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karlyman

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  1. Na ja. Das ist dann eben so. Du hast dich entschieden, das so zu machen. (Ich für meinen Teil wüsste nicht, aus welchem Grund ich nun von mir aus, freiwillig, auf alles auf WBK verzichten und das abstoßen sollte. Wegen der Bundesregierung sicher nicht).
  2. Du glaubst ernsthaft, damit könnte man bei Behörden (und Verwaltungsrechtsprechung..) eine "Rückkehr zum Schlüssel" bewirken? Nie im Leben. Was damit bewirkt wird, ist dann das "Zünden der nächsten Stufe", a la Zahlenschloss + Biometrie, generell nur noch Doppelschlösser und -systeme, teuer zertifizierte Super-Duper-Biometrie u.ä. Nützt uns nicht. Und müssen wir daher nicht auch noch selbst befördern.
  3. Wie gesagt, absolute Sicherheit gibt es nicht, aktuell wird eben das Zahlenschloss behördlicherseits als die deutlich bessere Möglichkeit gegenüber dem irgendwo verwahrten Schlüssel gesehen. Da aber jetzt (ich wiederhole mich) auch wieder - unsererseits - "ein Fass aufzumachen" und an dieser Lösung herum zu maulen, ist m.E. ziemlich kontraproduktiv. Es ist sozusagen der "Schrei nach mehr Schlägen", sprich, nach wiederum einer neuen/anderen, noch aufwändigeren Variante, nachdem nun gerade viele LWB in Zahlenschloss-Lösungen investiert haben und investieren.
  4. Ach ja, die Rotrotgrünen aus dem Stadtstaats-Gebilde Bremen... Was verstehen die unter "in der Öffentlichkeit"? Alles, wo eine Öffentlichkeit im Sinne von "vielen Menschen" vorhanden ist? Oder alle Flächen außerhalb des eigenen umfriedeten Grundstücks (Führ-Definition)...? Und - "Ausnahmen nur für den Beruf"? Ist diesen "Genies" bewusst, dass sie im letzteren Fall auch jedem Angler, Jäger, Wanderer/Camper, sofern (wie nahezu alle) in der Freizeit unterwegs, die Mitnahme eines Gebrauchsmessers dafür untersagen würden? Denn nach der genannten "Wunschfestlegung" (s.o.) wäre ja auch kein berechtigtes Interesse, allgemein anerkannter Zweck u.ä. (vgl. § 42a WaffG) als Ausnahmetatbestand mehr gegeben... Aber soweit reicht das Denken da vermutlich nicht.
  5. Wie gesagt: Relevant für eine solche Schießstätte nach BImSchG sind die Verhältnisse am nächstgelegenen, schutzwürdigen Schall-Einwirkungsort (Immissionsort). Schutzwürdig sind im Regelfall (zulässige) Wohnstätten, also Wohngebiet, zulässiges Einzel-Wohngebäude, Aussiedlerhof o.ä.
  6. Selbst schuld, wenn man sich von jemandem mit so schlechten Argumenten "vergrämen" lässt. Der Immissionsschutz (anlagenbezogener Lärm, BImSchG/TA Lärm) dürfte hier jedenfalls kein rechtlich relevantes Argument gewesen sein. Wenn die Stadt ersatzweise sonstige/dritte "Methoden" des Ärgerns bzw. Vergrämens angewandt hat, müssten die auf ihre Zulässigkeit überprüfbar sein.
  7. Man muss ja nicht jedes "Fass" aufmachen.
  8. Es sei denn, die CDU und die SPD wären bereit für eine neuerliche GroKo, oder gar "Kenia"-Koalition (wenn's sonst nicht reicht). Wobei ich nicht glaube, dass in dieser die Union der SPD das Innenressort überlassen würde.
  9. Kann man so machen. Oder eben auch anders.
  10. Musst du auch nicht.
  11. Ist (für NOTschlüssel wohlgemerkt) vielleicht einfacher, und doch funktionaler, als so manch andere Lösung a la "überkreuz beim Kumpel des Kumpels 100 km weg"...
  12. Alles. Gegenfrage: Was genau an einer solchen Vorgehensweise ist denn so schwer nachvollziehbar?
  13. Das war ein ernst gemeinter Beitrag. Lies ihn einfach noch mal.
  14. Ich habe die "Große" davon, also in .308 W. Ist ein ganz nettes Konzept. Etwas unzufrieden bin ich nur mit dem Abzug (daher auch mal die Erkundigung nach passendem AR-Drop-In-Abzug..). Habe sie nicht sehr oft geschossen, aber natürlich deutlich mehr als die genannten 20 Schuss... Mir fiel von der Funktion her nichts Negatives auf. Wie genau kann man sich das vorstellen mit "hat sich selbst zerstört"?
  15. Wie beurteilen die es dann, wenn jemand als Eigner eines E-Schloss-Schranks mit Notschlüssel auch (selbst bewohnender) Hauseigentümer ist... und die (ja seltenst bis nie gebrauchten) Notschlüssel irgendwo dort "verbaut", also eingemauert+zugeputzt oder einbetoniert hat...
  16. Täter(inne)n, die so agieren, ist ein Faeser'sches "Messergesetz" doch piepegal.
  17. Ein ikonischer Satz!
  18. Ich bin u.a. Eigner einer P220 in Standard-Abmessungen (allerdings Ganzstahl), und SA/DA-Abzug. Und kann das oben Genannte bestätigen. Mir gefiel (und gefällt bis heute) die P22x-Plattform, ich schieße auch recht regelmäßig mit der Waffe. Ein "Fehlkauf" in dem Sinne war es nicht. Aber mit der P220 fällt mir das Treffen eben (vgl. oben) merklich schwerer als mit meiner P210 oder einer 2011.
  19. Es gibt bei dem, was via Presse so "wolkig" bekannt wurde, keine nähere Angabe auf was sich die ominösen 6 cm Klingenlänge überhaupt beziehen sollen (feststehende Messer, Klappmesser feststellbar, nicht feststellbar...).
  20. Ein durchaus wichtiger Punkt. Es gibt nicht wenige Grüne, die aus dem Grund sehr kritisch gegenüber Waffenverbotszonen mit Kontrollbefugnis sind. Man höre und staune... Die sind aber nicht plötzlich so liberal und freiheitsliebend geworden; sie sorgen sich um ihre "Schützlinge" (s.o.).
  21. Das kann ich bestätigen. Die war allerdings so schlecht (Fertigungsmängel), dass ich den Kauf nach kurzer Zeit rückabgewickelt habe, sie also wieder auf den Ladentisch legen konnte. Läuft bei mir daher gar nicht wirklich unter "Fehlkauf", denn die war so schnell wieder weg...
  22. Ich habe auch Waffenkäufe gemacht, die zwar kein Totalausfall, aber auch (im Nachhinein betrachtet) nicht so "der Brüller" waren. Anm.: Das CZ V22 für mein OA15 gehört allerdings nicht dazu... Dieses KK-WS macht durchaus Laune. Wie schon auf WO genannt, liegt der Hauptgrund für dessen evtl. Unzuverlässigkeit an schlechten Magazinen.
  23. Weiteres Zitat: "Die Zahl der Messerangriffe in Deutschland hat alarmierend zugenommen. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern gefährden Messerangriffe zunehmend die öffentliche Sicherheit. Die Antwort darauf kann aber nicht Schaufensterpolitik und Aktionismus sein. Nichts anderes ist die Ankündigung der Bundesinnenministerin, das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern zu untersagen. Der reflexartige Ruf nach Verboten wird den Kern des Problems nicht lösen. Die Gefahr ist nicht an den Zentimetern einer Messerklinge auszumachen, sondern an einer zunehmenden Radikalisierung und Gewaltbereitschaft.”
  24. Meine Lösung, schon vor vielen Jahren (und bevor das Schlüsselthema solche Züge annahm) war: Ich brauchte ohnehin, ergänzend zu den bisherigen Behältnissen (alle mit Schlüsselschlössern), einen zusätzlichen Waffenschrank. Ich legte mir einen mittelgroßen 1er-Schrank mit Elo-Schloss zu.
  25. Ich habe bei unserer BMI mittlerweile den Eindruck, dass das Messerthema als solches ihr gar nicht so furchtbar unter den Nägeln brennt. Vielmehr soll es wohl ein momentan opportunes Vehikel sein, noch irgendwas im Bereich WaffG ändern/verschärfen zu können, und damit diesbezüglich nicht reine "Ankündigungsministerin" zu bleiben. Es muss einfach noch irgendwas "ins Büchlein". Und wenn es gelingt, und der liberale Koalitionspartner nicht weiter blockt, bringt man dabei eben noch den "militärische Halbautomaten"-Mist mit unter. Um Politik in der Sache geht es schon lange, sehr lange nicht mehr. Dass noch irgend sachgerechte Politik gemacht wird, dafür kann in dieser Regierung nur noch in gewissem Umfang die F-Partei sorgen. Der Rest ist zum Vergessen.
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