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karlyman

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Alle Inhalte von karlyman

  1. Eben. Logik...
  2. Da geht's nicht mehr um Ratio und um vernünftige Risikoabwägung.
  3. Spekulation. Es gibt "solche und solche". Was man wo an Werkzeug zugänglich rumliegen lässt, ist auch eine individuelle Sache.
  4. Vielleicht hat es die Behörde ja mal probiert... Eine Rechtsgrundlage hat das nicht.
  5. Ja. Auf welcher Rechtsgrundlage wollen die - für die Rückgabe - denn das Erwerbsstreckungsgebot angewandt haben?? Passt ja rechtlich überhaupt nicht.
  6. Deutschland, 01.04.2008... lässt grüßen.
  7. Realsatire. Seltsam, wie ich jetzt auf den Begriff komme. Aber er fiel mir ein.
  8. Das sagt der "Anzeigenhauptmeister" auch, ja.
  9. Der Anker ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen.
  10. An der technischen Anforderungsschraube für eine "sichere" Aufbewahrung dreht man doch schon seit so vielen Jahren... Das geht weiter und weiter. Hundertprozentige Sicherheit gibt es ohnehin nicht. Wie sicher wäre denn dann mal "sicher genug"?
  11. Nein, es interessiert mich jetzt wirklich. Wie oft wurden Leuten in D die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, weil sie für ihre 333 kg-(o.ä.) Schränke keine zertifizierte Verankerung belegen konnten...?
  12. Umstritten. Und, wie viele reale Fälle hatten wir eigentlich, wo jemand mit 250- oder 500 kg-Schrank "vor Gericht alle gegen sich" (und die WBK weg) hatte?
  13. Ach ja, die DOKTRIN. Nach deiner Theorie müssten sie übrigens (siehe zuletzt Verankerungsthema) reihenweise den Bewohnern von Einfamilienhäusern in Fertigbauweise die WBK und Waffen entziehen...
  14. Solche Berücksichtigungen von Lebenswirklichkeit, auf die @fuzzy.77 durchaus berechtigt hingewiesen hat, sind keine "Spielchen".
  15. Bei uns um die Ecke stellen sie momentan zwei schöne Einfamilienhäuser hin. Fertighäuser, in Holzständer-Bauweise...
  16. Ja. Und das geht weiter, und weiter, und weiter. Irgendwann sind wir bezüglich Waffenaufbewahrung bei einer EN "Cheopspyramide", und das ist, da dann "juristisch abgesicherte" Stufe, eben auch noch mitzumachen... Diesem fortschreitenden Irrwitz gebietet man wohl nur noch auf politischem Weg (geänderte Linie Gesetzgeber) Einhalt. Kann funktionieren, aber sehr groß ist meine Hoffnung nicht.
  17. Es gibt ja auch richtige "Gun Vaults" in USA auf dem Markt. Wenn die in Wohnräumen (z.B. privates Büro o.ä.) des Hauses stehen, dübelt man die dann nach hinten an die Pfosten der Holzständerkonstruktion, oder an die Balken im Boden wo der Schrank draufsteht? Was hält so ein Pfosten/Balken aus?
  18. @Proud NRA Member Wie verankern die eigentlich in den USA Waffenschränke in den dortigen Gebäudewänden und -böden....?
  19. Am Popo. Das mit dem "sollte nicht im selben Raum sein" soll allerdings anders (und nicht kategorisch) gemeint sein, wie hier vor einigen Seiten nachzulesen war...
  20. Mitunter hat ma das gaanz leise Gefühl, vielen Behörden sei es recht, wenn da etwas nicht wirklich umsetzungsfähig ist...
  21. @Last_Bullet Du setzt da mit deutlich zu viel gesundem Menschenverstand an. Der ist bei der Materie schon lange nicht mehr gefragt. Wie gesagt, die Marschrichtung geht hier bei der Aufbewahrung von Sport- und Jagdwaffen (zugespitzt, aber klar) in Richtung Werttresor/Betonbau/Cheopspyramide... "Oversized" bzw. "over the top". Ich möchte wirklich wissen, wie viele Entwendungen von Jagd-/Sportwaffen pro Jahr in D aus aktuellen 0er-/1er Schränken noch erfolgen; d.h. durch Einbruchstäter, unter Überwindung der verwendeten technischen und baulichen Hindernisse.
  22. Wie mehrfach gesagt - die Verankerung des genannten 30 kg-Würfels macht Sinn, warum erklärt sich aus der Sache. Die Verankerung eines 500-kg-Klotzes... da fällt es mit Plausibiltät und Verständnis schon schwer.
  23. Die Schweiz ist nach meiner Auffassung (ohne nun "makellos" zu sein) das Land Europas, das dem Ideal der Republik am nächsten kommt. Dazu gehört nicht zuletzt das Zu- und Vertrauen in die eigenen Bürger.
  24. Ach...? Die EU ist für das Waffenrecht als solches gar nicht zuständig. Nur für das, was zur Handelsharmonisierung bzw. Marktkonformität erforderlich ist.
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