karlyman
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Sehr schön! Ich vermute zwar, sie können beim WS für CZ Shadow nicht dieselben Verkaufszahlen erzielen wie bei dem für die Glock (schlicht vom Potenzial, d.h. Vertreitung der Glocks her), aber ist natürlich eine tolle Sache. Man kann den Nürnbergern nur viel Erfolg wünschen.
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Und wirklich schön tief liegende Laufachse, das fällt schon beim ersten Bild auf (und bewerben sie ja auch auf ihrem Datenblatt).
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Verschiedene Erwerbs-/Lizenz-Kategorien bei Schusswaffen gibt es ja bekanntlich auch in anderen EU-Ländern. Aber ich glaube, in der Tat, mit dem ganzen genannten komplizierten Kuddelmuddel (s.o. @Christian 555) stehen wir in D "einsam an der Spitze"...
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wir bewegen uns in dieser gesamten Thematik mittlerweile nur noch im Bereich marginaler Restrisiken. Der Gesetzgeber dreht die Schraube weiter und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dreht meistens emsig mit daran. Von daher will ich dir da gar nicht widersprechen. Nur: denkt man "in diesem System", dann macht die Kritik am Bankschließfach (= jemand Drittes hat eben noch einen Schlüssel zum Schlüssel...) doch Sinn. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Besser nicht weiter drüber nachdenken, sonst wird man "kirre". Ich habe bei Waffenbehördenbesuch selbst schon offen auf Rollwägen liegende Langwaffen in Sb-Diensträumen gesehen. Keine Ahnung wie lange die da lagen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Schon längst im Bereich von Kleinst-Wahrscheinlichkeiten... Was allerdings für die ganze Waffenschrank-/Schlüsselthematik gilt. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei aller Bankschließfachdiskussion: Erstens, wer will denn tatsächlich immer erst zur Bank fahren (die allermeisten wohnen nicht nebendran), nur um seinen Waffenschrank aufzumachen...? Wenn man mal (wie öfter) spontan zur Jagd, oder mit engem Zeitrahmen auf den Stand will? Zumal viele von uns in guten, ggf. sogar feuerhemmenden Waffenschränken auch andere wichtige persönliche Gegenstände verwahren, auf die man Zugriff haben will. Das ist doch viel zu viel Gedöns. Wer's unbedingt machen will, bitte... für mich käme es schon aus praktischen Gründen nicht in Frage. Zweitens ist das Argument von @ASE wirklich nicht ganz von der Hand zu weisen. Es gibt dort eben Bankmitarbeiter, die Zugriff haben, und auch wissen können, wo der Eigner/das Haus wohnt... Die theoretische Möglichkeit ist somit immerhin da (und wir beschäftigen uns in diesem Bereich ohnehin mehr auf der Ebene des Theoretischen..). -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es gibt einige Möglichkeiten auch außerhalb des Bankschließfachs. Noch ein weiterer/zusätzlicher Schrank für Not-/Zweitschlüssel wäre eine Möglichkeit, "bauliche" Varianten (wenn man eigenes Haus hat) eine andere... Oder man kann auch das Risiko eingehen, ggf. nur mit Fachfirma an den Schrank ran zu können, und Not-/Zweitschlüssel einfach - wenn denn die Vorgaben an deren Verwahrung ohnehin stetig steigen - vernichten. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich denke auch, da geht's in Wahrheit nicht um das erreichte Sicherheitsniveau, sondern eher um die "Kontrollierbarkeit", bei Durchführung der Kontrolle. Aber, wie gesagt, ich halte die Bankschließfach-Variante auch für LWB selbst für eine recht umständliche Sache. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Eher schon ins Skurrile gehend finde ich die "Maßgaben" für die Gestaltung der Ziffernkombinationen für E- oder sonstige Zahlenschloss-Schränke. Die scheinen legale Waffenbesitzer tatsächlich für kleine, unmündige Kinder, oder gar geistig leicht Beschränkte, zu halten. Jede(r) von uns geht doch mittlerweile täglich, von der Karten-PIN über Passwörter mit Geheimkombinationen/Codes um, so viel Verstand sollte man Erwachsenen schon zutrauen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es mag ja sein, dass irgendjemand die Schlüsselaufbewahrung in einem Bankschließfach (aus welchen Gründen auch immer) für attraktiv hält. Und ja, auch ich finde die Begründung, dass das nicht gehen soll, durchaus (unter Beachtung des faktischen Schutzes dabei) kleinkariert. Allerdings - ich sehe den wirklichen Vorteil bei der "Bank-Variante" nicht. Es wäre mir deutlich zu umständlich, jedes mal die Schlüssel für meine im eigenen Haus befindlichen Waffenschränke "extern" bei einer Bank abholen zu müssen. Ehrlich - ich finde das ein deutlich größeres (praktisches) Erschwernis, als sich zusätzlich einen kompakten 0er oder 1er-Schrank mit E-Schloss zuzulegen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist der Punkt. Daher ja auch vor etlichen Beiträgen meine kritische Nachfrage: Wie viele Waffenschrank-Öffnungen bei Wohnungseinbrüchen mit "höherrangigem" technischem Equipment haben wir denn tatsächlich pro Jahr in D? Ich habe die (nicht mal leise) Ahnung, dass sich die Größenordnung im Exotenbereich bewegt... Nichtsdestotrotz scheint der "Zug" immer höherer technischer Anforderungen an die Waffenschränke ungebremst weiterzufahren. "Gnädigerweise" (oder vielleicht doch weil es an echter/faktischer Begründung fehlt...?) hat man uns immerhin Altbestandsregelungen zugestanden... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Möglichkeit hatten "Ede & Co." auch schon 1960 o.ä... Als man die Jagdflinte oder Sportbüchse aber noch im abgeschlossenen Holzschrank verwahrt hat. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wie schon gesagt: Bei der Kontrolle selbst können sie einem bezüglich Schlüssel am Mann" nicht am Zeug flicken... dann hat man, tagsüber, wach, im Vollbesitz seiner Kräfte ja jederzeit die Kontrolle darüber (bzw. hält ihn eben sogar für die Aufbewahrungskontrolle bereit). Allerdings können sie abfragen, wie denn die Aufbewahrung des/der Schlüssel(s) etwa zur Nacht-/Schlafenszeit, oder wenn man aus sonstigen Gründen keine unmittelbare Kontrolle darüber da ist, gehandhabt wird. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Eben. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Am Gesetz als solches werden wir nicht ohne weiteres (außer durch politisches Agieren) etwas ändern. Aber bei immer extremeren, z.T. exotischen Auslegungen durch Länder-IM und -Behörden (s. Ba.-Wü.) muss man nicht willfährig mitspielen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Macht doch hier im Thread nicht so einen Riesenwirbel um den Fall... zu dem man vieles noch nicht weiß, und zu dem es im Übrigen einen eigenen Faden im Forum gibt. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich wurde seit Bestehen des § 36 Abs. 3 WaffG in jetziger Form 1x kontrolliert. Vereinbarter Termin. Schlüssel für die Schränke waren am Mann, Kombination für den Schrank mit E-Schloss natürlich im Kopf. Schränke und Waffen vorgezeigt. Keine Probleme. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es macht keinen Sinn, die Schlüssel anderer Waffenschränke nicht in einem großen, massiven 0er/1er Schrank (E-Schloss) zu verwahren - nur weil andere Waffenschränke noch im selben Raum sind.... und sie stattdessen in einem kleinen 0er/1er Würfel (E-Schloss), der in einem anderen Raum steht, zu verwahren. Ich würde einer solchen, in meinen Augen nicht begründeten Zusatz-Anforderung (auf die irgendein Landes-IM kommt) nicht nachkommen. Denn - die gesetzlichen Anforderungen sind in der erstgenannten Variante sicher erfüllt. Wenn wir immer weiter jeden Dreh an der "Schikaneschraube" willig mitmachen, hört das nie auf. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei uns läuft es in aller Regel ohnehin mit Terminankündigung ab. Aus rein praktischen Gründen. Offensichtlich sind sie zu oft vor verschlossenen Türen (Berufstätigkeit etc.) gestanden. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich möchte mal wissen, wie viele Öffnungen von Waffenschränken durch Einbrecher in D tatsächlich im Jahr auf so relativ hohem technischen Niveau erfolgen... Und ob diese somit tatsächlich Anlass geben, gesetzlich das Tresor-/Widerstandsniveau stetig zu steigern. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist aber somit kein Argument gegen legalen privater Waffenbesitz; und darum ging's ja. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Was an sich schon Unsinn ist. Damit folgen sie nämlich wiederum einer "Müslidosen-Verstecklogik". Siehe auch mein vorher genanntes Beispiel. Wenn ich einen massiven 0er oder 1er Schrank mit E- Schloss habe, und daneben ein paar B- o.ä. Schränke mit Schlüsselöffnung, werde ich die Schlüssel am besten im erstgenannten Schrank verwahren... und den Teufel tun, mir extra noch einen kleinen 0er/1er Würfel für die Schlüssel zuzulegen, nur damit der in anderem Raum steht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wenn der Schlüssel bei der Kontrolle "am Mann" ist, ist das ja nicht zu beanstanden. Die könnten allerdings die Frage beantwortet haben wollen, wo der Schlüssel zu Zeiten/Gelegenheiten ist, bei denen man keine unmittelbare Kontrolle darüber hat. Darum geht's ja. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, ich finde auch, es bringt nichts, bezüglich § 36 Abs. 3 WaffG tote, bereits riechende, Pferde zu reiten. Es gibt nämlich, wie man sieht, genügend "alltäglichen" (und rechtlich unbegründeten) Nonsens, den die Behörden, bis hin zu Landesministerien, beim Vollzug WaffG so verbreiten. Sieht man ja unmittelbar hier. Da böte sich wahrhaft genug an Betätigungsfeld.