Zum Inhalt springen

schmitz75

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.415
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von schmitz75

  1. da steht 0480-M-TAT
  2. Das MCX erfüllt gar keine gewünschte Kriterien außer, dass es ein Magazin hat, hast du überhaupt den ersten Post gelesen? Umarex NPX AX gibt es, und noch das Diana Oktoberfestgewehr, das hat aber unter 3J und noch das GAMO Replay-10 MAXXIM.
  3. Die gültige AwaffV gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html da sind natürlich noch keine Änderungen drin, die noch nicht in Kraft getreten sind.
  4. Kommt auch auf die Waffe and, wenn du ein Messer mit Overnite verschickt hast kann ich die Beschwerde verstehen. Wenn es eine Langwaffe war, DHL versendet nur bis 120cm. Generell kann der Händler sich wohl kaum beschweren, wenn man mehr für die von ihm gewählte Versandmethode bezahlt hat.
  5. Es gibt gar keine Aufbewahrungsvorschriften für erlaubnispflichtige Waffen die keine Schusswaffen und keine verbotenen Waffen sind, außer die allgemeine dass Abhanden kommen verhindern muss. Oder gelten da die selben wie für erlaubnispflichtige Schusswaffen, weil Pfeilabschussgeräte dennen gleichgestellt sind? Dann würden die aber sofort nach dem Inkrafttreten gelten.
  6. Wieso funktioniert das dann bei Pfefferspray, die ganze US Sprays Foxlabs, Sabre, ... bekommen alle nur Aufkleber vom Importeur. Also warum kann nicht ein Importeur PMAGs kaufen mit Aufklebern versehen und als Kunstobjekt verkaufen?
  7. Analog zu Reizstoffsprühgeräten deren Bestimmung sich durch einen Aufkleber zum Tierabwehrgerät ändern lässt, sollte das doch auch für Magazin gehen.
  8. Es ist völlig egal ob du die Waffen gekauft hast oder verkaufst, lediglich der Erwerb der Waffe muss gemeldet werden, frag doch deine Behörde wie die das gerne geregelt hätten.
  9. Also das hier ist keine Magazin im Sinne des Waffengesetzes:
  10. Ich hab so meine Zweifel, dass die Preiswahl den Gewinn maximiert.
  11. Hab dort den Wiederladekurs gemacht, der rechtliche Teil war sehr gut, der fachliche gut. Die Munitionsauswahl ist riesig, die Preise aber auch.
  12. Der hat als Bundesligaschütze nur ein Gewehr? Wenn das kaputt ist geht er nach Hause?
  13. Das BJagdG verbietet doch nur den Schuss auf Wild mit Vollautomaten.
  14. Gibt nur aktuell neue auf egun, die auf Lager sind, aber klar, es wird auf Jahre keine mehr geben.
  15. schmitz75

    Safe = safe?

    Für Waffenschränke sind diese Tricks wohl nicht relevant, was aber relevant ist, sind die Schwachstellen von bestimmten Elektronikschlössern, die LaGard Basic Schlösser die vielfach verbaut sind, lassen sich einfach knacken mit solch einem tool: http://tresoroeffnung-bayern.de/blog/2017/03/24/sicherheitsproblem-mit-la-gard-und-sg-elektronikschloessern/ https://www.taylortechtools.com/phoenix
  16. schmitz75

    Waffenschrank

    kommt auf die Schrankklasse und die Art der gelagerten Waffen an. https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
  17. Solange die Änderungen noch nicht in Kraft getreten (6 Monaten nach Veröffentlichung) sind braucht man doch noch einen Voreintrag, was soll daran falsch sein?
  18. Das hier ist offensichtlich kein Magazin im Sinne des neuen Waffengesetzes:
  19. Innenausschuss des BR empfiehlt dem BR zuzustimmen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/651-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  20. Es geht um den Gesetzesentwurf, nicht die Bitte des BR diesen zu ändern. Seite 136 in dem PDF, ist nur eine Stellungnahme des BR, der BT hat das aber nicht übernommen.
  21. Die war nie Teil des Entwurfes des Bundestages auf den sich das bezieht.
  22. Da steht nur das drin was sich geändert hat zu der Version die der BR schon gesehen hat.
  23. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/651-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.