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karlyman

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  1. Kann sein, dass es momentan noch so ist. Ich schätze aber, dass sich das im Lauf der Zeit ändert.
  2. Immer auch das Positive sehen... Die Rückmeldungen, die hier zur Auslastsung der Stände kommen, hören sich nicht gerade nach grassierendem Desinteresse am Schießen, bzw. nach aussterbendem Schießsport, an.
  3. Na sowas Pöses aber auch. Schneller Magazinwechsel... also wirklich; das "geht" nur im Rahmen des dienstlichen Schießens bei der Bw, inkl. Reservistenwesens. Dann inklusive Schießen auf Mannscheibe, nSAK etc.... Aber für einen Zivilisten (bzw. den Soldaten/Reservisten, nachdem er sich sein Zivilhemd angezogen hat)... Ts, ts, ts....
  4. Auf die Gemeinde kommt es in den seltensten Fällen rechtlich (und das ist relevant) an. Wie 2011-Jack schon andeutete: Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen (und die liegen bei Schießanlagen nunmal meist im Bereich Schießstättenrecht und Immissionsschutzrecht) erfüllt sind, besteht ein Genehmigungsanspruch.
  5. Also, ich verstehe die Argumente mit der Kapazität und dem TEAM (Toll Ein Anderer Macht's...) ja durchaus. Aber "schon gar keine Familienangehörigen"? Wo ist das spezielle Problem, wenn der Vereinsschütze mal seine Tochter oder seinen Sohn mitbringt und, meist unter seiner Aufsicht, einige Schuss machen lässt? Seid doch froh, wenn dem Aussterben entgegen gewirkt wird. Also, bei uns ist das gerne gesehen.
  6. In unserem SV gibt es keinen Aufnahmestopp. Wir haben seit Jahren stetige Zuwächse, vor allem befeuert durch den Jugend-, den GK- und den Bogen-Bereich. Noch reicht die Anlage für die Aktiven aus.
  7. "Anscheinswaffen" - man sehe sich die abgebildeten Gardisten-"Musketen" doch mal genauer an. Ehrlich, das ist der wahre Karneval... Dass viele Bürger sich, unter Anflügen von Zynismus, von Politik und Exekutive abwenden, verwundert nicht.
  8. Das nächste Mal sind dann eben alle Selbstladepistolen dran... ("Wozu braucht man die denn?")
  9. Gemeindepolizisten - meinst du jetzt den Gemeinde-/kommunalen Vollzugsdienst (also die uniformierten Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde/Ordnungsamt)? Also, eine Vorgabe bzw. einen gewissen Rahmen haben eigentlich auch die Kommunalen... Und falls du von Angehörigen/Beamten der Landespolizei sprichst, die haben genau so herumzu"marschieren", wie es ihnen ihre Bekleidungsvorschrift - für die Schutzpolizei - vorgibt. Landeseinheitlich.
  10. Schon wieder mal die berühmten "DSB-Vereine". Was soll denn das sein? Ich kenne nur Vereine.... oft als Inhaber und Betreiber einer Schießanlage. Und die können mal dem einen, mal dem anderen Verband angehören. Mittlerweile gehören etliche Vereine (bzw. dort deren Mitglieder/Abteilungen) auch mehreren Verbänden an. Und das ist gut so. Es erweitert nämlich die Möglichkeiten.
  11. Im Zweifelsfall ist ein Gesetz nach der Intention des Gesetzgebers zu erforschen.... Was wollte der Gesetzgeber mit seinen Waffen-Aufbewahrungsvorschriften im normierten Behältnis? Ganz sicher nicht, dass dieses quasi "offen steht wie ein Scheunentor". Sonst hätte er, zugespitzt gesagt, auch reinschreiben können, dass man die Büchse in der verschlossenen Wohnung am Garderobenhaken und den Revolver auf dem Bücherregal aufbewahren dürfe... Es gibt wohl Dinge, die so selbstverständlich sind, dass man nicht draufkommt, sie in die Rechtsnorm so reinzuschreiben.
  12. Nochmal leicht OT; ich bin zwar auch nicht dafür, den JS bzw. die Jägerprüfung endlos hochzustilisieren - aber man sollte auch nicht ins Gegenteil verfallen. Soll heißen - man muss sich (und die Beteiligten hier wissen's eigentlich) schon ordentlich "auf den Hosenboden setzen" für die Prüfung. (Ich kann aus eigener Erfahrung für Ba.-Wü. reden). Zum "Mopedführerschein" ist das schon noch ein deutlicher Unterschied. Konkret habe ich Abiturienten, die eigentlich "voll im Lernbetrieb" drin sind, und gestandene Berufstätige, die einer fachlich auch nicht einfachen Profession nachgehen und diese meistern, durch die Prüfung durchfallen sehen.
  13. Kommt ganz auf den Bauantrag, bzw. das (örtliche) Baurecht an...
  14. Na, das ist ja bei allen Regelungen mit Verbotscharakter so, wenn dann (bei Erfüllung der Voraussetzungen) eine Erlaubnis erteilt wird. So gesehen fühlt sich dann der Fahrerlaubnis-Inhaber dem ohne Führerschein "überlegen", der Angler mit Angelschein dem, der ohne solchen "schwarzangeln" muss, der Bauherr, der die Baugenehmigung schon in der Tasche hat gegenüber dem, der sie eben für sein Häuschen noch nicht hat...
  15. Es ist aber kein Privileg, sondern bei Erfüllung der "Ausnahmeanforderungen" besteht ein Rechtsanspruch. Ähnlich einem Häuslebauer. Der darf grundsätzlich - wenn er ein verfahrenspflichtiges Gebäude errichten will - auch erst mal NICHT bauen. Sobald er alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat er einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung, und darf dann.
  16. @ TintifaxAT: Wohl auch deshalb hat man in USA das IDPA ins Leben gerufen.
  17. Nur "Regimetreue"? Unsinn. Für CZ kann ich (da ich selbst einen dortigen WS-Inhaber kenne) sagen, dass die Erteilung (neben Unbescholtenheit) allein an die Qualifikation geknüpft ist.
  18. Tschechien hat liberalisiert, da waren sie schon lange EU- und Schengenraum-Mitglied. Da wird offensichtlich kein Zusammenhang bzw. Hindernis gesehen.
  19. Und zwar wohl hauptsächlich deshalb, weil er dort als klar erkennbare Sicherheitskraft und somit leider "Zielscheibe Nr. 1" stand. Was bei (auf Basis bestimmter Rechtsgrundlage bzw. auch eines Auftrages) im Umfeld befindlichen, zivil gekleideten und verdeckten Waffenträgern nicht der Fall ist.
  20. Auch nicht der hessische LJV?
  21. Was übrigens (auch auf die Gefahr der Wiederholung hin) folgerichtig bedeuten muss: "Alt"-Schränke A/B vor der Einstellung der Normen-Überwachung hielten die Norm eben noch ein. Mindestens für die besteht dann ja - wenn man strenger der BMI-Argumentation folgt - überhaupt kein Bedarf, denn die waren noch normiert. Abgesehen davon besteht natürlich auch für alles andere kein Bedarf. Das BMI soll doch mal die Relevanz belegen - wie viel wurde aus Schränken welcher Norm überhaupt entwendet, was wäre durch andere Schränke verhindert worden...?
  22. Ein gutes neues Jahr 2017 euch allen! Hoffen wir, dass es uns auch an dieser vertrackten "EU-waffenrechtlichen Front" noch halbwegs Gutes bringt.
  23. Ja, das ist die schon besprochene dual-use-Thematik. Gleichermaßen bedeutsam für KW-Magazine, die auch in HA-LW entsprechenden Kalibers verwendet werden können (z.B. Beretta).
  24. Und auch das könnte bei Fra. (leider) ein bzw. der Haken an der Sache sein.
  25. Ich bin ja auch kein Fan von Schwarz-Grün (je weiter Grüne von Regierungsverantwortung weg sind, desto besser...). Ich stelle allerdings fest, dass wir beim einzigen Grün-Schwarz-Modell in Deutschland (mit nahezu gleich starken Partnern), nämlich in meinem Bundesland Ba.-Wü., die "zahmsten" Grünen in ganz D haben.
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