karlyman
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Hmmm... Also, für besondere private oder berufliche Lebenslagen (die zur Verhinderung führten) gab es in der Vergfngeheit im Regelfall Ausnahmen von den Bedürfnisanforderungen.
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Wann hat er denn zum Ausdruck gebracht, gerne alle anderen Kröten, die wir serviert bekommen sollen, zu schlucken? Es ging im Beitrag, bzw. bei dem was positiv gesehen wurde, allein um den Punkt Bedürfnisregelung.
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Selbst "zumutbare" Mehrbelastungen würden es erfordern, faktisch begründet zu sein. Und eine wirklich faktenbasierte Begründung... ist noch immer nicht zu sehen.
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Verkauf von Heckler+Koch an dubiose Investoren
karlyman antwortete auf Rubberduck70's Thema in Allgemein
Oh, schon wieder mal ein Verkauf von H&K an Investoren... -
Vielleicht findet sich für rund 3000 Euro eine schöne Tikka T3 mit ordentlichem Glas.
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Beim Bedürfnisthema sowie beim Thema Armbrust ist auch zu hoffen, dass die mit dem BMI getroffenen Vereinbarungen dann auch legislativ so umgesetzt werden. Eine Vereinbarung mit dem BMI ist zwar schon etwas, aber es ist eben noch kein Gesetzesbuchstabe. Was Mag.Thematik und VS-Abfragen angeht, da hoffe ich ebenfalls, dass man Anfang der nächsten Woche noch etwas vernünftiges "beibiegen" kann.
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Ob es Märchen waren, wird man am Ende sehen. "Messt sie an ihren Taten".
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Das Problem wäre, dass Waffenrechtsgesetzgebung als politischer Prozess zwar (natürlich) politisch ist - aber dennoch nicht zu "allgeminer Politik" im Sinne von Off Topic gehört. Es ist und bleibt ein Waffen-/waffenrechtsbezogenes Thema. Und daher gehört auch der Gesetzwerdungs- und Gesetzgebungsprozess in den Waffenrechtsbereich. Wie hier schon mehrfach betont: Dieser besteht eben aus weit mehr als nur aus Auslegung des bestehenden Rechts. Besteht die Rechtsnorm erstmal, sind die Möglichkeiten sehr beschränkt.... in der Gesetzwerdung spielt die eigentliche "Musik".
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Damit bist du nicht alleine.
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Wenn das Gesetz durch und (in halbwegs zufriedenstellender Form insbesondere zum Bedürfnis-Thema) im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.... dann kann man etwas durchatmen. Bevor das so ist halte ich mich selbst mit verhaltenem Jubel zurück.... Es scheint, als ob unter Druck von Verbänden und Einzelnen doch etwas in Bewegung gekommen ist, vor allem beim sehr essentiellen Thema Bedürfnisanforderungen; aber noch ist nichts abschließend.
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Wir halten also fest: 1. Die CSU und die Freien Wähler (Bayern) sind auf unserer Seite und wollen uns vor übertriebenen Belastungen des neuen WaffG (Bund/BMI) schützen. 2. Horst Seehofer (BMI) und sein Staatssekretär Meyer sind in der CSU. Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.
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Das Dumme daran ist nur: Wenn man "auf dem Basar" den Antis alle Jahre wieder eine neue Salamischeibe "zur Befriedung" bzw. als Verhandlungstaktik anbietet.... ist irgendwann gar nichts mehr von der Wurst übrig.
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Bei denen es - ironischerweise - zum größten Teil gar nicht um wirkliche "Waffen" geht. Nur um das mal wieder festzuhalten.
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Wenn es zu sehr ausufert und nur ins prinzipiell-parteipolitische geht, ja.... Ansonsten, wie bereits erläutert: Natürlich ist die Vorbereitung, das Zustandekommen neuer waffenrechtlicher Normen/Gesetze stets auch "politisch"! Das geht gar nicht anders.
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Wie ich vor kurzem bereits schrieb - Sitzungsbeginn am besten noch um 11.11 Uhr.... das würde zu diesem Gesetzesvorhaben passen.
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Au weia. Ich weiß noch, wie wir 2010 gegen diese unsäglichen "Waffensteuer"-Pläne gekämpft haben. Das wäre nichts anderes als eine Enteignung durch die Hintertür (sog. Abgabe mit Erdrosselungs-Charakter, zumindest für die meisten). Bloß nicht.
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Linksterroristen in D nutzen spezielle Jagdmunition zum Schocktod
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Der W.O.-"Wahrsager"? Von dem kamen auch viele wirklich gute Beiträge. -
Ich nenne solche Leute schlicht Stalinisten. Wer solches schreibt, würde - mit Macht ausgestattet - ohne mit der Wimper zu zucken Lager für Andersdenkende einrichten.
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Interessant finde ich den Hinweis auf die Grünen. Sonst bei (Waffen-)Verboten immer ganz vorne dabei, ist es von deren Seite da doch ziemlich still geworden. Und ich habe, genau wie die Autoren aus dem Knife-Blog, den Eindruck, dass denen angesichts der enorm erweiterten Kontrollmöglichkeiten - bei praktisch jedermann/frau in praktisch allen urbanen Zonen - mulmig wird... Die ganze linke bzw. Protestszene z.B. dürfte diese Kontrollen mächtig zu spüren bekommen, das wird nicht zuletzt auch gegenüber denen als Druck- bzw. "Kujonier"-Mittel durch die Exekutive eingesetzt werden. Die FDP müsste, gerade was den Punkt Kontrollen angeht (die wirklich ans Eingemachte bezüglich Bürgerfreiheiten gehen!) jetzt viel mehr und öffentlich, "in die Pötte" kommen".
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So geht es mir leider auch oft. Viele potenziell Betroffene, die man anspricht, trauen das "der Politik" tatsächllich nicht bzw. nicht in der Schärfe zu,. Bzw. sie vertrauen eben auf den dortigen gesunden Menschenverstand....
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Mir geht's genauso, d.h., in diese seltsame Position komme ich auch immer mal wieder. Obwohl, so seltsam nun auch wieder nicht.... Vieles, was in letzter Zeit da an Entwicklungen läuft, stößt einem liberalen Menschen - nicht wg. der AfD, sondern einfach vom Grundsatz her - sauer auf.
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Es kann aber auch nicht sein, dass dann amtierende Waffenbesitz-Gegner (a la Bremen u.ä.) nach eigenem Gusto in ihrem jeweiligen Ländchen auf diese Weise den Legalwaffenbesitz abwürgen. Und das, wohlgemerkt, bei einer Materie, die grundsätzlich Bundesrecht ist.
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Das ist schon deshalb - auch rechtlich - unsinnig, weil vorher diese Anforderung weder bestand noch bekannt war. Rechtlich bleibt das (wenn die Bedürfnisanforderungen so kommen wie "drohend") ohnehin eine heikle Kiste... Denn es geht hier ja um die Fortgeltung "zugrunde liegender Bedürfnisse" für erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse. Nur: Diese (neuen) Bedürfnisanforderungen lagen der Erteilung gar nicht zugrunde. Von einer Prüfung der Fortgeltung kann also nicht die Rede sein.
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So läuft das künftig - um eben der EU-Novelle zu entsprechen - auch in anderen, normalen europäischen Ländern (siehe z.B. F). In D ist man eben "nicht ganz so normal".
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Wenn einer etwas gutachterlich so beurteilt, wie er glaubt dass seine Auftraggeber es von ihm wollen - so nennt man das "Gefälligkeitsgutachten". Und solche sind, objektiv betrachtet, nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.