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sealord37

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  1. Falls jemand darüber nachdenkt, ein nach 13.7.17 erworbenes Magazin mit älterem Herstellzngsdatum als vorher erworben zu melden, setzt er sich einem gewissen Risiko bezüglich der Zuverlässigkeit aus, besonders wenn das Magazin verfolgbar über Internet erworben wurde. Ist zwar unwahrscheinlich und aufwendig einen Abgleich zu machen, aber wenn man auf dem Kieker ist.... Evtl. lohnt es sich vorab bei der Behörde mal abzuklopfen. Und natürlich bei den bevorstehenden Landtagswahlen entsprechend zu quittieren ?
  2. Die entscheidende Frage lautet, wie am klügsten reagieren? Anmelden was geht und Ausnahmebewilligungen beantragen? Um dann registrierte Magazine zu besitzen? Oder vor Inkrafttreten des Gesetzes sich der Teile auf sinnvolle Art entledigen bzw. dafür zu sorgen, dass man als Besitzer einer Waffe keine unmittelbare Gewalt über den dann verbotenen Gegenstand ausüben kann und ihn damit nicht mehr besitzt.
  3. Es widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot, da du ja nicht dafür bestraft werden kannst, dass du vor Inkrafttreten solche Magazine besessen hast. Du musst sie nur innerhalb eines Jahres abgeben, wenn du sie nicht vorm 13.7.17 besessen hast. Das nennt sich dann großzügige Altbesitzregelung.
  4. Das IST ein ganz gewaltiges Problem, denn unabhängig wie es zu dem Urteil kam, kann dieses Urteil von anderen Gerichten herangezogen werden. Der Richter schafft damit neues Recht, von dem zukünftig betroffene noch gar nichts wissen und ggf. nichtmal drauf reagieren können, da ihr zu grundeliegendes Verhalten, hier Schießen in den vergangenen 12Monaten, ja bereits in der Vergangenheit liegt. Ein nichtbeachten von Verwaltungsvorschriften zu Gunsten des Betroffenen wäre insofern ok, das es keine Auswirkungen auf zukünftige Betroffene hätte, solange die sich weiterhin an das geschriebene Recht halten. Andersherum entsteht eine nicht klare, ja willkürliche Rechtslage, da niemand mehr weis, ob er sich rechtmäßig verhält oder in der Vergangenheit hat.
  5. zunächst einmal die Methoden der Gerichte, mit denen sie Recht beugen und das Prinzip der Gewaltenteilung in Frage stellen, aufzeigen. Wenn derartige Skandalurteile bei uns möglich sind, sind sie es auch in anderen Fällen und können jeden treffen. Wenn die Justiz ein Eigenleben entwickelt, ist der Rechtsstaat am Ende.
  6. @Schwarzwälder fällt dir nix besseres ein als den Verbotsspinnern noch Tipps zu geben, wie sie uns noch ein bisschen ärgern können? Bin überhaupt erstaunt, dass die Grünlinge auf so manch naheliegende Idee uns das Hobby zu vergrätzen noch nicht gekommen sind.
  7. Wäre er an einen anderen Richter geraten, der das mit dem Gesetz ebenso locker sieht, nur vielleicht aus einer anderen Perspektive und hätte er dann gewonnen, wäre er hier gefeiert worden.
  8. Alles gut. Das Gericht hatte aber in einem konkreten Fall zu urteilen, warum es bei der Gelegenheit den Willen des Gesetzgebers in gänzlich anders gelagerten Fällen umdeutet ist trotzdem nicht beantwortet. Bist du Jurist? Ich nicht, aber nach meinem Verständnis trifft hier eine vorsätzliche Rechtsbeugung zu. Und zwar genauso wie es sich die Väter des §339 gedacht haben. Warum hätten soe sonst so einen Paragrafen erfinden müssen. Aber wie gesagt, ich bin erstens kein Jurist und zweitens von der Rechtsstaatlichkeit mancher Vorgänge in diesem Land auch nicht mehr restlos überzeugt.
  9. grundsätzlich nicht die schlechteste Idee, falls das Gericht das Recht in der von mir geschilderten Weise gebeugt hat. Genauere Beurteilung überlasse ich gern den darauf spezialisierten Juristen. Warum nur klingt dein Post so vorwurfsvoll/angepisst? Ich stelle etwas nach der mir bekannten Lage fest und dann kommt so ein, hier fast schon erwartbarer, Post von dir? Warum ist es hier nicht möglich Erkenntnisse und Gedankengänge zusammenzutragen und dann auf dieser Basis Schlussfolgerungen zu ziehen.
  10. Ein Gericht hat die Aufgabe den Willen des Gesetzgebers zu deuten, aber nicht umzudeuten! Wenn §14 sagt 12 bzw. 18mal mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, dann lässt sich da nichz2 reininterpretieren, das man mit jeder seiner Waffen oder überhaupt seinen eigenen Waffen jeweils 12/18mal geschossen haben muss. Steht da einfach nicht, weils nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Wenn ein Gericht es mal eben einfach so umdeutet, sich die Befugnisse der Legislative aneignet, dann stellt es das Prinzip der Gewaltenteilung in Frage. Und dafür gibt es einen Namen: Rechtsbeugung! Strafbar nach §339 StGB! Ist in Diktaturen Gang und Gäbe und wenn das vom Gericht so gemeint war und durchgeht, wissen wir, auf welchem Weg wir uns befinden. Morgen ist übrigens Wahl, nur zur Erinnerung! Nutzt das, solange es das noch gibt.
  11. Ein Doktortitel ist auch noch lange kein Beweis von Intelligenz
  12. 20% Dummköpfe sind nur die Spitze des Eisbergs
  13. Die Grünen disqualifizieren sich in jeder Hinsicht und eigentlich auch bei jedem Thema. Diese Partei macht das Leben in diesem Land teuer und unattraktiv. Die haben keinen Plan, nur Träumereien, leben vom Geschäft mit der Angst, genau das, was sie anderen vorwerfen. Und außerdem haben sie die mit weitem Abstand dämlichsten Politiker. Konnte man in den letzten Tagen in verschiedenen Talkshows wieder eindrucksvoll sehen.
  14. Wenn FDP, SPD, SED,CDU und Grüne einestages empfehlen die AFD zu wählen.....dann müssen die wirklich gefährlich sein
  15. Wenn die FDP diesen Fehler gutmachen möchte, soll sie.
  16. Was hat die Abstimmung in Brüssel mit dem aktuellen Antrag im Potsdamer Landtag zu tun?
  17. 10000 hab ich auf einmal noch nie gekauft. Das ist ne Menge
  18. Ist aber nicht so ein Unterschied. Ich zahl normal nen Zehner und kauf direkt im Laden. Online ist mir bei Mun zu nervig. Musst zur Lieferung zu Hause sein, Papiere hin und her schicken und Versandkosten sind azch nicht zu vernachlässigen.
  19. Wenn die Frage in der Abstimmung geschickt formuliert ist und die Medien das Wahlvolk vorher sturmreif geschossen haben, steht das Ergebnis von vornherein fest.
  20. Echt? Was bezahlst du denn für die normale Geco? Und welche Fabrikmun ist signifikant billiger?
  21. Über die Zeit gesehen wird es vermutlich bei jedem Hersteller mal Quallitätsprobleme geben. Nicht nur bei Mun. Das Qualitätsmanagement wird dann verbessert und dann passt es wieder. Wegen irgendwelcher Mängel in der Vergangenheit für alle Zeit Rückschlüsse auf gegenwärtige und zukünftige Qualität zu ziehen und die Marke zu boykottieren, würde langfristig dazu führen, dass man gar nichts mehr kaufen kann.
  22. Bin ich zu blöd zu begreifen? An welcher Stelle lehnt der AFD Antrag die EUFWR komplett ab? Der Antrag der AFD zielt lediglich darauf ab, dass die Landesregierung im Bundesrat ZUSÄTZLICHE Verschärfungen verhindern soll und vorhandene Spielräume zugunsten der Schützen und Jäger nutzen soll. Also das, was auch der CDU Typ gesagt hat. Demzufolge bleibt festzustellen, dass Herr Lakenmacher im Schlusssatz gelogen hat, wenn er der AFD Gegenteiliges unterstellt. Mit dem einzigen Ziel, den inhaltlich zu seinem Statement passenden Antrag ablehnen zu können weil er vin der AFD kommt. Zusammenhängend mit dem untauglichen Versuch die Jäger und Schützen einzulullen indem er suggeriert, dass die CDU unsere Rechte wahren würde. Untauglich, weil die Erfahrung uns Gegenteiliges gelehrt hat.
  23. Ich meinte das eher allgemein, aber mit Bezug auf die Berichterstattung im Zusammenhang mit Neuseeland
  24. Es kommt von unseren Quallitätsmedien selten bis nie etwas kritisches, was nicht genau auf deren Linie liegt. Egal welches Thema.
  25. Du magst schon Recht haben, nur könnte ich mir gut vorstellen, dass irgendeiner der intellektuellen Minderleister im roten Brandenburger Landtag auf die Idee kommt, sich den Referentenentwurf und die EU-Richtlinie tatsächlich durchzulesen bzw. einen Praktikanten damit zu beauftragen und sich ein paar, auch für ihn erfassbare Stichpunkte rauszupicken, mit dem einzigen Ziel, den AFD-Vertreter zu diskreditieren. Dabei hätte das Thema Waffenrecht nur noch Randbedeutung. Insofern wäre es schön, wenn sich unsere Vertreter auf sicherem Terrain befinden und ihre Argumentation nicht angreifbar wäre. Im übrigen auch für alle anderen Themen eine empfehlenswerte Vorgehensweise.
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