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Elo

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  1. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 8/2122 8. Wahlperiode 01.06.2023 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Entwaffnung von Rechtsextremen sowie von Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern und ANTWORT der Landesregierung Auf der letzten Seite geht es um die Zuverlässigkeitsprüfung und die Mitwirkung des Verfassungsschutzes https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-2000/Drs08-2122.pdf
  2. VDB-Nachrichten, 22.01.2024: Spannende Themen bei der Innenministerkonferenz https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/22012024_spannende_themen_bei_der_innenministerkonferenz.html Zitat: Vom 6. bis 8. Dezember 2023 fand die 220. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Berlin statt. Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, erörtern, werden von sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet. Für uns ist insbesondere der AK II - Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei) relevant. Die IMK gibt jedoch auch regelmäßig Anweisungen an das Bundesministerium des Innern (BMI), das als ständiger Gast gleichberechtigt an der Sitzung – jedoch ohne Stimmrecht – teilnimmt. So können aus der IMK Gesetzesinitiativen in Sachen Waffenrecht kommen, weshalb der VDB die Beschlüsse der IMK sehr genau verfolgt und analysiert und in seiner Lobbyarbeit vermehrt auf die Innenminister der Länder zugeht. Weiterentwicklung der PKS Gesprochen wurde – sehr zu unserer Freude – über eine Weiterentwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Leider ist uns nicht bekannt, welche Punkte genau besprochen wurden, welche darin beschriebenen Einzelmaßnahmen die IMK begrüßt und mit welcher Veranlassung genau der AK II beauftragt wird, da der entsprechende Bericht nicht freigegeben ist. Dabei handelt es sich um den „Sachstandsbericht zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse durch die Bund-Länder-Projektgruppe namens ‚Evaluation M 6.0‘ und die Bund-Länder-Projektgruppe namens ‚Kataloge‘ (Stand: 03.05.23) nebst Anlagen" - so nachzulesen im Tagesordnungspunkt 22 der „Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 220. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 08.12.23 in Berlin". Der Beschluss lautet, dieser - wie gesagt nicht freigegebene Sachstandsbericht - werde von der IMK "zur Kenntnis genommen". Obwohl die IMK am 05.05.2000 beschlossen hat, dass ihre Beschlüsse und Berichte grundsätzlich öffentlich sind, erleben wir es leider im Bereich Waffen sehr häufig, dass Berichte nicht freigegeben werden. Anscheinend ist unser Bereich regelmäßig eine der „Ausnahmen“, dass ein Gesichtspunkt vorliegt, der einer Veröffentlichung entgegensteht. Genannt werden hier insbesondere die sicherheitspolitischen Aufgabenstellungen der Innenressorts, die immer wieder dazu zwingen sollen, von einer Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse und vor allem der Berichte abzusehen. Da uns dies jedoch regelmäßig die Möglichkeit nimmt, unsere Expertise zu den inhaltlichen Punkten der Berichte frühzeitig beizusteuern, haben wir am 21. Dezember 2021 bereits Klage gegen die Bundesrepublik erhoben hat, um Einblick in einen nicht freigegebenen Bericht zum Thema Schreckschusswaffen zu erhalten. (Mehr Informationen zu unserer Klage lesen Sie hier: VDB fordert Einsicht und hier: VDB verklagt BRD.) Dennoch lässt dieser Beschluss – insbesondere in Kombination mit dem Tagesordnungspunkt der Messerkriminalität – generell darauf schließen, dass die PKS feiner differenziert werden soll. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da es ein wichtiger Schritt ist, um überhaupt beurteilen zu können, wie die Kriminalität in Bezug zu Waffen in einem Kriminalitätshotspot – aber auch generell – wirklich aussieht. Dabei ist bei Waffen insbesondere eine Unterscheidung zwischen legal und illegal essentiell, um überhaupt beurteilen zu können, ob eine geplante Verschärfung des Waffengesetzes die Straftaten senken kann. Je schneller, flächendeckender und feingliedriger die Daten der Fälle, Tatmittel und Tatverdächtigen bereitgestellt werden, umso eher wird es hier belastbare Zahlen geben. Bevor diese Zahlen jedoch vorliegen, ist jede Verschärfung des Waffengesetzes sprichwörtlich ein „Schuss ins Blaue“, da weder Ursache noch Wirkung beurteilt werden kann. Differenzierte Auswertbarkeit der Tatmittel Messer und Schusswaffe in der PKS Bereits seit dem 1. Januar 2020 wird das Tatmittel „Messer“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst und ist seit 2021 Bestandteil des Berichtes. Die IMK beschäftigte sich in der jüngsten Sitzung weiter mit dem Thema und erachtet eine einheitliche PKS-Erfassung in Bezug auf die Verwendung von Messern, aber auch von Schusswaffen für geeignet, um Brennpunkte von Taten unter Verwendung dieser Tatmittel zu erkennen. So können polizeiliche Schwerpunkte gesetzt und wirksame Bekämpfungsansätze/-konzepte ausgearbeitet werden. Leider lassen sich andere Aussagen der IMK in diesem Zusammenhang nicht vollumfänglich beurteilen, da der Bericht, auf den sich die Beschlüsse beziehen, für die Öffentlichkeit nicht freigegeben ist, sodass wir auch dessen Inhalte nicht kennen. ...
  3. Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.: LIVE-WEBINAR: Leitentscheidungen im Waffenrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Fragen aus der Praxis https://www.w-vwa.de/seminar/2024-54036D Zitat: ... Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für die Behördenpraxis, insb. bei Magazinen großer Kapazität Waffenhorten bei Jäger:innen Vorgehen bei der Prüfung der Kontingentsüberschreitung bei Sportschützen Verbringen und Mitnahme ...
  4. Muß bei solchen Diskussionen immer daran denken, daß man uns die Regelungen der letzten Jahre vielfach unter der Absicht der europäischen Harmonisierung verkauft hat ... Wie sicher und konkret ist denn Deine diesbezügliche Plaung, auch für die weitere Zukunft? Wie oft wirst Du in D sein, wie weit ist die Strecke? Davon wird es entscheidend abhängen, welcher Weg für Dich der zweckmäßigste ist. Dann müßte müßte man sauber trennen - einerseits die Frage, inwieweit welche Waffen dauerhaft in Östereich besessen und gemeldet werden dürfen, andererseits die Möglichkeit, die deutschen waffenrechtlichen Erlaubnisse zu behalten bzw. bei einer späteren Rückkehr nach D wieder zu erlangen? Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er Mitteilungspflichtig (§ 37i WaffG). Das BVA schreibt folgendes: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc223792bodyText7 Müßte ich mich entscheiden, würde ich versuchen, für alle Varianten Vorkehrungen zu treffen, mich aber gleichzeitig bemühen, mir die Optionen so lange wie möglich offen zu halten.
  5. Während in D über Erwerbsberechtigungen für SRS-Waffen und Feuerwerksverbote diskutiert wird, schießen die Österreicher (laut Beschreibung mit Ausnahmegenehmigung) VA: (Linkquelle: Youtube - Austria Arms)
  6. Polizei Hamburg: https://www.polizei.hamburg/digitale-services-696540 Zitat: Digitale Services Willkommen beim digitalen Service der Waffenbehörde. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene digitale Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, darunter die elektronische Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen. ...
  7. Bist Du da sicher? Im Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz steht im § 1, daß für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Landesverwaltung und 2. im übertragenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts nach diesem Gesetz Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden? In § 3 ist dann geregelt, daß die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen und die Höhe der Gebühren in Gebührenordnungen zu bestimmen ist? Das sollte dann die von @Giraffe verlinkte sein? Die waffenrechtlichen Gebühren hat man mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt (Nds. GVBl. Nr. 38/2021, ausgegeben am 28. 9. 2021: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung). Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß es dazu irgendwo wieder Ausnahmeregelungen gibt? Die Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen in NDS will der VDB übrigens juristisch angreifen.
  8. Katja Triebel hat auf Facebook etwas zur Lobbyarbeit der Verbände geschrieben, dort wird auch eine vor 12 Jahre durchgeführte Untersuchung erwähnt. Hier der Link zum FB-Post: https://www.facebook.com/groups/waffenlobby/posts/7104757159569809/ (Man kann dort auch unangemeldet lesen, allerdings ist die Seite/Gruppe nicht immer aufrufbar. Woran das liegt, weiß ich nicht.)
  9. Es ging mir nur um eine Tendenz, genauer aufschlüsseln und auch belegen läßt sich das sicherlich nur bedingt. Interessant wäre z. B. die Frage, ob der Mitgliederschwund beim DSB einen unmittelbaren Zusammenhang (Abwanderung/Mehrfachmitgliedschaft?) mit dem Aufkommen der GK-Verbände hat oder ob das eine getrennte Entwicklung ist. Es wird aber vielleicht nicht jeder Verband ein besonderes Interesse an der Erhebung und Auswertung solcher Zahlen haben? Bin aber zu weit vom Thema des Fadens abgekommen, war nicht meine Absicht.
  10. Ich finde diese Zahlen übrigens recht interessant. Schaut man sich z. B. mal die Zahl der Jagdscheininhaber an, scheinen die mit 407T gegenüber den 1,3 Mio allein des DSB erst mal nicht so stark. Unterstellt man aber, daß der ganz überwiegende Teil der Jagdscheininhaber - auch vor dem zeitlichen und finanziellen Aufwand für den Jagdschein - im Besitz einer jagdlich geeigneten Waffe sein wird und setzt diese Zahl in Relation zur Gesamtzahl der privaten Waffenbesitzer, ergibt sich ein Anteil von über 40 %. Die Betrachtung der GK-Schützen ist schwieriger, auch weil es da ja oft Mehrfachmitgliedschaften gibt. Daneben gibt es ja Jäger, die parallel Schießsport betreiben oder zumindest als Vereinsmitglied trainieren. Man kann aber ggf. anhand der Zahlen eine Tendenz ableiten, welchen Stellenwert GK für DSB, BHDS u. ä. haben könnte.
  11. Die Mitgliedsentwicklung beim DSB dürfte deutlich rückläufig sein, bei den GK-Verbänden scheinen die Zahlen zumindest leicht zu steigen, wobei dort wohl nur aktuelle Zahlen öffentlich sind. Die Jagdscheininhaber nehmen kontinuierlich zu, dort hat nach den Veröffentlichungen der Jagdverbände offenbar der Frauenanteil deutlich zugenommen. Es kommt aber wie so oft auch darauf an, welchen Zeitraum man der Betrachtung zugrunde legt. Die Zahl der Waffenbesitzer ist nach den Kennzahlen des BVA leicht rückläufig. DSB absteigend Jahr 2000: 1.581.593 Jahr 2022: 1.319.794 Quelle: https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.DE/PDF/PDF_2022/Mitgliederstatistik_Mitgliederbewegung_seit_1952-2022_31.12.2022.pdf BDS aktuell ca. 99.000 - 100.000 BDMP aktuell ca. 34.000 DSU aktuell ca. 18.000 Jagdscheininhaber 2000/2001: 340.361 2021/2022: 407.370 Quelle: DJV Private Waffenbesitzer laut BVA Natürliche Personen, welche Inhaber einer gültigen Erlaubnis sind und eine inländische Waffe oder ein Waffenteil im Sinner der Kennzahl W.1/T.1 besitzen. 31.12.2020 952148 31.03.2021 950043 30.06.2021 948252 30.09.2021 947788 31.12.2021 948438 31.03.2022 946395 30.06.2022 946789 30.09.2022 946656 31.12.2022 946495 31.03.2023 942299 30.06.2023 942742 30.09.2023 942569 31.12.2023 941697
  12. Ich frage mich immer wieder, wie wir da hingekommen sind. Es mag lange her sein, aber damals wurde in den Wochen vor Karneval flächendeckend "Cowboy und Indianer" gespielt. Heute muß man neben dem Waffengesetz ja auch auf kulturelle Aneignung achten? Wobei sich der Proband hier wohl nicht gerade schlau verhalten hat ... sueddeutsche.de, 19. Januar 2024, 21:39 Uhr: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/mammendorf-waffengesetz-schusswaffe-fasching-pistole-schule-1.6335969 Zitat: Faschingspistole löst Großeinsatz der Polizei aus ...
  13. Elo

    Waffenkontrolle

    Weil es grundsätzlich zum Thema paßt: landkreis-ludwigsburg.de, 19.01.2024: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/pressemitteilungen/detail/waffenbehoerde-warnt-vor-unvorsichtiger-datenweitergabe-und-vorgetaeuschten-aufbewahrungskontrollen/ Zitat: Waffenbehörde warnt vor unvorsichtiger Datenweitergabe und vorgetäuschten Aufbewahrungskontrollen ...
  14. Das Forum Waffenrecht e.V. ist mit Sitz Berlin beim Vereinsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter VR 19495 B registriert. Die FORUM Service-GmbH ist mit Sitz in Ratingen beim Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 62611 registriert. Beim gemeinsamen Registerportal der Länder kann man da auch Einsicht nehmen. Protokolle (das wäre vielleicht interessant?) oder Abschlüsse sind allerdings nicht einsehbar.
  15. Neben den Zahlen aus Österreich - @Proud NRA Member hat hier und da mal den Vergleich zu den USA gezogen. Wenn ich ihn richtig in Erinnerung habe, ist dort der Organisationsgrad in echten Schießsportverbänden relativ gering, Mitglieder sind meist nur Leute, die wirklich auf (besserem?) Wettkampfniveau agieren wollen. Ich meine, er hat auch Zahlen genannt, aber die weiß ich nicht mehr. Die richtige Lobbyarbeit macht dann die NRA.
  16. Etwa ab 0:50 erwähnt er den BDMP. Hat übrigens unter dem Video unsere Diskussion verlinkt.
  17. 04:13 Ich vermeide es, hier das eine oder andere zu sehr auszuführen, weil ich bestimmte Kreise - die hier sicherlich auch reinschauen - nicht mit der Nase draufstoßen möchte.
  18. Ich habe eben im "Faeser-Faden" ein Video aus der Paintball- und Airsoftcommunity verlinkt, es geht da um die Gründungsveranstaltung des Fachausschusses „Airsoft und Paintball“. Interessant fand ich, daß kurz auch ein anwesender Vertreter eines Schießsportverbandes erwähnt wurde.
  19. Vom 18.01.2024, 1.700 Aufrufe (Linkquelle: Youtube - weekendwarriorshop)
  20. Die Überlegung wäre nicht von der Hand zu weisen. N. F. bekommt ihre Verschärfung bei den freien Waffen, die FDP muß sich an den Koalitionsvertrag halten und das FWR könnte sich auf die Fahnen schreiben, daß WBK-Inhaber nicht betroffen sind? Könnte aber zu kurz gedacht sein ... Stichwort "Salamitaktik" ...
  21. Sei versichert, daß ich das aufmerksam verfolgt habe, die Anlage zum Protokoll zeigt eine Menge auf, aber ich sehe keine Antwort auf die Frage, was sich F. G. aus Sicht des BDS (und insbesondere im Hinblick auf das Sportangebot des BDS) davon verspricht, wenn der VDB gegen den BHDS ausgetauscht wird? Es sei denn, es würde letztlich gar nicht (mehr?) um Kerninhalte und echte Verbesserungen, sondern um den Erhalt eines "Status quo" gehen ... ??? Nur wäre damit der Faeser-Plan doch nicht vom Tisch?
  22. Es gibt übrigens noch einen anderen, potentiellen Mitspieler, der beim FWR nicht am Tisch sitzt. Dwr bayerische Jagdverband (ca. 50.000 Mitglieder) ist ja 2009 aus dem deutschen Jagdverband (letzterer laut Satzung geborenes Mitglied des FWR-Vorstands) ausgetreten. Grund soll damals der zu schwache Widerstand des DJV gegen Verschärfungen im Waffen- und Fleischhygienerecht gewesen sein, läßt sich auch auf Wikipedia nachlesen. Seitdem sind diese 50.000 Mitglieder nicht unmittelbar im oder durch das FWR vertreten. Wobei man natürlich nicht weiß, ob die die bisherige "Interessenvertretung" wirklich vermissen? Bayern scheint ja in einigen Bereichen vergleichsweise pragmatisch zu sein?
  23. Es ist ja ratsam, so eine Angelegenheit auch mal aus anderem Blickwinkel anzuschauen (oder es zumindest zu versuchen). Auch wäre die Frage, in welcher Funktion F. G. diesen Antrag gestellt hat - Präsident des BDS oder Vorsitzender des FWR? Aber wie man es auch betrachtet ... Ein wichtiges Standbein beim BDS sind doch Disziplinen mit HA? N. F. will Ha einschränken? Nun fliegt der VDB auf Betreiben von F. G. aus dem Vorstand und wird ersetzt durch einen Verband, der laut Sportordnung (18.7) keine Befürwortungen für HA erteilt??? Versteht jemand die Logik dahinter? Insbesondere aus Sicht eines Verbandes wie dem BDS?
  24. Elo

    Waffenkontrolle

    Siehe hier: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14062023_aufbewahrungskontrollen_-_packen_wir_es_an.html 14.06.2023 Zitat: ... VDB begleitet Klage gegen Kostenpflicht von Aufbewahrungskontrollen Wir hatten unter allen Mitgliedern im Newsletter dazu aufgerufen, uns Gebührenbescheide zu Aufbewahrungskontrollen zuzusenden, denn es stört uns massiv, dass diese in vielen Bundesländern kostenpflichtig sind - und zwar auch dann, wenn die Kontrolle ohne Mängel verläuft. Mehrere Mitglieder haben sich daraufhin gemeldet und wir haben einen passenden Fall in Niedersachsen gefunden, den wir gemeinsam mit unserem Verbandsjustiziar gerichtlich begleiten wollen. Die Kontrolle hat Mitte Mai stattgefunden und geschlagene fünf Minuten gedauert. Der Gebührenbescheid ist unlängst eingetroffen, nun wird Widerspruch eingelegt! Wir sind bereit, im schlimmsten Fall bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen. ...
  25. Das ist der heutige Post der VDB auf der Facebookseite: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/videos/vdb-vizepräsident-frank-satzinger-war-im-neuen-jahr-bereits-wieder-in-berlin-unt/1533539110764848/
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