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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. vor 6 Stunden schrieb Tasha Yar:

    Wer vorgibt eine humanistische Bildung zu besitzen muss sich auch daran messen lassen, ganz einfach.

    Gibt er das vor? Oder hat er nur ein geflügeltes Wort in einer toten Sprache benutzt? Hast du von jedem Zitat welches du benutzt das entsprechende buch gelesen?  Und wenn ja, warum hast du es dann nötig hier mit evtl. vorhandener Bildung in bedeutungsarmen Fächern zu prahlen?

  2. Am 15.4.2020 um 07:01 schrieb Tasha Yar:

    Und jetzt mal ehrlich: Wann wurden die und zu welchem Zweck jemals benutzt? War jemand tatsächlich damit auf dem Schießstand oder im Revier? Also ich sicher nicht.

    Was machst du denn mit deinen großen Magazinen? Gibt´s da außer schießen noch ne andere sinnvolle Verwendung? Ich mein, nur so als Staubfänger ist es den Anmelde und Erlaubnisaufwand ja wirklich nicht wert und nen verbotenen Gegenstand als Briefbeschwerer is doch auch nix

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  3. vor 14 Stunden schrieb Hunter375:

    Ein liberaleres Waffenrecht würden die LWB und Möchtegern LWB wohl schon wollen.........

     

    Die Bereits-LWB haben zumindest schon mal den Arsch in der Hose gehabt soweit zu kommen und sind dann in der Regel schon mal zufrieden 

    Ich bin mir da selbst bei manchen LWB nicht sicher. Schließlich ist man ja als LWB privilegiert und das schmeichelt dem Ego. Hab schon so Aussagen von Leuten gehört, 2 Wochen nachdem sie ne WBK hatten: "Kann doch nicht sein das jeder sowas hat"

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  4. vor 15 Stunden schrieb highlower:

     

     

    Hochrangige Funktionäre im Schützenwesen müssen endlich mal eine klare Ansage machen und ihren Standpunkt eindeutig vertreten.

    Machen sie das nicht? Was nützts, wenn´s den Machthabern nicht in den Kram passt?

    Ende letzten Jahres haben die vielen Briefe und Mails, wenn zwar nicht den gewünschten Erfolg gebracht, aber dennoch Aufmerksamkeit erzeugt und den Machthabern ins Gedächtnis gerufen, dass wir noch da sind. Konzentrierte Aktionen dieser Art, zu denen natürlich auch seitens der Verbände aufgerufen werden müsste, würden meiner Meinung nach mehr bringen als wenn ein Funktionär zum xten Mal dem Innenminister sagt, das ihm sein Gesetz nicht passt.

  5. vor 47 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Nur wer sich halt jetzt noch eindeckt, hat ab September für mindestens ein Jahr ein Problem an der Backe.

    Warum für ein Jahr? Ein Jahr lang hat er doch eben kein Problem und kann die Dinger doch sogar noch nutzen. Das Problem entsteht doch frühestens in einem Jahr nach September/20. Und wenn im August noch ein Antrag beim BKA gestellt wurde, gilt die Schonfrist sogar noch bis zur Ablehnung. Keine Ahnung wie lange das dauern kann....   Erst nach einem ablehnenden Bescheid müsste ich doch dieses Magazin der Polizei übergeben. Oder irre ich mich?

  6. vor 19 Minuten schrieb micky123:

    Die BKA Geschichte mit den Laserpointern ist auch über mich gelaufen.

    Worum ging es da?

    vor 19 Minuten schrieb micky123:

    Ich habe da ein extrem dickes Fell siehe auch meine Bausätze für Slams und meinen Schriftverkehr mit dem BKA.

    Was ist da draus geworden? Gibt es da irgendwas rechtsverbindliches?

  7. vor 18 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Falsch, siehe Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2

    ...

    6. Erlaubnisfreie nichtgewerbsmäßige Herstellung

     

     

     

    6.1

     

    Munition.

     

    Von Armbrüsten steht da nix. Also nur mit Erlaubnis nach § 26 WaffG !

    Korrekt, betrifft aber nicht die "normalen" Schießstätten der Schützenvereine.

    d.h. eine gewerbliche Herstellung ist erlaubnisfrei möglich, aber privat ist eine Erlaubnis nötig. Auch, wenn zum Beispiel im Rahmen eines Schulprojekts oder auch privat eine einigermaßen schussfähige Armbrust gefertigt würde, wäre dies illegal? 

  8. Am 20.3.2020 um 15:57 schrieb Sachbearbeiter:

     

     

    Ansonsten ist die Armbrust aber (bis auf das Mindestalter und die nichtgewerbsmäßige Herstellung) vom WaffG ausgenommen.

    Was genau meinst du mit "...nichtgewerbsmäßige Herstellung   vom WaffG ausgenommen"?

  9. Am 17.3.2020 um 14:46 schrieb micky123:

     

    Es muß doch immer sichergestellt sein das die Bevölkerung seine Staatsgewalt in ihre Schranken verweisen kann.

    Das dürfte schon aus wirtschaftlichen Gründen schwierig werden....mein Gott wenn ich dran denke was die für son Panzer aufrufen...

     

    Mal abgesehen davon, dass das auch aus anderen Gründen völliger Blödsinn ist. Bei genauer Überlegung ist das mit dem staatlichen Gewaltmonopol nämlich gar nicht so übel. Nur sollte sich der Staat auch an verfasste,rechtsstaatliche Prinzipien halten. Dazu ist die Gewaltenteilung hilfreich. Nur gerade mit der ist in diesem Land was im Argen. Das hat auch der EuGH letztes Jahr festgestellt,seitdem ist es,aus jenem Grunde, deutschen Staatsanwälten nicht mehr gestattet europäische Haftbefehle auszustellen.

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  10. vor 23 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Eigentlich gut. Auf der anderen Seite wirst Du als Bürger verknackt, wenn Du die Gesetze nicht bis zur dritten Stelle hinter dem Komma kennst und einhältst. Da kommst Du dann nicht durch mit "moment - ich google nochmal nach". 

    Und auf der ganz anderen Seite macht es nix, wenn derjenige, der die Gesetze anwenden soll,gar keine Ahnung davon hat

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  11. vor 23 Minuten schrieb highlower:

    Einfach mal die Waffenbehörde befragen und nicht das Forum, wenn man eine halbwegs rechtssichere Auskunft und keine Deutung der Kristallkugel haben möchte.

    Von der Waffenbehörde kriegst du auch keine Rechtssichere Beurteilung, allenfalls deren Meinung. Im Zweifelsfall könnte es dafür irgendwann mal einen Feststellungsbescheid geben, wenn ihn jemand fordert. Bis jetzt sind das 2 Magazine und der koppler ist nirgendwo im Gesetz aufgeführt. Auch die mögliche Schusszahl bleibt ja bei 10 bzw. 11, da mehr Schüsse eben nocht ohne nachzuladen möglich sind. 

  12. vor 9 Stunden schrieb Shiva:

     

     

    Tacticooler Quatsch ist zum Beispiel wenn die Leute nicht nur ins leere Patronenlager gucken, sondern noch mal aufwendig mit dem Finger im Magazinschacht wühlen, dann das Patronenlager erfühlen, während 15 Leute in der Squat darauf warten, dass sie endlich schießen dürfen...

    beim G3 beim Bund früher üblich, bei .223 musste für sowas aber sehr dünne Finger haben

  13. Die theoretische Prüfung war eher knapp, keine 20 Fragen, wenn ich richtig in Erinnerung habe. Für die Praxis, prüfe, ob deine Magazine, wenn sie mit 10patronen gefüllt sind auch in die geschlossene Waffe passen. In die meisten passen 11 rein, aber nur mit 10 gehen sie zu laden. Ich hatte aber aucj eins, da gingen mit ach und Krach 10 Patronen rein, das ging dann bei geschlossenem Verschluss nicht einzuführen. Ist dann natürlich blöd. Ich schreibs deshalb, weil man ja sonst sein Magazin meist in die Waffe schiebt, wenn der Verschluss offen steht. 

    Ansonsten war weder die Praxis noch die Theorie kompliziert. Du kriegst ja dort auch erstmal alles erklärt. 

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