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sealord37

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  1. auch weil in Verbindung mit dem Boden ja das Gehäuse eine Patrone mehr aufnehmen kann.
  2. Bei angemeldeten ist davon auszugehen. Aber wie sieht es mit den noch nicht angemeldeten während der Anmeldefrist aus?
  3. Da fällt mir immer wieder ein, wie bei einer Aufbewahrungskontrolle eines Kameraden die Polizistin mit Blick auf den WBK-Eintrag ".308 Winchester" einen Unterhebelrepetierer sehen wollte...
  4. Und genau das merkt man im "Besten Deutschland aller Zeiten" dieser Tage immer mehr
  5. vor einiger Zeit hatte jemand bei einem Szenarientraining ein Butterflymesser dabei, ich hab ihn drauf hingewiesen, dass das ein verbotener Gegenstand sei. Antwort war, dass er das ja nur zum Training bei hat und nicht mit sich rumschleppt und das schon so in Ordnung sei.....der Mann war Polizist....
  6. der Tisch zählt jetzt als Lafette 😉
  7. Ach so.
  8. Was ist ein plus1 Boden?
  9. Wieso? Sind die dann nicht angemeldet?
  10. Vakuumierer sind grad im Angebot
  11. is schon drin
  12. und wie? Hat sich beim Waffe reinigen wie von Geisterhand "plötzlich ein Schuss gelöst" aus der selbstverständlich ungeladenen Kanone? Ich hoffe sein Name wird Programm.
  13. @fiat lux gibt auch ruhigere Gegenden....ich kenne da einige Fälle, der Fairnis halber muss man aber auch sagen, dass sich die Beamten hin und wieder was zur Entlastung einfallen lassen.
  14. Wenn es sich tatsächlich so abgespielt, dann auf jeden Fall. Aber manche Beamten haben beim Beschreiben von Tathergängen ja auch eine Menge Phantasie und bei zwei Aussagen von Polizisten bist du halt verloren.
  15. Ich auch, dann könnten wir uns in die Augen schaun
  16. Wenn du nicht von der Presse bist, warum hast dann deine Frage weniger intelligent gestellt?
  17. ich fühle wie deine immer länger werdende Nase in mein Auge sticht
  18. Ich meine bei einer Kontrolle auf der Straße, das Streifenhörnchen z.B. Der sieht deine WBK, fragt vielleicht wo du damit hin willst und gut. Ansonsten hast du natürlich Recht. Bedürfnis für die einzelne Waffe, vielleicht noch für bestimmte Disziplinen gibt es natürlich nicht. Wäre ja ansonsten auch ein Grund für zusätzlichen Erwerb. Gerade in Berlin wird aber bei Erwerb über Grundkontingent gern drauf geachtet, ob eine für die gewünschte neue Disziplin zugelassene Waffe bereits vorhanden ist. Da geht es oft nicht einmal darum, ob das Ding auch geeignet ist, geschweige denn, ob sie mal für was anderes erworben wurde.
  19. Wie sehen die Beamten bei einer Kontrolle denn für welchen Zweck die Waffen mal erworben wurden? In meinen wbk steht dazu nix.
  20. Naja, das geschieht alles nur um mehr Sicherheit zu gewinnen
  21. Erwerbsstreckung und Begrenzung auf der einen und eine Quasi-Nötigung zum Erwerb auf der anderen Seite- genau mein Humor
  22. Was war da? 2003 hab ich mich damit noch nicht beschäftigt. Was musste da angemeldet werden? Vorhandene Mun?
  23. Interessant wäre, ob ich die Magazine innerhalb von dem Jahr, was ich ja Zeit habe die Dinger als Altbesitz anzumelden, auch legal nutzen darf. Ich würde mich nämlich ungern als erster mit so einer Altbesitzanmeldung der Behörde aufdrängen.
  24. Mitgliedsbescheinigung ist sicher notwendig, aber ein Nachweis über Aktivität dürfte doch nach 10Jahren, gem. neuem Waffg entfallen,oder?
  25. @MG34 ich wohne in LDS, aber ich fahre durchaus auch ein paar km
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