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karlyman

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  1. Ja, und dann kann man mit sonstigen Alltagsgegenständen weitermachen... Regenschirme, feste Schuhe, Schlüssel...
  2. Der Hammer ist ja, dass der "ungewöhnliche Vorschlag" nicht nur verbotene Gegenstände umfasst, sondern auch solche, die ganz normal erworben und besessen werden, aber eben nur unter besonderen Umständen (seit 01.04.2008; Einhandmesser u.a.) geführt werden dürfen. Man könnte daraus auch den Schluss ziehen, dass da jemand "die nächste Stufe" einleiten will. Noch was daraus, Zitat: "Kopelke sprach sich außerdem langfristig für eine Vereinfachung der Regelungen zum Führen von Messern in der Öffentlichkeit aus." Ja, das "Messerrecht" ist in D tatsächlich nicht ganz einfach (immer weiter verschlimmbessert). Aber in welche Richtung diese "Vereinfachung" gehen könnte, kann ich mir lebhaft vorstellen...
  3. Tja; und im Spanischen, Russischen, Arabischen... heißt es sicher wieder anders.
  4. @Mausebaer Ja. Viel bleibt nicht mehr übrig. Anm.: Ich stimme der CDU/CSU durchaus in ein paar Bereichen zu (wo sie m.E. besser als RotGrün liegen); aber in Bezug auf ihren etatistischen, populistischen, sachfremden "law-and-order-Fimmel" sind sie unberechenbar.
  5. Was ich geschrieben hatte, steht nicht in Widerspruch dazu. Warum M. Hagel nach dem ersten Teil vehement zum zweiten Teil "abbiegt", was er mit diesem Vorgehen bezweckt, war noch nicht thematisiert worden.
  6. Es geht hier ja um die Diskrepanz zwischen M. Hagels grundsätzlich richtigen Feststellungen, wo der Kern des Problems liegt - und demgegenüber die völlig falschen, dazu weder passenden noch geeigneten, Maßnahmen-Forderungen.
  7. M. Hagel nimmt im Grunde eine ursprünglich richtige Problemanalyse vor... Biegt dann aber bei den zu treffenden Maßnahmen komplett falsch ab.
  8. Letzlich gilt: L'etat, c'est nous.
  9. Springteufelchen.
  10. Anm.: Es gibt schon Gründe, warum man zwischen "geladen" einerseits, und "befüllt"/"bestückt" andererseits auf sprachliche Präzision achten sollte. Mit Sprache wird auch Politik gemacht, und Politik setzt sich ggf. schnell um in Auflagen/Vorgaben. (Auf welche Seite die Sache mit "geladen" schnell kippt, brauche ich hier wohl nicht erschöpfend zu erläutern).
  11. Ja, eben. Sie müssen befüllt sein, damit aus ihnen die Waffe geladen wird.
  12. Magazine sind befüllt oder bestückt. Waffen sind geladen.
  13. Zur Eindeutigkeit gehört allerdings auch Klarheit. Und daran lässt es unser Waffenrecht mittlerweile, in etlichen Bereichen, wirklich missen.
  14. Das ist der für die Polizei einfache, für den Bürger im Einzelfall ärgerlichere Weg.
  15. Das Problem ist nur, dass in etlichen Bereichen des deutschen Waffenrechts die Vorgaben mittlerweile derart umfangreich, detailliert und verschlungen sind - dass es selbst dem Gutwilligsten schwerfällt, da noch komplett den Durchblick zu haben. Wenn es so detailliert und verklausuliert wird, dass es für die Betroffenen zu einer Wissenschaft ausartet, leidet die Rechtssicherheit auch wieder.
  16. 1) Was ja jetzt mit der waffenrechtlichen Frage nicht unbedingt zu tun hat... 2) Das glaube ich sofort... Wobei man fairerweise sagen muss, dass der Polizeivollzugsbeamte sich nicht perfekt / detailliert in allen Gebieten auskennen kann. Durch Schulungen allerdings kann man in bestimmten Rechtsbereichen sicher etwas verbessern.
  17. Daher: Augen auf vor Türöffnung... Sofern die vor der Tür Stehenden nicht bekannt sind (z.B. weil nicht die ohnehin bekannten Waffenrechts-SB): Kein alleiniger Verlass auf irgendwelche vorgezeigten Dienstausweise. Einlass erst nach telefonischer Rücksprache und Bestätigung bei der Dienststelle.
  18. Damit sollen ja auch Umwelt und Klima gerettet werden... Dekarbonisieren, Verbrennungsgase einsparen, nach einem großen internationalen Masterplan... Was man mit dem Verbot des privaten, legalen / registrierten Privatwaffenbesitzes in D tatsächlich "retten" will, ist trotz aller blumigen Erklärungen unklar.
  19. M.W. (es gab z.B. eine entsprechende Information durch die ADAC-Rechtsabteilung) ist es so, dass das Einrichten einer Hobbywerkstatt in der Garage abhängig von deren Umfang eine unzulässig Nutzung sein kann. Dabei komme es entscheidend darauf an, dass die Garage ohne größere/aufwändige Umbau- und Räumarbeiten mit dem Kfz genutzt werden könne. Sie darf die Garage also nicht so dominieren, dass die Nutzung für das Einstellen des Kfz beschränkt oder unmöglich gemacht wird - denn dann hätte man in der Tat eine Umnutzung. Bei einer eher kleinen Werkbank, welche z.B. am hinteren Rand der Garage platziert wird, ohne dass hierdurch das bestimmungsgemäße Einstellen von Kfz irgendwie tangiert/beschränkt/beschwert wird, sehe ich das nicht. Das ist doch klar ersichtlich eine untergeordnete Mit-Nutzung. Ich möchte mal wissen, wo diese baurechtlich beanstandet wird.
  20. Also, bleiben wir bei der "Wiederladewerkstatt": Was wird an einer Garage denn baurechtlich "umgewidmet" (= wo ist die "Nutzungsänderung"), wenn sie dem Einstellen von Kfz dient (und auch faktisch dienen kann), aber eine Werkbank, vielleicht ein wandhängendes Schränkchen oder Regal, noch mit drin ist?
  21. Bist du jetzt bezogen auf die Garage bei der Wiederlade-Tätigkeit (= es steht eine Werkbank mit drin), oder bei einer Pulver-Lagerstätte dort?
  22. Mit "hier nicht verkehrt" meine ich natürlich (siehe die zuvor geäußerte Kritik von @Peter Fischer), dass es hier thematisiert wird.
  23. So etwas kann heute in D leider ziemlich schnell etwas mit dem WaffG zu tun haben. Und genau daher ist es hier auch nicht verkehrt.
  24. P. S.: Ich sehe gerade, ein kleines Fenster haben Sie dem (nicht feststellbaren) schweizer Klappmesserchen doch gelassen. Hört sich somit ähnlich an wie das, was sie z.B.in Stuttgart als "Waffen"verbotszone ausgewiesen haben.
  25. Da darf der Passant, oder Bahnnutzer, somit nicht mal mehr ein kleines Schweizer Klappmesserchen mitführen. Das ist jetzt "Waffe"... und Otto Normalbürger wird deswegen kriminalisiert. Wegen einer ganz anderweitig begründeten Fehlentwicklung... Hier läuft etwas aus dem Ruder.
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