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karlyman

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  1. Ja, eben. Sie müssen befüllt sein, damit aus ihnen die Waffe geladen wird.
  2. Magazine sind befüllt oder bestückt. Waffen sind geladen.
  3. Zur Eindeutigkeit gehört allerdings auch Klarheit. Und daran lässt es unser Waffenrecht mittlerweile, in etlichen Bereichen, wirklich missen.
  4. Das ist der für die Polizei einfache, für den Bürger im Einzelfall ärgerlichere Weg.
  5. Das Problem ist nur, dass in etlichen Bereichen des deutschen Waffenrechts die Vorgaben mittlerweile derart umfangreich, detailliert und verschlungen sind - dass es selbst dem Gutwilligsten schwerfällt, da noch komplett den Durchblick zu haben. Wenn es so detailliert und verklausuliert wird, dass es für die Betroffenen zu einer Wissenschaft ausartet, leidet die Rechtssicherheit auch wieder.
  6. 1) Was ja jetzt mit der waffenrechtlichen Frage nicht unbedingt zu tun hat... 2) Das glaube ich sofort... Wobei man fairerweise sagen muss, dass der Polizeivollzugsbeamte sich nicht perfekt / detailliert in allen Gebieten auskennen kann. Durch Schulungen allerdings kann man in bestimmten Rechtsbereichen sicher etwas verbessern.
  7. Daher: Augen auf vor Türöffnung... Sofern die vor der Tür Stehenden nicht bekannt sind (z.B. weil nicht die ohnehin bekannten Waffenrechts-SB): Kein alleiniger Verlass auf irgendwelche vorgezeigten Dienstausweise. Einlass erst nach telefonischer Rücksprache und Bestätigung bei der Dienststelle.
  8. Damit sollen ja auch Umwelt und Klima gerettet werden... Dekarbonisieren, Verbrennungsgase einsparen, nach einem großen internationalen Masterplan... Was man mit dem Verbot des privaten, legalen / registrierten Privatwaffenbesitzes in D tatsächlich "retten" will, ist trotz aller blumigen Erklärungen unklar.
  9. M.W. (es gab z.B. eine entsprechende Information durch die ADAC-Rechtsabteilung) ist es so, dass das Einrichten einer Hobbywerkstatt in der Garage abhängig von deren Umfang eine unzulässig Nutzung sein kann. Dabei komme es entscheidend darauf an, dass die Garage ohne größere/aufwändige Umbau- und Räumarbeiten mit dem Kfz genutzt werden könne. Sie darf die Garage also nicht so dominieren, dass die Nutzung für das Einstellen des Kfz beschränkt oder unmöglich gemacht wird - denn dann hätte man in der Tat eine Umnutzung. Bei einer eher kleinen Werkbank, welche z.B. am hinteren Rand der Garage platziert wird, ohne dass hierdurch das bestimmungsgemäße Einstellen von Kfz irgendwie tangiert/beschränkt/beschwert wird, sehe ich das nicht. Das ist doch klar ersichtlich eine untergeordnete Mit-Nutzung. Ich möchte mal wissen, wo diese baurechtlich beanstandet wird.
  10. Also, bleiben wir bei der "Wiederladewerkstatt": Was wird an einer Garage denn baurechtlich "umgewidmet" (= wo ist die "Nutzungsänderung"), wenn sie dem Einstellen von Kfz dient (und auch faktisch dienen kann), aber eine Werkbank, vielleicht ein wandhängendes Schränkchen oder Regal, noch mit drin ist?
  11. Bist du jetzt bezogen auf die Garage bei der Wiederlade-Tätigkeit (= es steht eine Werkbank mit drin), oder bei einer Pulver-Lagerstätte dort?
  12. Mit "hier nicht verkehrt" meine ich natürlich (siehe die zuvor geäußerte Kritik von @Peter Fischer), dass es hier thematisiert wird.
  13. So etwas kann heute in D leider ziemlich schnell etwas mit dem WaffG zu tun haben. Und genau daher ist es hier auch nicht verkehrt.
  14. P. S.: Ich sehe gerade, ein kleines Fenster haben Sie dem (nicht feststellbaren) schweizer Klappmesserchen doch gelassen. Hört sich somit ähnlich an wie das, was sie z.B.in Stuttgart als "Waffen"verbotszone ausgewiesen haben.
  15. Da darf der Passant, oder Bahnnutzer, somit nicht mal mehr ein kleines Schweizer Klappmesserchen mitführen. Das ist jetzt "Waffe"... und Otto Normalbürger wird deswegen kriminalisiert. Wegen einer ganz anderweitig begründeten Fehlentwicklung... Hier läuft etwas aus dem Ruder.
  16. Es ist "drüben" tatsächlich nicht alles Gold, was glänzt. Aber von deren Meinungs- und Redefreiheit können wir uns (zunehmend) eine Scheibe abschneiden.
  17. Wobei das bisher m.W. schon nicht anders war.
  18. Gut auf den Punkt gebracht. Dieses Land ist ineffizient und überreguliert in riesigem Maß, und die wirklichen, relevanten Probleme und Gefährdungen bekommt man damit nicht in den Griff.
  19. Ansonsten könnte man ja auch sagen, die Leute holen sich bei "Tatort" oder "Polizeiruf 110" Anleitungen zum Begehen von Morden...
  20. Ließe sich mühelos fortsetzen mit Partikeln aus dem Trommelspalt des benachbarten Revolvers. Hach, ja...
  21. Es gibt ja ruhigere/weniger turbulente Alternativen für alle, die es sehr stört. Z. B. nach nebenan in die LG-Halle gehen.
  22. Ich hab's jetzt auf die Schnelle nicht gelesen - aber, gibt es für uns § 27-"Kleinmengenritter" etwas, was sie verbessern, oder aber verschlimmbessern, wollen...?
  23. Mir geht die hiesige Landesregierung (BW) auch "auf den Zeiger". (Die wird sich absehbar ändern, aber wohl nicht drastisch...).
  24. Einnahmeerzielung ist nicht Hauptaufgabe von Bußgeldern. Und warum eine Gemeindeverwaltung es sich wegen solchem (grenzwertigem) Mist mit einer Masse von Gemeindebürgern verderben will, ist ein Rätsel. Sie werden irgendwelche Gründe gehabt haben... Dennoch bleibt das Vorgehen, speziell zum Fahrradeinstellen, "exotisch".
  25. Zunächst: ich verstehe durchaus, dass das Beanstanden eines Einstellens von zu viel "Gerümpel" in Fahrzeuggaragen einen Hintergrund hat. Schwierig wird es nämlich dann, wenn diese so vollgestellt sind, dass sie überhaupt nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können, und die Kfz dann alle außerhalb im öffentlichen Raum abgestellt werden. Die Vorgabe, Garagen und sonstige private Stellplätze auf dem Grundstück zu haben (s. Bebauungspläne) gibt es nämlich nicht ohne Grund. Allerdings kann man es auch übertreiben. Wenn neben dem Auto, Motorrad etc. in der Garage noch genug Platz ist für sonstige (Freizeit-)Gegenstände, also das Surfbrett unterm Garagendach, Werkzeugregal, Campingzuhör u.a., kann es Gemeinde und Bauamt doch piepegal sein. Das gilt auch für Nebennutzungen, die hier unmittelbar Threadthema waren. Denn der Zweck als Kfz-Einstellplatz wird von der Garage dann ja erfüllt. Absolut lachhaft ist in dem Zusammenhang ein Beanstanden des Einstellens von Fahrrädern in die Garage. Ist mir in weitem Umfeld auch unbekannt. Würde jemand von Gemeinde oder Landkreis hier in der Region diesen Kriegsschauplatz eröffnen, er wäre als "Verwaltungsclown" einem öffentlichen Sturm ausgesetzt. Im übrigen halte ich solche Beanstandung auch für rechtlich fragwürdig. Zumal in einer Zeit, wo z.T. per Bebauungsplanung schon zwingend Fahrrad-Einstellplätze gefordert werden. Somit - das ist bar jeder Realität, und völlig aus der Zeit gefallen.
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