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karlyman

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  1. Interessant, und zur Sache beitragend, finde ich das, was der User "Dr. Reineke" heute im W&H-Forum gepostet hat. Er teilt mit, dass er sich mit dem für die Berner Übereinkunft zuständigen Sekretariat in Verbindung gesetzt hat. Zur Erinnerung, auf diese "Bern Convention" stellte das BVerwG-Urteil maßgeblich ab. Ich möchte das daher auch hier einstellen. Von dort kam demnach heute folgende Antwort zur Thematik: "To us, in the Secretariat of the Bern Convention, Appendix IV only lists means of capture and killing of species in Appendix III. It is Article 8 that asks Contracting parties to prohibit “the use” of some means of capture and killing, in particular those in Appendix IV. Article 8 does not mention the possession of such means. Article 8 In respect of the capture or killing of wild fauna species specified in Appendix III and in cases where, in accordance with Article 9, exceptions are applied to species specified in Appendix II, Contracting Parties shall prohibit the use of all indiscriminate means of capture and killing and the use of all means capable of causing local disappearance of, or serious disturbance to, populations of a species, and in particular, the means specified in Appendix IV. To us Article 8 (linked to Appendix IV) says what it says: it prohibits the use, in particular, of “Semi -automatic or automatic weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition”. Thus if the weapon has a magazine capable of holding two rounds of ammunition, the weapon is fine for hunting species in Appendix III. If the weapon has a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition, it cannot be used and should be prohibited for hunting species in Appendix III by all states having ratified the Bern Convention without notifying exceptions in that respect."
  2. Ein mir bekannter Jäger hat als momentan einzige Büchse eine neuere Browning BAR, somit einen typisch jagdlichen Selbstlader. Der hat ein ganz normales 2-Schuss-Steckmagazin dafür. Er dürfte nun, wenn man gewissen Auffassungen anhängt, eigentlich nicht mehr raus damit. Vermutlich wird es ihm aber bis auf weiteres mal am Hintern vorbeigehen.
  3. Darum ("Schuldige") geht's nicht. (Natürlich ist Fa. Sauer nicht "schuld", und ich habe auch nichts gegen diesen Anbieter). Es geht vielmehr um gute und um schlechte Taktik/Reaktion auf dieses Irrwitz-Urteil. Und was Sauer da jetzt liefert, gehört - im Hinblick auf das "große Ganze" - eindeutig zum Schlechten. Warum, habe ich formuliert.
  4. "Die Sofort-Lösung: SAUER 303 FM (Fixed Magazine)"Oh je, oh je. Wenn das die "Antwort" sein soll, ist sie schon ein wenig erbärmlich. Ich weiß ja, dass Sauer ein Wirtschaftsunternehmen ist und auf seine Umsatzzahlen und Gewinne schaut... Aber ein wenig hätte ich von einem solchen Jagdwaffenunternehmen, mit vielen Jägern als (auch leitenden) Mitarbeitern, schon auch Solidarität mit allen betroffenen Waidmännern erwartet. Zum einen nützt diese "Klappdeckel-Lösung" allenfalls einem relativ kleinen Kreis von HA-Nutzern. Zum zweiten ist sie gegenüber der bisherigen Praxis, wenn so akzeptiert, schlichtweg ein Rückschritt. Und zum Dritten fällt man damit den Anstrengungen, gegen diesen Urteils-Irrwitz anzugehen und eine politische/normative Lösung herbeizuführen, in den Rücken. Schlecht.
  5. Ja, hier werden zwei unterschiedliche Dinge vermengt. In der Tat war der Ausschluss von allem, was kein "2-Schuss-Festmagazin" hatte (wie jetzt gem. Urteil des BVerwG), noch nie "umstritten". Er war vorher überhaupt noch nicht Thema. Strittiges Thema war vielmehr die Festlegung auf die Verwendung von 2-schüssigen Magazinen in der WBK.
  6. Ja, man kann alles mißbräuchlich bzw. rechtswidrig einsetzen. Er hätte den Mitarbeiter des Schlüsseldienstes auch mit einer Bierflasche attackieren können. Ist in solchen Szenarien sicher nicht selten vorgekommen. Mit z.T. wohl drastischeren Verletzungen als der Schleimhautreizung durch OC.
  7. Wen putze ich hier denn runter? Lass' es, lohnt nicht. Es wird wohl andere Möglichkeiten geben.
  8. Ja gut, da bleibt dir dann nur, auszuwandern in ein Land, wo alles viel besser ist, der "Sprung von der Brücke", oder das baldige Einkaufen von Fett und Kanalrohren. Oder wie ist das zu verstehen...?
  9. Ich gebe Heletz recht. Das "Wühlen" im Hintergrund ist gut und wichtig, aber so manche Einlassungen bzw. Informationen, im öffentlichen Forum, sind taktisch eher unklug.
  10. Tja, wenn man nur das berücksichtigt, was in die "Agenda" passt.... Mit Verlaub, aber eine neutrale, rein sachbezogene Rechtsprechung kann ich hier nicht erkennen. In der Vorinstanz waren offenbar detailierte und sachliche Abwägungen enthalten, die man dann in Leipzig alle vom Tisch gewischt hat.
  11. Klassischer Fall von "Pferde scheumachen".
  12. Wichtig wird es sein, im Fall der ersten eintrudelnden Widerrufe sich gut unter den Jagdkollegen/Waidgenossen zu vernetzen. Denn es sollte kein einsames Stimmchen sein, das dem bzw. den SB da entgegenschallt, sondern ein möglichst zahlreicher "Chor".
  13. Deshalb ja die goldrichtige "Marschrichtung", wie von Schiiter genannt. "Preisschild hochhängen". Signalisieren, dass Widerrufe nicht "einfach so" hingenommen werden, und dass mit "einfach und schnell" hier gar nichts gehen wird.
  14. Siehe die HAs Merkel SR1, Browning BAR, Sauer303 in vielen Versionen... gibt's alle auch in "edel und ziseliert".
  15. Warum? Sollen die einzelnen Behörden, wenn sie einen Handlungsbedarf bezüglich der auf WBK eingetragenen Waffen sehen, doch im Einzelfall aktiv werden. Dann kann man ggf. darauf "technisch reagieren". Bis dahin sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, über die Verbände bzw. einzeln bei "der Politik" (z.B. MdBs) Druck in Richtung der dringend erforderlichen gesetzlichen Klarstellung zu machen.
  16. Wie schon gesagt, ich würde es zwar jedem Eigner eines HA (auf JS) mit Feststellungsbescheid gönnen, dass ihn das im Hinblick auf dieses unsägliche Urteil "rettet".... Aber ich stimme Hunter und Schiiter da zu: Warum sollten die von einem Teil der Exekutive (BKA) getroffenen Entscheidungen im Lichte dieses Urteils letztlich "mehr wert" sein als die, die von einem anderen Teil der Exekutive getroffen wurden (nämlich dafür jahrzehntelang erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse durch praktisch alle Waffenbehörden dieser Republik) ? Dickes, ganz dickes Fragezeichen.
  17. Was wollte man bei einem HA denn noch "schlimmer" regeln als die Vorgabe "2-Schuss-Festmagazin" (die für sehr viele Konstruktionen rational betrachtet das Aus bedeutet) ? Ach, ja klar: "Einzellader".
  18. Na, zumindest in eine Richtung kann es ja ohnehin nicht mehr schlimmer kommen.
  19. Na, ganz so einfach ist es nicht. Auch diejenigen, für die der LWB nicht (wie unterstellt) "elementarer Lebensinhalt" ist, haben häufig viel Zeit, Herzblut und z.T. -zigtausend Euros hinein investiert. Fatalistisch bzw. achselzuckend irgendwelche - faktisch nicht begründeten - Gesetzgebungsvorhaben hinzunehmen, so einfach muss man's ideologiegesteuerten Verbietern nicht machen. Vor allem aber sollte man es ihnen nicht im vorhinein schon signalisieren....
  20. Ich fühle mich auch nicht wirklich wohl... Allerdings stelle ich eben fest, dass substanziell (in dem Bereich, wo die Landeszuständigkeit liegt, nämlich dem Vollzug) kein im Vergleich zu anderen Ländern merklich schärferes Vorgehen erfolgte in den letzten fünf grün-roten Jahren. Ich hoffe, dass es jetzt (da "Sicherheit" stets als CDU-Kernthema betont wird) zumindest ein CDU-geführtes Innenministerium in Stuttgart geben wird.
  21. Das kann man nicht verallgemeinern. Ich kenne etliche Jäger, die durchaus die aktuellen waffenrechtlichen Entwicklungen (und Bedrohungen) kennen und da mittlerweile auch recht sensibel reagieren. Auch die Jagdpresse und -foren thematisieren das Waffenrecht inzwischen ständig.
  22. Also, ich bin wirklich kein Grünen-Freund.... Aber in den vergangenen 5 Jahren unter einer grün-roten Landesregierung im Ländle ist bezüglich Waffenrecht (d.h., Vollzug, denn ansonsten ist das Land, da Bundesrecht, ohnehin nicht zuständig) eigentlich nichts besonderes passiert. Was soll jetzt unter (voraussichtlich) Grün-Schwarz - und ich hoffe, mit einem CDU-Innenminister - kommen, das "schlimmer" ist als im WaffG-Vollzug anderer Bundesländer ?
  23. Ich finde deine Überlegung durchaus nachvollzienbar. Der Richter, der hier die Entscheidung traf, hat es sich offenbar anders zusammengereimt,
  24. Für mich eine Selbstverständlichkeit. Alles, was irgendwie verzögert, Aufschub verschafft, und (wichtig: schon im Vorhinein) den Behörden zeigt, dass das nicht mal so schnell und einfach "durchzuziehen" sein wird, ist m.E. sinnvoll. Aber letztlich sehe ich auch in erster Linie eine politische/gesetzliche Lösung bzw. Klarstellung des Problems.
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