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karlyman

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  1. Tja, ich denke, da sprichst du große Wahrheiten gelassen aus.
  2. Ihr habt Sorgen. Ich denke dabei eher an ehrwürdige Bauten am Rhein, oder noch mehr an solche entlang der Loire...
  3. Kannst du das beurteilen?
  4. Also ich glaub, ich nehm' ein Gläschen, und ein Schälchen geröstete Otternasen dazu.
  5. Ditto - exakt dasselbe bei mir. Relevant war das besagte Siegel mit der Sicherheitsstufe, dem Gewicht, dem Hersteller, und der unmittelbare Aufstellort.
  6. Die ganze Verankerungs-Diskussion ist, nicht erst seit diesem Thread, geradezu ausufernd.... Nur so viel (und auch wenn es dich überraschen mag): Für kein einziges meiner Waffenbehältnisse/-tresore (Stufe B bis 1; Leergewichte 250 bis knapp 400 kg) war eine Anforderung des jeweiligen Herstellers beigefügt oder mir als Kunden sonstig mitgeteilt worden, nach der der entsprechende Widerstandgrad/-stufe nur bei bestimmter Verankerung gelte. Der Widerstandsgrad ist schlicht und ergreifend durch Plakette mit den üblichen technischen und Herstellerangaben bestätigt. Bei mehreren der Schränke habe ich dennoch, obwohl keine sonstige, gesetzliche Anforderung vorhanden, eine Bodenverankerung vorgenommen; natürlich selbst durchgeführt, aber dann ist's auch gut. Und über die Notwendigkeit der Verankerung wegtragbarer Kleinbehältnisse/-würfel im Gewichtsbereich eines Zentners würde ich im Übrigen nie diskutieren, die gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Jetzt hier noch um die Ecke zu kommen mit "zertifiziertem Andübeln nur durch Fachfirma"...geht in immer weitere Bereiche. Der Aufwand lässt sich beliebig weiter steigern. Wie gesagt, am Ende landen wir bei der Aufbewahrung von Jagd- und Sportwaffen bei "Fort Knox"... Wohlgemerkt, es geht hier nicht um die Aufbewahrung von ABC-Waffen. Lassen wir's an der Stelle gut sein.
  7. Ach ja. Klar doch... Zertifizierter/via Fachfirma beizubringender Verankerungsnachweis, in Verbindung mit bestimmten baulichen Voraussetzungen des Aufbewahrungsgebäudes... Noch ein Mosaiksteinchen der Sorte "Vergrämung durch stetig steigenden Aufwand". Weiter und weiter... Zugespitzt gesagt, am Ende landen wir bei der Aufbewahrung irgendwo zwischen Cheopspyramide und Fort Knox. Merkst du was?
  8. Das hat der Bundesgesetzgeber in die amtliche Begründung zum Gesetz reingeschrieben.
  9. Also dass zum Par. 5 Abs. 2 was kommt, das pfeifen die Spatzen ja schon lange sehr lautstark von den Dächern.
  10. "Unklar" ist nett... Wie einem LWB die (ablehnende) Position Dritter, die er praktisch und rechtlich nicht einfach ändern kann, zuzurechnen sein soll... ist ein Rätsel.
  11. Was wäre denn dann so Deine Alternative? Die "Alternative..."? So wie sie sich entwickelt hat?
  12. Polemik... führt auch nicht weiter. Es ist bekannt, dass der Faeser'sche Vorstoß zur WaffG-Verschärfung aufgrund Widerstands einer bestimmten Seite noch nicht mal das Kabinett passiert hat.
  13. Und wird es auch weiterhin.
  14. Sie kann es nicht alleine durchziehen. Für eine Änderung des WaffG braucht es die Zustimmung des Kabinetts, und aller Regierungsfraktionen (sonst gibt es auch keine Mehrheit fürs Gesetz...).
  15. Das stützt ja gerade den "Trennungsstrich", auf den ich hinwies.
  16. Ich bleibe dabei: Wäre die FDP nicht da gewesen, um deutlich "die Bremse reinzuhauen", hätten wir heute einen erneut grundlos verschärften Mist im WaffG. Sand im Getriebe ideologisch motivierter Restriktionen ist auch was wert.
  17. Trotzdem gibt es bei dieser Sache diesen rechtlichen Unterschied.
  18. Na, es gibt schon noch einen definitiven rechtlichen Trennungsstrich zwischen kommunalen Vollzugsbediensteten einerseits, und von der Kommune beauftragtem privaten Sicherheitsdienst andererseits. Wenngleich das für die Bürger "draußen", also bei der konkreten Tätigkeit, machmal schwierig zu unterscheiden (und der Unterschied z.T. bewusst unscharf gelassen) ist...
  19. Also ich muss auch sagen, bei dem was in anderen Foren teilweise abgeht (bekomme das nur als Leser mit, oder indirekt über meinen Sohn, mit Fußballforen u.ä.) ist W.O. ein recht kultivierter Debattenclub. Auch wenn es da meinungsmäßig mal etwas deftiger her geht, das Niveau ist alles in allem, und im Vergleich nicht so schlecht (wie es manche hier behaupten).
  20. Ja, in D auf dem Schießstand ab 14 Jahre KK. Mit Einverständniserklärung des oder der Sorgeberechtigten;und unter Obhut einer entsprechenden Aufsichtsperson (z.B. mit Trainer-Basislizenz).
  21. Ich bin mir nicht sicher, ob der Adressat dieser Wort deren Ironie zu erkennen weiß...
  22. Versuch einer ersten, kurzen Antwort von meiner Seite: "Waffenschein" / "Schießverein"... da stimmt die Begrifflichkeit nicht. Es geht dir um die Beantragung bzw. den Erhalt einer Waffenbesitzkarte/WBK, also einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Und du meinst einen Schützenverein. Ich bin beides, also Sportschütze und Jäger, und kann dir im direkten Vergleich sagen, dass die Jägerausbildung/-prüfung deutlich schwieriger/umfangreicher ist (wenn vielleicht auch nicht langwieriger), als die Sachkundeanforderungen beim Sportschützen. Für die Jagd solltest du auch einschlägiges Interesse mitbringen. Der Ansatz "habenwollen" und "das ist der leichtere Weg um an Schießzeug zu kommen" ist da wirklich nicht der richtige... Und bedient im Übirgen Klischees, die aus Reihen der Waffenbesitz-Gegner kommen.
  23. Ja, klar doch. Da kann man ja jedesmal munter ermitteln, wenn ein Jäger in seinem Revier geschossen hat. Prioritätensetzung in Deutschland 2023.
  24. Wenn man es genau nimmt, klingt das per se nach Unsinn. Die Anmeldung wurde lt. Sachverhalt definitiv vorgenommen. Und die Behörde hat die vorgenommene Anmeldung eben bestätigt. Was will sie da "widerrufen"? Die Behörde kann bei Vorliegen spezifischer Gründe den weiteren Besitz bestimmter Magazine untersagen... aber das ist ja kein "Widerruf der Anmeldebestätigung".
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