karlyman
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Also, eine "militantische Einstellung" ist das nicht, es ist schlicht das Haushalten mit den eigenen Daten. Dazu zählt in der Tat, im wesentlichen nur das an Daten herauszugeben, was notwendig ist. Wobei allerdings im speziellen Fall der Altbestandsregelung eine Meldung der jetzt vorhandenen/genutzten A-/B-Bestände durchaus vorteilhaft sein kann. -
Eine besondere Dreistigkeit in dem grünen 10-Punkte-Plan ist die Nennung des Punkts "Freiheit sichern". Wenn man auch nur halbwegs die grüne Programmatik anschaut, erblickt man vorne und hinten Verbote. U.a. "natürlich" auch unseren LWB-Punkt betreffend. Eine schlichte Frechheit, bei der einem zunächst die Spucke wegbleibt... Sollte sie aber nicht. Wir müssen jetzt auf allen Kommentarseiten (WELTonline, SPON, Focus etc.), wo dies möglich ist, diesen freiheitsfeindlichen Ansatz der Partei, und die Absurdität dieses Punktes, kommentieren. Gegen-Meinung produzieren. Die Grünen müssen im September möglichst "verwinzigt" werden, sonst bekommen die noch Regierungseinfluss im Bund.
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Wer erlaubnispflichtige Waffen/Munition besitzt, hat der Behörde - in der Tat - deren sichere Unterbrigung nachzuweisen. D.h., mitzuteilen, dass und wie diese sicher verwahrt sind. Daraus lässt sich m.E. aber nicht zwingend eine Pflicht zur Meldung des kompletten "Tresorbestandes" eines LWB ableiten. Der Waffenbesitzer kann, aus welchen Gründen auch immer, seine Waffen und Munition gesetzeskonform, aber auch mal recht "eng gepackt" in seinen Tresoren/Behältnissen Nrn. 1 und 2 unterbringen - und den in seinem Bestand befindlichen Tresor Nr. 3 für anderes verwenden. Also: Nachweis der sicheren Aufbewahrung ja, Komplett-Tresorliste (auch wenn es haaspalterisch klingt) nein. Wobei, wie gesagt, diese Auflistung JETZT (Altbestandsregelung) bezüglich etwaiger A-/B-Behältnisse Sinn macht. Auch ohne Zwang. -
Ich habe mehrfach auf Mittelalterveranstaltungen (im Württembergischen) mitgeholfen. Die einzige Polizei(behörde), die in unserem Fall in Erscheinung trat, waren die Lebensmittelkontrolleure, die sich Grill und Ausschank ansahen...
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Erstaunlich was das deutsche Waffenrecht so hergibt...
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ja; aber man muss leider auch feststellen, dass unser Gesetzgeber, wenn solche sog. Lücken "zu reichhaltig" genutzt werden, diese gerne schließt... Irgendein poltiischer Verbotsforderer findet sich bestimmt, und auf Fakten/Relevanz kommt es hier und heute ja offensichtlich nicht mehr an. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Das ist ein nicht zu unterschätzender Punkt. (Gesetzes-)Vorhaben, gegen die niemand etwas hat bzw. die augenscheinlich niemanden wirklich tangieren, werden anders "durchgezogen". Der Legislative klar zu machen, welche Folgen die Gesetzgebung hat bzw. dass man als Betroffener sehr genau hinschaut, was die Erfordernis und Verhältnismäßigkeit angeht, ist wichtig. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Nein, aber angesichts der Altbestandsschutz-Regelung für A/B-Schränke kann es rechtlich und praktisch von großem Vorteil sein, deren Besitz und Benutzung jetzt der Behörde mitzuteilen. -
Heletz, ist der "Grün"-Farbtopf komplett leer?
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Unsere Waffengesetze und was sie für die Kriminalität bedeuten
karlyman antwortete auf Joe Sniper's Thema in Allgemein
Worin - demnach - die Verhaltensänderung der bestimmten "Kreise" bei laut angekündigter Verschärfung der Legal-Besitzes bestehen würde, lässt sich leicht ausrechnen... -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Oh - eine geradezu bestechende Logik... Formal außer kraft gesetzter Standard = automatische Unsicherheit. Beleg dafür = Null. Wieder mal ein leuchtendes Beispiel für den Satz "Keine Ahnung, aber davon ganz viel". Von solchen Leuten müssen wir uns Eingriffe in Freiheit und Eigentum gefallen lassen... -
"Wichtiger Hinweis für Verkäufer von “Waffen” auf unserem Markt! Scharfe Messer müssen in einer Art Vitrine, z.B. einen Holzkasten mit einem transparenten Deckel, gegen unbefugtes „Anfassen“ aufbewahrt werden." Ja, ja. Etwa so wie scharfe Messer beim Küchenzubehör-Verkäufer, oder dieselben Messer zuhause im offen dastehenden Messerblock. Gelle....!
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@ Steinpilz: Was den Compoundbogen und den "ersten Mord" angeht: Wenn das der Maßstab sein soll, sind Bierflaschen, Briefbeschwerer und Wäscheseile dann auch lustig mit dabei. Nein, stimmt nicht. Die werden ja unendlich öfter als Pfeil+Bogen für Mord und Totschlag verwendet.
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Hintergrund der Nachfrage: Als Waffe (siehe Waffendefinition) war die Sauenfeder nie "zweckbestimmt"...
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Und eine Saufeder?
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Ach warum, das muss "das Boot" abkönnen.
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Unsere Waffengesetze und was sie für die Kriminalität bedeuten
karlyman antwortete auf Joe Sniper's Thema in Allgemein
Naja, es gibt viele Leute, für die ist dieses "Nichts" keine Selbstverständlichkeit. Denen muss man das erläutern. Freilich, ich hoffe, die nehmen sich in dem Fall auch die Zeit zum Anschauen. -
Unsere Waffengesetze und was sie für die Kriminalität bedeuten
karlyman antwortete auf Joe Sniper's Thema in Allgemein
Oh... Irgendwie gibt es kaum ein halbwegs interessantes Thema, das Horst Lüning nicht behandelt (Unternehmerblog). Witzigerweise ist mein Sohn (gerade im Abi-Alter) ein recht regelmäßiger "Konsument".... nicht der H.Lüning-Whiskys, aber seiner UnterBlog-Beiträge. Der hat mir heute schon "gesteckt", dass es einen Lüning-Beitrag zum Waffenbesitz gibt. Ich hatte aber noch nicht die Zeit für die ganzen 40 min. -
Da wird § 13 AWaffV geändert. Demnach wäre es dann, in der Tat, nichts mehr mit andübeln bzw. Befestigung mit Wandhalter. Eine abschließbare Wand- oder Standvitrine hingegen ginge (= verschlossenes Behältnis). Kein Riesenunterschied (im Hinblick auf Präsentation), aber wieder mal ein etwas erhöhter Aufwand, und wieder eine "Salamischeibe" weniger.
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1. Ich finde das eine sehr traurige Einstellung. 2. Es stimmt - zumindest so pauschal - gar nicht.
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Naja... Wäre dir in S-H die bisherige, "edle" Mischung aus Rot, Grün und SSW, lieber? Anstelle dieses ehemaligen, komplett linksgestrickten Dreiergespanns ist das voraussichtlich kommende schon ein Fortschritt. Die Grünen sind noch mit drin, aber eben nur noch einer von drei. Vorher waren (tendenziell) "drei von drei" gegen unsere Belange...
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Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus.
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Um inhaltlich weiterzukommen: Wie werden denn so in Gefilden Deutschlands, wo eine diesbezüglich eher "restriktive" Rechtsauslegung/-interpretation vorherrscht (Berlin scheint offensichtlich dazuzugehören), die Anforderungen an die wegnahmesichere Unterbringung einer Blankwaffe (sagen wir mal, vom röm. Pilum zum preuß. Säbel) gesehen? Und, noch interessanter, woraus rechtlich abgeleitet?
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Ich "dresche" keineswegs "stur drauf". Was für eine seltsame Auffassung, mit Verlaub. Ich nehme eine in einem Rechtsstaat ganz normale Position ein, und stelle entsprechend kritische Nachfragen.
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Der vorgebliche "Verstoß gegen das WaffG" lässt sich dann sicher irgendwie konkretisieren, denn das ist, mit Verlaub, absolut nichtssagend. Der Betroffene weiß nicht, was ihm da vorgeworfen und weswegen eine Beschlagnahme/Mitnahme vorgenommen wird. Das WaffG ist lang. Zum 2.: Es ging hier genau um Speer, Schwert und Schild an der Wand. Im Kontext historischer, hier altrömischer, Nachbildungen. Die geraten (bei jemandem, der seine Sinne beieinander hat) noch nicht einmal in den Verdacht, verbotene Gegenstände i.S.v. Schlagring, Butterfly und Faustmesser zu sein. Hinsehen genügt. Kommen wir mal zum Kern der Sache und gehen wir bei pilum und gladius von Waffen-Eigenschaft aus. Waffen sind vor unbefugter Benutzung und Wegnahme durch Unbefugte zu sichern. Ob sie das sind, ist genau vor Ort feststellbar, eine Mitnahme der Gegenstände selbst zur Sachverhaltsermittlung ist weder erforderlich noch sachdienlich. Es kommt auf die Sicherungs-/Aufbewahrungssituation vor Ort an. Dass für Blankwaffen und deren Sicherung vor Wegnahme andere Kriterien gelten als etwa für eine Kat.C-Feuerwaffe, brauche ich hier nicht zu vertiefen.
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Ach, um welchen Straftatbestand es gehen solll bzw. was Gegenstand der Ermittlungen ist, das wird gegenüber dem Betroffenen gar nicht erörtert? Das Ding wird wortlos von der Wand gerissen und mitgenommen? Weil jemandem von den "Besuchern" eine vage Idee im Kopf herumgeistert, es könnte ja, irgendwie, vielleicht, ein Straftatbestand erfüllt sein, alles andere werde dann im (Behörden-)Kämmerlein geprüft?