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karlyman

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  1. In Neuseeland hat es bei den jüngsten Wahlen jetzt einen sog. "Rechtsrutsch" gegeben, d.h. die konservative National Party kann und wird wohl zusammen mit einer rechtskonservativen Partei die neue Regierung bilden. Mal sehen, ob es hilft, d.h. ob die die Verbotspolitik der linksgrünen Regierung J. Ardern zurückdrehen.
  2. Ja. Abschließbare Vitrine (Wand oder Stand). Wer da Eigenbau hinbekommt, fährt deutlich billiger. Die Fertigvitrinen sollen nicht grade günstig sein.
  3. Versuche, Alternativen zu eGun zu etablieren, gab und gibt es einige. Aber keine hat bislang nur annähernd dessen Bedeutung erreicht. Auch das sagt einiges aus.
  4. Ging es dabei nicht vielmehr um ein Bedürfnis fürs Behaltenkönnen einer Salutwaffe?
  5. Gleiches trifft u.a. auf Dein großes Küchenmesser zu.
  6. Ja. Und SIG Sauer z.B. ist eine US-Firma geworden... Viele ausserhalb schießen eine, benötigen Teile und Zubehör...
  7. Richtig. Auch da kann es immer noch dankbare Abnehmer geben... Ich hatte mal ein KK- Gewehrchen mit noch schönem System und Lauf, aber unansehnlichem Schaft. Da war ich froh, auf eGun tatsächlich einen schönen, gut erhaltenen Schaft dafür zu kriegen.
  8. Er zweifelt ja auch die sportliche Nutzbarkeit solcher HA-Langwaffen an. Obwohl es die unbestritten seit langem gibt, inklusive zahlreicher zugelassener Schießsportdisziplinen dafür. Fazit: "Halbwissen at it's best". Aber Hauptsache, anderen Leuten legalen Besitz und Freiheiten abnehmen wollen.
  9. Der Kommentator erklärt wortreich seinen Verbotswunsch sog. "kriegswaffenähnlicher" Halbautomaten. Was er überhaupt nicht erklärt, ist hingegen die Begründung seines Verbotswunsches. Zu denken wäre da insbesondere an die Deliktrelevanz dieses "Waffentypus". Ach halt, die ist im Geltungsbereich des WaffG ja seit vielen Jahren: Null. Im Übrigen finde ich die Argumentation, doch das "alte" WaffG wieder einzuführen, interessant. Wie "alt" darf es denn sein, bitte? Bis zu der Fassung, in der wir noch keine nachwirkende ÜK-Bedürfnisprüfung aktueller Prägung hatten? Oder zu der, als die WBK "Gelb" noch nicht gedeckelt war? Oder gar zu der, als viele Repetier- und EL-Langwaffen "frei ab 18" erwerbbar waren...? Nur zu.
  10. Wie gesagt, die genannte Behördenauffassung/-rechtsauslegung ist zweischneidig. Wurde hier auch schon öfter diskutiert. Auf der einen Seite könnten, gerade bei LW, eigentlich unnötige "Doppelbeschaffungen" stehen... auf der anderen Seite ermöglicht sie dann logischer Weise zusätzliche KW-Erwerbsmöglichkeiten ggf. ohne "Überkontingent-Gedöns".
  11. Wobei mich interessieren würde, worin "einfach mal machen" tatsächlich besteht. Vermutung: Rausgehen mit einer eingetragenen Waffe, der zugehörigen WBK und gültigem JJS, ins Revier...
  12. Die FDP wird absehbar erst wieder bereit sein, bei dem Thema bzw. einem Entwurf in irgendeiner Weise weiterzumachen, wenn ihre Kritikpunkte vom Frühjahr aufgegriffen / berücksichtigt wurden. Ohne entsprechend geänderten Entwurf wird da wohl nichts laufen. Es kann natürlich sein, dass das Faeser'sche Haus (Ministerium) momentan mit gaanz anderen Themen befasst ist...
  13. Im Fall der strenger "kontingentierten" KW wird eine von Behörden vertretene "bedürfnismäßige Unvereinbarkeit der Verwendung" tendenziell ein Vorteil sein. Bei LW ist sie doch eher lästig. Unnötig "vollstopfen" mit quasi Doppelbeschaffungen muss man sich den Schrank bzw. die Schränke auch nicht. Die Behörden mit o.g. Sichtweise aber fördern genau das.
  14. Die Geschichte "Nutzung auf Sportbedürfnis besessener Waffen zur Jagd" habe ich auch schon durch. Meine Sachbearbeiterin vertrat eine gleichlautende Auffassung wie das genannte Beispiel des LRA Rosenheim. Das Problem bei vielen Regelungen des deutschen WaffG ist, dass es in Absurditäten führt.
  15. Das kann man auch so machen. Allerdings müsstest du noch erklären, was demgegenüber an der von @Glückspieler geschilderten Vorgehensweise "unprofessionell" sein soll.
  16. Wir hatten das Thema m.W. in einem fast noch aktuellen anderen "Kontroll"-Thread.
  17. Ach, kritisch fragende Bürger sind ja so etwas von lästig... Soll er doch am besten gleich alle blockieren. (Und hoffen, dass die sich bis zur nächsten Wahl nicht mehr dran erinnern).
  18. "Außerdem, erklärt der Sprecher, hätte der Satz Deubels so verstanden werden können, »dass ein Besuch einer KZ-Gedenkstätte aus pädagogischen Gründen nahegelegt wird.« [....]" https://www.giessener-allgemeine.de/kreis-giessen/linden-ort848774/shitstorm-politikerin-linke-linden-stadtparlament-twitter-gaskammer-afd-gewaltaufruf-falsch-verstanden-kreis-giessen-90213237.html Na, wer weiß, vielleicht hätte der Satz, der hier Threadthema ist, auch nur so "verstanden werden können", dass man Grünen-Wahlplakate aufhängt... Man muss eben nur irgendwohin interpretieren wollen.
  19. Weitere Frage: Ist das für den hier besprochenen Fall relevant?
  20. Tja. AH-Initialien dürften in Deutschland gar nicht so selten sein (ich kenne z.B. einen Alex H.). Die haben dann evtl. einfach Pech gehabt mit ihren persönlichen Initialen als Wunschkennzeichen...?
  21. Diese Feinverästelungs- und Begriffsdiskussionen bringen im Kontext mit dem Thema hier auch nichts... Die Schusswaffe war im vorliegenden Fall nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit im Fahrzeug, das reicht doch im Zusammenhang mit dem Fall.
  22. Das darf sie. Sie hat diesbezüglich keine Verpflichtung.
  23. Kann schon sein. Dass etwas gemacht wird, bedeutet allerdings nicht, dass es auch richtig bzw. angemessen ist.
  24. Na ja, er hat sich doch klar nachvollziehbar ausgedrückt. Kontrolleur kommt zu einem Zeitpunkt, wo der einzige, der den Waffentresor öffnen kann/darf, nicht da ist - und Ehefrau schickt ihn konsequent wieder weg. Was ist daran schwer verständlich? Dass der Kontrolleur sie zu einem Regelverstoß verlocken will (um sich eine "Erfolgskerbe" in seine Statistik schnitzen zu können....)?
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