Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.149
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von sealord37

  1. zugestimmt! und wie ich schon mal schrieb, ich kenne kein .223er AR-Magazin in das nicht mit etwas Druck auch 11Patronen reingehen. Dann lässt es sich zwar nicht mehr bei geschlossenem Verschluss einführen, aber davon steht ja auch nichts im Entwurf. Steht auch nichts von dem sonst so beliebten "bestimmungsmäßigen Gebrauch" o.ä. Ebenso könnte man in einen Magazinkörper ohne Feder und Follower sicher noch mehr Mumpeln reinpacken, funktioniert dann nicht, aber danach hat ja auch keiner gefragt.
  2. Aber vielleicht mit in den Vergleich nehmen, letztlich sind Stimmen für die AFD das einzige, was die Einheitspartei noch stört. Dabei könnte der DJV neutral bleiben und dennoch Druck ausüben. Was ja der einzig plausible Sinn einer solchen "Wahlempfehlung" sein kann. Ansonsten hast du natürlich Recht, die haben gar nix zu empfehlen.
  3. Entwaffnung aller LWbs können die sich nicht wünschen, wir sind doch die angenehmste Klientel: mit der Zuverlässigkeit hat man uns permanent an den Eiern. Wir können uns nicht die kleinste Spur zivilen Ungehorsam leisten, auch wenn genau dieser bei anderen von der Politik hofiert wird. Wir sollen glauben, die Klappe halten zu müssen. Wenn alle waffenrechtlichen Erlaubnisse eingezogen würden, wäre ein sehr bequemes Druckmittel weg. Natürlich wird vom Referentenentwurf noch das eine oder andere entschärft. Damit kann sich dann der eine oder andere Politiker beim LWB lieb Kind machen, kurz vor der Europawahl. Und sicher mit Erfolg. Ich will heute ein Prophet sein: das Magazin(körper)verbot wird ohne den 2017er Stichtag in eine Genehmigungs oder Registrierpflicht geändert. Damit hätten die dann einen recht genauen Überblick über den Magazinbestand und alle Optionen offen. Ohne den 2017er Stichtag im Referentenentwurf ginge es aber nicht, Stichtag bei Inkrafttreten des Gesetzes hätte sicher zu verstärkten Magazinkäufen geführt. Ein Verbot von für Nichtwaffenbesitzer unkritischen Gegenständen würde wiederum auch nicht zur Abgabe oder Vernichtung der Magazine führen, die bräuchte man ja nur einem Nichtwaffenbesitzer überlassen, was einem möglichen Kontrollzweck entgegensteht. Meine Theorie basiert allerdings auf der Annahme, dass die entsprechenden Politiker oder ihre Ratgeber zu rationalem Denken fähig sind. Dafür kann ich allerdings, angesichts so einiger gravierender politischer Fehlentscheidungen der Vergangenheit, nicht garantieren.
  4. Die Meinung einzelner Politiker, die man vielleicht überzeugen könnte, ist unwichtig, den Fraktionszwang werden sie deswegen nicht aufgeben. Nur die Gewissheit einer größeren Wählerabwanderung setzt einen Denkprozess auf höherer Ebene in Gang. Dazu mit der FDP zu drohen ist allerdings lächerlich. Derzeit gibt es nur eine Partei der niemand von den anderen auch nur eine Stimme gönnt. Die Gewissheit, dass 1Mio Schützen und Jäger, eigentlich Stammklientel von FDP und Union, zur Alternative abwandern kann da am ehesten was bewirken. Nur muss man denen das klar machen und zwar so, dass es bei den Entscheidern der Parteilinie ankommt, am besten gepaart mit der Dieselproblematik, sodass die Abwanderungswelle noch viel größer zu werden droht. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob man die Alternative mag oder nicht. Es IST die einzige Alternative! Vor nichts anderem fürchten sich Politiker der Altparteien. Da ist es im Moment sogar gut, dass alle eine Koalition mit der AFD ausschließen, den es führt dazu, dass sie sich im Falle des Falles genau darüber Gedanken machen müssten und darüber möchte offenbar niemand als erstes laut nachdenken. Der Blick auf andere Länder und die Aussichten dort wird diesen Denkprozess beschleunigen. Nur leider habe ich keine Idee, wie man diese Aussichten glaubhaft in die Politikerschädel reinkriegt, wenn selbst unter den Betroffenen noch Zweifel bestehen und man sich scheut sich zur einzigen Partei zu bekennen, die die eigenen Interessen wart und das einzige ist, was unser Gegner fürchtet.
  5. Allein die Instrumentalisierung eines 10 Jahre zurückliegenden Ereignisses, so schlimm Winnenden auch war, belegt eindrucksvoll, wie unnötig weitere Reglementiereungen sind.
  6. Hatte in meinem ersten Match eine Stage, die ich im Knien beendet habe. Hab kniend entladen und auch geholstert. Danach der freundliche Hinweis des RO, dass ich alle Zeit der Welt habe aufzustehen und dann zu entladen, anstatt mich beim holstern unnötig nahe an die 90° zu bewegen oder dies zumindest zu riskieren. Sowas gleich im Briefing zu erwähnen bedingt allerdings, dass von vorn herein davon ausgegangen wird, dass die Stage auch mit dem kniendem Anschlag beendet wird.
  7. soweit sogut, nur impliziert genau dieser Teil: Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. dass wenn ich zum Burger futtern, für 5min, in Sichtweite zu meinen verschlossenen Auto, in dem sich von aussen nicht sichtbar Waffen befinden, ich diese von den Mumpeln zu trennen habe.
  8. eben, das hab ich doch geschrieben: tanken, was essen etc..... der längere Zeitraum ist nicht näher definiert und daher ein Fall für die Rechtssprechung, oder gibts da Grundsatzurteile? der von mir zitierte Teil der WaffVwV ist sicher eher geeignet neue Fragen aufzuwerfen, als welche zu beantworten. Aber letztlich kann man der Gesamtheit der drei Rechtsnormen (Waffg, Awaffv und WaffVwV) doch entnehmen, dass es im Falle einer (kurzzeitigen) Abwesenheit von im Fahrzeug befindlichen Waffen sich um eine vorrübergehende Aufbewahrung handelt und daher Waffen und Mun zu trenne sind. Oder irre ich da?
  9. Bin kein Anwalt, aber: "Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten." legt doch das von mir Geschriebene nahe, oder?
  10. Da hab ich ja was losgetreten... Ich glaube nicht, dass UA TPG1 mit getrennt, geladen gemeint hat, denn er hate geschrieben: Bis zur (Sport)Schießstätte ist die Munition bekannter Maßen immer getrennt von der (natürlich ungeladenen) Waffe zu transportieren Das geklammerte habe ich leichtsinnigerweise rausgelöscht, dachte das wär klar. Dennoch ist der Gedanke an einen Transport in getrennten Behältnissen nicht vollkommen abwegig. Denn wenn ich auf dem Weg zur Schießstätte oder zurück meine Fahrt unterbreche(n muss), z.B. zum Tanken, Essen, Einkaufen, Kumpel abholen, dann darf ich die Waffe z.B. im Auto lassen (unsichtbar) Allerdings liegt dann kein erlaubnisfreies Führen mehr vor, sondern eine vorübergehende Aufbewahrung. Dann wäre wiederum Mun und Waffe getrennt zu lagern, es sei denn man transportiert seine Waffen im 1er Schrank zum Stand ;-).
  11. @miky Dein Bausatz ist vielleicht auch nicht illegal,solange er nicht zusammengebaut ist.....vielleicht Im Zweifel wird das ein Richter entscheiden
  12. Ich blase jeden Herbst meine Gartenleitungen mit Pressluft aus.... Mir ist schon klar, dass wir hier vom hundertsten ins tausendste kommen. Aber es drängt sich auch der Gedanke auf, dass der Gesetzgeber ,in der Intention solchen Blödsinn wie oben beschrieben zu verbieten, ein Regelwerk geschaffen hat, das geeignet ist, alle möglichen Tätigkeiten ohne Waffenbezug bei Bedarf in eimen solchen zu setzen.
  13. Wenn man es ganz streng auslegt....ist dann ein Gartenschlauch auch illegal, wenn ich ihn an den Wasserhahn anschließe?
  14. @Kanne81 da hast du absolut recht! Nur geht das schwer in so einen verbohrten Grünling rein. Die meinen, alles was nach Waffe,Militär p.Ä. aussieht oder sicj anhört ist ganz furchtbar böse. Sieht man ja auch an der ganzen Anscheinsproblematik. Vielleicht können die mit einem rosa Hello Kitty Gewehr eher leben als mit nem Black Rifle. Btw, wie ist eigentlich so ein knallrotes Hornady-AR einzustufen? Ist das noch böses Anscheinsgewehr? Gibts da was vom BKA? Ok, hat mit dem Thema jetzt nix zu tun, aber würde mich trotzdem mal interessieren.
  15. Die ganze Diskussion über den privaten Waffenbesitz erinnert mich irgendwie an die Debatte und darauf folgenden jährlichen Verschärfungen der Hundehalterveeordnungen in den 90ern. Damals wurden sogenannte"Kampfhunde" als großes Problem betrachtet, seit nun alle Pitbulls zu Alano-Mischlingen mutiert sind, scheint es kein Problem mehr zu sein. Nur leider können wir unsere Sportgeräte nicht so einfach in "Teilchenbeschleuniger" o.Ä. umtaufen.
  16. In jedes mir bekannte 10er oder auf 10 Schuss begrenztes größeres Magazin bekomme ich 11 Murmeln rein. Dann gehts halt nicht mehr in die geschlossene Waffe, weil die Feder keinen Platz mehr zum nachgeben hat. Insgesamt sind damit zwar auch nur die erlaubten 11 Schuss in die Kanone zu bekommen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei einer Kontrolle so ankommt. So oder so birgt die Magazingeschichte jede Menge Potential für mächtigen Ans**ss. Hier muss, wenn es nicht gelingt den Quatsch komplett zu entsorgen, von fachkundiger Hand eine eindeutige Lösung gefunden werden, die für den Schützen Rechtssicherheit bringt. Idealerweise vor Verabschiedung als Gesetz, anderenfalls durch klagen. Was den Stichtag 13.07.17 betrifft, so würde mich mal interessieren, ob das überhaupt rechtlich möglich ist, so rückwirkend. Bis zum Bekanntwerden des Referentenentwurfs kann doch noch jeder in Treu und Glauben Magazine gekauft haben und davon ausgegangen sein, dass er sie mit Begrenzung weiter nutzen darf. Auch hier vermute ich sehr dünnes juristisches Eis. Mal davon abgesehen, wie das nachgewiesen werden soll. Wer hebt denn einen Kaufbeleg von einem Magazin auf? Auch hab ich auf meinen Magazinen noch keine eindeutigen Seriennummern für die Verfolgbarkeit entdecken können. Lediglich die PMags haben sowas drauf, was aussieht wie ein Herstellungsdatum (so ähnlich wie auf ner TÜV-Plakette nur in klein). Auf GMags hab ich sowas noch nicht gesehen. Außerdem sagt ein Herstellungsdatum noch nicht aus, ab wann das Teil in meinem Besitz war. Aber vielleicht reicht es der Behörde auch aus, wenn du erklärst , dass du das Mag schon länger hast. Dann immer mit der Drohung: "wenn du lügst bist du nicht zuverlässig". Das dürfte einige abschrecken und vielen den Spaß verderben.
  17. Kohleausstieg, Fahrverbote wegen schwachsinniger Grenzwerte, Klimakirche, Waffenverbote, Tempolimits und Merkels Einladung an die ganze Welt......na dann bin uch eben starrsinnig und meinetwegen auch rächtz
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.