karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
53.400 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
In der kalten Jahreszeit ist das auf jeden Fall wichtig, stimmt. Ansonsten - wie gesgt, für den Notfall - eher verzichtbar. Aber auch im Fall der Heizanlage haben wir wieder induktive Verbraucher/E-Motoren (Heiz- und Warmwasser-Umwälzpumpe, Gebläse...). Somit auch hier wieder das Thema Anlauf-Strom, den der Stromerzeuger bewältigen muss.
-
Gut, exakt gleichzeitig müssen die ja nicht wieder anlaufen. Das lässt sich einfach vermeiden.
-
Das war er, wie im Sachverhalt genannt, aber nicht.
-
Es geschehen noch juristische Zeichen und Wunder... Hätte ich so, zumal in D, nicht erwartet.
-
Richtig.... Und die laufen ja ebenfalls, nachdem für kurze Zeit der Netzstrom weg war, versorgt durch den Stromerzeuger wieder an, benötigen also für Millisekunden ebenfalls das Mehrfache der Nennleistung des Geräts zum Anlaufen. Wie bzw. nach welchen Kriterien wäre denn der Anlaufstrombegrenzer auszuwählen? Und, wenn einer (1) ausgewählt wird.... Dann verstehe ich das so, dass in der Versorgungsleitung vom Stromerzeuger einer (1) zwischengeschaltet wird.... und der Stromverteiler zu den einzelnen Verbrauchern müsste dann danach platziert werden. Oder?
-
Ich stelle das hier mal als eigenes Thema rein, weil es als Beitrag im "Inverter-mit-Gasbetrieb"-Thread evtl. etwas versteckt ist, und sich der eine oder andere auch dafür interessieren dürfte. Es geht um die Leistungs-Bemessung eines Stromerzeugers. In meinem Fall eines Benzin-Stromaggregats für eine evtl. Notversorgung wichtiger Verbraucher im Haus. Ich habe ein bestimmtes Gerät (Inverter-Stromerzeuger mit 2,8 kw Nennleistung) im Blick. Konkret wäre bei mir vorgesehen, ein paar übliche Geräte wie Gefriertruhe, Kühlschrank und ein paar Kleingeräte bzw. Lichter im Notfall mit dem Stromerzeuger über Kabel zu versorgen. Diese ohmschen Verbraucher müssten mit gesamt ca. 0,5 kw abdeckbar sein. Aber: Ich habe einen einzigen induktiven Verbraucher, eine 0,8 kw-Pumpe für mein Hauswasserwerk (Förderung von Brauchwasser, für WC u.a., aus der Zisterne bei Bedarf). Diese E-Pumpe, die meist nur je ca. 10 - 30 Sek. bis zu ausreichendem Wasserfüllstand eines Zwischenbehälters laufen muss, muss auf im Notfall zuverlässig versorgt werden. Und da bei induktiven Verbrauchern, typischerweise E-Motoren aller Art, stets der Anlaufstrom berücksichtigt werden muss (soll wohl das 3 - 5 fache der Nennleistung betragen) bin ich mir nicht sicher, ob ich die Anlage nun auf 4 kw auslegen muss.... nicht dass diese bei Pumpenbetrieb dann "aussteigt". Andererseits gibt es wohl auch Anlaufstrom-Begrenzer, die bei E-Motoren - gerade wenn diese aus mobilen Stromerzeugern versorgt werden - die erste "Anlaufspitze" wegnehmen. Hat damit jemand hier Erfahrung? Zitieren
-
Ich habe vor einiger Zeit mal in meinen Unterlagen für freies Waffenzubehör "gekruschtelt". Da finden sich dann Kaufbelege, auf denen steht "3 Magazine" u.ä....
-
Na, wie die Meldung an die Behörde über den Erwerb vor Stichtag erfolgen soll (bzw. in der Praxis gehandhabt werden wird), da darf man auch mal gespannt sein. Meldung, ja... Angabe des Erwerbstages, ja.... aber der formale, schriftliche Nachweis des Erwerbstages wird in sehr vielen Fällen schwierig werden.
-
Mit hätte, wäre, würde ist das so eine Sache. Übrigens, eine Keule (= hierzu konstruiertes und bestimmtes "Schlaginstrument") fällt in aller Regel auch unter den Waffen-Begriff, ist also in den hier auf Waffen bezogenen Aussagen inkludiert.
-
Tja, gute Frage... Eine Antwort könntest du in zahlreichen Polizeiberichten, oder in "Aktenzeichen XY" etc. finden... Da gibt es immer wieder Leute, die in gewissen Situationen eine Waffe in irgendeiner Form praktisch gefunden hätten. Ohne dass die, das ist natürlich zugestanden, Allheilmittel wären.
-
Mit dem kleineren dieser beiden Benzin-Stromerzeuger liebäugle ich auch.... der große wäre mir, offen gestanden, etwas zu aufwändig. Bei mir "hängt" das Thema derzeit nicht so sehr an der Kraftstofffrage, sondern an der Leistungs-Bemessung. Da bin ich mir mit den 2,8 kw des Mod. DQ 2800 nicht so sicher. In meinem Fall müssten im Fall des Falles an ohmschen Verbrauchern nur die paar üblichen Geräte wie Gefriertruhe, Kühlschrank und ein paar Kleingeräte versorgt werden. Das ist alles locker mit max. 0,5 kw abdeckbar. Aber: Ich habe einen einzigen induktiven Verbraucher, eine 0,8 kw-Pumpe für mein Hauswasserwerk (Förderung von Brauchwasser, für WC u.a., aus der Zisterne bei Bedarf). Diese E-Pumpe, die meist nur je ca. 10 - 30 Sek. bis zu ausreichendem Wasserfüllstand eines Zwischenbehälters laufen muss, muss auf im Notfall zuverlässig versorgt werden. Und da bei induktiven Verbrauchern, typischerweise E-Motoren aller Art, stets der Anlaufstrom berücksichtigt werden muss (soll wohl das 3 - 5 fache der Nennleistung betragen) bin ich mir nicht sicher, ob ich die Anlage nun auf 4 kw auslegen muss.... anonsten kann die bei Pumpenbetrieb auch mal "aussteigen". Andererseits gibt es auch Anlaufstrom-Begrenzer, die bei E-Motoren - gerade wenn diese aus mobilen Stromerzeugern versorgt werden - die erste "Anlaufspitze" wegnehmen. Hat damit jemand hier Erfahrung?
-
Stimmt, das gab es ja auch niemals in der Geschichte der Menschheit, dass man sich mit Waffen seiner Haut erwehrt hätte.
-
Neuseeland zahlt Halbautomatenbesitzern 25%-95% des Kaufpreises
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Und Entschädigungszahlungen dürften für uns hiesige LWB auch sowas von "off topic" sein. Hier wird einfach de facto enteignet. -
Bei uns im Kurs war ein Teilnehmer, der hat das auch mit recht geringer Intensität - und wirklich demonstrativer "Coolness" - betrieben. Und ist dann im schriftlichen Teil prompt durchgefallen. Man kann somit nicht verallgemeinern. Es ist nicht jedem "gegeben", das so locker zu bewerkstelligen. Viele müssen sich für die Jägerprüfung durchaus richtig "auf den Hosenboden setzen" bzw. arbeiten.
-
Wo sind die Herren Baum, Hirsch & Co. (unermüdliche, wenn auch linksliberal eingestellte juristische Streiter für Bürgerfreiheiten), wenn man sie braucht....?
-
Ein ganz erhelblicher Eingriff in bürgerliche Rechte und Freiheiten. Dass da kein allgemeiner Aufschrei kommt, enttäuscht mich zutiefst. Diverse bürgerliche Freiheiten, z.B im Bereich der informationellen Selbstbestimmung, wurden (durchaus berechtigt) mit Zähnen und Klauen verteidigt und bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen. Aber die Perspektive, dass Jeder und Jede anlasslos in sehr vielen urbanen Bereichen Taschen- und Körperuntersuchungen hinnehmen muss.... scheint viele gleichgültig zu lassen.
-
"Hobbyjäger" ist ein von der grün-linken Seite ganz bewusst gewählter Kampfbegriff. Auch wenn es auf grüner Seite einzellne (auch selbst jagende) Ausnahmen gibt... aus ihm lässt sich im wesentlichen ablesen, was die vorhaben.
-
Na gut, wenn das "Rundum-Erneuern" geht, dann sind ja noch nicht "alle Möglichkeiten ausgeschöpft".... Deko würde ich auch nur für den Fall in Betracht ziehen, dass (aus dem einen oder anderen Grund) bezüglich der Waffe wirklich nichts mehr zu retten ist.
-
Dabei muss ich an die von den Innenministern geforderten, wohl - leider - auch ins nächste WaffG eingehenden "Waffenverbotszonen" denken. Alle diskutieren dabei über irgendwelche Messer u.ä... Dass damit auch für die breite Allgemeinheit ohne Taschenmesser erhebliche, potenzielle Einschränkungen der Bürgerfreiheiten kommen werden, ist Fakt, wird aber kaum thematisiert. Stichwort: Anlasslose Kontroll-/Durchsuchungsbefugnisse gegenüber jedermann in sehr vielen urbanen Bereichen.
-
Wir waren ein kleiner Kurs mit guten Lernbedingungen, aber auch da hat es 2 von 12 "erwischt".
-
Deko ist in solchen Fällen geliebter, aber technisch "am Ende angekommener" Eisen (wenn sonst nichts mehr anderes geht) auch m.E. eine Option. Man muss sich allerdings darüber klar sein, dass es - bei den heutigen Anforderungen an die Deaktivierung - keine ganz billige Option ist.
-
SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen
karlyman antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Wahrscheinlich hatte sich der Eigner vorher intensiv bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle schlau gemacht, wie man so ein Objekt gegen Einbruch optimal "härtet"... -
So sieht's aus, ja.
-
Wie schon mal gesagt: Es ist ein großer Fehler, die Rot-Grün-Regierung mit Schröder und Schily Ende der 1990er/Anfang der 2000er Jahre zu verwechseln mit einem potenziellen Rot-Rot-Grün von heute... Mir gefällt ja auch vieles nicht, was "Schwarz" in dem Bereich so fabriziert. Aber wenn Rot-Rot-Grün - oder Grün-Rot-Rot - entsprechend ihrer Agenda "loslegen", dann wird bei uns LWB kein Auge mehr trocken bleiben. Und es werden sich so einige, vergleichend, die Schwarzen zurückwünschen...
-
Ich will ja nichts schönreden.... Und ja, es wird schon laufend etwas "weggefrühstückt". Allerdings kamen zwischenzeitlich auch ein paar Kuchenhäppchen dazu: Erweiterung Geltungsbereich "Gelbe"; Wegfall von Anscheinsvorschriften im HA-Bereich; Wegfall von KWKG-Beschränkungen für gewisse ältere Modelle...