Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.541
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von sealord37

  1. vor 38 Minuten schrieb steven:

    Ich war öfter beim Personenschutz mit der MP5k im Koffer in Supermärkten. Falls ich mal darauf angesprochen wurde, reichte eine kurze Erklärung und/oder mein Dienstausweis aus.

    Mag ja sein, nur was nützt dir das, wenn du privat eine Waffe tragen würdest. Es ging ja hier darum mit Waffenschein privat bei allerlei Gelegenheit mit dem Ding unterwegs zu sein. Und wenn ein Laden oder eine Bank oder ein Busunternehmen keine Waffen bei sich haben will, dann untersagen sie das eben. Natürlich ist das alles viel einfacher, wenn beim Zoobesuch Anton Hofreiter vor dir herläuft. 

    • Gefällt mir 1
  2. vor 29 Minuten schrieb stefan17:

    Welche sind denn die zahlreichen Probleme?

    Geschäfte zu betreten, Banken, Restaurants, Kino, öffentlicher Nahverkehr, Kneipe, öffentliche Veranstaltungen etc. - alles Sachen wo du als Polizist im Dienst mit Waffe hin kannst. Privat passt das meist nicht so gut zusammen. Und wo das noch nicht reglementiert ist, würde dies passieren sobald es ein Thema würde.

     

    vor 34 Minuten schrieb stefan17:

    Du kennst also meine Funktion?

    Nein, aber du schreibst über eine dienstliche Nutzung. Du wirst ja wohl zugeben müssen, dass das was anderes ist als eine Private. Siehe die oben genannten Punkte. Wenn man das alles ausklammert, bleibt auch nicht mehr viel übrig wo man noch sinnvoll seine Waffe mitnehmen könnte.

    • Gefällt mir 2
  3. vor 37 Minuten schrieb stefan17:

    Der Unterschied ist dann, dass ich im Dienst noch eine weitere Funktion habe.

    Eben!

     

    Hier geht es aber um Stevens Antwort auf meine Frage

    Zitat

    Würdet ihr wirklich gern ständig mit so einem Teil rumlaufen?

    Und da ist natürlich ein "aber im Dienst" offensichtlich fehl am Platze. Denn es geht ja nicht darum, ob es wirklich wünschenswert ist außerhalb dienstlicher Pflichten mit solchem Ballast rumzulaufen. Dass es möglich ist ohne sich ein Bein zu  brechen, hat niemand bezweifelt. Aber die zahlreichen Probleme wurden ja auch bereits aufgeführt. Ne Kanone ist eben kein Verbandskasten. 

  4. vor 10 Minuten schrieb erstezw:

    Du hast offenbar noch nicht gehört, dass es Beruf gibt, bei denen

    Hier ging es aber ursprünglich darum, privat Waffen zu tragen. Schon deshalb ist der Einwurf "ich hab aber im Dienst...." völlig fehl am Platze

  5. vor 2 Stunden schrieb steven:

    Dienstzeit ..... Befehl

    ich habe gehört, dass es Feuerwehrmänner gibt, die in ihrem Dienst mit Schutzkleidung und Helm rumlaufen, in ihrer Freizeit aber kaum den Wunsch verspüren sich derart zu schützen. Obwohl ja auch zu Hause mal spontan das Bett in Flammen stehen könnte. Nicht mal beim grillen ziehen die sowas an. 

    • Gefällt mir 5
  6. vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

    Das ist immer noch einzig und allein die Aufgabe der Behörde

    Die Behörde entscheidet ja auch-meist negativ.

     

    Wobei mich auch mal interessieren würde, warum alle so geil auf einen Waffenschein sind. Ich meine, wenn ich ohne großen Aufwand und Kosten sowas bekommen könnte, würde ich ihn auch nehmen. Liegt ja kein Loch. 

    Aber dann auch wirklich bei jeder Gelegenheit ne Kanone führen? Neee! Im Sommer bei 30° in kurzer Hose das Ding um....ich hab gern wenig, was ich rumschleppen muss, das Handy ist da mitunter schon zu viel. 

    Also wenn keine Notwendigkeit besteht, dann häng ich mir doch nicht nen Kilo extra um. 

    Würdet ihr wirklich gern ständig mit so einem Teil rumlaufen? Wie wäre das, wenn ihr den Waffenschein bekommen könntet, mit der Maßgabe dann immer eine Waffe tragen zu müssen? Weil ja besonders gefährdet und so. Wär das dann immer noch erstrebenswert? Zusätzlich entstehende Probleme wie Hausrecht, Biergarten, Bank wurden ja schon genannt. 

    Natürlich gibt es Personen, die tatsächlich einen Waffenschein bräuchten und auch kriegen sollten, aber die sind, aufgrund ihrer Situation, eher zu bedauern.

    • Gefällt mir 4
  7. vor 7 Minuten schrieb chapmen:

    war schon etwas wild-west

    Teilweise immer noch. Ich hab zwar noch keine gesehen, aber mir wurde berichtet, dass die Schatzsucher immer noch recht aktiv sind. Sorgt leider immer wieder für Waldbrände, wenn Leuchtspurmun ausgegraben und liegen gelassen wird.

  8. vor 30 Minuten schrieb karlyman:

    Im Umkehrschluss lässt es sich einer Personengruppe, die notwendigerweise geladene Feuerwaffen in diesem Bereich führen darf, aber eben auch nicht verwehren.

    Natürlich nicht, aber in welchem Umfang wird denn das überhaupt genutzt? Also direkt mit geholsterter KW zur Jagd fahren? Ich bin ja erst seit kurzem Jäger, war aber auch früher schon öfter mit zur Jagd, gesehen habe ich noch nie, dass jemand mit geholsterter Waffe kam. Wenn, dann ist das Ding im Rucksack und wird rausgeholt, wenns gebraucht wird oder eben auch nicht. Aber sich noch irgendwelchen unbequemen Trödel umhängen und damit auf die Kanzel klettern, das dürfte die Ausnahme sein.

  9. vor 4 Minuten schrieb LordKitchener:

    Jägern generell das Führen einer KW zur SV im Revier zu verbieten:

    Ich bezweifle, dass der Gesetzgeber, bei  der Möglichkeit für Jäger eine geladene Kurzwaffe bei der Jagdausübung zu führen, in erster Linie die Selbstverteidigung im Sinn hatte. Kleiner Tip: der Jäger bekommt in der Regel 2 Kw´s genehmigt. Die Idee dahinter, eine für den Fangschuss und eine für die Bau und Fallenjagd. 

  10. vor 21 Stunden schrieb lemmi:

    Wenn das Magazin keine Patronen mehr Aufnehmen kann, weil es unbrauchbar ist, kann es auch kein verbotener Gegenstand mehr sein

    Zumindest ist die Unbrauchbarmachung nicht verboten, das steht ja eindeutig im Gesetz. 

     

    Mal ne andere Frage: Hat schon jemand ein Magazin bei der Polizei abgegeben? Es steht ja geschrieben, dass man das Mag. auch einer x-beliebigen Polizeidienststelle überlassen kann. Also einfach dort klingeln und der völlig ahnungslosen Beamtin, die na diesem Tage gerade Dienst hat ein Stück Plastik in die Hand drücken. Vielleicht noch mit Schleifchen drum oder in Geschenkpapier eingewickelt, damit es während des Transports nicht zugriffsbereit war. 

    Meister Tippel bei der nächsten Verkehrskontrolle würde vermutlich auch nicht schlecht staunen, wenn man mit dem Führerschein ein Magazingehäuse rüberreicht und nach ner Quittung fragt. Hat das schon jemand von euch durch?

  11. Genau, in der Situation ist man leicht angreifbar

     Ob eine geführte KW da was nützt weiß ich nicht. Bin mir aber sicher, dass nicht allzu viele davon überhaupt Gebrauch machen würden. 

    Interessanter finde ich, wie das überhaupt passieren konnte. Die Täter müssen doch genau gewusst haben, wo der Jäger mit seinem Fahrzeug parkt. Aber woher konnten die das wissen? 

  12. Geladene Waffe ist bei der Jagdausübung erlaubt, weil normalerweise unabdingbar. Pirsch ist eine Jagdart. Zum Sitz und zurück zum Auto wird gepirscht, denn man kann ka durchaus Anblick haben, bzw. hat ihn garantiert wenn die Waffe ungeladen ist. Lernt man übrigens in der Jagdausbildung. Das ist auch absolute plausibel und mir ist auch nicht bekannt, dass irgendwer schon mal ein Problem deswegen hatte.

    • Gefällt mir 5
    • Wichtig 2
  13. vor 9 Stunden schrieb boarhunter416:

    wenn die Grünen an die Macht kommen

    werden auch die sich wieder in Richtung Realität bewegen müssen. Keine Partei hat in den letzten Jahrzehnten den Kurs, den sie auf ihren Fahnen stehen hat, in einer Regierung durchziehen können. Immer entfernen sich Regierungsparteien von den Positionen ihrer Hardliner. Und dass die Union auf dem zweiten Platz oder gar in der Opposition dauerhaft mit ihrem Angebiedere an die Grünen weitermacht, halte ich auch für unwahrscheinlich. Das Ergebnis sehen die ja. 

  14. vor 4 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    niemand wird z.B. für das Tragen von Hosen mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht, obwohl leider beim Herstellungsprozess irgendwo zwischen Baumwollfeld und/oder Ölfeld

    noch nicht

     

    vor 5 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Wenn man alles über zehn Stufen mit einem angeblichen Opfer verbinden will, dann kann man freilich alles verbieten. Schlimmstenfalls muss einfach das Klima herhalten

    warts ab, ist noch nicht September

     

    vor 5 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    unerfreulichen Verhältnisse beim Handel mit Betäubungsmitteln kommen ja im Gegenteil zu einem großen Teil gerade daher, weil dieses Geschäft durch sein Verbot eben Kriminellen überlassen wird und deren Gewinnmargen so geschützt werden

    das ist richtig und bekannt. Aber selbst bei Legalisierung müssten, wie ich schon schrieb, die Bedingungen auf dem gesamten Markt angepasst sein. Sonst bleibt das Problem, dort wo verboten, bestehen.

  15. vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    offensichtlich natürlich Betäubungsmittel

    Wobei das zu kurz gegriffen ist. Wäre vielleicht gültig wenn die Drogen legal und von kontrollierter, bekannter Quelle und auch nur daher kämen. Anderenfalls wären die Drogendelikte zwar hier opferlos, aber da wo sie angebaut, hergestellt und transportiert werden nicht. Es müssten dann auch auf dem gesamten Markt annähernd gleiche Regeln gelten. Streng genommen gilt das natürlich für alle Produkte und so ist dann natürlich auch der Konsum von Legalem, also wirklich allem ggf. nicht mehr opferlos.  

  16. vor 8 Stunden schrieb Bounty:

    nicht diesen Teil der Bürger im Vorfeld ein Tat immer erkennen kann und man es eben auch nicht auf "Versuch und Irrtum" ankommen lassen will, verbietet man es eben für alle

    Ja das ist so üblich. Man hat was getan, kann natürlich nicht alle Verbrechen verhindern und sich trotzdem gut fühlen. Auch wenn, hier wieder der Bezug zum WaffG, mit dieser ungezielten Art von Gesetzgebung minimaler Effekt bei maximaler Einschränkung erreicht wird. 

    • Gefällt mir 1
  17. vor 8 Stunden schrieb Bounty:

    Bitte mal ein Beispiel für opferlose Straftaten! Am besten im Bezug auf das StGB.

    Ein Teil der Urheberrechtsverletzungen, ein Schaden würde da schließlich nur entstehen, wenn man  annehmen würde, dass der Täter sich den Film oder die Software regulär gekauft hätte, wenn er sie sich nicht kopieren hätte können. Das ist aber nicht immer der Fall. Mitunter bringen solche Taten dem Rechteinhaber mitunter sogar noch Gewinn, wenn nämlich das entsprechende Programm oder was auch immer durch die Verbreitung an Bekanntheit gewinnt. Nicht selten macht auch jemand gute Erfahrungen mit einem Produkt und führt das dann später ganz legal und für Geld in einer Firma ein. Kommt öfter vor als man meint und sollte daher nicht unterschätzt werden.

    • Gefällt mir 1
  18. vor 22 Stunden schrieb Bounty:

    Und die wollen aus den üblichen Gründen sich von ihrer Arbeitsausstattung nicht trennen.

    Vielleicht doch, für Bares. Wer sagt, dass ein illegaler Waffenhändler nicht auch hervorragende Geschäfte mit dem Staat machen kann? Mit dem Gewinn kann er dann mehr oder bessere Waffen kaufen. 

    Ich hab gehört, es gibt auch Leute die Heroin haben. Das wollen die auch los werden, aber nur gegen Bares. Wenns gut klappt haben die auch schnell wieder Nachschub da. Ja doch, hört sich nach Erfolgsmodell an.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.