Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.540
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von sealord37

  1. In einem Schreiben an BDS Einzelmitglieder stand das ähnlich drin wie hier von Bautz geschrieben. Für die Meldung soll es demnächst Formblätter geben. Was mir nicht klar ist, wie ist es in der Zwischenzeit zu handhaben? Angenommen ich plane meine Magazine erst im Sommer 2021 zu melden, weil ich zunächst dem Umgang in der Praxis mit den Meldungen sehen will. Kann ich die Magazine zwischenzeitlich nutzen? Müssen die Magazine, die ja wenn ich sie bis 9/21 melde keine verbotenen gegenstände sind, von heut an bis zur erfolgten Meldung in den 0/1er Schrank?

  2. Etwas leuchtet mir nicht ein: große Magazine muss ich bis 20.09.21 melden, solange kann ich sie erstmal ohne Sanktionen weiter besitzen. Wie sieht es in der Zwischenzeit mit der Benutzung aus? Darf ich erst ein gemeldetes Magazin mit auf den Stand nehmen oder bis September 21 auch ein noch nicht gemeldetes? Immerhin gibt es ja noch nicht einmal das Meldeformular

  3. Mir ist ein Fall bekannt, wo 2 Familien in den Urlaub fliegen wollten. Einer hatte versehentlich seine illegal besessene Kanone in der Tasche ( Handgepäck) vergessen. Die Strafe damals war glaub ich irgendwas um 4000DM und die ganze Truppe hat natürlich den Flug verpasst. Durften dann am nächsten Tag ,nach gründlichenr Leibesvisitation aller, aber dann doch fliegen. Das war jedoch von 9\11, seitdem dürfte sich viel geändert haben.

  4. Wenn es eine erneute Änderung des Waffg gibt, werden die freiheitsfeindlichen Kräfte in unserem Land auch wieder versuchen weitere Rückschritte einzubauen. Man kann froh sein, dass die jüngstem Ereignisse in Thüringen und in der Welt zunächst die äußerst tragischen Ereignisse in Roth und Starnberg überschattet haben.

  5. vor 9 Stunden schrieb Sal-Peter:

    Doch, den gibt es. Das Gesetz ist in Teilen nicht verfassungsgemäß (Rückwirkung) und unser Bundespräsident ist Volljurist. Wenn er hier keine Zweifel anmeldet, sollte er seinen Semesterbeitrag mit Zins und Zinseszins zurückverlangen.

    Glücklicherweise würde nie ein Politiker in unserem Land offen gegen Gesetze verstoßen, Wahlen rückgängig machen, Grenzen öffnen, oder die Energieversorgung des Landes zerstören

    • Wichtig 1
  6. Am 8.8.2019 um 21:07 schrieb Schwertmaid:

    Mündungsbremse zur Rückstoßminderung oder um auf Distanz das Geschoss "sauber" aus der Mündung zu bekommen?

     

    Ich habe mir auf meine RPR .308 eine Mündungsbremse mit "Redirect" geschraubt... sowas:

    https://www.maximtac.de/muendungsbremse-5-8x24--gewinde-3-kammer-sound-redirect-kaliber-308-300-win-mag.html

    bist du mit der Bremse zufrieden? Ich tu mich bei so Chinabilligzeug immer etwas schwer, besonders wenn es ein Teil ist, wo ne 950m/s schnelle Murmel durchfliegen soll

  7. vor 3 Stunden schrieb Commerzgandalf:

    Da stellt sich natürlich die Frage, wozu schreibt man die Anzahl der Gewehrhalterungen auf? Ist doch egal, wieviele Halterungen da drin sind. In dem Schrank wird soviel gelagert, das die Tür gerade noch zu geht.

     

    Vielleicht wollte sie wissen, wieviele Gewehre darin sicher, also ohne umzufallen, Platz haben. Bestimmt hat sie sich um die Unversehrtheit wertvoller Waffen gesorgt. Sehr lobenswert!

    • Gefällt mir 1
  8. vor 8 Stunden schrieb omnius:

    "Hauptverdächtiger Stephan Ernst soll Wahlkampf für AfD gemacht haben". 

     

    Genug Mitglieder oder Wähler der AFD sind LWB, wenn die sich auch entscheiden richtig los zu legen, wie sie jedem polternd erzählen dann ist die Kacke für uns noch mehr am dämpfen. Einige haben aus der Geschichte nichts gelernt. Ihr wollt es einfach nicht wahrhaben mit diesem Klientel wird es für die Waffenbesitzer bergab gehen...

    ist das ne Art Stockholmsyndrom oder glaubst du ernsthaft was du da schreibst?

    • Gefällt mir 4
  9. Ich hatte bislang nur eine Kontrolle vor Ausstellung der WBK. Der SB hat eine Polizistin vorbeigeschickt um zu kontrollieren, ob unser, von meiner Frau und mir, gemeinsam genutzter Schrank den Aufbewahrungsvorschriften entspricht. Das ganze auch unangekündigt. Die Beamtin holte zwei Zettel raus und wollte sich eine 9mm Pistole, einen .357er Revolver und eine SLB zeigen lassen. Wir haben ihr dann  erklärt, dass wir noch nicht mal eine  WBK haben und die aufgelisteten Waffen lediglich von uns beantragt worden waren. War ihr offenbar falsch mitgeteilt worden. Sie hat sich dann das Typenschild vom 1er Schrank angesehen, die Gewehrhalter gezählt und aufgeschrieben und sich verabschiedet. Zwei Tage später lagen unsere WBKs im Briefkasten.

     

    Frage an die Experten: Da hier soviel über die Lagerung und Verpackung von Munition geschrieben wurde, muss ich denn für jede Patrone die Originalschachtel haben? Meines Wissens ist es doch auch nicht verboten handgeladene Mun zu besitzen, die man z.B. von einem Wiederlader bekommen hat. 

  10. vor 26 Minuten schrieb NO357:


    Hört man ja praktisch täglich, dass schwarze Polizisten unbewaffnete Weiße erschießen. Immer diese Rassisten... emoji2957.pngemoji21.pngemoji849.png


    Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk
     

    Dass man nicht täglich von hört, heißt nicht, dass es nicht passiert. Mühli hatte Südafrika erwähnt und es war auch nicht ausschließlich von Polizisten die Rede.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.