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Elo

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  1. pirsch.de, 24.12.2024: https://www.pirsch.de/news/waffenkontrolle-61-waffen-von-jaegern-eingezogen-40368 Zitat: Waffenkontrolle: 61 Waffen von Jägern eingezogen Viele Jäger sind derzeit ihre Waffen los. Was der Waffenschrankschlüssel mit der Angelegenheit zu tun hat, lesen Sie hier. Knapp 250 Kontrollen durchgeführt Laut Stadtverwaltung seien bis Anfang Dezember 242 Aufbewahrungskontrollen durchgeführt worden. Dabei seien 61 Waffen und wesentliche Waffenteile beschlagnahmt worden. Bei 16 Personen sei auch Munition eingezogen worden. Hauptgrund der Beanstandungen war eine mangelhafte Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels. Andere Beanstandungen seien im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit oder im Bereich von Straftaten erfasst worden. Bis Jahresende sollen noch weitere 30 Kontrollen stattfinden. ...
  2. Vorab - ich will nicht behaupten, daß diese Ansicht unzutreffend ist, nur die Frage in den Raum stellen, ob man das "Verbot" differenzierter betrachten könnte. Daß das WaffG zwischen "erlaubnispflichtig" und (grundsätzlich) "verboten" einen Unterschied macht, hatte ich ja schon erwähnt. Ein Verbot kann einerseits den Zweck haben, grundsätzlich unerwünschte "Dinge" auszuschließen, anderrseits aber auch nur dazu dienen, einer Behörde bei einem erwünschten oder zumindest akzeptierten Vorhaben die Möglichkeit der vorherigen Prüfung einzuräumen. Man denke beispielsweise an eine Baugenehmigung. Für ein Bauwerk, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muß die Behörde die Genehmigung erteilen. Es gibt sogar Regelungen in Landesbaugesetzen, daß die Genehmigung nach einer gewissen Zeit ohne Reaktion der Behörde als erteilt gilt. Was wäre nun, wenn ein gesetzeskonformes Bauwerk hochgezogen würde, die Baugenehmigung aber (noch) nicht vorliegt? (Wobei zu berücksichtigen wäre, daß die Erlaubnisregelungen im WaffG oftmals "kann"-Bestimmungen sind) Noch spezielle Frage zum Bannbruch - der wird ja offenbar wie Steuerhinterzeihung bestraft, wenn nicht schon in anderen Vorschriften Strafen vorgesehen sind? Nun gibt es - hast Du schon zitiert - eine Strafvorschrift in § 52 (1) Nr. 2 Buchst. d) WaffG. Kommt dann der "Bannbruch" zur Anwendung?
  3. Ist Dir der Hintergrund bekannt? War das ein nur eine "zufällige" zusätzliche Überprüfung des bestehenden Bedürfnisses? Oder hat der Antrag auf Neuerwerb etwas angestoßen, was die zusätzliche Bedüfnisprüfung bedingte?
  4. Im Videofaden wurde mittlerweile ein Youtubevideo zu der bewußten Allgemeinverfügung verlinkt. Die darin geäußerte Ansicht, der Landkreis wolle damit "Rechtssicherheit" (zugunsten der Bürger) herstellen, erschließt sich mir nicht so ganz. Der Landkreis Stade scheint "waffenrechtlich" in den Medien recht präsent, die machen sogar "Messerkontrollen" mit eigenem Personal: https://www.landkreis-stade.de/portal/meldungen/waffenverbotszone-untere-waffenbehoerde-kontrolliert-mit-polizei-auf-weihnachtsmarkt-901007920-20350.html?
  5. Mal was aus 1987 LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 9. Wahlperiode Drucksache 9 / 5041 22.10.87 Zitat: Antrag der Fraktion GRÜNE ... Ökologische Neuorientierung der Jagd ... C. Jägerprüfung, Berufsjagd I. zu berichten, ... 5. welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, die Zahlen der Faustfeuerwaffen pro Jagdschein-Inhaber/in zu begrenzen. ... II. zu beschließen, 1. auf Schießständen Bleischrot grundsätzlich zu verbieten und 2. schnellstmöglich über den Bundesrat ein Verbot von Bleischrotpatronen durchzusetzen.
  6. Gewerkschaft der Polizei - GdP Berlin auf Facebook: https://www.facebook.com/gdpberlin/posts/pfbid02LvAAQsd8PSci517RcGsQWidZZ7VgHhiWDXycR55X59Ln7PCGPXYqrJViS8MgRFtql Zitat: *GdP-Sprecher beantwortet Fragen zu Messerverbotszonen in der Morgenpost* Am Dienstag hat der Senat beschlossen, drei sogenannte Messerverbotszonen in Berlin einzurichten. In diesen dürfen dann dauerhaft keine Hieb-, Stich- und Schusswaffen mit sich geführt werden, ansonsten drohen saftige Geldstrafen. Unter das Verbot fallen auch Taschen- und Küchenmesser. Die Senatsinnenverwaltung sieht die Zonen als wichtige Bausteine ihres Konzepts im Kampf gegen die zunehmende Messerkriminalität in der Stadt. Möglich gemacht wurde die Umsetzung durch eine Verschärfung des bundesweit geltenden Waffengesetzes. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen über die neue Verordnung. ... Gibt es derzeit noch weitere Messerverbotszonen in Berlin? Ja. Durch die Ende Oktober beschlossene Ausweitung von Messerverboten auf Bundesebene ist das Mitführen von Messern auf allen derzeit stattfindenden Weihnachtsmärkten untersagt. Zudem gilt für die Silvesterparty am Brandenburger Tor vom 31. Dezember 14 Uhr bis zum 1. Januar 6 Uhr eine temporäre Messerverbotszone. Die Bundespolizei setzt für Berlins Bahnhöfe momentan nicht auf Verbotszonen, sondern auf temporär erlassene „Mitführverbote“ von Waffen jeglicher Art. Bedeutet: In einem bestimmten Zeitraum wird in bestimmten Bahnhöfen anlasslos auf Waffen kontrolliert. Diese werden Im Anschluss beschlagnahmt. Am Donnerstag kündigte die Bundespolizei an, solche Verbote ab dem 20. Dezember bis über den Jahreswechsel hinaus an zehn Berliner Bahnhöfen zu erlassen. ...
  7. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 40 vom 21. Dezember 2024 https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2024/ausgabe-nr-40-vom-21122024-s-613-632.pdf? S. 627: Verordnung vom 17. Dezember 2024 über das Verbot des Führens von Waffen und Messern am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 Zitat: Auf Grund des § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 und 3 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 332) geändert worden ist, verordnet der Senat: § 1 Verbot des Führens von Waffen und Messern Innerhalb des in der Anlage beschriebenen und kartografisch dar- gestellten Gebietes ist das Führen von 1. Waffen und 2. Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlich zu- gänglichen Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs vom 31. Dezember 2024 um 14 Uhr bis zum 1. Januar 2025 um 6 Uhr verboten. ...
  8. § 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html ... (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, ... Nun werden in diesem § auch Schreckschuß- und Signalwaffen erwähnt, so als wäre das eine andere Kategorie? Die Allgemeinverfügung stützt sich übrigens auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, regelt dann aber nach den enthaltenen Hinweisen das "Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schusswaffen nach den waffenrechtlichen Bestimmungen." Verkündet am Freitag vor den anstehenden Weihnachtsfeiertagen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.
  9. (Linkquelle: Youtube - DW News) Nachtrag - hier auf Deutsch: (Linkquelle: Youtube - DW Deutsch)
  10. landkreis-stade.de, Amtliche Bekanntmachung vom 20.12.2024: https://www.landkreis-stade.de/portal/bekanntmachungen/allgemeinverfuegung-901007901-20350.html?rubrik=901000001 Zitat: Allgemeinverfügung Regelungen für das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss- und Signalwaffen zu Silvester am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 ... 2. Die Erlaubnis gilt nur im befriedeten Besitztum für den Inhaber des Hausrechtes oder mit dessen Zustimmung (nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen). ... 6. Wer von der Schießerlaubnis Gebrauch macht, muss über eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - (§ 4 Abs. 1 Ziff. 5 WaffG) verfügen. ...
  11. Wenn ich Dich richtig verstehe, ist der "Bannbruch" eine rein zollrechtliche Angelegenheit? Nun könnte man vielleicht diskutieren, ob aus der Erfordernis der Erlaubnis im Umkehrschluß ein Verbot als Vorlage für die Anwendung des zitierten § 372 (1) AO resultiert? Um hier die Systematik des WaffG heranzuziehen - es wird dort (u. a.) zwischen erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen unterschieden, eine erlaubnispflichtige wäre dann nicht "automatisch" verboten?
  12. USA: Worst States to Be a Gun Owner (2023 Updated): https://www.reddit.com/r/GunRights/comments/16f8687/worst_states_to_be_a_gun_owner_2023_updated/?rdt=45975 (Linkquelle: Reddit - u/ammodotcom)
  13. Solche Meldungen tauchen ja immer wieder auf, ich frage mich nur, ob diejenigen, die dann die Polizei anrufen, wirklich Jäger nicht kennen oder daran denken? Welcher "Terrorist" oder sonstige "Schurke" würde derart offen und mit einem kleinen Hund an der Leine durch die Gegend spazieren? Womöglich noch irgendwo in der Feldflur abseits von menschlichen Ansammlungen? Es soll allerdings auf diversen Jagdgegnerseiten gewisse "Handlungsvorschläge" geben?
  14. zunächst presseportal.de, 18.12.2024 – 10:46: Zitat: Polizeipräsidium Westpfalz: Verdächtige Beobachtung gemeldet Kaiserslautern (ots) Ein aufmerksamer Zeuge hat am frühen Dienstagabend die Polizei verständigt und eine Beobachtung gemeldet, die ihm verdächtig vorkam. Wie der 30-Jährige mitteilte, hatte er gegen 18.15 Uhr in der Gasstraße einen Mann gesehen, der offenbar mit seinem Hund spazieren ging und dabei eine Langwaffe bei sich trug, die mit einem Schalldämpfer und einem Zielfernrohr ausgestattet war. ... Von dem Hund ist lediglich bekannt, dass er eher klein war und dunkles/braunes, kurzhaariges Fell hatte. dann presseportal.de, 19.12.2024 – 11:01: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5934653 Zitat: Polizeipräsidium Westpfalz: Verdächtiger war Jäger ... Wie sich jetzt herausstellte handelte es sich bei dem Verdächtigen um einen Jäger. Er war auf dem Weg in seinen Pirschbezirk und trug deshalb ein Gewehr zu seinem Wagen. Die Polizei sprach mit dem Mann und sensibilisierte ihn dafür, künftig bedachtsamer beim Transport seiner Jagdausrüstung zu sein.
  15. Hauptbahnhof Hannover - um den gings doch in dem NDR-Bericht, den ich vor wenigen Stunden verlinkt hatte:
  16. Auch die Allgemeinverfügungen der Bundespolizei sind leider nicht einheitlich formuliert. Noch "besser" wird es wahrscheinlich, wenn die Bundesländer oder das BMI von ihren Verordnungsermächtigungen Gebrauch machen.
  17. kreis-herford.de, 18.12.2024: https://www.kreis-herford.de/Startseite/Jagdscheine-Bearbeitungszeiten-verlängern-sich-deutlich.php? Zitat: Jagdscheine: Bearbeitungszeiten verlängern sich deutlich Bis zu 500 Jagdscheine werden im Kreis Herford jährlich verlängert oder neu erteilt. Bislang sind bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen von der Antragsstellung bis zur Verlängerung bzw. Erteilung nur wenige Tage vergangen. Diese Bearbeitungszeit hat sich nun deutlich verlängert. Grund ist das am 31.Oktober 2024 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, das zu Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz geführt hat. „Für unsere Jagdbehörde ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen, aber wir gehen von einer neuen Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten aus“, erklärt Tobias Moshage, der zuständige Amtsleiter. ... „Wir begrüßen natürlich etwaige Bemühungen um mehr Sicherheit. Leider verlängert sich durch die Gesetzesänderung der Bearbeitungsprozess in der Jagdbehörde erheblich. Das ist umso ärgerlicher, da wir kürzlich eine technische Schnittstelle zwischen digitaler Antragsstellung und dem Fachverfahren eingerichtet haben, die die Bearbeitungsdauer auf wenige Tage beschränkt hat“, betont Tobias Moshage. Angesichts der nun längeren Bearbeitungsdauer empfiehlt die Jagdbehörde eine frühzeitige Antragsstellung. Anträge zur Verlängerung von Jagdscheinen, die zum 31. März 2025 ablaufen, sollten ab sofort gestellt werden. ...
  18. (Linkquelle: toonsup.com - TrumixComics)
  19. Ein Blick nach Hannover - Waffenverbotszone im Haupfbahnhof (Der in der Überschrift erwähnte Weihnachtsmarkt ist wohl auch Waffenverbotszone, der scheint aber im Video nicht aufzutauchen) ndr.de, Stand: 19.12.2024 12:35 Uhr: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Bringt-Waffenverbot-mehr-Sicherheit-auf-Weihnachtsmarkt,waffenverbot166.html Zitat: Bringt das Waffenverbot mehr Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt? ...
  20. Es gibt auch einen Film dazu, auf Youtube findet sich aber nur ein kurzer Trailer. Die toten Polizisten erscheinen dort in der kurzen Beschreibung nicht. https://www.youtube.com/watch?v=nP9SLVz3ZEo In den Kommentaren wird erwähnt, daß im Polizeimuseum Stuttgart dazu einiges zu sehen sein soll. Auf der entsprechenden Webseite werden zwar "Spektakuläre Stuttgarter Kriminalfälle" vorgestellt, dieser Fall ist dort aber nicht aufgeführt. https://www.polizeimuseum-stuttgart.de/kriminalfälle/
  21. Ich lege wirklich ungern den Finger in die Wunde, aber Recklinghausen gehört zu NRW und da sollte man den Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 aus dem September im Hinterkopf behalten. Bisher ist das nur erstinstanzlich und im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, es bleibt halt jedem überlassen, Schlüsse daraus zu ziehen. Haben wir hier schon recht ausführlich diskutiert:
  22. Die Ausnahmen zum § 51 BZRG stehen im § 52: https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__52.html (1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn ... 4. die betroffene Person die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn die betroffene Person die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt oder ...
  23. Ich weiß es nicht, ist nur ein Gedanke - aber vielleicht wird der Bogen nun überspannt, inden nun auch viele ganz normale Bürger in den Genuß des deutschen Waffengesetzes kommen? Wichtig wäre halt, daß die Entwicklung aufmerksam beobachtet und öffentlich gemacht wird. Dazu gehört auch, daß wertfrei analysiert wird, was nun bei wem "gefunden" wurde (siehe das Schweizer Taschenmesser aus dem SWR-Bericht). In der Polizeistatistik wird ansonsten stehen, daß X-hundert "Waffen" sichergestellt werden konten und die Politik wird über den Erfolg jubeln. Ob die Presse das tun wird? Hier würden wieder unsere "Verbände" (ja, ich weiß) ins Spiel kommen.
  24. Da hast Du recht, das habe ich noch nachgetragen. Es gibt allerdings schon eine neue Verfügung vom 29. November, 10:00 Uhr bis 24. Dezember 2024, 15:00 Uhr für die Bahnhöfe München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing sowie die S-Bahnhaltepunkte Hauptbahnhof, Karlsplatz / Stachus, Marienplatz: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/2401120-agv-bpold-m-file.pdf?
  25. Steigeisen verboten? Bundespolzeidirektion München, 18.09.2024: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/240920_agv_bpold_m_file.pdf? Zitat: Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen München Hauptbahnhof München Ostbahnhof sowie den S-Bahnhaltepunkten Donnersbergerbrücke Hackerbrücke Hauptbahnhof ... spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich - Messer aller Art, mit Ausnahme solcher Messer, die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit nicht geeignet sind, erhebliche Verletzungen beizufügen (z.B. Plastik-, Tafel- oder Holzmesser) - Hieb-, Stoß- und Stichwaffen - Scheren aller Art - Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser - Teppichmesser (Cutter) - Schwerter und Säbel - Eisäxte, Beile, Steigeisen und Eispickel - sonstige Werkzeuge, die geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen ... (21. September 2024, 06:00 Uhr bis 7. Oktober 2024, 06:00 Uhr.)
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