karlyman
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Na. in gewisser Weise dürfte es für einen nationalen Gesetzgeber (vgl. GB) auch kein Problem sein, ganze Kategorien einfach zu verbieten... Wo fängt man da an bzw. wo hört man auf?
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Gleichstellung mit der Waffe, aus der sie entstanden sind - und damit auch Waffenschrankpflicht - ist für die Salut-Waffen in der Diskussion (und im EU Firearms Amendment drin). Hier geht es um Dekos (die nach dt. Recht noch nicht mal mehr Waffeneigenschaft haben). Für die gibt's (siehe TE: Veräußerbarkeit Alt-Dekos) wieder andere Themen...
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Das Versenden einer Liste über diese Gegenstände (welche gar keine Waffen mehr sind) an die Behörde kostet nicht viel. "Gemeldet" und aktenkundig sind sie dann ja.
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Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
"Journalistisch" in Anführungszeichen... -
Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Das braucht und will der auch gar nicht haben. Der Verfasser will maximale propagandistische Wirkung erzielen. -
Warum Sturmgewehre so schreckliche Wunden hinterlassen...
karlyman antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Der "Stern" ist schon seit langer Zeit ein tendenziöses, sehr einfach gestricktes Blatt, das nach außen vorgaukelt, eine Art Nachrichtenmagazin zu sein... Persönliche Meinung: ich würde es nicht mal kleingeschnitten auf dem stillen Örtchen nutzen. -
Wobei eine REGELüberprüfung einerseits, und eine anlasslose Stichprobenkontrolle (Aufbewahrung § 36 Abs. 3 WaffG) andererseits aber auch nochmal "zwei verschiedene Paar Stiefel" sind.
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Knackpunkt bei dem ganzen Thema ist das "Veranlassen" einer Verwaltungshandlung (welches Voraussetzung dafür ist, dass eine Gebührenschuld für dieses Handeln entsteht).
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Schön, aber wo steht das so explizit drin?
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Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
karlyman antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Du musst es der Behörde eben "glaubhaft machen" bzw. darlegen, dann wird es schon passen. -
Da ich kein grundsätzliches "Polizeimisstrauen" habe (2 aus meiner weiteren Verwandtschaft sind bei der Bu.Pol.), glaube ich schon, dass das kaum polizeilich missbraucht wird... Aber nichtsdestotrotz - wenn die genannten Anlässe ausreichen, dann sind sie eigentlich immer einsetzbar.
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Zuminest den "Verdacht" kann man irgendwie immer haben (sehr subjektiv...). Ebenso wie das Zugreifen "aus polizeilicher Erfahrung heraus". Und Kriminalitätsschwerpunkte - ja, da gibt es neuerdings an zahlreichen, zumindest städtischen öffentlichen Plätzen viele... Faktisch wäre das dann eine Art "Generalermächtigung" für Kontrollen inkl. Durchsuchungen im öffentlichen Raum.
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Ich verstehe die plumpe Gleichsetzung nicht. "Reichsbürger" sind Typen, die sich zusammenfantasieren, dieser Staat existiere gar nicht wirklich, siie müssten ihn nicht anerkennen, er habe ihnen nichts zu sagen etc... "Prepper" wiederum sind Leute, die duchaus (und wohl zum allergrößten Teil) kein Problem haben, die Staatlichkeit im Hier und Heute anzuerkennen, die aber mit gewisser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese in einem schweren Krisen- oder Konfliktfalll zusammenbrechen wird, gemeinsam mit einem Großteil der damit verbundenen Infrastruktur - und die sich genau darauf, um ihre Existenz zu sichern, "vorbereiten" (Begriff!) wollen. Wo ist bei Letzterem das Problem? Das Bundesinnenministerium selbst hat die Bürger in neuerer Zeit wieder dazu aufgerufen, für krisenhafte Fälle und Zeiten Vorräte und nützliche Dinge zu bevorraten. Ist es suspekt, wenn Leute dies sehr gründlich tun?
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Ich habe in besagte ZDF-"Satire" (wo natürlich zwanghaft das Waffenthema aufgegriffen werden "musste") versehentlich reingeschaltet, und mir das Ganze leider wenige Minuten lang (nur aus Neugier, was noch kommt) angetan. Fazit: Sehr verzichtbar. Pointiert ausgedrückt: Was für ein Scheixx.
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Also, an Waldorf-Schulen werden aber nicht nur (Eurythmie) "Namen getanzt". Da gibt es z.B. auch Schmiedekurse und die Möglichkeit, sich dabei selbst Klingen anzufertigen... Habe ich so am staatlichen "Gymnasium XY" auch noch nicht gesehen.
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Ja; aber ergänzen sollte man da noch: Und versuche, möglichst viele Leute im Umfeld vom Bevormundungs- bzw. Verbots-Charakter der grünen Partei zu überzeugen. (Nur im Kämmerlein bzw. der Wahlkabine vor sich hin zu "grummeln" hat begrenzte Wirkung).
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Zitat: "In Deutschland darf ein solches Gewehr einen maximalen Luftdruck von 7,5 Joule aufweisen." Soll ich darüber nun lachen oder weinen?
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Da ging es aber m.W. um Verwaltungsrecht (Gebühren Aufbewahrungskontrollen), und zwar um den grundsätzlichen Anlass für das Handeln der Verwaltungsbehörde, den ein LWB bereits durch seinen bloßen Waffenbesitz setze (= mit der Folge der Gebührenpflicht). Die "Betretung zur Verhinderung dringender Gefahren" ist hingegen polizeiliche Gefahrenabwehr bzw. StPO; rechtlich eine ganz andere "Baustelle".
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IWA: Waffen für Behörden-/Sicherheitszwecke, für Sport und Jagd. Und die faseln etwas in Richtung "Unvereinbarkeit mit Frieden und Menschenrechten"... Mittlerweile hat man das Gefühl: jedes Jahr der gleiche Scheixx.
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Tja - "zwei Dumme, ein Gedanke". Aber u.a. deswegen wollen sie diese furchtbaren Bock- und Doppelflinten in Privathand ja auch abschaffen...
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Wer weiß, vielleicht kommen die irgendwann sogar ohne unsere Programmierung aus. "Und aus der Asche des nuklearen Feuers erhoben sich... die Maschinen"
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Also, ich weiß nicht wie im Moment die Liefersituation ist. Ich hatte meine .308er PAR bei Viking Tactics Germany / HunTac GmbH (Osnabrück) bestellt und bekommen.
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Ja, eine PAR 308 habe ich schon öfter in der Hand gehabt. Genau genommen kann und darf ich die in die Hand nehmen, so oft ich will.
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Naja, TROY ist ja vor einiger Zeit auch mit zwei PAR-Modellen auf diesem Markt erschienen. Aber an sich hast du recht; außer einem zusammengeschrumpften Remi.-Programm, eben TROY und besagten Western-Replika ist in dem Bereich nicht viel... (Und warum Remington da so zusammengestrichen hat, ist mir ein Rätsel. Es gab und gibt Ecken der Welt, da sind diese Büchsen (z.B. 7615 Police) gefragt).