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karlyman

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  1. Das ist auch so. Nur scheint es auch bei WBK Gelb irgendwo im dreistelligen Bestands-Bereich bzw. bei der x-ten Waffe gleichen Modells, eine "gläserne Decke" zu geben, zu deren Überwindung dann generell die sportliche Verwendung plausibel gemacht werden muss. Einfach, weil die Behörde der Auffassung ist, dass WBK Gelb nicht mehr (nomen est omen) als Sportschützen-, sondern als Sammler-WBK benutzt wird. Aus meiner Sicht könnte man den ganzen Bedürfnis-Unsinn einstampfen, oder zumindest deutlich liberalisieren. Aber im Rahmen des geltenden Systems, und nach Logik der das WaffG ausführenden Exekutive, ist das mit der '"gläsernen Decke" nicht ganz von der Hand zu weisen.
  2. Viele haben eben auch schon welche im Bestand. Und wollen diese selbstverständlich weiter besitzen und benutzen.
  3. Warum - das, was ich im Besitz (= faktische Sachherrschaft) habe, ist für mich doch auch verfügbar.
  4. "Nachweis" im einzelnen wäre recht scharf. "Plausibel machen" wäre (wir reden hier von WBK gelb) eher angemessen gewesen. Allerdings denke ich, bei der vorhandenen Konstellation hätte sich der Schütze auch damit schwer getan.
  5. Na, so was aber auch. Wenn das (s.o.) nun generelles Prinzip wäre...
  6. Fakt ist jedenfalls, dass es keine feste Korrelation zwischen legalem Waffenbesitz und Waffendelikten gibt. Da braucht's keine großartigen "Verbiegungen".
  7. Ja, das ist die Standard-Argumentation, wie auch von den Antis verwendet. Welche u.a. die gesellschaftlichen Verhältnisse in einem Land (oder, kleinteiliger, Gebiet) völlig außer acht lässt.
  8. Die habe ich gesehen. Fakt (und hier Mitlesenden, nicht zuletzt durch unsere schweizer Mitglieder, bekannt) ist: In der Schweiz erfolgen, etwa im Vergleich mit Deutschland, mehr Suizide durch Schusswaffen als Begehungsmittel (diese gehen in die "Vorfälle" mit ein). In der Schweiz gibt es aber im Verhältnis nicht mehr Suizide.
  9. Ja. Ich sehe es schlicht so: das FWR deckt ein gewisses Aufgabenspektrum ab, die GRA wieder ein anderes. Beides ist wichtig.
  10. Habe ich auch gelesen. Die Thematik privater Waffenbesitz (auf USA, aber auch auf EU bezogen) scheint in letzter Zeit bei SPON wieder ziemlich auf der Agenda zu stehen. Das Forum dort, also die Möglichkeit zu kommentieren, ist offen...
  11. Ja. Aber die Freikorps nach dem WK I bzw. die organisierten politischen "Kampfgruppen" der Weimarer Zeit sind jetzt nicht unbedingt mit Schütze Müller oder Jäger Maier gleichzusetzen. Vor dem Hintergrund erscheint zwar auch heute eine erhöhte Sensibilität angezeigt, was entsprechende radikale Polit-Akteure mit WBK angeht... Aber daraus eine Verallgemeinerung zu bilden, und an der 30. Büchse des ansonsten unauffälligen Jägers Maier herumzumäkeln, ist doch daneben.
  12. Das Thema ist in D, und in der (leider tendenziösen) deutschen Presse, so sensibel, dass zumindest die etwas spektakuläreren Fälle aus den Nachbarländern Sczweiz, Österreich und Tschechien durchaus berichtet werden. Auffällig mehr als in D passiert da jedoch nicht. Was die Schulattentate angeht (und über die wird, wenn in Europa und USA erfolgend, definitiv berichtet), ist in den letzten beiden Dekaden offensichtlich weniger in diesen genannten, liberaleren Ländern "passiert" als in D.
  13. Seltsam; warum "passiert" dann z.B. in der deutlich liberaleren Schweiz, und im ebenfalls noch liberaleren Österreich, auch nicht mehr als in D?
  14. Theoretisch ist vieles möglich... aber wo ist die praktische Relevanz? Wer hat tatsächlich mal "100 Leute mit Waffen ausgestattet"? Wenn wir jetzt anfangen, rein nach theoretischer Möglichkeit restriktivst zu normieren, dann gute Nacht... Und adieu brennbare Flüssigkeiten etc. in Privathand.
  15. Die Orientierung am Kaliber ist dabei ja ein besonderer Quatsch. Jemand kann in einem identischen Büchsen-Kaliber durchaus diverse Jagdwaffen verschiedenen Typus' (Bauart) haben, z.B. Einzellader, Repetierer, Halbautomat, Kombinierte. Ein "einheitliches" Kaliber zu haben, kann durchaus Vorteile haben.
  16. Ja. Ich halte es für durchaus wahrscheinlich, dass auch dieses Stahlruten-Teil, das im SWR gezeigt wurde, aus einer entsprechenden Sammlung kommt (Polizei/LKA). Eine solche (LKA in Ba.-Wü.) konnte ich auch mal besichtigen. Wirklich interessant (wobei ich die Feuerwaffen meine, nicht das Schlag...- Zeugs).
  17. Ich denke, die Sache mit Wafferwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG "pendelt" sozusagen zwischen Extremen... Auf der einen Seite steht der Einzelbedürfnisnachweis a la WBK "Grün" (Schießsport). Auf der anderen Seite das "Einkaufen ohne Grenze", auch von sehr vielen und modell-identischen Waffen auf WBK Gelb. Letztlich geht es bei der "unsichtbaren Grenze" wohl um Plausibilität. Soll heißen: § 14 Abs. 4 WaffG fordert keinen Nachweis eines einzelnen Bedürfnisnachweises; wer z.B. einen K98, einen Steyr M95, eine Springfield 1903, einen Mosin Nagant und die CH K11 und K31 sein eigen nennt, und sie alle abwechselnd für BDMP Dienstgewehr 1 einsetzt, dürfte noch keine Schwierigkeiten bekommen; wäre es so, dann hätten wir ja die Verhältnisse der Erlaubnis nach WBK Grün... Wer aber ein Dutzend Exemplare von jeder der genannten Ordonnanbüchsen erwirbt, dürfte kritischen Nachfragen bezüglich des "Sammelns" auf WBK Gelb ausgesetzt sein. Denn dass er die faktisch alle schießsportlich nutzt (ggf. dann noch mit einem gewissen Bestand auf WBK Grün daneben, wie es ja bei vielen der Fall ist), ist nicht mehr wirklich plausibel zu machen.
  18. Also, alleine die Bezeichnung ist schon schrecklich. "Pyro-Defender"... Da will sich damit am Ende jemand verteidigen? Untragbar.
  19. Und zuständig (Normierungskompetenz Waffenrecht) sind die übrigens auch nicht.
  20. Da hast du ein Grundsatzproblem erkannt.
  21. Der mehr oder weniger "kleine Waffenladen um die Ecke" dürfte sich in der Tat freuen. Finde ich auch nicht so falsch; auch ich unterstütze "meinen" regional erreichbaren Händler, wenn möglich. Ich frage mich nur - wie bekommen denn nun Einzelhändler die Ware vom Großhandel übersandt?
  22. Das sehe ich auch so. Was für ein Blödsinn, dieses "Fass" aufzumachen. Man kann ja gegen das Bedürfnisprinzip sein; aber es ist heute eben existent, und wenn man sich in diesem Rechtsrahmen bewegt, muss man überlegen, was klug ist. Erstens ist die schießsportliche Verwendung bei so vielen und gleichartigen Waffen praktisch nicht mehr belegbar; aber das ist es, was eben immer noch Hintergrund des § 14 Abs. 4 WaffG ist. Zum anderen mache man sich, so blöde es ist, das "gesellschaftliche Klima" klar (man agiert hier, auch vor Gericht, nicht im "luftleeren Raum"); in einer Zeit, wo in der (tendenziösen) Presse landauf, landab bereits bei einem legalen Waffenbestand von bescheidenen 5 oder 10 Stücken über "horten" und "Arsenal" polemisiert wird...
  23. Dagegen hilft nur, sich sorgfältig zu überlegen bzw. sich abzustimmen, bevor man mit "einer Idiotie" (die absehbar nach hinten losgeht) durch die Instanzen geht. Was allerdings "idiotisch" ist und ggf. kontraproduktiv wird, darüber gibt es verschiedene Ansichten.
  24. Das BVerwG ist rechtsprechende Gewalt, nicht Legislative. Ein Urteil fällen die dann, wenn es etwas zu be-urteilen (= strittige Rechtsnorm mit Auslegungsbedarf) gibt.
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