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karlyman

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  1. "Anscheinswaffen" - man sehe sich die abgebildeten Gardisten-"Musketen" doch mal genauer an. Ehrlich, das ist der wahre Karneval... Dass viele Bürger sich, unter Anflügen von Zynismus, von Politik und Exekutive abwenden, verwundert nicht.
  2. Das nächste Mal sind dann eben alle Selbstladepistolen dran... ("Wozu braucht man die denn?")
  3. Gemeindepolizisten - meinst du jetzt den Gemeinde-/kommunalen Vollzugsdienst (also die uniformierten Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde/Ordnungsamt)? Also, eine Vorgabe bzw. einen gewissen Rahmen haben eigentlich auch die Kommunalen... Und falls du von Angehörigen/Beamten der Landespolizei sprichst, die haben genau so herumzu"marschieren", wie es ihnen ihre Bekleidungsvorschrift - für die Schutzpolizei - vorgibt. Landeseinheitlich.
  4. Schon wieder mal die berühmten "DSB-Vereine". Was soll denn das sein? Ich kenne nur Vereine.... oft als Inhaber und Betreiber einer Schießanlage. Und die können mal dem einen, mal dem anderen Verband angehören. Mittlerweile gehören etliche Vereine (bzw. dort deren Mitglieder/Abteilungen) auch mehreren Verbänden an. Und das ist gut so. Es erweitert nämlich die Möglichkeiten.
  5. Im Zweifelsfall ist ein Gesetz nach der Intention des Gesetzgebers zu erforschen.... Was wollte der Gesetzgeber mit seinen Waffen-Aufbewahrungsvorschriften im normierten Behältnis? Ganz sicher nicht, dass dieses quasi "offen steht wie ein Scheunentor". Sonst hätte er, zugespitzt gesagt, auch reinschreiben können, dass man die Büchse in der verschlossenen Wohnung am Garderobenhaken und den Revolver auf dem Bücherregal aufbewahren dürfe... Es gibt wohl Dinge, die so selbstverständlich sind, dass man nicht draufkommt, sie in die Rechtsnorm so reinzuschreiben.
  6. Nochmal leicht OT; ich bin zwar auch nicht dafür, den JS bzw. die Jägerprüfung endlos hochzustilisieren - aber man sollte auch nicht ins Gegenteil verfallen. Soll heißen - man muss sich (und die Beteiligten hier wissen's eigentlich) schon ordentlich "auf den Hosenboden setzen" für die Prüfung. (Ich kann aus eigener Erfahrung für Ba.-Wü. reden). Zum "Mopedführerschein" ist das schon noch ein deutlicher Unterschied. Konkret habe ich Abiturienten, die eigentlich "voll im Lernbetrieb" drin sind, und gestandene Berufstätige, die einer fachlich auch nicht einfachen Profession nachgehen und diese meistern, durch die Prüfung durchfallen sehen.
  7. Kommt ganz auf den Bauantrag, bzw. das (örtliche) Baurecht an...
  8. Na, das ist ja bei allen Regelungen mit Verbotscharakter so, wenn dann (bei Erfüllung der Voraussetzungen) eine Erlaubnis erteilt wird. So gesehen fühlt sich dann der Fahrerlaubnis-Inhaber dem ohne Führerschein "überlegen", der Angler mit Angelschein dem, der ohne solchen "schwarzangeln" muss, der Bauherr, der die Baugenehmigung schon in der Tasche hat gegenüber dem, der sie eben für sein Häuschen noch nicht hat...
  9. Es ist aber kein Privileg, sondern bei Erfüllung der "Ausnahmeanforderungen" besteht ein Rechtsanspruch. Ähnlich einem Häuslebauer. Der darf grundsätzlich - wenn er ein verfahrenspflichtiges Gebäude errichten will - auch erst mal NICHT bauen. Sobald er alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat er einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung, und darf dann.
  10. @ TintifaxAT: Wohl auch deshalb hat man in USA das IDPA ins Leben gerufen.
  11. Nur "Regimetreue"? Unsinn. Für CZ kann ich (da ich selbst einen dortigen WS-Inhaber kenne) sagen, dass die Erteilung (neben Unbescholtenheit) allein an die Qualifikation geknüpft ist.
  12. Tschechien hat liberalisiert, da waren sie schon lange EU- und Schengenraum-Mitglied. Da wird offensichtlich kein Zusammenhang bzw. Hindernis gesehen.
  13. Und zwar wohl hauptsächlich deshalb, weil er dort als klar erkennbare Sicherheitskraft und somit leider "Zielscheibe Nr. 1" stand. Was bei (auf Basis bestimmter Rechtsgrundlage bzw. auch eines Auftrages) im Umfeld befindlichen, zivil gekleideten und verdeckten Waffenträgern nicht der Fall ist.
  14. Auch nicht der hessische LJV?
  15. Was übrigens (auch auf die Gefahr der Wiederholung hin) folgerichtig bedeuten muss: "Alt"-Schränke A/B vor der Einstellung der Normen-Überwachung hielten die Norm eben noch ein. Mindestens für die besteht dann ja - wenn man strenger der BMI-Argumentation folgt - überhaupt kein Bedarf, denn die waren noch normiert. Abgesehen davon besteht natürlich auch für alles andere kein Bedarf. Das BMI soll doch mal die Relevanz belegen - wie viel wurde aus Schränken welcher Norm überhaupt entwendet, was wäre durch andere Schränke verhindert worden...?
  16. Ein gutes neues Jahr 2017 euch allen! Hoffen wir, dass es uns auch an dieser vertrackten "EU-waffenrechtlichen Front" noch halbwegs Gutes bringt.
  17. Ja, das ist die schon besprochene dual-use-Thematik. Gleichermaßen bedeutsam für KW-Magazine, die auch in HA-LW entsprechenden Kalibers verwendet werden können (z.B. Beretta).
  18. Und auch das könnte bei Fra. (leider) ein bzw. der Haken an der Sache sein.
  19. Ich bin ja auch kein Fan von Schwarz-Grün (je weiter Grüne von Regierungsverantwortung weg sind, desto besser...). Ich stelle allerdings fest, dass wir beim einzigen Grün-Schwarz-Modell in Deutschland (mit nahezu gleich starken Partnern), nämlich in meinem Bundesland Ba.-Wü., die "zahmsten" Grünen in ganz D haben.
  20. Das wird wohl kaum die EU in ihre firearms directive hineinschreiben. Ich schätze, das ist Gegenstand der nationalen WaffG-Umsetzung.
  21. Stand gemäß dem Kompromiß des EU-"Trilogs" zur Feuerwaffenrichtlinie von Mitte Dezember ist (Zitat aus der Mitteilung des DSB v. 21.12.2016): "Verbotene Waffen (Kategorie A) Neu in die Kategorie A 6 werden vollautomatische Waffen überführt, die in halbautomatische umgebaut wurden. In die Kategorie A 7 werden künftig auch halbautomatische Waffen fallen, deren Länge auf weniger als 60 cm gekürzt werden kann, z.B. einschieb- oder einklappbare Schulterstützen, und deren Magazinkapazität bei eingefügtem Magazin mehr als 20 Schuss für Kurzwaffen und 10 Schuss für Langwaffen beträgt.... Dies gilt jedoch nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung. Wichtig ist, dass auch die bloße Möglichkeit, ein größeres Magazin in die Waffe einzuführen, diese nicht zu einer der Kategorie A unterfallenden verbotenen Waffe macht." Der verlinkte YT-Beitrag bezieht sich ja auf das "wording", wonach alle Langwaffen betroffen seien. Das wäre mir auch neu. Die EU-Kommission selbst sagt in ihrer Zusammenfassung zum Stand vom 20.12.2016 dazu: "The most important elements of the proposal on which agreement has been reached are: A ban of dangerous semi-automatic firearms. These include automatic firearms transformed into semi-automatic firearms, long semi-automatic firearms of length less than 60cm, long semi-automatic firearms with loading devices of more than 10 rounds, and short semi-automatic firearms with a loading device of more than 20 rounds." ... Es ist stets von "long semi-automatic firesarms" die Rede. Kritische Aufmerksamkeit ist ja gut. Aber woher die Erkenntnis kommen soll, alle Langwaffen mit Magazin unabhängig von der Funktionsweise seien betroffen, ist mir ein Rätsel. Was freilich relevant werden könnte, ist die dual-use Thematik bei Magazinen, die für verschiedene Mehrlader-LW-Typen einsetzbar sind, bzw., für halbautomat. LW und KW gleichermaßen.
  22. Ein wichtiger Punkt! Hier lügen sich (in "Merkel muss weg"-Stimmung) durchaus einige in die Tasche, wenn sie R-R-G als fast notwendiges "Ende mit Schrecken" ansehen bzw. vorziehen würden. R-R-G von heute ist keinesfalls mit dem Schröder'schen/Schily'schen R-G von ^1998 zu verwechseln! Da bliebe im Bereich LWB kein Auge trocken...
  23. Ehrlich gesagt, ich für meinen Teil brauche den Schmodder nicht wörtlich zu lesen. Mir ist auch klar, dass er dadurch nicht "weggeht", und ja, ich weiß, "know your enemy". Aber jeden Müll muss ich mir auch nicht geben. Wichtig wäre, soweit möglich, eine Gegenkommentierung zu erreichen bzw. anzubringen.
  24. Wie wahr. Das ist auch meine Information, dass die CSU auf einen Bestandsschutz der Behältnisse hingewirkt hat. Entscheidend ist natürlich, was letztlich im (wohl anlässlich des EU-"Rechts" kommenden) novellierten WaffG stehen wird.
  25. Wieso Lösung, er spricht doch von einem nicht vorhandenen Problem...
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