

karlyman
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Darum ging es mir an der Stelle nicht (und ich habe das im Übrigen auch nicht getan).
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Ich mische mich ja ungern in eure lebhafte Diskussion ein.... Aber man kann m.E. das Thema "Gefahren durch legales Führen" nicht seriös mit "generelle Gefahren durch liberale Waffengesetzgebung a la USA/Fla." unterfüttern. Wenn das für uns hier anwendbar sein soll, dann muss man mit europäischen Verhältnissen und Gesetzgebung argumentieren. Also z.B. aktuell mit den Verhältnissen bei LWB als Waffenträger in der CZ (etwa: Sportschützen mit Zusatzlizenz).
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Aus Gründen des Artenschutzes machen Zoos hingegen (mehrfach) Sinn.
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Zitat "...muss auch bei uns die legale Bewaffnung der Bürger wieder in den Parlamenten diskutiert werden." Theoretisch: Ja. Praktisch: höchstens, wenn Weihnachten auf Ostern fällt...
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Die PBC? Die kommen auch noch auf den "Index".... Viel zu konservativ und reaktionär.
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Im Grunde ist die Formulierung der Überschrift nicht korrekt. Denn "genutzt" hat das NSU-Trio die Erma ja, zumindest soweit nachzuweisen, nicht.
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Tja, das eine ist die Theorie (sehe ich genauso), das andere die Verwaltungs-Praxis.... Der LWB muss sich mit letzterer herumschlagen.
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Government hates competition at gun buyback
karlyman antwortete auf Boule's Thema in English Language Forum
Anyway - why should you decide to sell your private firearms to the government at all? To me, this seems to be a rather stupid idea. -
Schön. "Meine" Waffenbehörde bzw. mein Landratsamt verfährt bisher auch noch nach dieser Maxime. Aber viele Waffenbehörden im Land (Ba.-Wü.) eben leider nicht mehr. Da werden seit mehreren Jahren ganz selbstverständlich Verwaltungsgebühren dafür erhoben. Das Extrembeispiel, mit recht hoher Gebührenbelastung, ist sicherlich die Landeshauptstadt Stuttgart.
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Über den - zunächst verlinkten - § 13 PAG hinaus liefert in der Tat § 21 PAG einige, auch recht allgemein/weit formulierte, Durchungungs-Ermächtigungen. Dennoch müssen - siehe erstgenannter Grund - "Tatsachen die Annahme rechtfertigen". Auch da muss also ein irgendwie begründbarer "Anfangsverdacht" vorliegen und begründet sein. Wie der bei einem ganz normalen, sich unauffällig benehmenden Passanten mit - sagen wir mal - üblichem bürgerlichen Erscheidnungsbild begründet wird (es ist von "Tatsachen" die Rede, die ja irgendwie vorab erkennbar sein müssen), bleibt erstmal offen. Vorstellbar wäre z.B. die "dicke Ausbeulung der Jacke". Oder der berühmte, aus der Gesäßtasche ragende Clip des typischen Einhandmessers. Abgesehen davon wird es dann schwierig... P.S.: Nicht zu vergessen - wir reden hier von einer landespolizeirechtlichen Grundlage Bayerns. Irgendwo in Heilbronn, Halle oder Hannover etc. ist die natürlich nicht einschlägig, bzw. keine Grundlage.
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Die Allgemeinverfügung ist zunächst mal bloßes Verwaltungsrecht. Es ist somit m.E. abwegig, darin eine wirkliche (strafprozessuale) Durchsuchungsermächtigung von Personen, die keinen sonstigen Anlass dazu liefern, zu sehen...
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In der entsprechenden Norm des bayerischen PAG geht es ausschließlich um die Identitätsfeststellung. Das ist somit keine "allgemeine Durchsuchungsermächtigung" der Person. Durchsuchungen können auf der genannten Grundlage dann erfolgen bzw. sind zulüässig, wenn die Identität der Person nicht anders festgestellt werden kann. Weist sich die Person vorher auf Anforderung aus, ist ihre Identität ja bereits festgestellt.
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Klar, der Erwerb einer (zumal guten) Schusswaffe kostet Geld. Der Waffenschran dafür kostet Geld. Munition kostet, ob fertig oder "selbstgefertigt", Geld. Pflege- und Putzmittel kosten Geld. Sollte der BüMa erforderlich sein, der kostet auch Geld... Das ist soweit notwendig. Dem LWB für die Aufbewahrungskontrolle Gebühren abzuknöpfen - nein, das ist definitiv nicht notwendig.
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Das ist schon deftig. Und dürfte auch unter (mancherorts so praktiziert) "Waffenbesitzsteuer durch die Hintertür" fallen. Vergrämungswirkung ist da auf jeden Fall beabsichtigt.
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Was für ein absurdes Geschreibsel.
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Wenn die Kontrolleure dir nicht als Mitarbeiter der Waffenbehörde bekannt sind (in meinem Fall war das der mir persönlich bekannte SB + Kollegin), dann wird es tatsächlich schwierig mit der "Verifizierung" der Echtheit. Zweifelsfrei klären könntest du es, bei dir unbekannten Personen, tatsächlich nur durch Rückruf und entsprechende Bestätigung der Dienststelle.
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Somit "grade noch" vor der Zeit, die mit "Unzeit" umschrieben wird, und zu der die Kontrollenim Regelfall nicht stattfinden sollen (Nachtzeit zwi. 21.00 und 6.00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags). Das ist m.W. so in mehreen Länder-Ausführungsvorschriften so enthalten.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Shocking... denkt sich da der brave teutsche Bild-Leser. -
Hört sich an wie "to serve and protect".... Aber im Ernst - wenn es da so ist bzw. läuft, dann ist es ja prima.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Optimismus ist ja immer gut. Aber hast du eine gute Kristallkugel? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Interessante Frage. Was ist, wenn sonstige im Haushalt lebende Personen begeisterte Sammler von Pistolen- oder Büchsen-Magazinen aller Art sind...? -
Ich gehe aktuell davon aus, dass unsere Waffenbehörde, bei einer "Gruppe" von LWB wie der genannten, nur noch Kontrollen nach Terminvereinbarung durchführt. Unangekündigte Kontrollen wird man sich wohl für (dort bekannte) "etwas speziellere" Fälle vorbehalten.
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Nein. In meinem Umfeld (SV ist im Einzugsbereich von etwa 4 Waffenbehörden) habe ich von so etwas noch nicht gehört. Bei der Aufbewahrungskontrolle, die bei mir stattgefunden hat, nahm ich das ebenfalls im Waffenschrank gelagerte Schießbuch (auch äußerlich als solches beschriftet) mit raus, weil es in dem Moment im Weg war. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde schaute von außen kurz drauf. Der Inhalt bzw. die Eintragungen haben ihn nicht interessiert (und auch davor meine Waffenbehörde noch nie).
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Ich kann's voll nachvollziehen - ich habe auch einen solchen "alten" B-Schrank; der ist von hervorragender Qualität, und ich habe keinerlei Bedenken, dass der als sicheres Waffenbehältnis "schlechter" wäre als etliches, was nach der neuen Norm so im Angebot ist. Allerdings - die Sache ist politisch und rechtlich erstmal "gegessen". Es bringt jetzt in der Tat nichts (sondern könnte eher der berühmte "Schuss ins Knie" sein), jetzt von unserer Seite auf mangelnder Qualität preisgünstiger 0- und 1- zeritifzierter Schränke herumzureiten.
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Dazu passend... Im KnifeBlog hat man sich natürlich auch mit der Thematik DK/Messer-Mitnahme und Nutzung auseinandergesetzt: Zitat von dortiger Seite: "Bitte beachten Sie, dass es in Dänemark generell verboten ist, Dolche oder Messer (mit Ausnahme von Klapp- bzw. Taschenmessern mit einer nicht feststellbaren Klinge von maximal 7 cm Länge) an öffentlich zugänglichen Orten mit sich zu führen. So sollte man z.B. darauf verzichten, während der Rast auf einem dänischen Parkplatz (einem öffentlich zugänglichen Ort) ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsmäßig im abgeschlossen Wagen aufbewahren. Auch hier gilt die Ausnahme, dass Messer mitgeführt werden können, wenn es für Beruf, Jagd, Fischerei, das Sporttauchen oder für einen vergleichbaren anerkennungswürdigen Zweck genutzt werden soll."
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