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karlyman

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  1. Na, dann "willkommen im Club" nach dem Genuss einer Schnaps-/Likörpraline a la Mon Cheri & Co... den enthaltenen Alkohol trinkst du da ja auch... Ich bin, wie gesagt, wahrlich niemand "pro Alkohol" - aber man kann's auch übertreiben.
  2. Verschlossenes Behältnis. Von abschließbarem Holzschrank über Blechschrank mit Schloss oder eben abschließbare Vitrine (Letzteres macht gerade da Sinn, wo etwas gezeigt werden soll). Es gibt zum Glück noch keine Vorgaben bezüglich einer bestimmten Zertifizierung der Behältnisse. Wobei, wenn es auf dem "Weg", der hier beschritten wurde, so weitergeht, ist künftig nichts ausgeschlossen... P.S.: Wenn du eine "billige", dennoch halbwegs ansehnliche Glasvitrine mit Schlösschen findest, wäre ich für den Tipp dankbar.
  3. Genau so erging es doch mal einem Jäger im auch hier verbreiteten Fall, der bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg 0,5 Promille "intus", und gleichzeitig ein kurz zuvor erlegtes Stück Reh in der Wildwanne hinten hatte. Die Polizeibeamten teilten ihm wohl mit, er habe da nichts zu befürchten; der Bericht ging aber an die Waffenbehörde. Am Ende war er die WBK los... Die Behörde legte ihm verwaltungsrechtlich zur Last, unter Alkoholeinfluss jagdlich seine Waffe abgefeuert zu haben... Zuverlässigkeit weg.
  4. Bei mir z.B. ist das nicht woke, sondern Realität. Mit "Alk" konnte ich noch nie so viel anfangen... ich mache keine Prinzipiengeschichte draus, aber es gibt mir einfach nichts. "Alle Schaltjahre mal" ein Wein zum Essen, oder selten mal ein kühles Bier oder Radler... reicht mir vollends aus.
  5. Ich hab' eine Doppelkolben-Fußluftpumpe. Das käme dann... so knapp vor der Atombombe...
  6. Ist bei uns auch so. Es sei denn (wie ebenfalls gesagt), man ist alleine da und das o.g. Problem kann gar nicht auftreten.
  7. @uwewittenburg War bei mir im Prinzip auch so. Im Autofahrerleben bislang eine einzige Polizeikontrolle, und die hatte nichts mit dem Waffenbesitz zu tun. "Waffenkontrolle" unterwegs noch nie. Da ist es - als jagdlicher LWB - deutlich wahrscheinlicher, dass man mal wg. Unfallwild mit dem Polizeivollzugsdienst zusammen nachts am Straßenrand steht. Allerdings wurde kolportiert, dass auf dem Parkplatzrand des Schützenvereins vor vielen Jahren mal eine Polizeikontrolle gewesen sein soll, muss aber lange her sein.
  8. Na ja... das mit der "Nazi-Waffe" würde ich mal nicht überbetonen... Wenn wir so anfangen, Waffen (= Gegenstände) zu kategorisieren... Dennoch gebe ich dir ein Stück weit recht - in der breiten, nicht unmittelbar mit dem Thema befassten Öffentlichkeit kommt der "Punkt", auf den man hier via Bild hinweisen möchte, nicht rüber. PR-mäßig könnte das tatsächlich nach hinten losgehen ("alles von dem Zeug verbieten"). Das Thema Absurdität im § 6 AWaffV ist nicht falsch, aber auf diese Weise wird man kaum was in unserer Richtung bewirken.
  9. Ich befürchte, die "Abschaffer" wollen alles auf dem gezeigten Bild abschaffen...
  10. Weil grade in dem Bereich kein normaler Menschenverstand mehr herrscht.
  11. Na ja, KW in großer Zahl gibt's sportlich/jagdlich in aller Regel ohnehin nicht.
  12. Eher phantasievoll-destruktiv...
  13. Na ja, für den Weg zur bzw. von der Jagd läst sich zumindest so viel sagen, dass "zugriffsbereit, nicht schußbereit" zulässig sind. Und um das ging es ja im Kern. Liegt im Jägerauto auf dem Weg ins Revier der Bergstutzen also ungeladen auf dem Rücksitz, und ist der Revolver ungeladen im Holster, gibt es da nicht wirklich Auslegungsspielraum. Ob man das offene "Herumlegen" von Waffen (ohne Futteral u.ä.) tatsächlich praktiziert, ob es praktisch und im Einzelfall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
  14. Gefahrstoffe gibt es in sehr großer Zahl. Entscheidend ist, ob sie bei bestimmter Verwendung Schadwirkung haben können. Genau aus dem Grund werden z.B. Kugelfänge nach den in D geltenden Richtlinien gebaut, um Blei von Boden und Grundwasser fernzuhalten.
  15. Dann mach' das doch einfach mit dem Lichtleuchten. Viel Spaß. Den anderen allerdings musst du schon zugestehen, dass sie ihren Schießsport erhalten wollen.
  16. Von welchem "allgemein akzeptierten" Bleiverbot redest du konkret? Vom jagdlichen? Wenn von einem schießsportlichen Verwendungsverbot (s.o.), möchte ich eine triftige Begründung erfahren, welchem Zweck das bei Schießen in 5-seitig umschlossene Kugelfänge, wenn nicht gar in be- und entlüfteten Schießanlagen, dienen soll.
  17. Man muss nicht völlig unüberlegt provozieren, nicht "rambohaft" auftreten" - soweit richtig. Die Frage ist andererseits (wie schon angeführt), ob Rechte, die fortwährend freiwillig aufgegeben werden, erhalten bleiben.
  18. Ich sehe auch, wie es real läuft, präziser gesagt, was mit solchen tumben, in Teilen unbegründeten Verbotsnormen versucht wird... Aber das darf man nie als "Normalität" akzeptieren - sondern muss richtiges und korrektes Vorgehen einfordern.
  19. Bei mir, mit Langwaffe, dasselbe.
  20. 1) Richtig; insbesondere wenn Blei in konzentrierter Form ankommt... 2) Ja, dort wo es sinnvoll möglich ist. Es ist wie in vielen anderen Bereichen - Minimierung, wenn es etwas bringt und machbar ist, und in Bezug auf den Nutzungszweck. Ein pauschales Bleiverbot ohne jedes Ansehen der Umstände (wie es hier seitens EU kolportiert wurde)... erfüllt diese Kriterien nicht.
  21. Ich gehe zunächst mal davon aus, dass Gesetze rechtmäßig zustandekommen sollen. Dazu zählt auch (insbesondere wenn damit Eingriffe verbunden sind) eine faktische Begründung. Bei der Jagd, beim Schießen im Freiland "in den Dreck hinein" oder in Feuchtgebieten... lässt sich die ja noch finden. Aber beim Schießen in 5-seitig umschlossene Kugelfänge... beim Schießen in be-/ entlüfteten Raumschiessanlagen...??
  22. Das ist dann Sache der Schützen, hat mit einem Eintrag in die sonstige Umwelt aber nichts zu tun.
  23. Nochmal - wo soll bei einem umschlossenen Kugelfang der Eintrag von Blei in die Umwelt erfolgen? Die werden ja nicht einfach in die Begründung reinschreiben "Blei ist böse zur Umwelt".
  24. Und deren Begründung für ein Bleigeschoss-Verbot in geschlossenen Kugelfängen (so umschlossen, dass Blei nicht in Boden und Grundwasser gelangen kann) ?
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