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sealord37

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  1. beim Ausbau der umliegenden Straßen bei uns wurden durch die Baufirma immer wieder Stabbrandbomben gefunden. Nicht ganz ungefährlich die Dinger. Die haben die einfach an den Straßenrand gelegt und Polizei oder OA angerufen. Da blieben die Teile manchmal bis zum nächsten Tag liegen bis ein Kampfmittelräumer kommt. In manchen Gegenden liegt noch so irre viel von dem Zeug rum.... Kommt auch immer wieder zu Waldbränden, weil sich durch von "Sammlern" hochgewühlte Leuchtspurmurmeln im Sommer entzünden. Ich kenn da nen Förster, der kann ein Lied davon singen.
  2. Natürlich nicht, denn Magazine sind von überhaupt keiner Aufbewahrungsvorschrift betroffen. Nur weil ein Magazin jetzt verboten ist, wird da ja noch keine Waffe, Munition oder wesentliches Teil draus. Trotz intensiver Suche konnte ich keine Vorschrift finden, die ein Magazin, ob klein oder groß, den Waffen oder wesentlichen Teilen gleichstellt. Laut $36 Waffg und AWaff gelten die Aufbewahrungsvorschriften aber eben nur für solche Teile. Möglicherweise wird da noch was entsprechend nachkommen, aktuell aber nicht.
  3. @Gruger von Magazinen steht da nix. Da angemeldete Magazine unter keine der (bislang) dort aufgeführten Kategorien fällt, müssen sie aktueller Gesetzeslage auch nicht in den Schrank. Dass Frau und Kind die Dinger nicht besitzen dürfen ist dabei nicht von Belang, auch wenn das eine logische Schlussfolgerung wäre. Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass irgendeine Behörde und vielleicht auch ein Gericht eine derartige Interpretation herbeihalluziniert, wir haben da ja schon einiges erlebt. Aber der Gesetzestext gibt so etwas nicht her.
  4. @Josef Maier genauso ist es. Sollte die AWaff was anderes vorschreiben, wär das ne andere Sache, aber so lange steht nur der Gesetzestext zur Debatte. Der besagt nur, dass bestimmte Magazine, sofern nicht vorm 13.7.17 erworben und angemeldet verboten sind. Wenn du die Dinger aufgrund von erwerbsdatum und Anmeldung haben darfst sind sie die eben nicht verboten. Mags sind auch keine wesentlichen Teile oder sonst was, was eingesperrt gehört. Jedenfalls gibt es in diesem Gesetz keine entsprechenden Passus und auch nichts, was dies implizieren könnte. Man kann sichs auch immer schwerer machen als nötig...
  5. @Shiva Beschleunigung ist nicht Geschwindigkeit zum Quadrat (m/s)² sondern lediglich die Zeit im Nenner wird potenziert m/s²
  6. Geht nicht ums glauben, das gibt eigentlich schon der Gesetzestext her. Entweder verbotener Gegenstand, dann Schrank oder eben nicht verboten (...Verbot wird nicht wirksam) dann kein Schrank. Nach Logik in der Sache musst du da nicht suchen. Im BDS- Rundschreiben wurde der Sachverhalt übrigens genauso dargestellt.
  7. Nö, da die gemeldeten Magazine keine verbotenen Gegenstände und müssen auch nicht speziell gelagert werden.
  8. @highlower es könnte für die korrekte Rekonstruktion der Tat schon wichtig sein. Außerdem würde, falls die Tatwaffe illegal war, sollte das schon so kommuniziert werden, die Leier von der angeblichen Gefahr durch legale Waffen wird dadurch obsolet. Aufgrund der bislang oftmals bei möglicherweise rechtsradikalen Anschlägen recht widersprüchlichen und fragwürdigen Prozesse (NSU,Solingen) sollte doch von denjenigen, die tatsächlich an Aufklärung interessiert sind, auf höchste Transparenz geachtet werden. Und es sollte durchaus Verständnis für Zweifel an öffentlichen Darstellungen bestehen, Grund genug ist jedenfalls vorhanden.
  9. Ausdauer um den Puls bei Belastung niedrig zu halten kann beim Schießen auch nicht schaden.
  10. Weiß man, wie lange die illegale Waffe schon in seinem Besitz war? Ist evtl. auch ein Erwerb posthumen denkbar?
  11. Doch! Soll ruhig jeder sehen und ein ein offenes Auge haben, wenn er zum Stand fährt. Außerdem gibt es bestimmt noch genug Leute, die noch nicht realisiert haben, wie wir angefeindet werden. Außerhalb von Berlin, im Brandenburger Umland, dürfte es wohl auch kaum Probleme geben. Wenn Kameraden dann zu einem Berliner Stand fahren, sollen sie wissen was sie ggf. erwartet.
  12. @Waffen Tony genau das
  13. An der Einfahrt vom LLZ in Berlin Spandau hing auf dem BDS-Schild ein Pappschild, sinngemäß: "Schützen, Mörder,AFD, Reichsbürger ihr seid hier nicht erwünscht. Das ist keine Einfahrt für euch!" Also wird es vermutlich demnächst öfter platte Reifen vor Schießständen geben. Das ist dann der Druck der Zivilgesellschaft-
  14. Also in Zukunft nur noch 5,45x39 und so.... Ob wir als Ersatz das G11 kriegen?
  15. ist auch meine Vermutung, aber eben Vermutung. Bin kein Jurist und selbst ein solcher muss bei derartigen Gesetzen schlicht wahnsinnig werden
  16. In einem Schreiben an BDS Einzelmitglieder stand das ähnlich drin wie hier von Bautz geschrieben. Für die Meldung soll es demnächst Formblätter geben. Was mir nicht klar ist, wie ist es in der Zwischenzeit zu handhaben? Angenommen ich plane meine Magazine erst im Sommer 2021 zu melden, weil ich zunächst dem Umgang in der Praxis mit den Meldungen sehen will. Kann ich die Magazine zwischenzeitlich nutzen? Müssen die Magazine, die ja wenn ich sie bis 9/21 melde keine verbotenen gegenstände sind, von heut an bis zur erfolgten Meldung in den 0/1er Schrank?
  17. Interesant wäre auch noch inwiefern das explizit erwähnte "beseitigen von Verbotsmerkmalen" gem. §46 bei Magazinen und Magazinkörpern möglich und zulässig sein wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine genaue Vorschrift geben wird, wohl eher Versuch und Irrtum vor Gericht. Mit bekannten Folgen. Wieder nix mit Rechtsklarheit.
  18. Etwas leuchtet mir nicht ein: große Magazine muss ich bis 20.09.21 melden, solange kann ich sie erstmal ohne Sanktionen weiter besitzen. Wie sieht es in der Zwischenzeit mit der Benutzung aus? Darf ich erst ein gemeldetes Magazin mit auf den Stand nehmen oder bis September 21 auch ein noch nicht gemeldetes? Immerhin gibt es ja noch nicht einmal das Meldeformular
  19. Ist denn das neue Waffengesetz inzwischen überhaupt schon veröffentlicht und damit gültig? Hab im Bundesanzeiger nix gefunden.
  20. Wie sagt man, es gibt keine schlechte Werbung... Möge es ihr viele Stimmen bescheren
  21. Mir ist ein Fall bekannt, wo 2 Familien in den Urlaub fliegen wollten. Einer hatte versehentlich seine illegal besessene Kanone in der Tasche ( Handgepäck) vergessen. Die Strafe damals war glaub ich irgendwas um 4000DM und die ganze Truppe hat natürlich den Flug verpasst. Durften dann am nächsten Tag ,nach gründlichenr Leibesvisitation aller, aber dann doch fliegen. Das war jedoch von 9\11, seitdem dürfte sich viel geändert haben.
  22. Wenn es eine erneute Änderung des Waffg gibt, werden die freiheitsfeindlichen Kräfte in unserem Land auch wieder versuchen weitere Rückschritte einzubauen. Man kann froh sein, dass die jüngstem Ereignisse in Thüringen und in der Welt zunächst die äußerst tragischen Ereignisse in Roth und Starnberg überschattet haben.
  23. Glücklicherweise würde nie ein Politiker in unserem Land offen gegen Gesetze verstoßen, Wahlen rückgängig machen, Grenzen öffnen, oder die Energieversorgung des Landes zerstören
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