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sealord37

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  1. Tut es doch zunehmend. Einfach immer weiter SED und deren Brüder im Geiste wählen. Dann habt ihr bald so hervorragende Zustände wie wir sie Ende der 80er hatten.
  2. Mal abgesehen von der Unmöglichkeit der Durchsetzung in den bekannten Stadtteilen, könnte sich die böllerwillige Bevölkerung dann dem Zugriff der Staatsbüttel dadurch entziehen, dass sie zum Böllern in weniger gut erreichbare Gebiete ausweicht. Wälder zum Beispiel: da kann man dann zu hunderten feiern, Polizei kommt nicht so gut mit Fahrzeugen hin, unerkannte Flucht ist problemlos möglich- also jedenfalls solange der Wald noch nicht lichterloh brennt. Wie auch immer, die Verbotsfanatiker sind wieder mal dabei ein nicht vorhandenes Problem zu einem großen Problem zu machen.
  3. Sei es ihnen gegönnt und mögen es viele sein. Ich will nicht, dass es Silvester zu ruhig wird. Viele werden sich auch vorher schon in der Metro versorgt haben, man konnte ja ahnen, dass so ein Mist angeordnet wird. Ich gehe auch davon aus, dass es recht viele Feuer in Gärten geben wird. Ich werde auch eins machen.
  4. Ich staune, dass es da nur um überlassen geht und nicht gleich noch um erwerben und besitzen. Da sind sie doch sonst immer so gründlich.
  5. Guy Fawkes hätte da bestimmt noch ne bessere Idee
  6. Ja gut. Das ist die Regelung zum Altbesitz, die mal ausgeklammert
  7. Der Umgang mit dem Magazin ist zwar seit 01.09. verboten, aber mit der Ausnahme der Unbrauchbaemachung. Falls dir also irgendwann mal jemand wegen eines irgendwann besessenen Magazins ans Bein pinkeln will, weise ihn doch darauf hin, dass du es mit deiner waffenrechtlich völlig unbedenklichen Axt unbrauchbar gemacht hast.
  8. Waffenbehörden sind bei uns bei der Polizei angesiedelt
  9. Meine Altbesitzanmeldung ging völlig problemlos. Formular ausfüllen, Mag in Liste eintragen und ne Weile später kam die Bestätigung. Keine Belege, keine Fragen, nix. Was ich allerdings nicht weiß und auch vergessen hab zu fragen: was ist, wenn so ein gemeldetes. Magazin sein Lebensende erreicht hat? Einfach Mülltonne? Zusätzlich abmelden und austragen lassen? Oder die Reste in Geschenkpapier einwickeln und bei der Polizei abgeben?
  10. da hast du natürlich recht
  11. Das ist ne ganz andere Geschichte. Mangel war ja überall. Bedeutet aber in keinster Weise, dass Jäger grundsätzlich keine Waffen zu Hause hatten. Wie @Waffen Tony schrieb, gab es sowohl den Privatbesitz, als auch die Leihgabe vom Jagdkollektiv. Eine Aufbewahrung bei der Polizei, wie hier gern behauptet, ist mir nicht bekannt und wie Waffen Tony schrieb, gabs die wohl auch nur in den Anfangsjahren. Ob der eine oder andere Jäger vielleicht keine eigene Waffe zu Hause hatte kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber die weit verbreitete Mär von den grundsätzlich zentral aufbewahrten Waffen wird dadurch nicht untermauert.
  12. Das weiß ich nicht. Aber dass jemand automatisch als vertrauenswürdig eingestuft wurde, nur weil er IM ist, glaubst du hoffentlich selber nicht.
  13. Nun, das si,d deine Informationen, ich hab andere und das waren keineswegs irgendwelche Funktionäre. Einer ist Arzt, einer war Förster, einer, den werd ich mal genauer Fragen war noch recht jung. Die Waffen waren möglicherweise kein Eigentum, sondern, wie du sagtest Kollektivwaffen, wurden aber dennoch zu Hause gelagert. Was die Mun betrifft, so wurde die nur sehr begrenzt ausgegeben, das ist auch meine Info. Auch wurde geschaut, dass Mun Verbrauch und Abschüsse nicht in Missverhältnis standen. Hülsenrückgabe kann aber nicht immer üblich gewesen sein. Oft haben wir als Kinder welche abstauben können, Papphülsen vom Schrot und auch mal welche aus Messing. Aus der Zeit kannte ich 3 Jäger, einmal besagter Förster, dann der Vater eines klassenkameraden und noch einer, der war hauptberuflich Hausmeister in einem Hotel, also auch kein Funktionär.
  14. Weiß ich nicht so genau. Es ging mir darum, dass sich hier hartnäckig daa Gerücht hält, dass Jäger im Osten ihre Knifte bei der Polizei lagern mussten. Ich sage nur,mir ist kein solcher Fall bekannt. Obwohl ich Jäger kenne, die es damals schon waren. Drum frag ich ja, ob irgendwer was vorbringen kann, was diese Behauptung stützt. Bislang offenbar nicht. All das ist kein Grund, Jäger die ihr nicht mal kennt als DDR Systemlinge zu verunglimpfen.
  15. darum geht es mir nicht. Es ist nur , dass mir persönlich kein einziger Fall bekannt ist, wo es so lief. Und ich kenne einige Jäger , die zu DDR-Zeiten auch schon Jäger waren. Und in deren Namen verwehre ich mich gegen irgendwelche pauschalen und unbegründeten Stasivorwürfe. Wenn die Tochter deines Bekannten andere Erkenntnisse hat, will ich die nicht in Zweifel ziehen. Aber da dieses, für mich immer noch Gerücht, ja durchaus von Interesse zu sein scheint, werde ich mich mal bei den älteren Jägern in meiner Umgebung schlau machen. Vielleicht kann ja irgendwer zur Aufklärung beitragen
  16. also Hörensagen... naja, nix für ungut und ich weiß ja, dass du es gut meinst und dass die Gefahr vor der du warnen willst durchaus real ist. Ich habe von den Geschichten, Waffe muss der Jäger bei der Polizei lagern, des öfteren gelesen. Allerdings noch nie irgendwas belastbares dazu gefunden und die Erfahrungen bekannter Jäger decken sich damit nicht. Daher würde mich ernsthaft interessieren, ob da mehr als Scheißhausparolen hinter stecken. Natürlich ändert das nix an dem Ungemach und den vielen daraus resultierenden Problemen die uns durch grünlinke Politik und noch viel mehr dem spalterischen Verhalten von Schützen und Jägern drohen, wenn es diesen Pol Pot Jüngern gelingt, uns, die wir eigentlich gleiche Interessen haben, zu entzweien. Aber, das Verbreiten von Gerüchten, die sich eventuell als falsch erweisen, kann auch dem Gegner in die Hände spielen.
  17. Ist zunächst mal ne Behauptung. Zumal mir kein eiziger bekannt ist, der sein Gewehr auf der Polizeiwache hatte. Ich kenne dieses Gerücht nur aus dem Internet und auch nur von Leuten, die damals nicht dabei bzw. keine Jäger waren. Es können ja nicht alle Jäger bei der Stasi gewesen sein. Zumal eine Tätigkeit als IM nicht zwangsläufig mit besonderem Vertrauen seitens der Regierung belohnt wurde, es waren ja schließlich auch viele bei Horch ind Guck, die Dreck am Stecken hatten und daher erpressbar waren. Aber ich frage einfach mal: kennt denn hier irgendwer einen Jäger,der damals seine Kanone bei der Polizei verwahren musste persönlich oder war selbst betroffen? Oder hat irgendwas belastbares zu bieten, was dieses Gerücht untermauern könnte?
  18. Nun, die kenne ich nicht persönlich. Aber ich kenne mehrere, die schon vor der Wende Jäger waren. Die hatten ihre Waffe zu Hause. Einer hatte sogar nen Drilling. Mir ist allerdings keiner bekannt, der seine Waffe bei der Polizei holen musste. Es gab übrigens auch damals schon sowas wie Wildunfälle, wo der Jäger dann eingreifen musste.
  19. Woe kommst du auf das schmale Brett? Wenn ich mich dreimal umbenenne gibts mich dann auch nicht mehr?
  20. Wo soll das gewesen sein? Selbst in der DDR hatten Jäger ihre Waffe zuhause, zumindest die, die ich kenne. Allerdings musste Mun recht bürokratisch abgerechnet werden.
  21. Pure Symbolpolitik, typisch für Grüne und Linke. Kein Wunder, dass die irgendwas nützliches voranbringen lann man von den intellektuellen Minderleistern ja auch nicht erwarten. Grüne aus Hessen...waren die nicht mal so besonders kinderlieb?
  22. Ich hätte schwören können, dass da "alter Altbesitz" stand du meinst sicher sonstige Verwendung, das könnte klappen
  23. Ohne entsprechende Waffe auf ihrer WBK? Wo soll da das Bedürfnis sein? Aber gut, Versuch wärs wert.
  24. Es ist schön zu lesen, dass es mit der Meldung von Altbesitz de luxe und auch mit den beim BKA so wenig Probleme gibt. Ich habe meinen vor Stichtagsbesitz auch gemeldet, aber noch keine Antwort. Wird wohl noch in der Post sein. Was die Ausnahmegenehmigung vom BKA betrifft, bin ich nicht so optimistisch. Da meine Frau und ich uns einen Schrank teilen, hätte sie ja dann Zugriff auf den verbotenen Gegenstand. Und das wäre eine Katastrophe für die nationale Sicherheit. Das ein paar Monate ältere Magazin ist ja zum Glück nicht so gefährlich und darf sich weiterhin frei im Schlafzimmerschrank bewegen. Aber das Jüngere werde ich dann wohl in Geschenkpapier verpackt auf der Polizeidienststelle abgeben. Oder sollte ich lieber einen Streifenwagen rufen und das böse Stück verhaften lassen?
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