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karlyman

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  1. Im Grunde (d.h. faktisch) würden wir mit einer solchen, ziemlich umfassenden Zonierungs-Bestimmung in die Verhältnisse kommen, wie sie beim Taschenmesserführen schon in einigen europäischen Ländern herrschen. D.h., außerhalb von "Outdoor"-Aktivitäten in Wald, Feld, am Gewässer etc. ist jedes Messerführen jederzeit beanstandungsfähig und kann zur Anzeige durch die Polizei führen. Wie z.B. für Dänemark (diesbezüglich zus. mit GB auch trauriger "Vorreiter") öfter als Hinweis gegeben wurde: Am Gewässer oder sonst "draußen" sei ein (Taschen-)Messer in Ordnung und noch adäquat. Aber wer es, wie auch immer, "in der Fußgängerzone" dabei habe, könne Probleme bekommen. Und die Unsicherheiten und "Unschärfen", die eine solche Regelung mit sich bringt (vgl. schwammigen WaffG-Antragstext dazu), sind wohl gewollt und bewusst. Es soll beim Verwender eine Unsicherheit bezüglich der Zulässigkeit des "Dabeihabens" erzeugt werden... Insgesamt wird (um beim Taschenmesser, z.B. SAK, zu bleiben) durch die Zonen ein früher bzw. bisher als Alltagsgegenstand geltendes Utensil so problematisiert und kriminalisiert, dass dem "Normalo"/Gesetzestreue der Gebrauch umfassend verleidet wird.
  2. Eben. Das ist der Punkt. Diese "Verbotszonen" sind so umfassend, so beliebig, vom Normal-Passanten in halbwegs besiedelten Gebieten so unvermeidbar - dass DAS die eigentlich harte Verbotsnorm sein dürfte. Anders ausgedrückt: Über ein paar Verbots-cm hin oder her bei "Feststehenden" oder über Springmesser-Konstruktionen braucht man ohnehin nicht mehr zu weinen, wenn einen künftig, als normaler Passant einer besiedelten Gegend, das Mitführen jedes besseren Zahnstochers schon kriminalisiert.
  3. Das ist zwar prinzipiell richtig. Speziell bei den immer weiterreichenden Messerregelungen und -verboten (drastisch werden sich besonders die "Verbotszonen" auswirken) glaube ich aber nicht, dass dies noch eine so "kleine Welt" ist. Taschenmesser und deren tägliche Träger und Nutzer gibt es viele. Und Viele sind sich gar nicht im Klaren darüber, welch dicke Freiheits-Salamischeibe jetzt wieder, und ohne jede echte Rechtfertigung, abgeschnitten werden soll.
  4. Nennt sich Vergrämen, Drängen, Druck ausüben.... international "nudging".... Ausgeübt durch Kommunen, die waffenrechtlich keine eigene - normierende - Gestaltungshoheit haben, das aber auf diese Weise "via Hintertür" versuchen. (Z.B. in Stuttgart ist man mit der dortigen Gebührengestaltung/Aufbewahrungskontrollen auch nicht weit vom Bremer Vorbild weg.... ersichtlich politisch motiviert).
  5. Also bitte....
  6. Das weißt Du, und weiß ich, und wissen eine Menge Leute, die sich damit beschäftigen. Aber die einschlägigen "Ordnungspolitiker" wollen es nicht wissen, bzw. sich nur profilieren, und die Faktenlage (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge) ist ihnen egal.
  7. Ja. Aber nun hängt man es, wenn es nach dem Willen einiger Länder bzw. "Ordnungspolitiker" geht, ganz groß im WaffG auf.
  8. Es könnte tatsächlich sein (die Hoffnung stirbt zuletzt), dass es zu einer Entschärfung bzw. einem "Ausbügeln" zumindest des gröbsten und auch schwer praktikablen Blödsinns kommt, vielleicht in der Ausgestaltung der HiCap-Mag.-Regelungen (rückwirkende Verbote, Mag.-Gehäuse u.a.) oder auch bei den Meldepflichten für VL/Dekos etc. Andererseits, wie eben angesprochen, ist wohl leider zu befürchten, dass in letzter Minute noch erneute Verschärfungen bei den Messer-Führregeln reinkommen (letzte Verschärfung ist 11 Jahre her, und angesichts aktueller Entwicklungen scheint das politisch "en vogue" zu sein, wenn auch im Hinblick auf die gemeinten bzw. dann betroffenen Zielgruppen völlig sinnlos).
  9. Mal ganz direkt gesagt - aus Bremen kam zum gesamten Thema noch nie eetws Gutes. Und dem niedersächsischen Innenministerium traue ich da auch nichts Vernünftiges zu. Ja, es kann tatsächlich sein, dass die ins novellierte WaffG noch "ihre" deutlich verschärften Messer-Führ-Regelungen reindrücken wollen.
  10. Warten wir's ab. Im Referentenentwurf ist für einen Teil der Dekos eine Meldepflicht enthalten, für andere (Alt-Dekos mit dafür genannten Stichtagen) nicht. Dass der Salut- und der Deko-Markt für die Zukunft - angesichts der erheblich gestiegenen rechtlichen wie technischen Anforderungen - faktisch tot bzw. nur noch eine winzige Nische ist - das steht natürlich außer Frage.
  11. Also, positive "Bier"- oder "Rotwein-Entscheidungen", die zusammen mit höheren Behördenchargen/-chefs im Lokal bzw. Hinterzimmer getroffen wurden, gab es gerüchteweise eher früher mal, wohl zumeist in den 1950ern bis 1970ern. Und auch da nur, wenn der "Antragsteller" selbst zu den örtlichen Honoratioren o.ä. gehörte; nicht zugunsten von "Nobodies".
  12. Also, wenn ich eine so gute Kristallkugel hätte, würde ich Lotto spielen oder zu den Sportwetten gehen.... Wenngleich ich dir in manchen, grundsätzlichen Aussagen recht geben muss.
  13. Die genannte offene, erweiterte DP-Liste nützt eben nichts, wenn der Erwerb z.B. 2006 oder 2008 stattfand, und damals vorhandene, abweichende Listen (die die entsprechende Waffe ausdrücklich noch enthielten) nun als nicht mehr gültig erklärt werden. Dann bliebe für Verwendung als DP/DR nur noch der Versuch eines Einzelnachweises als Dienstwaffe, und das kann in etlichen Fällen ganz schön "hartes Brot" sein.
  14. So ungefähr auch Aussagen, die ich seitens einer Waffenbehörde (zu der ein ganz guter "Draht" besteht) erhielt. Thema u.a. Magazin-Regelungen, VL-Anmeldepflicht, Deko/Salut-Pflichten. Auch die warten ab und hoffen, dass es nicht "ganz so heiß gegessen wird"...
  15. Dazu, nur mal nebenbei: Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?
  16. Und ich stelle mir gerade vor, jemand kauft JETZT zulässiger Weise eine bestimmte SLB mit - als Erstausstattung zugehörigem - Original 10+Schuss-Magazin (oder 10er-Magazin in blockiertem 10+ Magazinkörper..). Der hat dann, falls der verschrobene Referententwurf (mit Altbestandsregelung, aber rückwirkender Verbotsfrist) ab Herbst Gesetz wird, auf einmal kein legales Magazin mehr dafür, sondern einen verbotenen Gegenstand... Bullshit ist der - noch nette - Ausdruck, der mir für so eine Normierung einfällt.
  17. Und wie der ALT-Bestand (noch dazu rückwirkend auf vor 2 Jahren...) nachgewiesen werden soll, wird auch noch spannend.
  18. Die Rede ist von Selbstladelangwaffen. Allerdings, bei den Magazinen, Achtung: "dual use".... Es gibt Mags, die sind bekanntlich in Repetierern wie auch in bestimmten HAs nutzbar. Da würde dann künftig (sofern man beides "passend" hat) gelten: 10er-Kapazitätsgrenze für HA.
  19. Der wirklich allergrößte, extrem praxisferne Bullshit dabei ist der von den Magazin-Gehäusen/-körpern. Das "haut" mit einem Mal die meisten - selbst aus Sport-/Jagd-Gründen heute schon kapazitätsreduzierten - Magazine aus dem Rennen, und hat massiv Kriminalisierungs-Potenzial. Selbst wenn man mit der neuen EU-Regelung hadert, die Franzosen haben sie wenigstens noch praxisgerecht umgesetzt. Zur deutschen Regelung lt. Entwurf fällt einem hingegen nichts mehr ein (höchstens Kraftausdrücke).... das darf so nicht ins Gesetz.
  20. DM-/Designated Marksman-Konzept....?
  21. Ja, was anderes wird wohl - trotz aller geltend gemachten Einwände, Argumente etc. - auch nicht übrig bleiben.
  22. Ich hatte für mein SD XR 41 vor vielen Jahren mal drei G3-20er-Magazine erworben; in gutem Zustand, aus der Pappkiste beim Händler, für 3 Euro das Stück. Kürzlich kramte ich, aus aktuellem Anlass, mal nach der damaligen Rechnung von dem Händler; handschriftlich ausgefüllt (war eine Verkaufsmesse). Sie ist tatsächlich noch vorhanden. Bezüglich der Magazine steht drauf: "3 Magazine".... Ich weiß definitiv, dass das die G3-20er-Mags waren. Wird das dann ein Fall für eine eidesstattliche Versicherung....?
  23. Ah ja. Ich kenne bislang nur die Version: Auf Antrag. Und nur Mag.-Altbestand, welcher vor Mitte 2017 erworben wurde (somit teilw. rückwirkendes Besitzverbot). Und mit Geltung auch für alle "großen" Mag.-Körper (also selbst auf 10 Sch. begrenzte Mags im großen Körper erfasst). Und das muss womöglich noch mit Einzelbeleg nachgewiesen werden (wird in vielen Fällen schwierig werden). Also, sehr viele Wenns und Abers - eine "zulässige Weiternutzung" sieht m.E. anders aus.
  24. Der Hinweis auf das HK 416 kam ja schon, s.o. Seltsam finde ich, dass HK beim Bundesverteidigungsministerium jetzt so einen Vorstoß in der Kaliberfrage macht, aber den Streitkräften Frankreichs aktuell 93.000 HK 416 (F) in eben dem Kal. 5,56 x 45 liefert. Und die Fa. glaubt doch nicht ernsthaft, dass man vom derzeitigen "kleinen" NATO-Standardkaliber abweichen wird? Die 7,62 x 51 hingegen kann eine Zukunft für spezielle Verwendungen haben. Es ist heute viel die Reden von europäischen Streitkräften. Warum nicht das Mod. 416 als "Euro-Sturmgewehr"?
  25. Ja. Ich bin z.B. fest überzeugt davon, dass ein einziger Jugendbetreuer (o.ä.) auf Utoya, der auf Breivik auch nur aus der Distanz einen verfehlten Schuss abgefeuert hätte, die Sache dort wesentlich verbessert hätte. So etwas bindet einen Täter mit höchster Wahrscheinlichkeit. Der wäre niemals so lange (mit bekanntem furchtbaren Ergebnis) unbehelligt auf der Insel herumgelaufen.
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