreichischen (Bundes-?)Schießständen. Vielleicht kann auch mal ein Insider etwas Hintergrundinfo dazu geben? Auf openpetition.eu: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/long-range-oesterreich-gegen-die-entscheidung-ueber-die-einschraenkung-auf-max-300-meter-2 Zitat: *Long Range Österreich- gegen die Entscheidung über die Einschränkung auf max. 300 Meter!* -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
concordmonitor.com, Published: 10-02-2024 12:05 PM: https://www.concordmonitor.com/Safe-storage-and-minimum-age-gun-laws-would-curb-violence-study-says-nh-57287969 Zitat: Safe storage and minimum age gun laws would curb violence, study says ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bekannterweise kann der Artikel nicht komplett zitiert werden, lest einfach mal selbst. Es ging mir darum, daß dieser - seltenerweise - eher "unaufgeregt" rüberkommt, was daran liegen mag. daß das kein Schlagzeilenmedium zu sein scheint. Zum Vergleich mal einen Artikel von Kerstin Herrnkind danebenlegen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Sprache scheint ja irgendwie etwas linkslastig, der Artkel ist aber eher "unaufgeregt" ... krautreporter.de, 14.10.2024: https://krautreporter.de/politik-und-macht/5562-deutschland-braucht-keine-scharferen-waffengesetze Zitat: ... Fehler beim Autofahren kosten dich schnell den Führerschein. Waffen verbleiben oft in den falschen Händen Rote Ampel überfahren? Zack, Führerschein weg. Illegales Autorennen? Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre. Mit Todesfolge? Sogar bis zu zehn. Um diese Regeln durchzusetzen, sind eine Vielzahl von Polizeibeamt:innen rund um die Uhr im Einsatz. Sie führen regelmäßig Verkehrskontrollen durch, prüfen, ob Verkehrsteilnehmer:innen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren und ziehen illegal modifizierte Fahrzeuge sicher. Das Waffenrecht ist nochmal strenger. Wer eine illegale Waffe besitzt, kann für mehrere Jahre im Gefängnis landen. Anders als beim Führerschein, den man nur einmal macht, müssen Behörden Waffenbesitzer:innen alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Hat jemand in der Zwischenzeit eine Straftat begangen, darf er keine Waffe mehr besitzen. Aber die Kontrollen dafür funktionieren weniger gut. So werden mit legalen Waffen immer wieder Verbrechen begangen. Auch in Fällen, in denen die Behörden vor der Tat hätten handeln können. Das war so beim rassistischen Anschlag in Hanau, beim Amoklauf bei den Zeugen Jehovas in Hamburg im vergangenen Jahr und bei einem Stellvertreterfemizid am 1. März 2024, bei dem ein Bundeswehrsoldat mehrere Menschen erschoss, die seiner Ex-Frau nahestanden, darunter ein dreijähriges Kind. Als Rache dafür, dass sie ihn verlassen hatte. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
pirsch.de, 14. Oktober 2024: https://www.pirsch.de/news/waffenrechtsverschaerfung-darueber-wird-diese-woche-abgestimmt-39952 Zitat: ... Wie es mit dem Gesetzesentwurf nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Die Änderungen seien nur von den Fraktions-Vizen der Regierungsparteien besprochen worden. Inhalte gelangen laut den Verbänden und Insidern aus Berlin kaum an die Öffentlichkeit – vermutlich aus Angst vor weiteren Kritikwellen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
VDB auf Facebook, 14.10.2024: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0LyHgpoqhBZ7dNv1b77Pp9MwwQzWGPsBmknSvMZ5yc9QBVBYHzJJ7we51oEbfLtKYl Zitat: Mit eurer Unterstützung konnten wir 264.649 Briefe gegen die geplante Waffenrechtsverschärfung versenden, und über 127.000 Menschen haben die BZL-Petition unterzeichnet – ein großartiger Einsatz! Nachdem die letzte Fassung des sogenannten Sicherheitspakets sowohl in der Expertenanhörung als auch von den Verbänden scharf kritisiert wurde, sollte der Gesetzesentwurf noch einmal überarbeitet werden. Die genauen Formulierungen, auf die sich SPD, Grüne und FDP nun geeinigt haben und welche waffenrechtlichen Punkte betroffen sind, stehen noch aus. An einem absoluten Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in Bus und Bahn wollen die Ampelparteien aber anscheinend festhalten. Gleiches gilt nach wie vor für das völlig unbegründete Verbot der bisher noch erlaubten Springmesser. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden kündigten an, das Sicherheitspaket bereits am kommenden Mittwoch im Innenausschuss zu diskutieren und noch in derselben Woche im Bundestag verabschieden zu wollen. Wir bleiben dran und kämpfen weiter – danke für eure Unterstützung! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
VDB auf Facebook, 14.10.2024: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0nt8T2xPSK9eEz3k42RtYfdGBWRbLuJ76nkB1SaTsvdooqKdz7q1wNvCnynVi2KjMl Zitat: In dieser Woche soll es also verabschiedet werden: Mittwoch Innenausschuss, Donnerstag Bundestag. Das sogenannte Sicherheitspaket wurde nochmal modifiziert, offenbar aber kaum beim Waffenrecht. Wir bedanken uns bei Thorsten Frei, dem 1. parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, der das überarbeitete Paket im Interview mit der Welt so charakterisiert: „Nur ein Bereich ist wirklich konsequent ausbuchstabiert, das sind die Änderungen im Waffengesetz und das ist – glaube ich – der wirkungsloseste Teil, der vor allen Dingen zu mehr Bürokratie führt.“ -
Waffenschrank mit Zeitschloss / Öffnungsverzögerung bei Kontrolle
Elo antwortete auf Alphajäger's Thema in Allgemein
bei tresorschloss.de EUR 1.360,95 inkl. 19 % Mwst. Mir ist bewußt, daß der TE das "warum" nicht diskutieren möchte, aber der Sinn für die "Normalnutzer" in Relation zur notwendigen Investition erschließt sich mir nicht. Letztlich darf auch im Verein grundsätzlich nur Zugriff haben, wer befugt ist, das hängt ja nicht von Tageszeiten ab. Vielleicht würde es bei einem Sicherheitsunternehmen Sinn machen, das nur während der Dienstzeit Zugang ermöglicht? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nun ja, der BJV-Präsident hat ja nun schon mehrfach erklärt, daß in Bayern "die Uhren etwas anders gehen"? Ggf. zückt der dann einfach sein Telefon und rückt die Dinge in Berlin richtig? Spaß beiseite - ich hatte ja eingangs erwähnt, daß es hier um einstweiligen Rechtsschutz geht. Man wird also abwarten müssen, wie es letztlich ausgeht, wobei das für Betroffene insbesondere in NRW eine unschöne Situation bedeutet? Letztlich erinnert das Ganze aber an das sog. "Schlüsselurteil" und sicherlich werden die Behörden in NRW das im Auge behalten. Es zeigt letztlich wieder mal, daß eine Aufbewahrungskontrolle keinesfalls eine Formsache ist. Dazu wird in der Begründung des Beschlusses einiges gesagt: (Zitat) ... 103 Schließlich spricht dagegen, dass große Magazine im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 58 Abs. 17 WaffG insgesamt ihre Eigenschaft als verbotene Waffe verlieren, dass dies der Regelungssystematik der § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 40 WaffG für verbotene Waffen widerspräche. Nach § 2 Abs. 3 WaffG ist der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, verboten. Dies umfasst auch große Magazine in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4. 104 Welche weiteren Folgen die Einstufung als verbotene Waffe hat, regelt § 40 WaffG. Für die in § 40 Abs. 4 WaffG vorgesehenen Ausnahmen ist anerkannt, dass diese ausschließlich für die betreffende Person eine Ausnahme vom Verbot des Umgangs bewirken, an der Eigenschaft des Gegenstandes als verbotener Waffe, z.B. bzgl. einer Erlaubnispflicht bei Nachtsichtaufsätzen nichts ändert. 105 Vgl. Gade, WaffG, 3. Auflage § 40 Rn. 6c, 6f und 6g. 106 Vergleichbares gilt für § 40 Abs. 5 WaffG, wonach im Falle der Inbesitznahme einer verbotenen Waffe durch einen Erben oder Finder zunächst gemäß § 40 Abs. 5 Satz 3 WaffG das Verbot des Umgangs mit der Waffe nicht wirksam wird. Auch hier erschöpft sich die Regelung in der gesetzlich bestimmten Ausnahme von dem Verbot und privilegiert den Besitzer nicht darüber hinaus. Das Verbot werde nur insoweit nicht wirksam, wie ein Umgang unmittelbar durch die unfreiwillige Inbesitznahme notwendig sei. 107 Vgl. Gade, WaffG, 3. Auflage § 40 Rn. 13, a.A. Amian/Pießkalla - Pießkalla, Praxiskommentar Waffenrecht, 2024, § 40 Rn. 21. 108 Werden verbotene Waffen – wie hier die 95 großen Magazine - nicht entsprechend der Vorgaben des §§ 36 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV aufbewahrt, stellt dies einen Aufbewahrungsverstoß dar. ... -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Elo antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
EL Heat ist ja offenbar anwaltlich vertreten und sollte demzufolge auch beraten werden. Grundsätzlich dürfte es oft günstiger sein, so etwas außergerichtlich zu klären, wobei das dann auf Augenhöhe laufen sollte. Wen es interessiert: die Grundlage für eine "Untätigkeitsklage" ist § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html In der Praxis wird es dann wahrscheinlich so laufen, daß das Gericht die Behörde zur Stellungnahme auffordert und wahrscheinlich auch die Akte anfordert. Das wird sicherlich auch innerhalb der beklagten Behörde Kreise ziehen, die wenigsten Vorgesetzten werden erfreut sein, wenn des öfteren solche Aufforderungen eingehen (sofern es nicht belastbare Gründe gibt). Ein Vorteil für den Kläger: die Behörde muß "Farbe bekennen" und man kann bei Gericht die Verwaltungsakte einsehen. Nachteil: Behörde ist vermutlich "sauer" und wird sich richtig anstrengen, um die eigene Position zu verteidigen. Letzlich wird das Gericht wohl - wie im o. g. § vorgesehen - eine Frist setzen, innerhalb derer die Behörde entscheiden muß. Von dem eigentlichen Fall abgesehen, ist dann später die Frage, ob die Behörde dem Kläger bei späteren Angelegenheiten zu "vorkommender bedient" oder noch stingenter nach allen denkbaren Vorschriften handelt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Fürs BZL weiß ich es nicht, aber während der Herr vom BJV seine Telefonate bzw. Kontakte auflistet, war die Verbände-Allianz Kulturgut Nutzwerkzeug, zu der auch der VDB gehört, am 13.09.2024 in Berlin zu einem Gespräch im Bundesinnenministerium: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13092024_verbaende-allianz_zum_gespraech_im_bundesinnenministerium.html -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sachstand (leider kaum Info zum Inhalt): gruene-bundestag.de, 11.10.2024: https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/von-notz/wiese/kuhle-zur-einigung-beim-sicherheitspaket-der-bundesregierung Zitat: Von Notz/Wiese/Kuhle zur Einigung beim Sicherheitspaket der Bundesregierung ... Die Regelungen zu Migration, zu neuen Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden des Bundes und zum Waffenrecht werden im Lichte der Sachverständigenanhörung im Bundestag geändert. Die Koalition wird die Änderungen am kommenden Mittwoch in den Innenausschuss des Bundestages einbringen und strebt einen Beschluss im Bundestag in der kommenden Sitzungswoche an, sodass der Bundesrat am 18. Oktober erreicht werden kann.“ tagesspiegel.de, 12.10.2024, 20:26 Uhr: https://www.tagesspiegel.de/politik/sicherheitspaket-der-ampel-fdp-setzt-sich-bei-waffenrecht-und-digitalen-ermittlungsbefugnissen-durch-12520745.html Zitat: Update Sicherheitspaket der Ampel: FDP setzt sich bei Waffenrecht und digitalen Ermittlungsbefugnissen durch Die Ampel hat das Sicherheitspaket nachgebessert. Striktere Regeln für digitale Ermittlungen und das Waffenrecht sollen Bürgerrechte besser schützen, sagt FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. ... Erweitert wurde zudem der Kreis von Menschen, für die das vorgesehene allgemeine Verbot zum Mitführen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen nicht gelten soll. Dazu gehören etwa auch „Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden“. FDP begrüßt Schutz von Bürgerrechten durch Änderungen Das Paket sei nun „bei den problematischen Regeln im Bereich des Waffenrechts und im Bereich digitaler Ermittlungsbefugnisse deutlich entschärft worden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle. Damit seien die Bürgerrechte besser geschützt. ... bundestag.de: 89. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat findet statt am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024, 10:00 Uhr (nichtöffentlich) ("Sicherheitspaket" scheint [noch?] nicht auf der Tagesordnung zu stehen?) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man müßte wissen, was konkret im der "Neufassung" des Sicherheitspaketes hinsichtlich Waffenrecht geschrieben steht und ob das anschließend noch durch weitere Begehrlichkeiten - z. B. seitens der Länder - "verschlimmbessert" wird. Meiner Meinung nach ist die Situation natürlich nicht rosig, andererseits sehe ich einige positive Tendenzen. Da wäre z. B. die Entwicklung, daß BZL-Geschäftsführer und VDB aufeinander zugegangen sind. Auch daß die Beteiligung bei Briefgenerator und Petition relativ hoch ausgefallen ist. Der DJV war diesmal recht aktiv, Schützenbund hätte deutlich mehr machen können, war aber zumindest nicht ablehnend, BDS - naja. Gut auch, daß viele Verbände und Blogger auch von der Seite der Messerhersteller und -nutzer mitgemacht haben. Sogar der Anglerverband Niedersachsen unterstützt die dortige Landesjägerschaft. Negativbeispiel BJV - man weiß gar nicht, wie man das beschreiben soll? Vielleicht ist es doch möglich, die Zusammenarbeit zu festigen und sogar auszubauen ... und schließlich die "Verweigerer" mit ins Boot zu holen? Das letztere könnte auch eine Personalfrage sein. -
Von einem der auszog das Fürchten zu lernen ...
Elo antwortete auf ThomasMueller's Thema in Waffenrecht
Hier gibt es auch einen Bericht online: bo.de, 15.09.2024: https://www.bo.de/lokales/offenburg/drei-urteile-helfen-altenheimer-nicht#