-
Gesamte Inhalte
12.560 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von sealord37
-
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
@farmer3 Ich weiß nicht, ob ein Drop-In Abzug, gem. der Logic eines Abzugsrahmens der SIG P320 wesentlich werden kann. Gibt halt Gemeinsamkeiten. Auf die Unterschiede habe ich hingewiesen. Ein gewisser Interpretationsspielraum ist jedenfalls da und wenn ich sehe, dass plötzlich Gasröhrchen wesentlich sind.... Ursprünglich war die Definition der wesentlichen Teile ja mal so gedacht, dass bei Fehlen eines wesentlichen Teils kein Schuss abgefeuert werden kann. Das war so aber auch vorher schon nicht mehr bei jeder Waffe gegeben, jetzt erst recht nicht. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Wenn man es analog zu Griff/Abzugsrahmen bei SIG P320 \250 betrachtet, wäre diese Schlussfolgerung zunächst logisch. Andererseits bestehen auch Unterschiede. So führt der Rahmen bei der im Leitfaden beschriebenen p250 auch den Veschluss, beim AR übernimmt dies der Upper. Hier kann man sicher die tollsten Sachen zusammenspinnen, wie das mit dem Gasröhrchen. Meiner Meinung nach war mit Gaslauf als wesentliches Teil ursprünglich was anderes gemeint, nämlich der Lauf einer Waffe die für Kartuschenmunition bestimmt ist. Und nun haben wir eine Menge neuer wesentlicher Teile. -
Es sei Herrn Herl unbenommen ein anderes Hobby als den Schießsport zu betreiben. Schießen ist ja freiwillig. Allerdings sollte der Mann sich mal fragen, was bei ihm dazu geführt hat, dass er ohne Not solch perfide und totalitäre Argumentationsketten aufbaut. Liegt es an dem, durch den Krieg verständlichen, in Bezug auf Waffen illiberalen Erziehungsstil seines Vaters? Hat dies vielleicht seine Fähigkeit zu individueller Selbstentfaltung gestört? Wir werden es nie erfahren. Es sollte Herrn Herl jedoch möglich sein, seinen Hang zu Verboten von vermeintlich nutzlosen oder gefährlichen Hobbies zu Ende zu denken. Es ist einfach zu fordern, anderen etwas zu verbieten, was angeblich "niemand braucht". Du willst nicht, dass ich eine Waffe habe? Schön, ich möchte nicht, dass du ein Motorrad hast. Ein Boot, eine Angel oder einen Hund.....
-
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Wobei im Rundschreiben des BDS extra darauf verwiesen wird, dass angemeldete Magazine keine verbotenen Gegenstände werden. Die werden das ja wohl vom Ministerium haben. Müssen wohl abwarten, wie der genaue Wortlaut nachher im Gesetz aussieht. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Selbst das ist doch illusorisch. Wer hebt denn dafür ne Rechnung auf? Die meisten, die im Frühjahr/Sommer 2017 was gekauft haben, werden nicht mal mehr wissen wann genau das war. Wenn das Produktionsdatum aufgedruckt ist und passt, kann man vom rechtzeitigen Erwerb ausgehen. Wer soll das überprüfen oder gar nachweisen? -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Haben die das ernsthaft gesagt? Das Gesetz tritt doch insgesamt erst im September in Kraft. Die Magazine werden ja auch weiterhin verkauft -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Doppelpost -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
OK, Irrtum meinerseits. Hab den Wortlaut der Anlage nochmal durchgelesen. Wenn die Magazine betreffenden Punkte in die 1.2.4.3ff so und ohne Änderung der Einleitung übernommen wird, ergibt sich eine entsprechende Aufbewahrungspflicht für große Magazine, da sie dann den Waffen gleichgestellt sind. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
steht wo? -
beim Ausbau der umliegenden Straßen bei uns wurden durch die Baufirma immer wieder Stabbrandbomben gefunden. Nicht ganz ungefährlich die Dinger. Die haben die einfach an den Straßenrand gelegt und Polizei oder OA angerufen. Da blieben die Teile manchmal bis zum nächsten Tag liegen bis ein Kampfmittelräumer kommt. In manchen Gegenden liegt noch so irre viel von dem Zeug rum.... Kommt auch immer wieder zu Waldbränden, weil sich durch von "Sammlern" hochgewühlte Leuchtspurmurmeln im Sommer entzünden. Ich kenn da nen Förster, der kann ein Lied davon singen.
-
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Natürlich nicht, denn Magazine sind von überhaupt keiner Aufbewahrungsvorschrift betroffen. Nur weil ein Magazin jetzt verboten ist, wird da ja noch keine Waffe, Munition oder wesentliches Teil draus. Trotz intensiver Suche konnte ich keine Vorschrift finden, die ein Magazin, ob klein oder groß, den Waffen oder wesentlichen Teilen gleichstellt. Laut $36 Waffg und AWaff gelten die Aufbewahrungsvorschriften aber eben nur für solche Teile. Möglicherweise wird da noch was entsprechend nachkommen, aktuell aber nicht. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
@Gruger von Magazinen steht da nix. Da angemeldete Magazine unter keine der (bislang) dort aufgeführten Kategorien fällt, müssen sie aktueller Gesetzeslage auch nicht in den Schrank. Dass Frau und Kind die Dinger nicht besitzen dürfen ist dabei nicht von Belang, auch wenn das eine logische Schlussfolgerung wäre. Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass irgendeine Behörde und vielleicht auch ein Gericht eine derartige Interpretation herbeihalluziniert, wir haben da ja schon einiges erlebt. Aber der Gesetzestext gibt so etwas nicht her. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
@Josef Maier genauso ist es. Sollte die AWaff was anderes vorschreiben, wär das ne andere Sache, aber so lange steht nur der Gesetzestext zur Debatte. Der besagt nur, dass bestimmte Magazine, sofern nicht vorm 13.7.17 erworben und angemeldet verboten sind. Wenn du die Dinger aufgrund von erwerbsdatum und Anmeldung haben darfst sind sie die eben nicht verboten. Mags sind auch keine wesentlichen Teile oder sonst was, was eingesperrt gehört. Jedenfalls gibt es in diesem Gesetz keine entsprechenden Passus und auch nichts, was dies implizieren könnte. Man kann sichs auch immer schwerer machen als nötig... -
@Shiva Beschleunigung ist nicht Geschwindigkeit zum Quadrat (m/s)² sondern lediglich die Zeit im Nenner wird potenziert m/s²
-
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Geht nicht ums glauben, das gibt eigentlich schon der Gesetzestext her. Entweder verbotener Gegenstand, dann Schrank oder eben nicht verboten (...Verbot wird nicht wirksam) dann kein Schrank. Nach Logik in der Sache musst du da nicht suchen. Im BDS- Rundschreiben wurde der Sachverhalt übrigens genauso dargestellt. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Nö, da die gemeldeten Magazine keine verbotenen Gegenstände und müssen auch nicht speziell gelagert werden. -
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
sealord37 antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
@highlower es könnte für die korrekte Rekonstruktion der Tat schon wichtig sein. Außerdem würde, falls die Tatwaffe illegal war, sollte das schon so kommuniziert werden, die Leier von der angeblichen Gefahr durch legale Waffen wird dadurch obsolet. Aufgrund der bislang oftmals bei möglicherweise rechtsradikalen Anschlägen recht widersprüchlichen und fragwürdigen Prozesse (NSU,Solingen) sollte doch von denjenigen, die tatsächlich an Aufklärung interessiert sind, auf höchste Transparenz geachtet werden. Und es sollte durchaus Verständnis für Zweifel an öffentlichen Darstellungen bestehen, Grund genug ist jedenfalls vorhanden. -
Ausdauer um den Puls bei Belastung niedrig zu halten kann beim Schießen auch nicht schaden.
-
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
sealord37 antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
Weiß man, wie lange die illegale Waffe schon in seinem Besitz war? Ist evtl. auch ein Erwerb posthumen denkbar? -
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
sealord37 antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
Doch! Soll ruhig jeder sehen und ein ein offenes Auge haben, wenn er zum Stand fährt. Außerdem gibt es bestimmt noch genug Leute, die noch nicht realisiert haben, wie wir angefeindet werden. Außerhalb von Berlin, im Brandenburger Umland, dürfte es wohl auch kaum Probleme geben. Wenn Kameraden dann zu einem Berliner Stand fahren, sollen sie wissen was sie ggf. erwartet. -
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
sealord37 antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
@Waffen Tony genau das -
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
sealord37 antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
An der Einfahrt vom LLZ in Berlin Spandau hing auf dem BDS-Schild ein Pappschild, sinngemäß: "Schützen, Mörder,AFD, Reichsbürger ihr seid hier nicht erwünscht. Das ist keine Einfahrt für euch!" Also wird es vermutlich demnächst öfter platte Reifen vor Schießständen geben. Das ist dann der Druck der Zivilgesellschaft- -
Also in Zukunft nur noch 5,45x39 und so.... Ob wir als Ersatz das G11 kriegen?
-
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
ist auch meine Vermutung, aber eben Vermutung. Bin kein Jurist und selbst ein solcher muss bei derartigen Gesetzen schlicht wahnsinnig werden -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
sealord37 antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
In einem Schreiben an BDS Einzelmitglieder stand das ähnlich drin wie hier von Bautz geschrieben. Für die Meldung soll es demnächst Formblätter geben. Was mir nicht klar ist, wie ist es in der Zwischenzeit zu handhaben? Angenommen ich plane meine Magazine erst im Sommer 2021 zu melden, weil ich zunächst dem Umgang in der Praxis mit den Meldungen sehen will. Kann ich die Magazine zwischenzeitlich nutzen? Müssen die Magazine, die ja wenn ich sie bis 9/21 melde keine verbotenen gegenstände sind, von heut an bis zur erfolgten Meldung in den 0/1er Schrank?