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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. vor 27 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    Auf welche Weise? Bekommt er, jedenfalls wenn er vor Gericht dagegen angeht, die Begründung und die Quellen der "Tatsachen"? Oder ist eine pauschal abschlägige Antwort ab sofort ein Versagungsgrund an sich, bei dem weder Richter noch Betroffene weitere Fragen zu stellen haben?

    ich denke eher Letzteres

  2. Der VS outet sich schon ab und zu. Es werden ja auch Personen, die in sensiblen Bereichen arbeiten wollen und dafür überprüft werden, ggf. nicht zugelassen. Woran es dann lag, dass es zur Nichtzulassung gekommen ist, wird man sicher nicht bis ins kleinste Detail erläutern. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der VS bei einem richtig gefährlichen Gefährder evtl. die Deckung oben lässt und ihm die WBK lässt, in der Hoffnung, dass die Tatsache, dass der Kollege eh unter Beobachtung steht, die drohende Katastrophe verhindert. Jemandem der, sagen wir, nur wegen der Denunziation subversiver Äußerungen aufs Radar gekommen ist und in den Augen des VS keine große Gefahr darstellt, kann man mittels Verfassungsschutzabfrage jedoch ruhigen Gewissens die WBK versagen. Aber wie gesagt, das ist keinesfalls sicher und nur meine persönliche Spinnerei.

  3. @farmer3 Ich weiß nicht, ob ein Drop-In Abzug, gem. der Logic eines Abzugsrahmens der SIG P320 wesentlich werden kann. Gibt halt Gemeinsamkeiten. Auf die Unterschiede habe ich hingewiesen. Ein gewisser Interpretationsspielraum ist jedenfalls da und wenn ich sehe, dass plötzlich Gasröhrchen wesentlich sind....

    Ursprünglich war die Definition der wesentlichen Teile ja mal so gedacht, dass bei Fehlen eines wesentlichen Teils kein Schuss abgefeuert werden kann. Das war so aber auch vorher schon nicht mehr bei jeder Waffe gegeben, jetzt erst recht nicht.

  4. vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

     

     

    Und die Sache mit den Abzugsgehäusen: Wenn jemand in seinem AR 15 oder MR 308 ein Uhl Abzug (komplett im Gehäuse) eingebaut hat, ist das Uhl-Abzugsgehäuse dann plötzlich wesentliches Teil und der Lower nur noch "Hülse"?🤔

     

     

    Wenn man es analog zu Griff/Abzugsrahmen bei SIG P320 \250 betrachtet, wäre diese Schlussfolgerung zunächst logisch. Andererseits bestehen auch Unterschiede. So führt der Rahmen bei der im Leitfaden beschriebenen p250 auch den Veschluss, beim AR übernimmt dies der Upper. Hier kann man sicher die tollsten Sachen zusammenspinnen, wie das mit dem Gasröhrchen. Meiner Meinung nach war mit Gaslauf als wesentliches Teil ursprünglich was anderes gemeint, nämlich der Lauf einer Waffe die für Kartuschenmunition bestimmt ist. Und nun haben wir eine Menge neuer wesentlicher Teile.

  5. Es sei Herrn Herl unbenommen ein anderes Hobby als den Schießsport zu betreiben. Schießen ist ja freiwillig. Allerdings sollte der Mann sich mal fragen, was bei ihm dazu geführt hat, dass er ohne Not solch perfide und totalitäre Argumentationsketten aufbaut. Liegt es an dem, durch den Krieg verständlichen, in Bezug auf Waffen illiberalen Erziehungsstil seines Vaters? Hat dies vielleicht seine Fähigkeit zu individueller Selbstentfaltung gestört?

    Wir werden es nie erfahren. Es sollte Herrn Herl jedoch möglich sein, seinen Hang zu Verboten von vermeintlich nutzlosen oder gefährlichen Hobbies zu Ende zu denken. Es ist einfach zu fordern, anderen etwas zu verbieten, was angeblich "niemand braucht".  Du willst nicht, dass ich eine Waffe habe? Schön, ich möchte nicht, dass du ein Motorrad hast. Ein Boot, eine Angel oder einen Hund.....

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  6. vor 16 Minuten schrieb Waffen Tony:

     

    Rechnungsdatum und gut.

    Selbst das ist doch illusorisch. Wer hebt denn dafür ne Rechnung auf? Die meisten, die im Frühjahr/Sommer 2017 was gekauft haben, werden nicht mal mehr wissen wann genau das war. Wenn das Produktionsdatum aufgedruckt ist und passt, kann man vom rechtzeitigen Erwerb ausgehen. Wer soll das überprüfen oder gar nachweisen?

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  7. vor 7 Minuten schrieb Lavendel:

    falsch - muss sofort!

    Hatte gestern ein sehr sachliches Gespräch mit meiner Behörde, u.a. dann, weil ich einmal dort war auch zu Magazinen und neuem WaffG.

    Alle großen Magazine (d.h. über 10´er bzw. 20´er) sind seit Donnerstag, 20.02.2020 verbotene Gegenstände und gehören ab sofort in einen Schrank-0. Das gilt unabhängig vom Kaufdatum und ob sie nur angemeldet werden müssen oder genehmigt werden müssen und auch das man dazu noch 18 Montate Zeit hat. Das ist eine ganz andere Schiene.

    Wer Bestandsschutz für einen B-Schrank hat, kann diesen nutzen. Bei Bestandsschutz gilt der alte B-Schrank als ausreichend. Wenn der alte B-Würfel kapazitätsmässig nicht ausreicht und man neu kaufen muss - dann 0.

    Haben die das ernsthaft gesagt? Das Gesetz tritt doch insgesamt erst im September in Kraft. Die Magazine werden ja auch weiterhin verkauft

    • Wichtig 1
  8.  

     

    vor 26 Minuten schrieb Flohbändiger:

    Na aber selbstverständlich. Wenn Magazine künftig in Anlage 2 - Abschnitt 1 zum WaffG aufgeführt werden, gelten Sie als verbotene Waffen, denn genau so lautet die Einleitung von diesem Abschnitt.

     

     

    OK, Irrtum meinerseits. Hab den Wortlaut der Anlage nochmal durchgelesen. Wenn die Magazine betreffenden Punkte in die 1.2.4.3ff so und ohne Änderung der Einleitung übernommen wird, ergibt sich eine entsprechende Aufbewahrungspflicht für große Magazine, da sie dann den Waffen gleichgestellt sind. 

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  9. beim Ausbau der umliegenden Straßen bei uns wurden durch die Baufirma immer wieder Stabbrandbomben gefunden. Nicht ganz ungefährlich die Dinger. Die haben die einfach an den Straßenrand gelegt und Polizei oder OA angerufen. Da blieben die Teile manchmal bis zum nächsten Tag liegen bis ein Kampfmittelräumer kommt. In manchen Gegenden liegt noch so irre viel von dem Zeug rum.... Kommt auch immer wieder zu Waldbränden, weil sich durch von "Sammlern" hochgewühlte Leuchtspurmurmeln im Sommer entzünden. Ich kenn da nen Förster, der kann ein Lied davon singen.

  10. vor 16 Minuten schrieb Flohbändiger:

    Dann ließ nochmal § 13 AWaffV genau, in 0er-Schränken dürfen nur ganz bestimmte verbotene Gegenstände aufbewahrt werden, verbotene Magazine sind bei der Aufzählung nicht mit dabei.

    Natürlich nicht, denn Magazine sind von überhaupt keiner Aufbewahrungsvorschrift betroffen. Nur weil ein Magazin jetzt  verboten ist, wird da ja noch keine Waffe, Munition oder wesentliches Teil draus. Trotz intensiver Suche konnte ich keine Vorschrift finden, die ein Magazin, ob klein oder groß, den Waffen oder wesentlichen Teilen gleichstellt. Laut $36 Waffg und AWaff gelten die Aufbewahrungsvorschriften aber eben nur für solche Teile. Möglicherweise wird da noch was entsprechend nachkommen, aktuell aber nicht.

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  11. @Gruger von Magazinen steht da nix. Da angemeldete Magazine unter keine der (bislang) dort aufgeführten Kategorien fällt, müssen sie  aktueller Gesetzeslage auch nicht in den Schrank. Dass Frau und Kind die Dinger nicht besitzen dürfen ist dabei nicht von Belang, auch wenn das eine logische Schlussfolgerung wäre. Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass irgendeine Behörde und vielleicht auch ein Gericht eine derartige Interpretation herbeihalluziniert, wir haben da ja schon einiges erlebt. Aber der Gesetzestext gibt so etwas nicht her.

     

     

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  12. @Josef Maier genauso ist es. Sollte die AWaff was anderes vorschreiben, wär das ne andere Sache, aber so lange steht nur der Gesetzestext zur Debatte. Der besagt nur, dass bestimmte Magazine, sofern nicht vorm 13.7.17 erworben und angemeldet verboten sind. Wenn du die Dinger aufgrund von erwerbsdatum und Anmeldung haben darfst sind sie die eben nicht verboten. Mags sind auch keine wesentlichen Teile oder sonst was, was eingesperrt gehört. Jedenfalls gibt es  in diesem Gesetz keine entsprechenden Passus und auch nichts, was dies implizieren könnte. Man kann sichs auch immer schwerer machen als nötig...

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  13. vor 2 Stunden schrieb erstezw:

    Krude Theorie.

     

    Demnach müssten angemeldete Magazine nicht weggesperrt werden,  nicht angemeldete aber schon.

     

    Glaubst du das wirklich?

    Geht nicht ums glauben, das gibt eigentlich schon der Gesetzestext her. Entweder verbotener Gegenstand, dann Schrank oder eben nicht verboten (...Verbot wird nicht wirksam) dann kein Schrank. Nach Logik in der Sache musst du da nicht suchen. Im BDS- Rundschreiben wurde der Sachverhalt übrigens genauso dargestellt. 

  14. Am 22.2.2020 um 13:18 schrieb EzLord:

    Ich möchte mal folgenden Denkanstoß geben: Jeder, der Magazine meldet, wird auf die genaue Anzahl dieser festgenagelt. Wenn die Behörde dann irgendwann die Aufbewahrung prüfen kommt, dann muss genau die gemeldete Menge an Magazinen auch in den entsprechenden Behältnissen liegen.

     

    Jedes Magazin welches darüber hinaus gefunden wird oder welches beim letzten Umzug abhanden kam, ist mehr als nur ein Problem. Alles Plastik was ihr anmeldet habt ihr genau so aufzubewahren und im Blick zu behalten wie eure Waffen. Auch wichtig für jene, die 30 Magazine melden gehen: Ihr habt besser auch Platz in euren Schränken für all eure gemeldeten Magazine.

    Nö, da die gemeldeten Magazine keine verbotenen Gegenstände und müssen auch nicht speziell gelagert werden.

  15. @highlower es könnte für die korrekte Rekonstruktion der Tat schon wichtig sein. Außerdem würde, falls die Tatwaffe illegal war, sollte das schon so kommuniziert werden, die Leier von der angeblichen Gefahr durch legale Waffen wird dadurch obsolet. Aufgrund der bislang oftmals bei möglicherweise rechtsradikalen Anschlägen recht widersprüchlichen und fragwürdigen Prozesse (NSU,Solingen) sollte doch von denjenigen, die tatsächlich an Aufklärung interessiert sind, auf höchste Transparenz geachtet werden. Und es sollte durchaus Verständnis für Zweifel an öffentlichen Darstellungen bestehen, Grund genug ist jedenfalls vorhanden.

  16. vor 5 Stunden schrieb daimler01:

    So sieht es aus und das Bild hätte ich hier auch nicht veröffentlich !

    Doch! Soll ruhig jeder sehen und ein ein offenes Auge haben, wenn er zum Stand fährt. Außerdem gibt es bestimmt noch genug Leute, die noch nicht realisiert haben, wie wir angefeindet werden. Außerhalb von Berlin, im Brandenburger Umland, dürfte es wohl auch kaum Probleme geben. Wenn Kameraden dann zu einem Berliner Stand fahren, sollen sie wissen was sie ggf. erwartet.

  17. An der Einfahrt vom LLZ in Berlin Spandau hing auf dem BDS-Schild ein Pappschild, sinngemäß: "Schützen, Mörder,AFD, Reichsbürger ihr seid hier nicht erwünscht. Das ist keine Einfahrt für euch!"

     

    Also wird es vermutlich demnächst öfter platte Reifen vor Schießständen geben. Das ist dann der Druck der Zivilgesellschaft-

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