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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Das wurde bereits auf der Seite zuvor erklärt.... Natürlich könnt ihr auch händchenhaltend zur Post laufen und den Brief gemeinsam aufgeben
  2. Ist das so schwer zu verstehen? Du gibst den unterschriebenen Brief (=nur das Blatt Papier, kein Umschlag) von dir an einen Bekannten/Freund weiter, der den Brief einmal überfliegt und dann in ein Kuvert eintütet und zur Post bringt. So besteht ein Zeuge, welcher Kenntnis vom Inhalt des Schreibens hat und bezeugen kann, dass das Kuvert nicht leer war.
  3. Nein, dein Schriftstück übergibst du einem "neutralen" Dritten mit der Bitte, dies per Einwurfeinschreiben an den Adressat zu schicken. Ein Kuvert reicht hierbei ;-) Grund: "Ja Herr Richter, ich habe einen Brief von Herrn X bekommen, aber das Kuvert war leer" alternativ "darin war nur die Betriebskostenabrechnung und nicht eine angebliche Kündigung"
  4. So sieht aus :-) Am besten noch von einem halbwegs neutralen in das Kuvert eintüten lassen und dieser soll das ganze zur Post aufgeben.
  5. P22

    IPSC-Production - H&K SFP9-SF

    Ja, ich hatte geschaut, aber erst jetzt gesehen.... Danke dir :-)
  6. P22

    IPSC-Production - H&K SFP9-SF

    Was meinst du damit? Die P30 als "Basisversion"?
  7. Moin, in der Production-Liste für IPSC findet sich die Waffe nicht - gibts dafür einen Grund? Zu neu? Wie oft wird die Liste geupdated? Danke für eure Antworten :-)
  8. Das ist nur zu seinen Gunsten nötig - dem Verbraucher erwachsen hieraus primär keine Nachteile. Fraglich ist doch eher, ob hier wirklich ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz besteht. Es besteht nur, wenn der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
  9. Dann war in dem Schreiben sicherlich von einem Widerruf die Rede....
  10. In der Nähe von Frankfurt wäre da noch RA Lindner in Lampertheim.
  11. Nein, das hatte ich bereits zuvor nicht geglaubt und jeder, der aufgrund des Schwarzwild-Fiebers lieber jetzt schon mit einem HA unterwegs ist, würde ich auch raten - machts einfach.
  12. Wieso das denn? Die Flinte ist doch weiterhin eine Langwaffe.
  13. Ändert sich eigentlich etwas, wenn man die Waffenart über den DSB bestätigt bekommen hat, aber genau so gut das Bedürfnis auch über den BDS bekommen hätte? Oder müsste man dann als Erwerber ein BDS-Bedürfnis nachschieben :-D
  14. Mein DSB-Ableger, der BSV, prüft das hingegen schon. Mir wollte man die Bedürfnisbestätigung verweigern. Musste dann erstmal telefonisch intervenieren, dass der Verband sich in diesem Punkt herauszuhalten hat und zum anderen bereits eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsgebot von der Behörde eingeholt wurde. Man wollte mir die Bescheinigung aber nur ausstellen, wenn ich das nachweisen könne - konnte ich per Mail. Es lagen ja auch Kopien aller WBKs vor, welcher auch der zuständige LV 7 im BDS für die Ausstellung einer Bedürfnisbestätigung fordert. Prüfen könnte es der Verband schon, nur zuständig ist er nicht. Stichwort: vorauseilender Gehorsam. Andere Schützenkollegen wären vll. froh, wenn der Verband einen auch nochmal nett an das bestehende Erwerbsstreckungsgebot erinnert....
  15. Das geht die Behörde nichts an. Erwerbsstreckung wird bei Eintragung der erworbenen Waffe geprüft. Ob die Einträge verfallen ist das Problem des WBK-Inhabers.
  16. Ich versteh immer noch nicht ganz, was die Zuständigkeit mit dem materiellen Gehalt der Frage zu tun haben soll. B ist hier örtlich/sachlich zuständig. Das Dokument ist vorhanden; das Gesetz gewährt die Möglichkeit verschiedene Berechtigte auf einer WBK zu führen und schränkt dies nicht ein wie bspw. gleiche Erlaubnisbehörde o.ä. Der einzige Punkt, der hier meines Erachtens relevant ist, ist die Frage ob jede nichtausstellende Behörde in die WBK eintragen darf. Da das WaffG dies nicht verbietet, im Gegenteil - wie dargelegt - die Möglichkeit der Eintragung mehrerer Berechtigter vorsieht, die nicht immer im gleichen Zuständigkeitsbereich wohnen müssen gerade vorsieht und auch sonst kein höherrangiger Rechtssatz ersichtlich ist, der dieser Vorgehensweise entgegen steht, sind diese bedenken unbegründet. Wie die Behörden da Ganze nun untereinander regeln, ist letztlich ihr Problem. NWR-Geschichten usw. interessieren den Antragsteller nicht - oder wird eine Baugenehmigung versagt, weil Behördenintern der Button für eine Befreiung fehlt? Den Berechtigten wird meines Erachtens auch keine Pflicht zur Vorlage ggü. der jeweils anderen Behörde auferlegt, um auf den aktuellen Stand zu sein. Was von der Erlaubnis umfasst ist, ist aus dem NWR ersichtlich. Mögliche Vollzugsdefizite im formellen Zuständigkeitsbereich können dem Betroffenen nicht angelastet werden.
  17. Danke für deinen Erfahrungsbericht. Suche auch noch etwas für meine Beretta 1301.
  18. Das gelingt sogar pösen anti-grünen Massentierhalter. Macht euch mal schlau, das mag der planenden Gemeinde vll auch nicht klar sein.
  19. Manche Dinge kann man sogar umsetzen. Die Aussagen hier klingen wieder nach "halt bloß die Füße still". Wer das mit sich und seiner Schiessstätte machen lassen will - nur zu ;-)
  20. Wieso geht ihr gegen die herannahende (Wohn-)Bebauung nicht vor?
  21. Vollendeter Diebstahl in einem besonders schweren Fall, §§ 242, 243 I 2 Nr. 7 StGB Vollendet wegen Gewahrsamsenklave.
  22. Ich sehe keine Gründe, warum hier eine Ausnahme von der Regel gemacht werden sollte. Diese Anzahl von Anzeigen und auch letztlichen Verurteilungen zeigen, dass über einen längeren Zeitraum nichts dazu gelernt wurde. Rechne - wie im Gesetz vorgesehen - 5 Jahre nach Rechtskraft seit der letzten Verurteilung. Plan B hat nichts "illegales" wenn die Waffe im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses gekauft/aufbewahrt wird und dir auf dem Schießstand zum Schießen überlassen wird. Mehr ist aber nicht.
  23. Gibt's den Rod and Gun Club nicht mehr in HD? Dachte ich hätte die mal auf der Ergebnisliste für die BM /LM im LV 7 gesehen.
  24. Wieso darf Behörde B dort keine Änderungen vornehmen? Wenn sie für den Antragsteller sachlich/örtlich zuständig ist. Das Gesetz sieht eine solche "doppelte" Eintragung von Berechtigen ausdrücklich vor. Nur aufgrund formaler Zuständigkeitregelungen dürften die materiellen Wertungen des WaffG kaum zurücktreten. Das Dokument gehört ja auch letztlich dem oder den Berechtigten wie hier bereits erörtert wurde im Zusammenhang mit der Herausgabe einer "ungültig" gestempelten WBK.
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