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Harry Callahan

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  1. Hä? Wo ist jetzt der Zusammenhang?
  2. Genau das meine ich. Mit nichts, was ich sage oder als Training nachweise, könnte ich Deine Meinung ändern.
  3. @joker_ch Es geht mehr um den zweiten Teil meines Posts. Dass die Polizei grundsätzlich behauptet, dass sich ein Zivilist mit einer Waffe nicht wehren kann - egal wieviele FoF- Trainings etc man gemacht hat. DAS ist die Sauerei. Waffenhandhabung ist ganz einfach für Verbrecher - das macht Waffen so gefährlich. Sie ist ganz einfach für Polizisten - daher braucht die Polizei Waffen. Sie ist aber unglaublich schwer für Zivilisten - daher kann sich ein Zivilist auf keinen Fall erfolgreich mit einer Waffe wehren.
  4. Du hast aber schon die von Dir selbst zitierten Anforderungen gelesen - oder? Ich kann Dir sagen, dass wir damit bei www.frontsight.com noch nicht einmal die Fortgeschrittenenkurse hätten belegen können. Das witzige ist aber, dass dann der LKA-Beamte, der diese Minimalanforderungen gerade so schafft und an seinem Schreibtisch so bedroht ist, dass er eine Waffe führen muss, dann unabhängig davon, wieviel der normale Bürger trainiert, schreibt, dass der Antragsteller auf einen Waffenschein auf gar keinen Fall in der Lage ist, sich mit einer Waffe zu wehren. Wie gesagt - nur der Polizeiausweis verleiht einem diese jedigleichen Fähigkeiten.
  5. Wie hoch ist denn die Bestehensgrenze bei dem enormen Trainingsaufwand? Abgabe von 5 Schuss ohne Eigenverletzung?
  6. Ähmmm....... nur mal so: Wir hatten doch vor einiger Zeit mal einen Thread, in dem die Rechtsauffassung geäußert wurde, dass ein Vereinsvorstand einem Mitglied bei regelmäßiger Trainingsteilnahme eine Bedürfnisbescheinigung ausstellen MUSS, auch wenn er das Mitglied für komplett ungeeignet zum Waffenbesitz einschätzt. Wenn das die gängige Rechtslage ist, dann fällt dieses Korrektiv doch weg - denn wie gesagt - ein Jahr regelmäßig zum Training erscheinen und ein paar Schuss daneben schießen, ist ja wohl machbar. Wenn man vom Verein erwartet, ungeeignete Kandidaten herauszusieben, dann muss man dem Vorstand auch eine Möglichkeit dazu geben.
  7. Anscheinend macht Dir Schießen doch Spaß - oder? Dann such Dir einen netten Verein, werde Mitglied, fang an. Nach 6 Monaten kannst Du dann bei der Behörde einen Antrag auf Erteilung einer WBK stellen mit dem Vermerk, dass die Bescheinigung des Vereins nachgereicht wird. Im Worst-Case hast Du 12 Monate ein tolles, faszinierendes Hobby ausgeübt und Dein Antrag wird abgelehnt. Spaß macht es trotzdem.
  8. Das aber nur für Verbrecher und Polizisten. Als Ottonormalverbraucher wirst Du niemals lernen, Dich mit einer Schusswaffe verteidigen zu können. Daher brauchst Du keine und bekommst keine. Bei 18 jährigen Polizisten mit 100 Schuss Training ist das natürlich ganz anders.
  9. Richtig. Aber diese Zeit kommt beim Jahr für Sportschützen ja auch noch einmal drauf.
  10. Der schnellste Weg, eine WBK für Faustfeuerwaffen zu bekommen, ist Kohle in die Hand zu nehmen und in 2 Wochen den Intensivkurs zum Jagdschein zu machen.
  11. WBK blau für Alle....
  12. Na da wäre ich doch tatsächlich mal auf einen Gerichtsentscheid gespannt. Die einschlägigen Gesetzestexte sind doch schon ausreichend hier zitiert worden: Das Amt darf auch nach den 3 Jahren anlassbezogen prüfen, ob ein Bedürfnis weiter vorliegt. Diese Prüfung darf aber nicht umfangreicher sein, als die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Da also bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis die Vorlage eines Schießbuches nicht erforderlich war, darf diese Prüfung auch nun nicht gefordert werden. Dies wäre sonst eine nachträgliche Verschärfung.
  13. Verstehe das Problem nicht. Alle 3 Jahre eine neue Waffe gekauft und gut ist. Dann hat das Amt etwas von Dir gehört und ist zufrieden.
  14. Nö. Nur Hoffnung.
  15. Schon das obige Zitat ist eine Unverschämtheit. Warum prüft die Bundesregierung nicht mal, ob ggf. eine Liberalisierung des Waffenrechts notwendig wäre?
  16. Hmmm...... steht nicht auch im Gesetz, dass aus einem sicheren Drittland einreisende Flüchtlinge an der Einreise gehindert werden müssen? Anscheinend sind auch deutsche Beamte sehr selektiv darin, welche Gesetze sie einhalten und welche nicht.
  17. Diese Antwort hätte Dich für den Stabsdienst der Bundeswehr qualifiziert: Sie war.... ... prompt ... sachlich richtig ... und hat mir kein Bißchen weitergeholfen.
  18. Och lass mal..... Zitat: "Ein Privileg (Plural Privilegien, von lateinisch privilegium „Ausnahmegesetz, Vorrecht“) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeteilt wird." Warum sagst Du dann, der Waffenbesitz wäre in D ein Recht? Ich würde diesbezüglich eine Aufklärung durch Dich einer durch Heletz vorziehen
  19. Also ist es kein Recht, das einem mit der Geburt gegeben wird, sondern ein Privileg, welches man sich erarbeiten muss.
  20. Watt??? Juristen argumentieren doch immer, das Waffenrecht sei ein Verbotsgesetz mit definierten Ausnahmen. Somit heisst es doch: "Der Waffenbesitz ist verboten, es sei denn...." Wäre Waffenbesitz ein Recht, müsse es umgekehrt sein.
  21. Da kann aber der Hausherr bestimmen, wen er in seine Veranstaltung lässt.
  22. Also reine Willkür, wenn der Staat Dir eine andere Eignung unterstellt, als von Dir beabsichtigt war. Prima Rechtsstaat!
  23. Eine interessante Frage für eine juristische Dissertation. Wenn ich diese Argumentation zuende denke, dann komme ich zu dem Schluss, dass ich aus einer Zeitschrift einen gemeinen Knüppel bauen und mit einem BH jemanden erdrosseln kann. Von den Verwendungsmöglichkeiten eines Schlüsselbundes ganz zu schweigen. Da ich also aus jedem Haushaltsgegenstand theoretisch eine Waffe bauen kann, müsste ich ja komplett nackt in eine solche Verbotszone gehen, um rechtlich sicher zu sein. Bei allem Wahnsinn in D KANN das der Gesetzgeber so nicht meinen und er MUSS hier genauere Definitionen treffen.
  24. Nö, passt auch nicht. OC ist kein Gegenstand, der zur Verletzung von Personen bestimmt ist - schließlich steht ja "ausschließlich zur Tierabwehr" drauf. Wäre es zur Verletzung von Menschen gedacht, wäre es nicht zugelassen. Da es aber frei verkäuflich ist, erkennt der Gesetzgeber anscheinend an, dass es eben nicht zur Anwendung gegen den Menschen gedacht ist. Catch22 mal zu unseren Gunsten.
  25. Bescheuerte Bürger, die für jeden Kack anrufen, sind nur ein Problem, weil die Disponenten auf der Rettungsleitstelle keinen Rückhalt haben, wenn sie mal einen Fehler machen. Also wird nicht nur mehr angerufen, sondern auch mehr geschickt. Das ist reine cover-my-ass-Medizin. Der Indikationskatalog ist auch nicht das Problem, sondern dessen wachsweiche Formulierung. Einen Notarzt zu schicken bei "schwerer thermischer Verletzung" ist ja gut und schön. Was das aber bedeutet, muss derjenige entscheiden, der das Headset aufhat. Da es nun schon zum Standard geworden ist, dass wir mit dem Rettungshubschrauber zu einer erstgradigen Verbrennung fliegen, mache ich mir schon jetzt wieder Sorgen, wenn die Freibadsaison losgeht. Außerdem werden die Entscheidungen der Leitstelle ja hauptsächlich von einer Software getroffen, deren Entscheidung man aus politischen Gründen nicht anzweifeln darf. Wie im Buch "Qualityland" so treffend beschrieben - die Algorithmen können/dürfen nicht irren - im Zweifelsfall ist der Mensch fehlerhaft. Ein Blick auf die Fehleinsatzquote in B lässt zweifeln, aber auch das scheint immer nur ein Fehler der Menschen zu sein. Ja. Da steht, dass Reizgas verboten ist. Pfefferspray ist aber nun einmal kein Reizgas. Außerdem ist es juristisch gesehen keine Waffe. Auf welcher Grundlage soll also die Mitnahme verboten sein? Willkür???
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