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vor 15 Minuten schrieb karlyman:
Mit dem Threadthema des "Rückkaufs" Kleiner Waffenscheine in einem hessischen Landkreis haben sie allerdings überhaupt nichts zu tun.
da hast du natürlich recht
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vor 11 Stunden schrieb Frank222:
Waffen waren nicht im Überfluss vorhanden.
Das ist ne ganz andere Geschichte. Mangel war ja überall. Bedeutet aber in keinster Weise, dass Jäger grundsätzlich keine Waffen zu Hause hatten. Wie @Waffen Tony schrieb, gab es sowohl den Privatbesitz, als auch die Leihgabe vom Jagdkollektiv. Eine Aufbewahrung bei der Polizei, wie hier gern behauptet, ist mir nicht bekannt und wie Waffen Tony schrieb, gabs die wohl auch nur in den Anfangsjahren. Ob der eine oder andere Jäger vielleicht keine eigene Waffe zu Hause hatte kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber die weit verbreitete Mär von den grundsätzlich zentral aufbewahrten Waffen wird dadurch nicht untermauert.
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vor 2 Minuten schrieb Astanase:
Der ideale IM. 😉
Das weiß ich nicht. Aber dass jemand automatisch als vertrauenswürdig eingestuft wurde, nur weil er IM ist, glaubst du hoffentlich selber nicht.
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Am 5.10.2020 um 07:26 schrieb Frank222:
Halbwahrheiten
Nun, das si,d deine Informationen, ich hab andere und das waren keineswegs irgendwelche Funktionäre. Einer ist Arzt, einer war Förster, einer, den werd ich mal genauer Fragen war noch recht jung. Die Waffen waren möglicherweise kein Eigentum, sondern, wie du sagtest Kollektivwaffen, wurden aber dennoch zu Hause gelagert. Was die Mun betrifft, so wurde die nur sehr begrenzt ausgegeben, das ist auch meine Info. Auch wurde geschaut, dass Mun Verbrauch und Abschüsse nicht in Missverhältnis standen. Hülsenrückgabe kann aber nicht immer üblich gewesen sein. Oft haben wir als Kinder welche abstauben können, Papphülsen vom Schrot und auch mal welche aus Messing. Aus der Zeit kannte ich 3 Jäger, einmal besagter Förster, dann der Vater eines klassenkameraden und noch einer, der war hauptberuflich Hausmeister in einem Hotel, also auch kein Funktionär.
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vor 9 Stunden schrieb Andrè1:
Wer redet denn von Stasi? Eines kann ich Dir aber versichern, Systemkritiker waren das nicht!
Weiß ich nicht so genau. Es ging mir darum, dass sich hier hartnäckig daa Gerücht hält, dass Jäger im Osten ihre Knifte bei der Polizei lagern mussten. Ich sage nur,mir ist kein solcher Fall bekannt. Obwohl ich Jäger kenne, die es damals schon waren. Drum frag ich ja, ob irgendwer was vorbringen kann, was diese Behauptung stützt. Bislang offenbar nicht. All das ist kein Grund, Jäger die ihr nicht mal kennt als DDR Systemlinge zu verunglimpfen.
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vor 13 Minuten schrieb Sal-Peter:
Ich bin inzwischen knapp über 50 und kannte zu DDR-Zeiten keine Jäger persönlich. Also in meinen ersten 20 Lebensjahren.
ABER ich habe später eine Tochter eines DDR-Jägers kennengelernt, die mir bestätigte, dass ihr Vater die Jagdwaffen und die Munition jeweils von der Polizei hoilen musste und wieder hinbringen. Und dass die Waffen kein Privateigentum gewesen wären, sondern dem Jagdkollektiv gehört hätten. Nach der Wende hätte ihr Vater dann "seine" Waffe incl. Optik gekauft.
Anscheinend hat es aber AUCH Jäger gegeben, die ihre Waffen nicht jedes mal zurückgeben mussten. Einige ganz wenige. Besonders zuverlässige. Und natürlich die Bonzen (das weiß ich von einem Ex-DDR-Staatssekretär, der mal mein Chef war, aus eigenem Mund).
Vor Gericht "Hörensagen" - aber urteile selbst.
vor 13 Minuten schrieb Sal-Peter:aber urteile selbst.
Zitatdarum geht es mir nicht. Es ist nur , dass mir persönlich kein einziger Fall bekannt ist, wo es so lief. Und ich kenne einige Jäger , die zu DDR-Zeiten auch schon Jäger waren. Und in deren Namen verwehre ich mich gegen irgendwelche pauschalen und unbegründeten Stasivorwürfe. Wenn die Tochter deines Bekannten andere Erkenntnisse hat, will ich die nicht in Zweifel ziehen. Aber da dieses, für mich immer noch Gerücht, ja durchaus von Interesse zu sein scheint, werde ich mich mal bei den älteren Jägern in meiner Umgebung schlau machen. Vielleicht kann ja irgendwer zur Aufklärung beitragen
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vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:
aus Erfahrungsberichten
also Hörensagen...
naja, nix für ungut und ich weiß ja, dass du es gut meinst und dass die Gefahr vor der du warnen willst durchaus real ist. Ich habe von den Geschichten, Waffe muss der Jäger bei der Polizei lagern, des öfteren gelesen. Allerdings noch nie irgendwas belastbares dazu gefunden und die Erfahrungen bekannter Jäger decken sich damit nicht. Daher würde mich ernsthaft interessieren, ob da mehr als Scheißhausparolen hinter stecken.
Natürlich ändert das nix an dem Ungemach und den vielen daraus resultierenden Problemen die uns durch grünlinke Politik und noch viel mehr dem spalterischen Verhalten von Schützen und Jägern drohen, wenn es diesen Pol Pot Jüngern gelingt, uns, die wir eigentlich gleiche Interessen haben, zu entzweien.
Aber, das Verbreiten von Gerüchten, die sich eventuell als falsch erweisen, kann auch dem Gegner in die Hände spielen.
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vor 23 Minuten schrieb 6/373:
Die dürften wohl auch einen sog. Webfehler im Revers gehabt haben.
Ist zunächst mal ne Behauptung. Zumal mir kein eiziger bekannt ist, der sein Gewehr auf der Polizeiwache hatte. Ich kenne dieses Gerücht nur aus dem Internet und auch nur von Leuten, die damals nicht dabei bzw. keine Jäger waren. Es können ja nicht alle Jäger bei der Stasi gewesen sein. Zumal eine Tätigkeit als IM nicht zwangsläufig mit besonderem Vertrauen seitens der Regierung belohnt wurde, es waren ja schließlich auch viele bei Horch ind Guck, die Dreck am Stecken hatten und daher erpressbar waren. Aber ich frage einfach mal: kennt denn hier irgendwer einen Jäger,der damals seine Kanone bei der Polizei verwahren musste persönlich oder war selbst betroffen? Oder hat irgendwas belastbares zu bieten, was dieses Gerücht untermauern könnte?
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vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:
Der saarländische Dachdeckergehilfe oder der Strauß - Intimus vom Tegernsee?
Nun, die kenne ich nicht persönlich. Aber ich kenne mehrere, die schon vor der Wende Jäger waren. Die hatten ihre Waffe zu Hause. Einer hatte sogar nen Drilling. Mir ist allerdings keiner bekannt, der seine Waffe bei der Polizei holen musste. Es gab übrigens auch damals schon sowas wie Wildunfälle, wo der Jäger dann eingreifen musste.
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vor 5 Stunden schrieb Astanase:
Da es die seit ner Ewigkeit nicht mehr gibt, muss man sogar nicht mal drüber schreiben
Woe kommst du auf das schmale Brett? Wenn ich mich dreimal umbenenne gibts mich dann auch nicht mehr?
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vor 19 Stunden schrieb Fussel_Dussel:
dass es vor gar nicht langer Zeit eine Republik gab, in der der verehrte Jäger seine Büchse bei der Polizei leihen konnte.
Wo soll das gewesen sein? Selbst in der DDR hatten Jäger ihre Waffe zuhause, zumindest die, die ich kenne. Allerdings musste Mun recht bürokratisch abgerechnet werden.
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Pure Symbolpolitik, typisch für Grüne und Linke. Kein Wunder, dass die irgendwas nützliches voranbringen lann man von den intellektuellen Minderleistern ja auch nicht erwarten.
Grüne aus Hessen...waren die nicht mal so besonders kinderlieb?
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vor 59 Minuten schrieb JägermitHut:
3 Posts vorher schrieb ich, dass ich ein Magazin ohne dazugehörige Waffe angemeldet habe.
Ich hätte schwören können, dass da "alter Altbesitz" stand
vor 13 Minuten schrieb Raiden:wenn selbst auf dem BKA-Antragsformular ein Feld "Sammlung ehemals freier Teile" zum Ankreuzen vorhanden ist?
du meinst sicher sonstige Verwendung, das könnte klappen
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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:
Sie könnte natürlich auch eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Ohne entsprechende Waffe auf ihrer WBK? Wo soll da das Bedürfnis sein? Aber gut, Versuch wärs wert.
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Es ist schön zu lesen, dass es mit der Meldung von Altbesitz de luxe und auch mit den beim BKA so wenig Probleme gibt. Ich habe meinen vor Stichtagsbesitz auch gemeldet, aber noch keine Antwort. Wird wohl noch in der Post sein. Was die Ausnahmegenehmigung vom BKA betrifft, bin ich nicht so optimistisch. Da meine Frau und ich uns einen Schrank teilen, hätte sie ja dann Zugriff auf den verbotenen Gegenstand. Und das wäre eine Katastrophe für die nationale Sicherheit. Das ein paar Monate ältere Magazin ist ja zum Glück nicht so gefährlich und darf sich weiterhin frei im Schlafzimmerschrank bewegen. Aber das Jüngere werde ich dann wohl in Geschenkpapier verpackt auf der Polizeidienststelle abgeben. Oder sollte ich lieber einen Streifenwagen rufen und das böse Stück verhaften lassen?
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vor 5 Minuten schrieb LordKitchener:
Da gab es zahlreiche Meldungen in den Massenmedien.
Na dann ist natürlich jedweder Zweifel unangebracht
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vor 13 Stunden schrieb joker_ch:
wie schafft man ein Stg zu bauen das sich nur für langsames Sportschießen eignet
Auch nur bedingt. Ein Kumpel hat das 243, meiner Meinung nach sportlich komplett untauglich. Fängt beim Abzug an.... Nichts kann er damit auch nur im Ansatz konkurrenzfähig zu meinem ProArms schießen und er ist jetzt kein vollkommen unfähiger Schütze. Und das ProArms ist auch keine ausgefeilte Superpräziknarre.
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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:
Altbesitz ist ein toller Grund. Mehr braucht es nicht.
für §40? Das klappt beim BKA? Vor einiger Zeit wurde hier mal was reingestellt, da wollten die gern sowas wie "bedeutende internationale Wettkämpfe" als Grund haben. War glaub ich im Nachbartread. Aber wenns so einfach ist...
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vor 4 Stunden schrieb JägermitHut:
Ich habe ein nach dem Stichtag erworbenes Magazin beim BKA gemeldet und mir wurde der Umgang genehmigt.
Was hast du als Bedürfnisgrund angegeben? Internationale IPSC Wettkämpfe? Wie musstest du die nachweisen?
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vor 18 Stunden schrieb Schwarzwälder:
Blöd ist es halt, wenn über Online-Käufe irgendwann ein Erwerb NACH diesem Stichtag rauskommen sollte...
Wie das? Steht da irgendwo vermerkt, dass es sich bei dem nach Stichtag erworbenen Magazin ausgerechnet um das angemeldete Magazin handelt? Wäre es nicht denkbar die später erworbenen Magazine rechtzeitig veräußert oder entsorgt zu haben und gerade diese alte Magazin irgendwo so erworben zu haben?
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vor 15 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:
Durchaus ehernwert, wenn man sich selbstlos als Versuchskaninchen zur Verfügung stellt.
find ich doch auch
vor 15 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:Deutsche Gerichte; Entscheidungen. Weder Recht noch Gerechtigkeit.
hat ja damit ersmal nix zu tun, umso besser, wenn jemand freiwillig damit Erfahrungen sammelt
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Ich weiß nicht was ihr euch aufregt, einer muss es ja machen. Und wenn Schwarzwälder und vielleicht noch andere so nett sind und Erfahrungen sammeln, vielleicht sogar gerichtliche Entscheidungen herbeiführen, die mir bei der Entscheidung meiner weiteren Vorgehensweise helfen, dann bin ich doch dankbar und mecker nicht.
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vor 22 Minuten schrieb Raiden:
Dann kann das Magazin aber 11 Patronen aufnehmen und das Verbot gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Punkt 1.2.4.4 greift.
Das wäre ein Problem. Denn die 11 krieg ich in jedes 10er Magazin in .223 rein, das ich bisher in der Hand hatte (PMAG, OA, diverse Blechdinger)
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vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:
Kurz nachgedacht, fällt einem auf, dass dies eben die bereits im Patronenlager befindliche Ptrone einschließt
1 im Lauf und 10 im Magazin. Macht 11 ohne nachladen. Das ist das damit erlaubte Maximum.Ja was denn sonst. Es geht darum, dass dies mit einem 10er Magazin, in das 11Patronen rein passen, welches sich aber bei geschlossener Waffe nicht laden lässt, nicht möglich ist. Das sollte auch so da stehen und so gemeint sein. Denn dann würde mit den 10er Magazinen nicht das Risiko bestehen, dass irgendein Schlaumeier kommt und feststellt, dass ja 11 Murmeln reinpassen.
Jagdmesser zum Führen, welche Probleme könnte es hier geben?
in milit. Blankwaffen u. Bajonette
Geschrieben
In den sog. Messerverbotszonen, von denen noch niemand weiß wo die sind. Da ein <4cm Messer zu gar nichts zu gebrauchen ist, empfiehlt sich als Messer für alle Gelegenheiten (also Pakete öffnen, Kabelbinder durchschneiden, Pizza oder Apfel teilen) ein Messer mit nicht feststehender Klinge. Das umgeht die Problematik mit dem normalen Gebrauchstaschenmesser plötzlich in der Messerverbotszone zu stehen und zumindest die Zuverlässigkeit zu riskieren.