

karlyman
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Ja gut, das ist das zeitweise geschäftsträchtige Entlangtanzen am Vulkanrand des Verbots. Immer auch verbunden mit einem ungewollten "Ruf nach dem Verbot". Funktioniert halt eine Weile, und dann wird die nächste "Geschäftslücke" abgegrast... Wäre eigentlich auch egal... Ist nur leider mit dem Nachteil verbunden, dass die dann folgenden Verbote stets gewissen "Kollateralschaden" hinterlassen - sprich, es wird von der Normierung her für alle wieder ein Stück enger.
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(Auch unabhängig vom Hersteller): Das ist, in dieser Pauschalität, nicht richtig.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist auch in anderen Bundesländern nicht mehr als genau das: ein Einzelfall- Urteil. -
Es war eigentlich eine einfache Frage. Und - eine Gegenfrage ist keine Antwort.
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Warum?
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Was hier so verzapft wird, ist alles mögliche... Nur im Sinne des (eh gebeutelten) LWB in D ist es nicht.
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Also, "Schutzwesten brechend" als Werbeargument... Dazu spare ich mir weiteren Kommentar.
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Ja. Nur: zwischen "nicht herunterspielen", und quasi "Botschaften an Wände pinseln" - ist noch ein feiner Unterschied.
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Die Frage ist jetzt nur, ob es auch klug ist, auf der "westenbrechenden Wirkung" noch so plaktativ herumzureiten... Nicht, dass die Fakten nicht bekannt wären. Aber man kann bei der Poltik ja auch regelrecht nach Restriktionen "betteln".
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Dass die CDU da entsprechenden Einfluss haben sollte und wollte, da fehlt mir auch noch der Glaube. Wer Madame Faeser mit ihrer WaffG-Reform aber tatsächlich seit einem Jahr wirksam einbremst... das ist klar.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der DLF ist auch ein politisch-weltanschaulich neutraler Sender par excellence. -
Mit dem zweiten Satz hast du den ersten im Grunde beantwortet.
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@ALBA Etwas weniger dramatisch formuliert: Da werden "Gesetzeslücken" so dermaßen beworben, dass sie in absehbarer Zeit dicht gemacht werden. Es scheint regelrecht der "sportliche Ehrgeiz" des tendenziell verbotsfreudigen Gesetzgebers geweckt zu werden.
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Sehe ich auch so.
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Ein Leatherman Multitool habe ich eigentlich immer mit dabei. Das deckt schon sehr vieles an Nützlichem ab.
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Na ja, wir waren (alles in allem) so "halb-brav".
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
So ist es. Es gibt ja auch andere Dinge als Waffen, die z.B. im Fall eines Einbruchs etwas besser geschützt sein sollten. Dokumentenordner, Datenträger (noch dazu, wenn der Waffentresor einigermaßen Feuerschutz bietet), kleine aber wichtige Erinnerungsstücke etc. Andere Leute (Verwandten-/Bekanntenkreis) haben sowas "irgendwo", im höchsten Fall in einem kleinen Dünnblech-Behältnis a la "Hotelsafe" verstaut, da ist ein ordentlicher Waffenschrank demgegenüber schon eine deutliche Steigerung. Wichtig ist, bei der Waffenschrankauswahl auf gute Innenaufteilung/Fächer zu achten, so wird er variabler nutzbar. -
Wir sind in der 1.-Mai-Nacht als Teenager durch die Wohngegenden gezogen, und haben Klopapier ausgerollt, Gartentörchen ausgehängt und ähnlichen "Schabernack". Bei einem Grundstück kamen mal die beiden Töchter des Hauses raus, ungefähr in unserem Alter, und baten uns nett, das Gartentor doch wieder einzuhängen... Das Ding war schneller wieder eingehängt, als man "piep" sagen kann.
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So wie @Weinberger sagte... Mit den Eltern regeln, klare Ansage machen, Schaden ersetzen lassen... ich würde das nicht extern über die strafrechtliche Schiene laufen lassen. Es sind, wie gesagt, nur 3 Häuser weiter, es ist immer noch Nachbarschaft - wenn es so (s.o.) regelbar ist, würde ich es diesmal dabei bewenden lassen. Sollte es wieder vorkommen, kann man die Anzeige-Karte immer noch ziehen.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich habe für mich schon seit langem, auch vor dieser ganzen Schlüsselchen-Schlüsselschränkchen-Diskussion, die Kombi gewählt: Mehrere (kleinere und größere) B- und 0-Schränke mit Schlüssel, und dann ein 1er-Schrank (gleichzeitig der größte und schwerste) mit E-Schloss. Das deckt alles ab. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Na klar gibt es die. Schließlich will Fa. Hartmann noch etwas verkaufen. Der einschlägige Markt ist in D einigermaßen gesättigt - und Waffenschränke/-tresore halten lange, es sei denn, man treibt gesetzgeberisch immer neue Säue durchs Dorf...